Protokoll der Sitzung vom 19.01.2005

Da das Auszählergebnis noch nicht vorliegen kann, schlage ich vor, dass wir in den nächsten Tagesordnungspunkt eintreten:

Tagesordnungspunkt 12

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes

Drucksache 4/0511, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Es ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Deshalb hat nur die einreichende Fraktion das Wort. Herr Herbst, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Schulstandorte gehört zweifellos – und das nicht nur in diesen Tagen – zu den am hitzigsten diskutierten Themen in Sachsen, und das mit Recht; denn es geht eben nicht nur um Statistiken, es geht nicht nur um Rechenvergleiche, sondern es geht um ein ganzes Stück Zukunft für unser Land und um ein Stück Zukunft für unsere Kinder in unserem Land.

Keiner wird abstreiten, dass durch die demografische Entwicklung und bei verringerten Schülerzahlen auch eine Anpassung im Schulnetz erforderlich sein wird. Doch mit den Einschnitten, die bereits vollzogen wurden, und denen, die noch bevorstehen, schießt die Staatsregierung nach unserer Ansicht deutlich über das Ziel hinaus.

Wir als FDP-Fraktion wollen mehr Qualität in der Schule. Das heißt für uns nicht, dass Qualität nur in wenigen Zentralschulen erbracht werden kann. Wir als FDP-Fraktion wollen, dass die Kinder mehr Zeit in der Schule verbringen, nicht mehr Zeit im Schulbus.

Das Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, wohnortnahe Schulen zu erhalten und Strapazen für die Schüler zu verhindern. Wir erhalten Schulen nicht zum Selbstzweck, sondern aus gutem Grund, denn wer eine qualitativ hochwertige Schulbildung will, der braucht auch aufnahmefähige Schüler. Bei Schülern, die eine Stunde Anfahrt zu ihrer Schule haben, ist die Leistungsfähigkeit nicht mehr vorhanden. Das heißt, dort nützt auch die beste Qualität des Unterrichts nichts.

Es geht uns um einen zweiten Aspekt, nämlich um ein Stück Fairness und Gerechtigkeit. Wer in der Stadt lebt, hat von vornherein die bessere Auswahl zwischen verschiedenen Schulen auch bei verhältnismäßig kurzen Wegen. Kinder und Familien, die im ländlichen Raum wohnen, haben von vornherein weniger Auswahl. Sie werden also einmal durch weniger Angebote bestraft und jetzt auch noch durch deutlich längere Schulwege. Das wollen wir als FDP-Fraktion verhindern. Denn wohnortnahe Schulen sind auch ein Stück Lebensqualität für den ländlichen Raum. Wenn wir weitere Kommunen ihrer Schulen berauben, wird auch das Ausbluten dieser Regionen die Folge sein. Das können wir uns nicht leisten.

Die FDP schlägt mit ihrem Gesetzentwurf einen sehr pragmatischen Weg für die Beurteilung der Existenz von Schulstandorten vor. Wir sagen klar: Dort, wo es eine erhebliche Anzahl von Schülern gibt, die strapaziöse, lange Schulwege haben, wollen wir Ausnahmebedingungen; dort sollen wohnortnahe Schulen erhalten bleiben. Bei Gymnasien und Mittelschulen liegt die Zeitgrenze nach

unserer Ansicht bei 35 Minuten. Bei Grundschulen sollte sie bei 20 Minuten liegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Handlungsbedarf beim Thema Schulstandorte im ländlichen Raum besteht, das haben sogar SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag erkannt und eine entsprechende Passage festgeschrieben. Ich darf zitieren: „Die Koalitionspartner kommen überein, die zulässigen Abweichungen von Mindestschülerzahlen, Klassenobergrenzen und der Zügigkeit in einer Verwaltungsvorschrift zu § 4a Abs. 4 des Sächsischen Schulgesetzes so zu präzisieren, dass bei künftigen Mitwirkungsentscheidungen eine begrenzte Anzahl zusätzlicher Schulen dauerhaft erhalten werden soll, um das Schulnetz im dünn besiedelten Raum zu stabilisieren.“

Sie alle haben sicherlich in den letzten Tagen Zeitung gelesen. Ich war sehr erstaunt, dass Herr Flath erklärt hat: Es gibt keine dünn besiedelten Räume in Sachsen.

(Dr. André Hahn, PDS: Wir auch!)

Das heißt, offenbar ist dieser Passus in der Koalitionsvereinbarung nichtig. Da steht etwas nicht Existentes drin. Wir sehen das anders, das sage ich ganz klar.

Meine Damen und Herren von der CDU und insbesondere von der SPD, wir machen Ihre Arbeit und setzen ein Stück weit mit diesem Gesetzentwurf um, was bei Ihnen im Koalitionsvertrag steht.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Cornelius Weiss, SPD)

Wir schaffen hier eine gesetzliche Grundlage für eine Verwaltungsvorschrift, die wahrscheinlich nie kommen wird. Sie sollten uns eigentlich danken.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der PDS – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Cornelius Weiss, SPD)

Ja, Herr Weiss, Aufgeregtheiten zeigen, dass der Redner oft Recht hat.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, PDS)

