Hinsichtlich der Einbindung des Flughafens Leipzig/Halle und des internationalen Luftverkehrs liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und beim SMWA. Gemäß dem Vertrag zwischen der NAMSA und der Ruslan Salis GmbH wurden am Flughafen Leipzig/Halle von der Salis GmbH bis zu sechs Flugzeuge vom Typ AN 124 bereitgestellt.
Zwei dieser Maschinen werden permanent am Flughafen Leipzig/Halle stationiert. Der Vertragspartner hat grundsätzlich alle Leistungen, die zur Durchführung des Lufttransportes erforderlich sind, zu erbringen. Die AN 124-100-Lufttransportkapazitäten dienen der Schließung einer militärischen Fähigkeitslücke. Darüber
Der Einsatz der Luftfahrzeuge erfolgt durch ein multinationales Koordinierungselement SALCC. Die beteiligten Nationen richten an diese Stelle ihre Lufttransportanforderungen. Die SALCC koordiniert die Lufttransportanforderungen bei den beteiligten Nationen und beauftragt den Auftragnehmer. Bei den beteiligten Nationen handelt es sich um Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Die in Leipzig stationierten zivilen Flugzeuge der Salis GmbH stehen den Salis-Partnern dazu auf Vertragsbasis für die Verlegung von nationalen Truppenkontingenten sowie im Bedarfsfall auch für nationale und humanitäre Zwecke zur Verfügung. Die Lufttransporteinsätze werden nach zivilen Vorschriften und Standards durch den zivilen Auftragnehmer durchgeführt. Der Flugbetrieb hat in Übereinstimmung mit geltenden nationalen und internationalen Gesetzen und Bestimmungen zu erfolgen.
Der Flughafen Leipzig ist ein internationaler Verkehrsflughafen und gemäß Luftfahrthandbuch Deutschland mit keinen Einschränkungen hinsichtlich des Frachtumschlages belegt. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich einer Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle durch ausländische Streitkräfte oder Geheimdienste vor. Militärluftfahrzeuge fremder Nationen, die zur Nutzung deutscher Flughäfen in die Bundesrepublik einfliegen, benötigen eine Genehmigung. Für Militärluftfahrzeuge von Nato-Partnern können Dauergenehmigungen erteilt werden, die unter anderem Personen- und Militärtransport umfassen. Die Dauergenehmigung zur Landung ist auf die alten Bundesländer beschränkt und berechtigt nicht zum Einflug in den Luftraum der neuen Bundesländer und nach Berlin. In diesen Fällen ist immer eine Einzelgenehmigung zu beantragen. Lediglich bei einem Überflug dieser Bundesländer sowie für den Einflug nach Berlin zum Besuch der diplomatischen Vertretungen ist für Nationen mit gültiger Dauergenehmigung keine Einzelgenehmigung erforderlich.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Stationierung von ausländischen Streitkräften oder Atomwaffen und deren Träger in Berlin und den neuen Bundesländern weder gestattet noch die Verlegung dahin zugelassen. Bei den Flugzeugen AN 124-100 handelt es sich um zivile
Luftfahrzeuge mit ziviler Besatzung, die ihren zivilen Status behalten und ausschließlich nach zivilen Standards und Vorschriften betrieben werden.
Ausländische Soldaten werden dabei weder verlegt noch stationiert. Auch in dem nicht auszuschließenden Fall, dass militärisches Gerät durch ausländische Soldaten nach Leipzig verbracht und in die Flugzeuge AN 124 verladen würde, um alsbald in einen Drittstaat transportiert zu werden, würde keine Verletzung des 2+4-Vertrages vorliegen. Artikel 5 Abs. 3 Satz 3 des 2+4-Vertrages bezieht sich auf Streitkräfteaufenthalte, die auf eine gewisse Dauer angelegt, sind und schließt vorübergehende Aufenthalte ausländischer Soldaten in Berlin und in den neuen Bundesländern nicht aus.
Der im Thema der NPD erweckte Eindruck, dass der Flughafen Leipzig/Halle als logistische Basis für den Umschlag von Rüstungsgütern genutzt werden könnte, entbehrt jeder Grundlage. Die Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle als Be- oder Entladeort durch andere beteiligte Nationen ist als denkbarer Einzelfall zu betrachten. In jedem Fall sind Zoll- sowie sonstige Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten. Die Zuständigkeit für die deutsche Außenwirtschaftskontrolle liegt beim Bund.
