Wenn ich mit der Antwort auch inhaltlich unzufrieden bin, so danke ich Ihnen doch für die Bemühungen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage zur Schulnetzplanung im Landkreis Löbau-Zittau. Der Kreistag Löbau-Zittau fasste am 22. März 2006 den Beschluss zum Schulnetzplan. Dieser war dem Kultusministerium im Entwurf spätestens seit dem 14. Februar 2006 bekannt, denn auf einer Pressekonferenz an diesem Tage äußerte Hans-Jörg König, Staatssekretär im Kultusministerium, nicht nur seine Zustimmung, sondern appellierte an die Eltern, ihre Kinder an Schulen anzumelden, deren Bestand sicher ist. Die vom Kultusministerium am 10. April 2006 veröffentlichte Liste von Schulen, bei denen der Mitwirkungsentzug zu erwarten ist, basiert jedoch auf dem alten Schulnetzplan. Das Kultusministerium ließ verlauten, ihr sei der neue Schulnetzplan nur aus der Presse bekannt.
1. Warum ist das Kultusministerium angesichts der großen Bedeutung des Mitwirkungsentzugs für die betroffenen Schüler, Eltern, Schulen und Orte nicht aktiv geworden, um den neuen Schulnetzplan zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen, auch wenn es von diesem lediglich aus der Presse Kenntnis gehabt haben sollte?
2. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis ist das Kultusministerium inzwischen aktiv geworden, um die Übereinstimmung von Schulnetzplan des Landkreises und festgelegten Mitwirkungsentzügen herzustellen?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, zu Ihrer ersten Frage! Herr Landrat Vallentin übergab während eines Gesprächs am 14. Februar 2006 zur Vorbereitung des Schuljahres 2006/2007 Herrn Staatssekretär König den Entwurf eines
Kreistagsbeschlusses. Ob und wie diese Vorlage zum Beschluss geführt werden würde, konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorausgesehen werden. Die Fortschreibung des Schulnetzplanes des Landkreises LöbauZittau, die am 22.03.2006 vom Kreistag Löbau-Zittau beschlossen wurde, ging nunmehr am 19. April 2006 nach telefonischer Bitte um Übersendung sowohl im Regionalschulamt Bautzen als auch in meinem Hause ein.
Zur zweiten Frage! Eine umfassende Prüfung des vorgelegten Planes ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Vor Erlass der Bescheide zum Widerruf der Mitwirkung wird der vorgelegte Plan daraufhin untersucht, ob genehmigungsfähige Aussagen des Planes den beabsichtigten Entzügen der Mitwirkung entgegenstehen. Diese Prüfung dauert gegenwärtig noch an. Die Entscheidungen zum Widerruf der Mitwirkung meines Hauses haben gemäß § 23a Abs. 5 Schulgesetz auf der Grundlage eines genehmigten Schulnetzplanes zu erfolgen. Soweit die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen bei der vorgelegten Fortschreibung der Schulnetzplanung korrekt Beachtung fanden, wird das Kultusministerium diese bei seinen weiteren Entscheidungen umsetzen.
Herr Minister, können Sie mir einen ungefähren Termin zum Abschluss Ihrer Entscheidungsfindung nennen?
Ich bitte um Nachsicht. Ein genaues Datum kann ich aus dem Stegreif nicht nennen. Aber wir sind schon fast in der Mitte des Monats.
Ja, natürlich. In den Fällen, in denen nach Schulgesetz eingegriffen wird, wird der Schulträger diese Entscheidung bekommen. Der Träger der Schulnetzplanung, also der Landkreis, wird darüber selbstverständlich informiert.
gieeffekten bei Zusammenschlüssen von Ländern und Kreisen. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer, äußerte gegenüber der Presse („Säch- sische Zeitung“ vom 27.04.06) bezüglich einer Länderfusion mit Sachsen und Thüringen, „aus zwei oder drei armen Ländern würde nicht automatisch ein reiches Land“. Ebenso würden Länderfusionen die Kosten der Selbstverwaltung nur geringfügig reduzieren.
1. Inwiefern sind solche von Minister Buttolo bereits bei der Einkreisung von Hoyerswerda und Görlitz erwarteten Synergieeffekte, die insbesondere deshalb entstehen, „weil nicht mehr zwei vergleichbare Teile einer Behörde vorgehalten werden müssen“ (Antwort auf meine Mündli- che Anfrage in der 47. Sitzung des Sächsischen Landta- ges), auch auf Landesebene durch eine Länderfusion zu erzielen?
