Auf die Nachfrage nach einem konkreten Termin für die Entscheidungsfindung antwortete ich damals: noch in diesem Monat. Damit waren die Entscheidungen zu den Mitwirkungswiderrufen gemeint.
In der 54. Sitzung im Juni informierte ich, dass das Regionalschulamt und die Fachabteilungen derzeit Stellungnahmen zum Schulnetzplan Löbau-Zittau erarbeiten. Eine Terminzusage zur Bearbeitung des Schulnetzplanes erfolgte damals seitens der Staatsregierung nicht. Schulnetzpläne werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Leider besteht derzeit aufgrund der Vielzahl eingereichter Fortschreibungen ein Bearbeitungsrückstand. Deshalb kann die angestrebte Bearbeitungsdauer von circa sechs Monaten zurzeit noch nicht realisiert werden.
Ich muss daher um Verständnis bitten, dass mit der Vorlage eines Bescheidentwurfes zur Anhörung des Landkreises Löbau-Zittau nicht vor Ende Februar 2007 zu rechnen ist. – So weit zur Antwort.
Derzeit häufen sich im Landkreis Sächsische Schweiz, insbesondere in der Region Sebnitz – Neustadt/Sa. – Hohwald, Einbruchsdelikte und Kfz-Diebstähle. Vor Ort führt dies zur Verringerung des Sicherheitsgefühls. Verstärkt wird dieser Vertrauensverlust in die staatliche Sicherheitsgewährleistung durch den (Teil-)Abzug der Sebnitzer Polizeihundertschaft.
1. Wie schätzt die Sächsische Staatsregierung die gegenwärtige Sicherheitssituation in der genannten Region gerade auch im Hinblick auf die gehäuften Eigentumsdelikte ein?
2. Welche zukünftigen polizeistrukturellen Maßnahmen plant das sächsische Innenministerium im Landkreis Sächsische Schweiz (und speziell in der genannten Region) hinsichtlich der gegenwärtigen Polizeirevier- und -postenstrukturen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zur ersten Frage, Herr Dr. Müller: Die zum Ausdruck gebrachte Sorge hinsichtlich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Landkreis Sächsische Schweiz halte ich für unbegründet.
Die Kriminalitätsentwicklung im Landkreis Sächsische Schweiz befindet sich seit dem Jahr 2000 auf einem deutlichen Rückgang. Dies gilt sowohl für die Gesamtzahl der Straftaten als auch für Eigentumsdelikte. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Sebnitz wurde in den ersten elf Monaten dieses Jahres ein leichter Anstieg bei besonders schweren Diebstählen registriert. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ist die Anzahl der Straftaten in dieser Deliktkategorie um 35 Fälle auf 318 angestiegen. Um diesem Straftatenanstieg frühzeitig und nachhaltig zu begegnen, richtete die Polizeidirektion Oberes Elbtal-Osterzgebirge eine Ermittlungsgruppe unter Führung der Kriminalpolizei ein.
Auf der Grundlage einer mit der Bundespolizei abgestimmten Bekämpfungskonzeption werden neben Beamten der Kriminalpolizei zielgerichtet Ziel- und Zivilfahnder, Streifenbeamte, Diensthundeführer und Kräfte der Bereitschaftspolizei zum Einsatz gebracht. Durch dieses konsequente Vorgehen ist es gelungen, Täter auf frischer
Die Einsatzmaßnahmen der Sebnitzer Polizei werden von einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in der Region Sebnitz – Neustadt – Hohwald positiv zu beeinflussen. Der Leiter des Polizeireviers Sebnitz wird das aktuelle Kriminalitätslagebild in der am 18.12.2006 anberaumten Sicherheitsberatung der Stadt Sebnitz vorstellen und über den Stand der Umsetzung der Bekämpfungskonzeption der PD Oberes Elbtal-Osterzgebirge entsprechend Auskunft geben.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Nachdem im Zuge der Neuorganisation der sächsischen Polizei die polizeilichen Basisdienststellen gestärkt wurden, wollen wir in einem nächsten Schritt durch maßvolle strukturelle Anpassungen die Effizienz der Polizeiarbeit vor Ort verbessern. Ohne bereits ein Ergebnis vorwegnehmen zu wollen, kann ich Ihnen heute bereits sagen: Bei der angestrebten Veränderung geht es um eine Verstärkung der Verzahnung von Organisationseinheiten vor Ort, eine stärker am Bedarf orientierte Besetzung der Dienststellen und um eine Reduzierung des administrativen Aufwandes. Unter dieser Maßgabe wollen wir die heutigen Standorte der Polizei in der Region Sebnitz erhalten.
