Lassen Sie es mich verdeutlichen: Wir haben in Sachsen drei Regierungspräsidien. Nordrhein-Westfalen als ein deutlich größeres Land mit über 17 Millionen Einwohnern – mehr, als die DDR je hatte – hat insgesamt fünf Bezirksregierungen. Fünf Bezirksregierungen für diese Einwohnerzahl heißt, dass ein Regierungspräsidium für 3,4 Millionen Einwohner zuständig ist. In Sachsen liegt die Quote für ein Regierungspräsidium bei 1,4 Millionen Einwohnern. Das ist ein Luxus, den wir uns auf Dauer nicht mehr leisten können.
Ich möchte Ihnen sagen, was ich auch seitens der Expertenkommission nicht verstehe. Es gibt einen Vorschlag, wie man mit den Regierungspräsidien weiter umgehen kann. Wie ist es möglich, dass das Regierungspräsidium vor der Reform 2 218 Stellen ausweist und nach dem Vorschlag der Expertenkommission 2 220 Stellen? Fusion – gerade im Verwaltungsbereich – kann doch nicht heißen, die Stellen zu belassen, wie sie sind. Es kann doch nicht heißen, dass ich einfach addiere, sondern es muss heißen, dass wir einsparen, sonst ist ein Fehler im System. Diesen Vorschlag der Expertenkommission empfehle ich nicht aufzunehmen.
Zum Schluss: Wir brauchen eine mutige Reform. Dazu gehört zweifelsohne ein Punkt: Wir müssen mutig an Privatisierungen herangehen. Wir leisten uns immer noch eine große Staatswirtschaft in Sachsen, die wir nicht brauchen. Warum brauchen wir eigentlich einen Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement? Ich bin der festen Überzeugung, dass es in privater Hand deutlich besser zu machen ist.
Ich kann mir vorstellen, wenn es um das Mess- und Eichwesen, aber auch um den zentralen IT-Dienstleister geht, dass entweder die kompletten Bereiche oder Teilbereiche sofort privatisiert werden könnten. Das würde ich für eine vernünftige Reform halten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Brangs hatte schon einige Eckpunkte und Ziele, die wir uns im Rahmen dieser Funktionalreform stellen, benannt. Ich möchte noch einige weitere hinzufügen.
Dabei kann es – dies wünschen wir uns auch – natürlich zu Einsparungen kommen, aber nicht zu Einsparungen, um die Aufgaben dann wegfallen zu lassen. Aufgaben, die notwendig sind, müssen natürlich erfüllt werden. Wir diskutieren dann darüber, wo diese Aufgaben erfüllt werden. Da stehen wir als SPD-Fraktion nach wie vor für eine umfassende Kommunalisierung als Leitbild dieser Verwaltungsreform.
Wir können uns nicht davor verschließen, dass möglichst alle Bereiche, ausgenommen – auch das hatten wir gesagt – Justiz-, Polizei- und Finanzbehörden, beleuchtet wer
den, wie sie kommunalisiert werden können. Wir müssen prüfen, ob das machbar ist, welche Sonderbehörden wir noch benötigen und welche nicht und wo wir notwendige Aufgaben, die nicht kommunalisiert werden können, wieder in einer Landesbehörde bündeln. Wir sind uns ganz sicher, dass dies nicht die Regierungspräsidien sind. Ich glaube, man muss noch einmal genau hinschauen, welche Aufgaben, die dort erledigt werden, kommunalisiert oder in eine andere Behörde verlegt werden können. Undurchsichtige, schwerfällige Behörden sollten und müssen in Sachsen der Vergangenheit angehören.
Meine Damen und Herren! Wir sind uns in der Koalition selbstverständlich bewusst, dass die Verwaltungsreform in gebührendem Maße und ausführlich im Parlament behandelt werden muss.
Darin sind wir uns völlig einig. Ich glaube nicht, dass dies in Rede steht. Es steht sicherlich auch nicht in Rede, dass die komplizierten Verfahren – es wurde bereits angedeutet, dass die Verwaltungsreform in allen Ausschüssen beraten werden muss – wieder in einem Ausschuss gebündelt werden müssen, um sie zusammenzufassen. Wie wir das tun, dazu sind wir im Gespräch mit unserem Koalitionspartner. Wir sind uns ganz sicher, dass es gelingt.
Noch eines: Nicht nur wir müssen uns gebündelt mit der Verwaltungsreform beschäftigen, sondern auch das Innenministerium. Es wäre schön, wenn wir dort eine Stabsstelle Verwaltungsreform nach außen deutlich installieren könnten, damit auch alle anderen, die zur Verwaltungsreform Nachfragen haben, einen Ansprechpartner haben, und damit deutlich wird, wie wichtig das Innenministerium oder die Staatsregierung insgesamt diese Verwaltungsmodernisierung nehmen.