2. Welche „Eckwerte eines Anreizsystems für freiwillige Gebietszusammenschlüsse auf Kreisebene“, die laut Kabinettsbeschluss vom 20.12.2005 bis zum 31.03.2006 vorzulegen waren, wurden beschlossen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Simon, zu Ihrer ersten Frage möchte ich einleitend auf die Aktuelle Debatte verweisen. Welche positiven Auswirkungen von einem Zusammenschluss zweier oder mehrerer Länder der Bundesrepublik ausgehen, bedarf einer Bewertung am konkreten Fall. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Synergieeffekte, die sich aus der Eingliederung einer Kreisfreien Stadt in einen Landkreis ergeben, nicht mit denen vergleichbar sind, die aus einer Länderfusion im Rahmen einer Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Grundgesetz erwachsen können. Das liegt meiner Meinung nach schon in der Natur der Sache begründet. Während bei der Eingliederung kreiskommunale Aufgaben, die bisher von der Stadt wahrgenommen werden, auf den Landkreis übergehen, handelt es sich bei der Neugliederung auf Länderebene um die räumliche Umgestaltung des Bundesgebietes in dem Sinne, dass die Einteilung der Bundesrepublik in Länder oder der Gebietsumfang der Länder verändert würde. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Effekte.
Zu Ihrer Frage 2: Die Meinungsbildung der Staatsregierung zur Funktional- und Kreisgebietsreform ist nicht abgeschlossen. Ein Anreizsystem ist Bestandteil dieses Prozesses. Beschlüsse dazu sind jedoch noch nicht gefasst worden.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu meiner Frage 1: Können Sie mir zumindest zustimmen, dass der Grundsatz, dass aus zwei oder drei armen Ländern nicht automatisch ein reiches Land wird, auch für die kommunale Ebene gilt, das heißt,
dass aus zwei oder drei armen Landkreisen nicht automatisch ein gut funktionierender Landkreis wird?
Wir wissen sehr wohl, dass zwei arme Landkreise nicht plötzlich einen reichen Landkreis ergeben. Aber gerade wenn Landkreise arm sind, muss man überlegen, ob man nicht Verwaltungsaufwendungen sparen kann, indem man an einer Stelle die Verwaltung konzentriert, um so geringere laufende Kosten zu haben. Das ist auch der Grund, weshalb die zwei Kreisfreien Städte Görlitz und Hoyerswerda sich ernsthaft mit dem Gedanken tragen, sich von einem der umliegenden Kreise einkreisen zu lassen. Das ist einmal der Landkreis Kamenz, und die Görlitzer haben den Beschluss gefasst, sich in eine Fusion mit dem NOLKreis zu begeben.
Ich würde gern noch eine zweite Nachfrage zu meiner zweiten Frage anschließen. Sie sagten, dass die Eckwerte für das Anreizsystem noch nicht vorliegen, sodass meine Frage ist, wann diese Eckwerte vorgelegt werden können, da zum Beispiel die Aufgabe der Kreisfreiheit sowohl von Görlitz als auch von Hoyerswerda zum 01.01.2007 in Angriff genommen werden soll und es damit selbstverständlich ganz wichtig wäre, die finanziellen Auswirkungen verbindlich vorher zu wissen.
Frau Simon, für die Verwaltungs- und Funktionalreform ist für den zeitlichen Fahrplan das Eckwertepapier vom Dezember vergangenen Jahres für mich die Richtschnur. Dort wurde festgelegt, dass ich Ende Mai ein Papier über den Lenkungsausschuss ans Kabinett zu geben habe, in dem auch die finanzielle Stimulierung bei freiwilligen Zusammenschlüssen enthalten sein soll. Das ist ausdrücklich als ein Punkt im Eckwertepapier vom 20.12.2005 aufgeführt.
Frau Abg. Roth, Sie können Ihre Frage Nr. 12 stellen. Ich bitte Sie aber angesichts der Zeit, die uns zur Verfügung steht, den umfangreichen Vortext möglichst nur im Überflug zu benennen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich glaube, ich kann Ihnen das nicht ersparen, weil der Sachverhalt wirklich sehr kompliziert ist. Das kann man nicht überfliegen, sondern das muss man ausführlich vortragen. Ich mache es schnell. Es geht um die unverzügliche Wiederholung des Anmeldeverfahrens für die Mittelschulen in der Bergstadt Schneeberg.