Hierbei geht es um den Lärmschutz im Bereich der Bahnstrecke Güterring Nord, Leipzig-Möckern – Wahren.
Beim Planfeststellungsbeschluss der Bahnstrecke Güterring Nord wurde missachtet, dass die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für den Lärmschutz erheblich überschritten werden. Das machen aktuelle Schallschutzuntersuchungen der Stadt Leipzig deutlich, bei denen auch nachts Werte zwischen 70 und 80 dB (A) ermittelt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
1. Ist unter Bezug auf die aktuellen Messungen zum Schallschutz eine Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses vorgesehen?
2. Welche genauen Maßnahmen plant die Staatsregierung, um mit einem verbesserten Schallschutz die Gesundheit der Anwohner zu schützen?
Herr Abg. Weichert, zu Ihrer ersten Frage: Die Zuständigkeit in Fragen des Lärmschutzes und der Lärmvorsorge bei den Eisenbahnen des Bundes liegt beim Bund bzw. bei der Deutschen Bahn AG. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit muss sich folglich auf diesbezügliche Ausführungen des Eisenbahnbundesamtes
Eine Strecke Leipzig-Möckern – Wahren ist bei der DB Netz AG nicht existent. Der Haltepunkt LeipzigMöckern liegt an der Strecke Leipzig – Großkorbetha und ist nicht Bestandteil des örtlichen Leipziger Güterringes. Einen Planfeststellungsbeschluss für diesen Bereich gibt es nicht. Lediglich für den Bereich des Bahnhofes Leipzig-Wahren und die ehemalige Güterzugstrecke nach Leipzig-Hauptbahnhof sowie für die Anbindung des Güterringes an den Bahnhof Leipzig-Wahren in Richtung Bahnhof Wiederitzsch wurde im Vorfeld des Bauvorhabens S-Bahn Halle – Leipzig ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 11.02.2003. Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses ist ein Lärmschutzgutachten, das zu Schallschutzmaßnahmen in Teilen des Bahnhofes Leipzig-Wahren führte. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig.
Das Grundproblem der in der Anfrage angesprochenen Angelegenheit besteht wohl darin, dass Verkehrslärmmessungen keine gesetzliche Grundlage für Entscheidungen zur Verkehrslärmvorsorge bilden. Grundsätzlich stellen die §§ 41 bis 43 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der 16. Verkehrslärmschutzverordnung die Grundlage für Ansprüche auf Lärmvorsorge dar. Gemäß § 3 der 16. Verkehrslärmschutzverordnung ist die Berechnung der Beurteilungspegel Maßstab für Ansprüche zur Lärmvorsorge. An bestehenden oder – wie es im Eisenbahnerfachdeutsch heißt – „gewidmeten“ Strecken existiert hingegen grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierungsmaßnahmen. Der größte Teil des Leipziger Güterringes im jetzigen Zustand ist eine solche gewidmete Strecke.
