mehr zu überbieten. Aber als ich diesen Antrag gesehen habe, habe ich fast einen Lachkrampf bekommen.
Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, was er soll – und ich hoffe, dass Sie nicht allzu viel Kapazitäten der Fraktionen von SPD und CDU auf diesen Antrag verwendet haben.
Ich finde es schon faszinierend, wie man den Antrag überhaupt so nennen kann: „Wirtschaftsstandort Sachsen stärken“, wenn man über Hebesätze spricht. Vielleicht wäre es auch eine Nummer kleiner gegangen, dann hätten wir vielleicht mit ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit an das Thema herangehen können.
Das geht aber aus Ihrem Antrag leider nicht hervor. Sie wollen erst einmal zwei Sachen wissen: Ursachen und Wirkungen. Ich habe wenigstens festgestellt, Herr Pecher und Herr Heidan, dass Sie sich zumindest mit der Problematik beschäftigt haben. Aber ich hätte mich gefreut, wenn Sie auch einmal in das letzte FAG hineingeschaut hätten, denn dann hätten Sie zum Beispiel einen Änderungsantrag der Linksfraktion gefunden. Dieser Änderungsantrag hat nämlich genau dieses Thema aufgegriffen. Ich kann es Ihnen gern noch einmal zu Gemüte führen, und zwar: „Der Artikel 1 wird wie folgt geändert: Nach Nr. 4 wird folgende Nr. 4a eingefügt, nämlich bei der Nr. 1 wird nach den Worten ‚Landesdurchschnittlicher Hebesatz’ die Angabe ‚für das Ausgleichsjahr 2004’ eingefügt.“ – Ich belasse es bei diesem Punkt.
Wenn Sie also aus der Spirale der sich immer weiter erhöhenden landesdurchschnittlichen Hebesätze herauswollen, dann müssen Sie einfach nur einen Stichtag festlegen, und fertig. Diesen Antrag hatten Sie 2005 mit der Begründung vollständig vorliegen – Sie haben ihn abgelehnt. Sogar die Landesverbände vom SSG haben Ihnen gesagt: Bitte, machen Sie das, denn wir kommen aus dem Problem nicht mehr heraus, dass wir immer von den Regierungspräsidien und den Landratsämtern gesagt bekommen: Ihr müsst euch wenigstens an die landesdurchschnittlichen Hebesätze halten und bei der Haushaltskonsolidierung könnt ihr noch einmal 60 Prozentpunkte drauflegen. Natürlich kommt man da automatisch zu höheren Hebesätzen. Dass das für Sie etwas Neues ist, fasziniert mich wirklich.
Nun könnte ich zum Thema Ursachen und Wirkungen noch sagen, warum es gerade 2001 passiert ist. Da gab es eine Unternehmensteuerreform im Bund, bei der die Kommunen ein paar Jahre etwas schlecht ausgesehen und
versucht haben, die Einnahmenausfälle irgendwie zu kompensieren. Auch dazu haben wir schon Debatten geführt.
Natürlich werden wir diese Hebesätze anpassen müssen, aber warum Sie das mit einem solchen Schaufensterantrag tun, ist mir vollkommen schleierhaft. Wir haben doch gerade einen FAG-Kompromiss ausgehandelt. Warum haben Sie denn dieses Anliegen nicht einfach an Ihren Finanzminister weitergegeben? Der hätte es doch bestimmt gern und wohlwollend geprüft und mit den kommunalen Spitzen ausgehandelt.
Warum bedarf es dazu eines solchen Antrages und warum lassen Sie uns nicht zum FAG nach dem Sommer genau zu dieser Thematik diskutieren? Warum müssen Sie das hier mit einem solch windigen Antrag tun? Ich weiß es wirklich nicht; ich weiß nicht, welche Beweggründe Sie dazu hatten. Ich hoffe, dass Sie mir nicht die Zeit stehlen wollen, und, bitte, beleidigen Sie meine Intelligenz nicht weiter mit solchen Anträgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist aus Sicht der NPD-Fraktion natürlich zustimmungsfähig und dürfte wahrscheinlich zu einem einstimmigen Ergebnis führen. Zum einen, weil es neben der Mehrheitskoalition gerade auch für die Opposition von Interesse ist, Analysen der Staatsregierung vorgelegt zu bekommen, und zum anderen, weil die Bemühung, die Belastungen von Betrieben und Bürgern gleichermaßen zu senken, ebenfalls kaum auf Widerspruch stoßen dürfte.
