Da die Kandidaten der NPD-Fraktion in dem ersten und zweiten Wahlgang bei der Wahl des stellvertretenden Mitgliedes des 1. Untersuchungsausschusses nicht die erforderliche Mehrheit erreichten, kommen wir zu einem dritten Wahlgang. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 4/6685 vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie, ob ein Abgeordneter widerspricht. – Jawohl. Dann ist alles klar.
Wir kommen zu einer geheimen Wahl. Ich berufe die Wahlkommission mit den gleichen Namen und Besetzungen wie heute Morgen schon zweimal. Frau Roth, versammeln Sie Ihre Lieben um sich! Wir kommen zur dritten Wahl.
Während die Kolleginnen und Kollegen der Wahlkommission nach vorn kommen, möchte ich, meine Damen und Herren Abgeordneten, auf Folgendes hinweisen: Es gibt laut unserer Geschäftsordnung § 81 Abs. 4 folgende Möglichkeit, nach der ich Sie jetzt fragen werde. Sollte in diesem Wahlgang wiederum kein Ergebnis zustande kommen, frage ich Sie, ob wir, wenn die NPD-Fraktion auf einen weiteren Wahlgang besteht, diesen Wahlgang morgen durchführen werden. Wer meinem Vorschlag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei einer Reihe von Enthaltungen und keinen Gegenstimmen würden wir so verfahren – alles im Konjunktiv, falls die Situation noch einmal eintritt.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein – Sie haben das heute ja schon zweimal geübt –, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren Kollegen! Wenn in zwei Minuten die Wahlkommission mit gepackten Säckchen abmarschiert ist, gehen wir in der Tagesordnung weiter. Erhebt sich Widerspruch? – Nein.
Meine Damen und Herren! Die Wahlkommission ist mit ihrer Tätigkeit hier fertig. Das Ergebnis wird uns später mitgeteilt.
Die Einreicherin hat das erste Wort, dann die gewohnte Reihenfolge. Herr Kollege Herbst, FDP-Fraktion, bitte.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe zu, dass es eine etwas undankbare Zeit ist, hier zu diesem Thema zu sprechen,
wobei die späte Stunde der Bedeutung des Themas nicht ganz gerecht wird. Aber vielleicht, wenn nur ein paar Abgeordnete da sind, hören die dafür umso besser zu. Das ist jedenfalls meine Hoffnung. Auch der Minister hört zu, das ist eine gute Voraussetzung.
Meine Damen und Herren! Wer Fremdsprachen beherrscht, hat Vorteile im Leben. Ich glaube, kaum jemand von uns bestreitet das. Im Zeitalter der Globalisierung ist das Beherrschen einer Fremdsprache kein Luxus, auch nicht nur eine nützliche Nebensächlichkeit, sondern eine entscheidende Grundfähigkeit, die über Lebenschancen entscheidet.
Viele von uns merken es im Berufsleben. Wir brauchen Fremdsprachenkenntnisse nicht nur zur Konversation, sondern oft auch, um Geschäfte zu machen. Man kann es aber auch an einfacheren Beispielen erklären. Dresden ist eine Tourismusstadt. Ein Verkäufer oder eine Verkäuferin, der/die heute Touristen bedient, muss zum Teil Fremdsprachen beherrschen, ganz zu schweigen von Mitarbeitern in international agierenden Unternehmen. Für das Privatleben hat es zweifellos auch Vorteile, egal, ob es um Reisen oder Kultur geht oder einfach nur um den Kontaktaufbau und die Kontaktpflege zu Bekannten im Ausland.
Doch wie lernt man eine Fremdsprache am besten? – Das ist die entscheidende Frage: indem man frühzeitig damit beginnt. Deshalb haben wir als FDP-Fraktion den Vorstoß unternommen, die erste Fremdsprache in Klasse 1 ab Schuljahr 2008/2009 im Freistaat Sachsen flächendeckend einzuführen. Wir glauben, dass dies ein Gewinn für die Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen wäre.