Ein letztes Wort, meine Damen und Herren, zum Personal. Es geht nicht nur um das Personal in den Landesbehörden, das Angst hat, sondern auch zum Teil um das kommunale Personal. Deshalb möchte ich noch einmal betonen: Es ist für uns ganz wichtig, dass im Rahmen dieser Verwaltungsreform natürlich bei einem sozialverträglichen Abbau Verträge mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen gemacht werden, um Vereinbarungen zu treffen, dass die Aufgaben dort gelöst werden, wo sie notwendig sind, und beide Seiten – Personal der Landesverwaltung und Personal der Kommunen – zusammengeführt werden, um effizient Aufgaben zu lösen.
Wird von der Fraktion der NPD noch das Wort gewünscht? – Wird von den GRÜNEN das Wort gewünscht? – Herr Lichdi, bitte.
Kollege Bandmann, Sie treiben mich wieder nach vorn. Ich rege an, dass die Frage des Hinterbänklertums oder Vorderbänklertums im Sächsischen Landtag vielleicht anhand der Redestatistik objektivierbar festgestellt wird. Ich glaube, wir können dann vielleicht eine Neuauswertung vornehmen.
Ich möchte noch einmal zu den RPs, die von den letzten Rednern so in den Vordergrund gestellt wurden, Stellung nehmen. Ich habe fast den Eindruck, dass in der Öffentlichkeit von den Rednern die Frage der Abschaffung der RPs zum Maßstab einer ernsthaften Verwaltungsreform überhaupt hochstilisiert wird.
Herr Zastrow, Sie haben davon gesprochen, dass es in NRW nur fünf RPs gebe. Sie haben dabei nicht erwähnt, dass die RPs in Nordrhein-Westfalen wesentlich mehr Mitarbeiter haben. Sie haben bestimmt 1 200 Mitarbeiter.
Wir haben leider zur Kenntnis genommen, dass die PDS und die SPD auch die Abschaffung der RPs fordern.
Lassen Sie mich einfach ausreden. – Ich habe den Eindruck, dass die Fehlvorstellung besteht, dass die Aufgaben, die die RPs bisher erledigt haben, dann wegfallen.
Die Alternative heißt: Die Aufgaben gehen in die Kreise oder in die Ministerien. Das heißt, in die Ministerien gehen sie nicht, sie gehen in die Kreise. Dann steht wirklich die Frage, was mit diesen hochspezialisierten Aufgaben wird. Ich denke zum Beispiel an Planfeststellungsverfahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies funktionieren kann. Ich sehe eine große Gefahr der Verwässerung von Verwaltungsleistungen.
Wenn nicht von der SPD in die Debatte eingebracht würde, wir wollen ein Landesverwaltungsamt, dann frage ich mich auch, wie das funktionieren soll. Wenn wir alle RP-Mitarbeiter in einem Landesverwaltungsamt zusammenfassen, dann sind wir ungefähr bei 2 200 Mitarbeitern. Dann frage ich Sie, ob diese Behörde noch sinnvoll steuerbar ist und wo dieses Landesverwaltungsamt hinkommen soll. In welche Stadt? Dresden wohl kaum.
Sie sehen schon, dass Sie da Debatten auslösen, von denen ich nicht glaube, dass Sie sie ganz überblicken. Ich
Sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Bandmann, Ihnen sei die politische Narrenfreiheit auch weiterhin gegönnt.
Immerhin haben Ihre Redebeiträge ja einen gewissen kabarettistischen Eigenwert, wenngleich manchmal auch einen sehr makabren. Nur zur Erinnerung: Friedliche Revolution, wie Sie sagten – ich sage politische Wende –, das war vor 16 Jahren. Landrat Andreas Schramm, unser ehemaliger Landtagskollege – wir kennen ihn ja beide gut –, bekanntlich CDU, hat am 2. Dezember über das Versagen auch der jetzigen Regierung, aber vor allem der tiefschwarzen Staatsregierungen Biedenkopf 1, Biedenkopf 2 und Milbradt 1 in Burgstädt berichtet. Ich weiß nicht, ob Sie auf einer anderen Veranstaltung waren.
Ich bringe es auf den Punkt: Kein Konzept, weder 1994 noch 1999, auch jetzt nicht. Ich sage noch einmal: Man soll nicht die Experten prügeln, wenn man den Esel meint. Wer der Esel ist, überlegen Sie selbst.