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich aus einer Studie der Hochschule Magdeburg-Stendal zitieren. Das ist eine aktuelle Studie, die sich genau mit dem Problem, das wir auch in Sachsen haben, nämlich der demografischen Entwicklung, beschäftigt und die zeigt, dass es nicht nur eindimensional um den einzelnen Schüler geht, sondern die Dimension in der Frage der Schulstandorte eine deutlich größere ist: „In den unterschiedlichen regionalen Kontexten von Irland, Finnland über Portugal bis Süditalien wurde immer wieder der Erhalt der Schule als unverzichtbare Bedingung für den Verbleib von Familien im ländlichen Raum deutlich. Umgekehrt ist die Schulschließung immer ein klares

Signal, das von Familien als Aufforderung zum Wegzug wahrgenommen wird.“ Ich brauche diesem Zitat nicht mehr viel hinzuzufügen. Unser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, schafft faire Chancen für Kinder, für junge Familien im ländlichen Raum und für eine Perspektive dieser Regionen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der PDS und der NPD)

Das war die Einbringung dieses Gesetzentwurfes, für den es den Vorschlag der Überweisung an den Ausschuss für Schule und Sport gibt. – Eine Wortmeldung von Herrn Lehmann, bitte.

Frau Präsidentin, ich bitte Sie, die Überweisung dieses Gesetzentwurfes auch an den Haushalts- und Finanzausschuss vorzunehmen.

Danke. Dann stimmen wir über diesen Vorschlag der Überweisung auch

an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer sich dieser Meinung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die kann ich nicht erkennen.

Jetzt stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Schule und Sport, wie vorgesehen, ab; an diesen Ausschuss federführend. Herr Lehmann, einverstanden?

(Zustimmendes Nicken des Abg. Heinz Lehmann, CDU)

Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Da sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Demzufolge ist die Überweisung an den Ausschuss für Schule und Sport – federführend – und an den Haushaltsund Finanzausschuss so beschlossen worden. Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 12 beendet.

Ich komme zurück zu

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 4

Meine Damen und Herren, ich bitte einen Augenblick wirklich um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Es hat eine Vielzahl von Irritationen bei der Wahl zum Rat für Sorbische Angelegenheiten gegeben, weil die Wahlscheine nicht eindeutig waren. Demzufolge gab es sehr viele ungültige Stimmen. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir diesen Wahlvorgang heute zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen und diese Wahl neu ansetzen. In der Zwischenzeit werden die Wahlscheine neu gedruckt. Ich

bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu diesem Vorschlag.

(Allgemeine Bewegung im Saal)

Gibt es dazu gegenteilige Meinungen? – Nein. Dann würden wir in der Zwischenzeit neue Wahlscheine drucken, die solche Irritationen ausschließen, und später den Wahlvorgang wiederholen. Einverstanden? – Gut. Dann kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 5

Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Sächsischen Landtages in den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung)

Drucksache 4/0486, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 4/0487, Wahlvorschlag der Fraktion der PDS

Das Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt schreibt im § 8 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vor, dass durch den Sächsischen Landtag zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt gewählt werden. Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugrunde zu legen. Demzufolge haben das Vorschlagsrecht für je ein Mitglied und je einen Stellvertreter die Fraktionen der CDU und der PDS. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in der Drucksache 4/0486 für

die Fraktion der CDU und in der Drucksache 4/0487 für die Fraktion der PDS vor.

Soeben wurde mir ein Wahlvorschlag der NPD-Fraktion eingereicht. Das ist im Vorhinein im Präsidium so nicht beraten und beschlossen worden. Deshalb bitte ich um eine kurze Unterbrechung von 10 Minuten und rufe das Präsidium zu einer Beratung in den Saal 2 zusammen.

(Unterbrechung von 14:24 Uhr bis 14:40 Uhr)

Ich bitte darum, wieder der Tagesordnung zu folgen. Ich erinnere daran, dass wir beim Tagesordnungspunkt 5 sind. Es geht um die Wahl von zwei Mitgliedern des Sächsischen Landtages und deren Stellvertretern in den Stiftungsrat der Landesstiftung Natur und Umwelt. Zu

den zugelassenen Wahlvorschlägen der Fraktionen der CDU und der PDS gab es einen Wahlvorschlag der Fraktion der NPD. Das Präsidium hat in der Zwischenzeit getagt. Wir sind zu der gleichen Feststellung gekommen wie heute Vormittag: dass der von der Fraktion der NPD eingereichte Wahlvorschlag, der in der Drucksache 4/0582 vorliegt, zur Wahl eines Mitglieds in diesem Gremium nicht zulässig ist. – Herr Leichsenring meldet sich zu Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich nach wie vor von der Rechtmäßigkeit des Präsidiumsbeschlusses nicht überzeugt bin, bitte ich nach § 53 Abs. 2, den Landtag noch einmal abstimmen zu lassen.

Es liegt Ihnen der Wahlvorschlag in der Drucksache 4/0482 der Fraktion der NPD vor. Ich frage Sie, ob Sie diesen Wahlvorschlag für zulässig erklären. Wenn das der Fall ist, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wird die Zulässigkeit dieses Wahlvorschlages mehrheitlich abgelehnt. Damit kommen wir zur Wahl entsprechend den eingereichten Vorschlägen der Fraktionen der CDU und der PDS. Meine Damen und Herren, die Wahlen finden nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand von Ihnen widerspricht. – Es gibt Widerspruch. Demzufolge werden wir geheim wählen. Deshalb berufe ich aus den Reihen der Abgeordneten erneut folgende Wahlkommission: Frau Falken, Herrn Colditz als Leiter, Frau Dr. Raatz, Herrn Schmidt, Herrn