Auch können wir dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen, da er den Ursprungsantrag um einige sinnvolle Punkte ergänzt.
Trotzdem einige Worte dazu. Es ist in der Tat richtig festgestellt worden, dass der Freistaat Sachsen nicht eine Gewerbesteueroase im Stile Norderfriedrichskoogs darstellt. Laut Gebührenticker des Bundes der Steuerzahler Sachsen wurden trotz der ohnehin bereits hohen Hebesätze und eines Anstiegs der Einnahmen aus der Gewerbesteuer die Hebesätze von einigen Städten von 2005 auf 2006 erneut angehoben. Zittau, das zu besseren Zeiten einmal den Beinamen „Die Reiche“ hatte, erhöhte den Hebesteuersatz der Grundsteuer B von 435 auf 450 und den Gewerbesteuerhebesatz von 395 auf 420. Adorf erhöhte den Gewerbesteuerhebesatz, Limbach-Oberfrohna erhöhte ihn nicht unwesentlich, und Zwenkau erhöhte die Grundsteuer B. In Langenfeld wurde neben dem Gewer
Diese Erhöhungen sind quer durch die kommunale Landschaft seit vielen Jahren zu beobachten und führten zu der von den Antragstellerinnen angeführten unbefriedigenden Situation; denn in der Tat stellen die kommunalen Hebesätze ein entscheidendes Kriterium für die Standortbewertung Sachsens durch die Wirtschaft dar.
Eines darf aber dennoch nicht ausgeblendet werden: Die finanzielle Situation der Kommunen ist trotz Strapazierung ihrer Einnahmenpotenziale mehr als nur angespannt. Es ist begrüßenswert, wenn die Staatsregierung nun Wege aufzeigen soll, wie die Hebesätze gesenkt werden könnten. Wir sind schon sehr gespannt, wie diese Wege aussehen werden.
Aber einen Weg kann ich Ihnen heute schon nennen: Die Finanzausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften über den kommunalen Finanzausgleich muss wesentlich verbessert werden. Es ist zu begrüßen, wenn der Freistaat einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann; aber der Glanz bröckelt ab bei dem Anblick der Sorgenfalten so mancher Stadtkämmerer.
Ich gehe von so viel Verantwortungsbewusstsein der sächsischen Kommunalpolitiker aus, dass sie sich diese Entscheidungen nicht zu leicht machen, wenn sie die Hebesätze erhöhen. Grundlos wird dies in keiner Kommune geschehen.
Daraus kann man leicht schlussfolgern, dass die bisherigen Zuweisungen aus den FAGs unzureichend waren und sich der Freistaat mehr als bisher in die Pflicht nehmen muss.
Aber stimmen wir den Anträgen ruhig zu, warten wir die Analyseergebnisse ab und diskutieren wir dann auf deren Grundlage. Begrüßenswert wäre es, wenn wir diese Analyse schon im Zusammenhang mit der Verabschiedung des FAG zur Kenntnis hätten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir diesen Antrag gelesen hatten, haben wir gesagt: Schönen guten Morgen, liebe Koalition, auch schon aufgewacht?!
Haben Sie auch schon festgestellt, was in Sachsen mit den Hebesätzen los ist, dass sie zu hoch sind? Nichtsdestotrotz freuen wir uns natürlich als FDP-Fraktion, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben – trotz der bemerkenswerten Schlichtheit des Antrages; da kann ich Kollegen Scheel vollkommen Recht geben.
Aber wir freuen uns deswegen, weil der Standortnachteil, der durch die hohen Hebesätze entstanden ist, inzwischen eben auch bei der Regierungskoalition erkannt worden ist – wie übrigens auch die Switch-Klauseln, von denen wir gehört haben, dass sie im neuen FAG gestrichen werden sollen.
Wir Liberalen haben auf diese Problematik schon letztes Jahr im Plenum während der Beratung zum FAG 2005/2006 hingewiesen.
