Die NPD argumentiert, die sind alle untergetaucht, die sind Asylbetrüger und überfremden unser Land.
Wo sind sie denn hin? Wenn wir uns diese Frage stellen und sie gleichzeitig beantworten, dann wissen wir auch ein Stück weit, wie Migrationsprozesse funktionieren. Das dürfte auch für Sie Erkenntnisgewinn bringen.
und zwar überwiegend freiwillig. Natürlich mussten einige zwangsweise zurückgeführt werden. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Aber die Masse ist überwiegend freiwillig zurückgekehrt und hat sich jetzt im Heimatland ein neues Leben aufgebaut.
Ein Teil dieser Personen ist auch schlicht weiter gewandert, meine Damen und Herren, und zwar legal, weil es Länder gibt, die Weiterwanderungsquoten anbieten, die nämlich bewusst Zuwanderung wollen. Norwegen ist dabei ein gutes Beispiel, Dänemark, die USA.
Ein geringer Teil hat es natürlich auch geschafft, sich hier in Deutschland ein neues Leben aufzubauen. Für diejenigen, die übrig geblieben sind, für diesen Bruchteil von 0,2 % der Gesamtbevölkerung,
soll es jetzt eine punktuelle Altfallregelung geben. Meine Damen und Herren, das sind die Fakten. Kein Asylbetrug, keine Überfremdung, kein Untergang des Abendlandes, nur rechtsradikale Neurosen.
(Beifall bei der SPD, der FDP, den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Holger Apfel, NPD: Das war dünn!)
Gibt es noch Diskussionsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Dann frage ich die Staatsregierung. Herr Staatsminister Dr. Buttolo, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer die NPD kennt – und wir kennen sie leider allzu gut –, weiß, was hinter der Frage „Die neue Bleiberechtsrege
lung – eine Einladung für Schleuserbanden?“ steht: der Versuch, mit den Sorgen der Menschen ein Feuer anzufachen, auf dem die NPD dann ihre widerliche völkische und rassistische Suppe kochen kann.
Wir beschönigen nichts. Wir unterwerfen uns nicht Zeitgeistströmungen und modernen Tabus. Genau damit können wir verhindern, dass die NPD den Menschen vorlügt, sie sei der wirkliche Wahrer berechtigter Interessen. Indem wir das verhindern, tragen wir bei zur Sicherung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Bekämpfung der illegalen Migration ist eine Herausforderung. Ich kann Ihnen versichern, dass der Freistaat alles Erforderliche unternimmt, um gegen illegale Einreisen und gegen Schleuserbanden vorzugehen.
Sicherlich ist es nicht unproblematisch, illegale Migration allein mit dem Argument des langjährigen Aufenthalts zu legalisieren. Sich dieser Thematik zu verschließen, sie als lästig und unbequem zu behandeln ist aber wirklichkeitsfremd.
Ich bin der Auffassung, dass wir ausländerrechtliche Vorschriften nicht einfach aufgeben dürfen, indem wir Menschen, nur weil sie lange in Deutschland gelebt haben, ohne Wenn und Aber ein Bleiberecht gewähren. Nicht integrierten ausreisepflichtigen Ausländern dürfen wir keinerlei Anreize für den Verbleib in Deutschland geben. Dies wäre ein falsches Signal.
Ihnen wird sonst der Eindruck vermittelt, dass allein ein längerer Aufenthalt im Bundesgebiet reichen muss, ein Dauerrecht, hierzubleiben, zu erhalten.
Wie schaut es aber nun mit der Bleiberechtsregelung aus? Es gilt der Grundsatz: Wer die Bedingungen für ein Bleiberecht nicht erfüllt, kann nicht integriert werden. Die Innenminister sind sich darüber einig, dass Aufenthalte von Ausländern, die nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen, konsequent beendet werden. Die Menschen in den Herkunftsländern erkennen auch, dass die falschen Versprechungen der kriminellen Schleuser so nicht funktionieren. Die neue Bleiberechtsregelung setzt einen Aufenthalt von sechs bis acht Jahren in Deutschland voraus.
All diese Überlegungen haben Eingang in den vorliegenden Kompromiss gefunden. Wir haben in langer, offener und gründlicher Diskussion eine Regelung gefunden, die langjährig in der Bundesrepublik geduldeten Ausländern ein Bleiberecht gewährt, wenn sie faktisch, wirtschaftlich und sozial integriert sind und sich nichts Schlimmes haben zuschulden kommen lassen. Darüber hinaus kam auch unser Standpunkt, Familien zu begünstigen, zum Tragen.
Ich halte es für ein Gebot der Nächstenliebe, diesem Personenkreis die Chance zu geben, in unserem Land zu bleiben und ihr Leben hier frei, selbstverantwortlich und in Würde zu gestalten.
Dieses Ziel hat der Freistaat in der Diskussion um die Bleiberechtsregelung in der Innenministerkonferenz verfolgt und es hat Eingang in den nun erreichten Kompromiss gefunden.
Nun nochmals an die NPD: Eine Einladung für Schleuserbanden kann man hier nur mit bösartiger, hasserfüllter Fantasie erblicken. Sie bleiben sich treu.
Damit ist die Diskussion von Fraktionen und Staatsregierung zu diesem Thema beendet und die Debatte abgeschlossen. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 4.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: die Einreicherinnen CDU und SPD, danach Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Ich erteile den Einreichern das Wort. Wer spricht zuerst? – Frau Dombois.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Vollzugsziel der neuen gesetzlichen Regelung zum künftigen Jugendstrafvollzug soll sein, die Persönlichkeit eines inhaftierten jungen Menschen so zu entwickeln, dass er
Es geht dabei um Resozialisierung und Integration in die Gesellschaft nach dem Strafvollzug und um die Übernahme sozialer Verantwortung. Optimal wäre es natürlich, wenn es gar nicht erst zu einer Inhaftierung käme. Denn wenn sich die Türen in einem Strafvollzug geschlossen haben, ist dies für eine bestimmte Zeit etwas Endgültiges. Es gibt bereits eine Reihe von Trägern, die straffällige und von Straffälligkeit bedrohte Jugendliche, die sich nicht mehr über die normalen staatlichen Projekte einordnen lassen, in Projekten betreuen und damit eigentlich die Aufgabe erfüllen, die wir in unserem Koalitionsantrag zum Ziel haben.
Ich denke, das ist eine außerordentliche Herausforderung für die Träger, die bereits Früchte trägt und hilft, den Weg in den Strafvollzug zu vermeiden.
Auch unsere Gerichte entscheiden sich zunehmend dafür, einer Zuweisung an einen Verein mit den entsprechenden sozialen Auflagen an den Verurteilten Vorrang vor einer Inhaftierung zu geben, um nochmals eine Gelegenheit zu persönlichen Veränderungen einzuräumen.
Trotz all dieser bereits positiven Ansätze werden wir auch weiterhin einen Jugendanteil im Strafvollzug nicht ausschließen können. Der vorliegende Antrag ist ein klares Bekenntnis, wie wir uns als Koalition zu den Problemen junger Menschen stellen, die den Strafvollzug leider nicht umgehen konnten.
Schule, Bildung, berufliche Qualifikation, arbeitspädagogische Angebote und, wenn möglich, auch die Zuweisung von Arbeit entsprechend der Persönlichkeit, den Vorkenntnissen und der Eignung sind wesentliche Grundlagen, um eine erfolgreiche Aufarbeitung der Straftat zu erreichen, aber auch dem inneren Antrieb Kraft zu verleihen, die Möglichkeit auf eine wirkliche Chance zur Eingliederung nach dem Strafvollzug zu nutzen.