Nach Auskunft der DB AG wurde lärmgeschädigten Anwohnern eine Beteiligung an den Kosten für passiven Schallschutz – in der Regel handelt es sich dabei um den Einbau von Schallschutzfenstern – angeboten. Dies ist eine freiwillige Leistung unter Inanspruchnahme eines diesbezüglichen Förderprogrammes des Bundes. Wenn – hoffentlich bald – der Ausbau des Leipziger Güterringes stattfindet, würde dies mit großer Sicherheit Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage der genannten gesetzlichen Bestimmungen nach sich ziehen.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich Folgendes anführen: Die Verkehrsministerkonferenz der Länder am 22. und 23. November 2006 hat zur Frage der Reduzierung des Lärms bei Schienengüterverkehr mit der Zustimmung Sachsens einen Beschluss gefasst. Darin wird Folgendes angeführt: „Die Länder unterstützen das Ziel, den Schienengüterverkehr weiter zu stärken; jedoch muss er leiser werden. Die Länder begrüßen, dass die Bundesregierung im Haushalt 2006 die Mittel für das Programm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen von 51 Millionen Euro auf 76 Millionen Euro aufgestockt hat. Der Beschluss betont, dass die Bekämpfung des Lärmes an der Quelle, insbesondere an der Bremstechnik, ein
entscheidender Ansatzpunkt für Lärmminderungen ist. Die Bundesregierung wird gebeten, ein Sonderprogramm mit jährlich 60 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung einer schnellen Umrüstung der in Deutschland zugelassenen Güterwagen auf lärmmindernde Verbundstoffbremsen aufzulegen. Die Verkehrsministerkonferenz bittet die Bundesregierung, bei der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass auf europäischer Ebene alle Anstrengungen für eine schnelle Umrüstung für alle in Europa verkehrenden Güterwagen unternommen werden.“
Im Auftrag der Verkehrsministerkonferenz wird das Land Rheinland-Pfalz eine entsprechende Bundesratsinitiative starten. Es ist davon auszugehen, dass der Freistaat Sachsen ihr zustimmen wird.
Noch eine Nachfrage, bitte. – Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass dies, bis alles umgesetzt ist, den Menschen dort mit der täglichen krank machenden Belastung herzlich wenig nützt? Würden Sie mir des Weiteren zustimmen, dass es, selbst wenn es Bestandsschutz oder Regelungen gibt, die keine Höhen festschreiben, einen Grundgesetzparagrafen 14 gibt, der die körperliche Unversehrtheit der Menschen tangiert bzw. garantiert? Und ist es nicht Aufgabe der Staatsregierung bzw. des Regierungspräsidiums – –
Zunächst einmal darf ich feststellen, dass Verkehrslärm durchaus massive Einschränkungen für die betroffenen Bürger mit sich bringt. In dem besagten Fall habe ich deutlich gemacht: Die Zuständigkeiten liegen eindeutig bei der Bahn AG, und die Bahn AG hat nach unserem Kenntnisstand – wir müssen sie ja genauso fragen – den Anwohnern dort bestimmte Maßnahmen angeboten, die dann individuell umgesetzt werden können.
Herr Abg. Weichert, für uns als Sächsische Staatsregierung ist es schwierig, wenn wir Fragen beantworten müssen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen. Wir spielen dann immer mit der Deutschen Bahn – sie hat Konzernbevollmächtigte – „Stille Post“, aber zuständig ist schon die Bahn. Deshalb bitte ich Sie, auch noch einmal an die Bahn heranzutreten, um Ihr Anliegen zu schildern.
Herr Dr. Hahn, bitte. – Sie wollten noch eine weitere Nachfrage stellen? – Bitte schön, das ist möglich.
Herr Jurk, wer ist da Anwohner? Also, wie ist der Begriff „Anwohner“ dort definiert? Wer ist das? Denn ich bin Anwohner.
Ich darf es noch einmal sagen: Die Zuständigkeiten liegen eindeutig bei der Bahn. Wir können Ihnen jetzt nur das darbieten, was uns die Deutsche Bahn zugearbeitet hat. Deshalb ist es doch sicherlich einfacher – auch für alle Beteiligten –, wenn Sie nicht den Umweg über uns gehen, sondern sich bitte noch einmal direkt an die Bahn wenden. Das geht dann auch schneller.
Es ist schwierig für mich, Ihnen konkrete Nachfragen zu beantworten, weil wir uns, wie gesagt, darauf verlassen müssen, was uns die Bahn zugearbeitet hat. Ich kann das von Ihnen nur entgegennehmen und wir können dann wieder über den Umweg Ministerium bei der Bahn anfragen. Es ist auch, denke ich, im Sinne der Betroffenen, wenn Sie dazugehören, einfacher, direkt mit der Bahn darüber zu sprechen und auf Ihr Problem hinzuweisen.
Ja. Aber Sie haben doch gerade gesagt, dass den Anwohnern seitens der Bahn ein Angebot offeriert worden ist. Also müssen Sie doch irgendwie Kenntnis davon haben. Für mich war die Frage wichtig: Wer ist jetzt Anwohner, also den Begriff – –