Noch einmal zur Erinnerung: Neben der PDS hatten auch wir im Plenum am 10. März einen Entschließungsantrag zum Thema Hebesätze eingebracht. Dieser Antrag in der Drucksache 4/0952 sah folgenden Beschlusstext vor: „Der Sächsische Landtag spricht sich dafür aus, das System der Ansätze von landesdurchschnittlichen Hebesätzen im FAG zu überarbeiten. Ziel soll sein, Anreize für das Senken von Hebesätzen zu setzen.“ Sowohl diesen Antrag als auch den Antrag der Linksfraktion.PDS haben damals CDU- und SPD-Fraktion abgelehnt.
Zur Linksfraktion.PDS wurde ausgeführt: falsch recherchiert, falsche Hausaufgaben gemacht. Wer hat denn nun bei Ihnen, liebe Koalition, die Hausaufgaben gemacht? Hat sich jemand auf den Hosenboden gesetzt und nachgerechnet? Die Fakten liegen schon seit Jahren auf dem Tisch. 2004 lag der durchschnittliche Hebesatz in Sachsen mit 410 % nach Nordrhein-Westfalen an der negativen Spitze in Deutschland. Herr Heidan hat es zu Recht ausgesprochen. Wir haben sogar schon Bayern überholt. Bayern, das neue No Bear Area.
Im Frühjahr hatten wir mit einer Kleinen Anfrage in der Drucksache 4/4415 nachgehakt. 2005 ist der landesdurchschnittliche Hebesatz in Sachsen noch einmal auf 414 % angestiegen. Von 515 sächsischen Gemeinden haben 2005 45, also rund jede zehnte, ihre Hebesätze erhöht, nur fünf haben sie gesenkt. Die Dynamik der Hebesatzsteigerungen, die Sie noch letztes Jahr nicht als das große Problem angesehen haben, sich aber plötzlich in der Begründung Ihres Antrages wiederfindet, wird auch in diesem Jahr weitergehen. Wir sind schon sehr gespannt, was als Antwort auf den Berichtsantrag von CDU- und SPDFraktion eingehen wird. Auf unsere Kleine Anfrage haben wir dazu nämlich keine Antwort bekommen. Da hieß es, die Hebesätze unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Nach Auffassung der Staatsregierung zeigt die Entwicklung von 2004 zu 2005, dass mit diesem Recht verantwortungsvoll umgegangen wurde.
Was denn nun? Es sind sehr bemerkenswerte Sätze, aber was gilt denn nun? Wenn Sie auf die kommunale Selbstverwaltung verweisen, frage ich mich, warum wir uns als Landtag jetzt mit diesem Thema beschäftigen.
Wir sehen es etwas anders. Es kann sein, dass es nach der Devise „Haltet den Dieb!“ läuft. Wir stehen hinter der
kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen. Gerade deswegen fragen wir uns, warum den Kommunen beim Thema Hebesätze so kräftig von der Staatsregierung reingeredet wird.
Beispiel: Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl jeder Kommune wird nach § 8 des FAG der landesdurchschnittliche Hebesatz angesetzt. Kommunen, die weniger von ihren Bürgern und Unternehmen verlangen, werden bei der Zuweisung aus dem FAG bestraft. Wenn wir diese Tatsache ändern wollen, könnten wir jetzt schon über das FAG reden und müssten nicht mit einem banalen Antrag herumfuchteln.
Beispiel: Bedarfszuweisungen nach dem FAG. Wir hatten im Landtag die Petition 040100/8. Darin hatten sich Bürger einer Gemeinde beschwert, dass der Hebesatz von 375 % auf 540 % erhöht wurde. Was war der Hintergrund? Die Gemeinde hatte aufgrund ihrer Haushaltsnotlage beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Bedarfszuweisung gestellt. Auflage des Regierungspräsidiums zur Auszahlung war, dass die Gemeinde ihren Hebesatz erhöht. Übrigens ist das kein Einzelfall. Ich weiß, wie es ist, in einer Gemeinde Gemeinderat zu sein, wo genauso gearbeitet werden muss.
Auch wir sind gespannt, was die Analyse der Staatsregierung zu diesem Thema bringen wird. Wir werden dem Antrag zustimmen und freuen uns auf die Ergebnisse für die sächsischen Kommunen.