Wissenschaft und Praxis bestätigen: Die Motivation und Aufnahmefähigkeit zum Sprachenlernen sind gerade bei den Jüngsten besonders hoch. Diese positiven Voraussetzungen sollten wir nutzen. Es geht beim Sprachenlernen nicht nur um das Beherrschen von Vokabeln, sondern das Lernen einer Fremdsprache fördert auch die kommunikative Kompetenz und trägt positiv zur kognitiven Entwicklung von Kindern bei.
Es gibt eine ganze Reihe von Beispielen, wo das erfolgreich funktioniert, wo die Fremdsprache ab Klasse 1 angenommen wird, wo eine Menge Motivation herrscht und wo es den Kindern auch etwas bringt. In Skandinavien – vielleicht das bekannteste Beispiel, das noch gar nicht so viele kennen –, aber auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in Deutschland steht das Fremdsprachenlernen in Klasse 1 bereits im Stundenplan.
Ich möchte kurz aus Baden-Württemberg aus dem Einführungsbericht zitieren. Darin steht, „dass Kinder viel freier im Sprechen sind, wenn sie im ersten Schuljahr mit der Fremdsprache beginnen. Das beobachteten Lehrkräfte in der Zeit der Pilotphase.“ Mittlerweile wird es flächendeckend gemacht, und zwar mit positiven Erfahrungen.
Dass das frühe Sprachenlernen aber auch in Sachsen im Trend liegt, zeigen die Erfahrungen aus den sächsischen Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätten – und es werden immer mehr, die ein Fremdsprachenangebot unterhalten – verzeichnen ein wachsendes Interesse. Die Kinder haben nur ein Problem, wenn sie eingeschult
werden: Sie haben oftmals spielerisch, aber durchaus fundiert erste Sprachkenntnisse erworben – sie kommen in die Schule und haben dann zwei Jahre keine Fremdsprache. Das heißt, für sie sind diese beiden Jahre diesbezüglich verlorene Jahre – das wollen wir ändern.
Nun wird das Ministerium vielleicht einwenden, es gibt das Projekt „Intensives Sprachenlernen“ an sächsischen Grundschulen. Nur, die Anzahl dieser Schulen reicht längst nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Es gibt auch ein weitverbreitetes Vorurteil nach dem Motto: Wer schon nicht richtig Deutsch spricht, sollte es gar nicht erst mit einer Fremdsprache versuchen. Hier hilft ein Blick in Richtung Wissenschaft, denn der Kontakt zur Fremdsprache hilft den Kindern, auch ihre eigene Muttersprache zu entwickeln. Wer für die Schülerinnen und Schüler in Sachsen mehr Zukunftschancen eröffnen möchte, der sollte ein Interesse daran haben, dass an den sächsischen Schulen die Fremdsprache ab Klasse 1 eingeführt wird.
Ich kann Sie nur bitten: Stimmen Sie unserem Antrag zu – dann geht es auch schnell und Sie kommen rechtzeitig zum Fußballschauen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Herbst, Sachsen ist ein buntes Land – so bunt wie unser Landtag und die Sitzordnung im Sächsischen Landtag. Dieses Farbenfrohe macht auch vor unseren Grundschulen nicht halt. Genau das berücksichtigt Ihr Antrag leider nicht.
Erstens. Mit dem Ersten Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzeptes im Jahre 2003 wurde die Unterrichtung in einer Fremdsprache ab der 3. Klasse gesetzlich geregelt. Daraufhin wurde mit der Einführung der neuen Lehrpläne in der Grundschule zum Schuljahr 2004/05 Unterricht im Fach Englisch mit zwei Wochenstunden in den Klassenstufen 3 und 4 eingeführt. Dies beruht auf dem Gedanken, den Sie auch angeführt haben: dass aufgrund der zunehmenden Globalisierung das frühe Erlernen von Fremdsprachen sehr wichtig ist. Außerdem stimme ich Ihnen zu, dass ein frühzeitiges Kennenlernen einer fremden Sprache den Lernprozess durchaus fördern kann.