Der Flughafen Leipzig/Halle stellt nach Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung grundsätzlich eine Option zur Nutzung im Rahmen von Einsätzen der Bundeswehr dar. Ob und in welcher Form auch der Flughafen Leipzig/Halle in die Planungen für einen möglichen Einsatz der Bundeswehr im Kongo einbezogen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt vom Bundesministerium noch nicht beantwortet werden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um den Einsatz für humanitäre Hilfe.
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit ist die 1. Aktuelle Debatte, beantragt von der Fraktion der NPD zum Thema „Einbindung des Flughafens Leipzig in die Logistik künftiger Kriege?“, beendet.
Gefahr einer weiteren Schulschließungswelle und Auswirkungen der aufgeweichten Bildungsempfehlung – Konsequenzen für das Schulnetz
Zuerst hat die Fraktion der FDP das Wort, danach CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktion der FDP das Wort nimmt. Herr Herbst, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor wenigen Wochen ist die Anmeldefrist für die Klassenstufe 5 abgelaufen. Allein im Regierungsbezirk Dresden gibt es 71 Mittelschulen, die die gesetzlichen Mindestschülerzahlen nicht erreichen. Nun könnte man denken, das sind Ausnahmen aufgrund der geringen Schülerzahl. Doch es sind keine Ausnahmen, sondern es betrifft 42 % aller Mittelschulen in unserem Regierungsbezirk. Für die betroffenen Schulen, für die Schulträger und für die Eltern war dieses Ausmaß ein Schock. Aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres mit dem Kultusministerium war man aufs Schlimmste gefasst. Doch dass selbst in diesem Fall das Kultusministerium nicht völlig an seiner eisernen Schulschließungspolitik festhalten konnte, hat zwei Gründe. Zum Einen steigen die Schülerzahlen an den Mittelschulen nach 2006 wieder, weil wir dieses Jahr die Talsohle erreicht haben. Zum Zweiten haben Eltern und Kommunalvertreter erneut protestiert. Für diesen Protest möchte ich mich bedanken.
Das Schulsterben geht jedoch insgesamt weiter. Durch die bereits ergangenen Bescheide schließen 2005 bis 2008 147 Schulen. Jetzt kommen weitere 35 hinzu. Damit gibt es seit 2005 mehr als 180 Schulen, die bereits dichtgemacht wurden oder noch dichtgemacht werden. Mit dem Rasenmäher wird über die Schulstandorte hinweggegangen. Intelligente Schulpolitik, meine Damen und Herren, sieht anders aus.
Viele Mittelschulstandorte müssen um ihre Existenz fürchten. Der Grund dafür sind nicht nur die rückläufigen Schülerzahlen. Ein zweiter Grund ist die aufgeweichte Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Das ist nicht gottgegeben, das ist eine Entscheidung der Regierung, des Kultusministers und der die Regierung tragenden Fraktionen. Selbst wenn es nur drei oder vier Schüler pro Klassenstufe sind, die zusätzlich auf das Gymnasium gehen werden, kann dies für die betroffene Mittelschule das Aus bedeuten. Landesweit – das sind, glaube ich, auch Ihre Zahlen, Herr Flath –, haben Sie gesagt, kommt es etwa zu einem Plus von knapp 10 % von Schülern, die mehr auf das Gymnasium gehen. Wie auch immer, diese Schüler gehen ja nicht auf das Gymnasium, weil sich ihre Leistungen verbessert haben. Sie gehen nur zusätzlich auf das
Gymnasium, weil die Bildungsempfehlung abgewertet wurde. Das kann doch nicht der richtige Weg für Sachsen sein!
Das Aufweichen der Bildungsempfehlung in unserem derzeitigen Schulsystem ist ein Fehler. Wir halten es für einen handwerklich schlecht gemachten Schnellschuss mit katastrophalen Auswirkungen auf die Schulstandorte und ihre Bestandssicherheit, auf die Qualität an Gymnasien wie Mittelschulen und auf die Persönlichkeitsentwicklung.
Wer es mit einem Schnitt von 2,5 gerade noch auf das Gymnasium schafft, dort aber dann am Leistungsniveau scheitert, hat doch nichts gewonnen. Im Gegenteil: Ein Zurückfallen an die Mittelschule ist eine Demotivation, wenn nicht sogar eine Demütigung für die betroffenen Schüler. – Bitte, Herr Porsch.