Die Bergstadt Schneeberg machte am 28.02.2006 im „Schneeberger Stadtanzeiger“ für das Verfahren der Schulanmeldung für die Mittelschule Folgendes bekannt: „Eltern von Schülern der Klassenstufe 4 mit Bildungsempfehlung, deren Kinder eine staatliche Mittelschule in Schneeberg besuchen wollen, melden ihre Kinder im Zeitraum vom 7. März bis 17. März 2006 zu folgenden Öffnungszeiten im Sekretariat der zukünftigen Mittelschule ‚Bergstadt Schneeberg’, Haus ‚Pestalozzi’, Ma
rienstraße 2a in Schneeberg an: …“ Bis zum heutigen Zeitpunkt existiert weder eine von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde genehmigte Mittelschule „Bergstadt Schneeberg“, noch ist eine solche Mittelschule im betreffenden Schulnetzplan vorgesehen. Die Eltern sind damit bei der Schulanmeldung über die tatsächlichen Schulverhältnisse getäuscht worden. Aufgrund einer solchen damit unzulässigen Verfahrensweise bei der Schulanmeldung wurde es Eltern zudem verwehrt, ihre Kinder für die von ihnen ausdrücklich gewünschte, existierende und im genehmigten Schulnetzplan vorgesehene DiesterwegMittelschule anzumelden. Vielmehr wurden alle Anmeldungen als Anmeldungen für die Pestalozzi-Mittelschule „gewertet“ und in dieser Weise den zuständigen Schulaufsichtsbehörden weiter gemeldet, dies mit dem Ergebnis, dass nunmehr für die Diesterweg-Mittelschule keine Schulanmeldungen angezeigt wurden, obwohl viele Eltern ihre Kinder für die Diesterweg-Mittelschule angemeldet hatten.
1. Welche konkreten Schritte für die rechtlich gebotene Wiederholung des Verfahrens der Schulanmeldung für die Mittelschulen in der Bergstadt Schneeberg, mit dem der tatsächliche Schulwunsch der betreffenden Eltern zur Beschulung ihrer Kinder in den beiden in Schneeberg existierenden Mittelschulen in der verfassungs- und schulrechtlich gebotenen Weise festgestellt wird, sind vonseiten der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden veranlasst worden?
2. Welche weiteren, von den zuständigen Schulaufsichtsbehörden genehmigten nichtstaatlichen Mittelschulen, für die in rechtlich zulässiger Weise Anmeldungen erfolgen bzw. entgegengenommen werden können, existieren derzeit in der Bergstadt Schneeberg?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, zu Ihrer ersten Frage möchte ich zunächst feststellen, dass die Eltern in dem von Ihnen richtig zitierten Text in der amtlichen Bekanntmachung korrekt auf die „zukünftige“ Mittelschule „Bergstadt Schneeberg“ hingewiesen wurden. Die Stadt geht also davon aus, dass es künftig in Schneeberg nur noch eine Mittelschule geben wird. Weil es sich um die Mittelschule „Bergstadt-Schneeberg“ mit den Unterrichtsgebäuden Haus „Diesterweg“ und Haus „Pestalozzi“ handeln wird, sind keine Anmeldungen an der Diesterweg-Mittelschule eingegangen. Diese wurden auch nicht an die PestalozziMittelschule weitergeleitet.
Richtig ist vielmehr, dass den Eltern die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich bei der Anmeldung für einen Wunsch des Beschulungsortes auszusprechen. Die von Ihnen gesehene Notwendigkeit, das Anmeldeverfahren zu wiederholen, ist aus unserer Sicht nicht zu erkennen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Derzeit existieren keine genehmigten nichtstaatlichen Mittelschulen in Schneeberg. Seit dem 3. März 2006 liegt allerdings im Regionalschulamt Zwickau ein Antrag auf Einrichtung einer evangelischen Mittelschule in Schneeberg zum 01.08.2006 vor. Über diesen Antrag soll in absehbarer Zeit entschieden werden.
Welche Schritte werden die Staatsregierung und die ihr nachgeordneten Behörden gegenüber denjenigen privaten Schulträgern einleiten, um deren öffentliche Aufforderung zur Anmeldung an ihren nicht existierenden Mittelschulen angemessen zu ahnden?
Noch einmal. Welche rechtlichen Schritte? Ich kann doch gegen jemanden, der gar nicht existiert, keine rechtlichen Schritte einleiten.