Gleichwohl aber treffen in unseren Grundschulen sehr unterschiedliche Kinder in dieser, wenn Sie so wollen, Gesamtschule aufeinander, in der spätere Haupt- und Förderschüler unterrichtet werden. Manche dieser Kinder werden leider mit erheblichen Defiziten in der deutschen Sprache eingeschult. Hier ist es wichtiger, zunächst diese Defizite aufzuholen und Deutsch auf gutem Niveau zu lernen. Für diese Kinder besteht, mit Verlaub, vorerst nicht das Ziel, eine Mehrsprachigkeit zu erreichen,
sondern zunächst in der Muttersprache Kommunikationsfähigkeit zu beweisen. Und natürlich benötigen die Lehrerinnen und Lehrer die Zeit dieser Schuleingangsphase, um Förder- oder Forderbedarf jedes einzelnen Kindes festzustellen. Damit kann dann im 3. Schuljahr der weitere gemeinsame Unterricht gestaltet werden.
Wie Sie wissen, dient auch die neu eingerichtete vorschulische Bildung im letzten Kindergartenjahr dazu, dieses Ziel besser zu erfüllen. Hier verweise ich auf den Tagesordnungspunkt 5, den wir heute besprochen haben.
Wir haben damit eine Reihe von Aufgaben und Anforderungen an unsere Kinder, aber auch an unsere Lehrerinnen und Lehrer gestellt, die in den nächsten Jahren Schritt für Schritt – wie ich hoffe – immer besser erfüllt werden. Immerhin sind 900 Lehrerinnen und Lehrer zur Weiterbildung bereit, um dieses neue Fach Englisch an der Grundschule dann ordnungsgemäß zu unterrichten.
Zweitens. Es ist bereits heute möglich, in der 1. und 2. Klassenstufe freiwillig und mit Zustimmung der Eltern in Eigenverantwortung der Schule Fremdsprachenunterricht als Arbeitsgemeinschaft anzubieten. Nach einer Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes wurden im Freistaat Sachsen im letzten Schuljahr in der 1. Klassenstufe über 1 300 Schüler in Englisch unterrichtet, in der 2. Klassenstufe sogar 1 600 Schüler. Das sind insgesamt über 3 000 Schüler, die dieses Angebot angenommen haben.
Wir sollten es vorerst bei dieser Freiwilligkeit unter Eigenverantwortung der Schule belassen. Derartige Begrifflichkeiten werden bei unseren Oppositionsfraktionen sonst auch immer sehr hochgehalten.
Zum Dritten existiert seit 2004 das Projekt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus „Intensives Sprachenlernen – ein Angebot zum Fremdsprachenlernen der Grundschule“. An mittlerweile 16 ausgewählten Grundschulstandorten, wie zum Beispiel Dresden, Leipzig, Görlitz und Pirna, besteht danach die Möglichkeit für sprachbegabte oder sprachinteressierte Schülerinnen und Schüler, das Angebot einer Fremdsprachenausbildung ab der 1. Klasse zu nutzen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Sprachen Französisch und – das ist besonders erfreulich – Polnisch und Tschechisch als Nachbarschaftssprachen angeboten. Diese Schüler lernen also ab Klassenstufe eins zusätzlich eine der genannten Fremdsprachen und ab Klassenstufe 3 im Rahmen unseres Schulgesetzes dann die weitere.
Auch dieses Projekt weist darauf hin, dass im Freistaat Sachsen für sprachbegabte und -interessierte Kinder Angebote bestehen.
Aus dem Gesagten folgt, dass wir derzeit nicht die Notwendigkeit sehen, die erste Fremdsprache zu einem noch früheren Zeitpunkt, nämlich ab der 1. Klasse, verpflichtend für alle einzuführen.
Beachten Sie dabei bitte auch, dass ein derartiger Schritt die Neugestaltung der Lehrpläne bis hin zur 12. Klasse nach sich zieht. Ein Änderungsantrag der GRÜNEN liegt deswegen folgerichtig vor. Ich denke, wenn man das eine tut, darf man das andere nicht lassen.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass wir in den nächsten Jahren die Ergebnisse unserer neuen Regelung sammeln und diese gegebenenfalls mit den Erfahrungen anderer Länder und Wissenschaftler auswerten.