Herr Kollege Herbst, Sie haben jetzt – gut, dass Sie den Gedanken noch zu Ende geführt und mich noch haben zuhören lassen –, zum Ende, ja wenigstens noch etwas Argumentatives gebracht. Aber irgendwo klingt dennoch durch – und ich frage Sie, ob ich Sie da richtig verstehe –, dass Sie Kindern den Zugang zum Gymnasium verweigern wollen, damit die Mittelschule erhalten bleibt. Das kann ja nun auch nicht die Lösung sein.
Da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe nichts gegen mehr Abiturienten. Im Gegenteil, wir wünschen uns das ausdrücklich; aber bitte aufgrund von Leistungen und von Qualität, und nicht aufgrund des Aufweichens von Kriterien.
(Beifall bei der FDP – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sie wissen ja nicht, wie die Leistungen zustande kommen!)
Meine Damen und Herren! CDU und SPD haben mit der Abwertung der Bildungsempfehlung sowohl den Schülern als auch den Schulstandorten einen Bärendienst erwiesen. Mehr Abiturienten um jeden Preis und vor allem auf Kosten des Leistungsniveaus an Gymnasien – das kann nicht Ziel sächsischer Bildungspolitik sein! Wir brauchen eine höhere Bildungsqualität, und zwar an Mittelschulen
wie an Gymnasien. Im derzeitigen Schulsystem – da schaue ich auch in Richtung SPD; wir leben in einem gegliederten Schulsystem, auch wenn wir es uns anders vorstellen würden – ist es völlig kontraproduktiv, gerade die Leistungsspitzen an den Mittelschulen zu kappen.
Dies ist nicht nur unsere Meinung, sondern wenn Sie beispielsweise die Proteste der Kreiselternräte sehen oder wenn Sie mit Schulpraktikern sprechen, dann hören Sie genau dies.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Herbst, ich kann und will das Konfliktpotenzial, das sich aus der neuen Bildungsempfehlung für die Gymnasien ergibt, nicht leugnen, und ich werde auch noch sehr ausführlich darauf zu sprechen kommen.
Meine Damen und Herren! Der unmittelbare Zusammenhang zu anstehenden Schulnetzplanungsentscheidungen ist für mich dennoch nicht nachvollziehbar. Der Rückgang von Schülerzahlen und die damit in Verbindung stehende bedarfsgerechte Bereitstellung von Schulstandorten wird offensichtlich auch in diesem Jahr – Sie haben es angesprochen – Wirkung entfalten müssen; zumindest dort, wo Standortentscheidungen noch nicht ausreichend getroffen worden sind.
Sicher ist die Situation dort problematisch zu werten, wo sich durch die neuen Übergangsbestimmungen Gymnasien stabilisiert und umliegende Mittelschulen eher destabilisiert haben. Aber auch hier muss man feststellen, meine Damen und Herren: Schüler sind nur einmal vorhanden und können auch nur eine Einrichtung besuchen – also entweder die Mittelschule oder das Gymnasium.
Eine ganz andere Frage ist natürlich die nach dem wünschenswerten Übergang und dem wünschenswerten Anteil gymnasialer Ausbildung am gesamten Schulsystem. Ich denke, gerade das gegliederte Schulsystem bietet die Möglichkeit, Schülerinnen und Schülern ein ihrem Leistungsvermögen entsprechendes schulisches Angebot zu vermitteln. Eine entscheidende Schnittstelle ist hierbei sicher der Übergang von der Grundschule zur Mittelschule bzw. zum Gymnasium, wenngleich man aber auch die weiteren Übergangsbedingungen in den anderen Schularten nicht vernachlässigen sollte.
Nun wurden diese Übergangsbedingungen bekanntermaßen gelockert. Auch wenn im Nachgang keiner so richtig die politische Verantwortung übernehmen wollte, bezieht sich diese Änderung auf die Festlegung im Koalitionsver
Nun will ich weniger auf die mögliche Interpretation dieser Festlegung eingehen als vielmehr auf die Wirkung, die das neue Verfahren erzeugt hat. Ich denke, man muss hier kritisch feststellen, dass damit ein ungewollt stärkerer Zulauf an das Gymnasium erfolgt ist. Dabei ist es weniger das quantitative Problem, das damit verbunden ist, sondern – darin gebe ich Ihnen Recht; Herr Kollege Herbst – es ist auch ein qualitatives Problem, nämlich die Gefahr der Lockerung des Leistungsniveaus unserer Gymnasien.