Protokoll der Sitzung vom 15.12.2006

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Ich rufe die CDUFraktion. – Kein Aussprachebedarf. Die Linksfraktion.PDS? – Kein Aussprachebedarf. Die SPD-Fraktion? – Kein Redebedarf. Die FDP? – Nein. Die GRÜNEN? – Nein. Die Staatsregierung? – Nein.

(Holger Apfel, NPD: Da ist der Feierabend wichtiger als das Tier! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ihr seid doch so was von verlogen!)

Das Schlusswort oder noch einmal zum allgemeinen Redebedarf? Das hätten Sie natürlich noch. – Ja, Herr Delle für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe meinen Redebeitrag zur Protokoll.

Sie geben Ihren Redebeitrag auch zu Protokoll. Damit kämen wir zum Schlusswort. Herr Despang, bitte.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Bis vor 30 Jahren sind die Schweine einfach abgestochen worden!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes stellt die Würde des Tieres in den Vordergrund. Dies entspricht dem deutschen Sittlichkeitsempfinden. Die Tiere leiden bei betäubungslosem Schächten unter starken Schmerzen, Atemnot sowie Todesangst und Sterben durch Verbluten. Das betäubungslose Schlachten ist generell eine Tierquälerei, unabhängig von den Beweggründen dieser Schlachtmethode. Trotzdem bleiben die Belange der Religion berücksichtigt. Regeln und Vorschriften des Islam wie des Judentums bleiben unangetastet, wenn man sich nicht die Ansichten radikaler Fanatiker dieser Religionen zum Maßstab nimmt. Sie bleiben deshalb berücksichtigt, weil das Schächten unter Anwendung einer Betäubung durchaus möglich bleibt. Übrigens gibt es das Verbot des betäubungslosen Schlachtens bereits in Island, Norwegen, Schweden, Neuseeland und in der Schweiz.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Das Schächten mit Betäubung wird in Österreich, Dänemark und den USA praktiziert, und zwar durchaus mit der Zustimmung der dortigen moslemischen und jüdischen Glaubensgemeinschaften. Die vorherige Betäubung durch Elektroschocks bzw. durch die Anwendung des Bolzenschusses sind Möglichkeiten, die Tiere vor unnötigen Qualen zu schützen. Alternativen ließen sich sicherlich auch noch finden. Wichtig aber ist, dass die Anwendung der Betäubung von den dortigen religiösen Führern durchaus als konform mit den religiösen Regeln angesehen wird. Warum also soll es nicht auch in Deutschland möglich sein, das Schächten mit vorheriger Betäubung durchzuführen?

Die in der öffentlichen Diskussion vertretenen Positionen erfahren mit unserem Antrag den Kompromiss, der

sowohl den Tierschutz als auch die freie Religionsausübung erlaubt. Natürlich kann dieser Antrag nicht die radikalen Tierschützer befriedigen. Wer lieber einen Verkehrsunfall provoziert als eine Kröte zu überfahren, dem können wir es nicht recht machen. Wir können es auch dem Fanatiker nicht recht machen, der aus Glaubensübereifer alle Andersgläubigen als unsauber abqualifiziert. Wir respektieren aber das Rechtsempfinden der Bevölkerungsmehrheit in Deutschland, ohne die religiösen Rechte der Minderheiten zu verletzen.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Springen Sie nicht für radikale Minderheiten innerhalb der Minderheiten in die Bresche, sondern geben Sie unserem Antrag Ihre Zustimmung! Lassen Sie die Vernunft siegen und stellen Sie den Rechtsfrieden her, den unser Land nötig und verdient hat! Geben Sie nicht allein

unserem Antrag Ihre Stimme, sondern denen, die ihr Anliegen nicht selbst vertreten können, den Tieren!

(Beifall bei der NPD)

Das war das Schlusswort, meine Damen und Herren!

Somit kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle den Antrag, Drucksache 4/7146, der NPD-Fraktion zur Abstimmung. Wer dem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer kleineren Anzahl von Jastimmen und keinen Enthaltungen wurde der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärung zu Protokoll

In § 4a Abs. 1 des Deutschen Tierschutzgesetzes heißt es wörtlich: „Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen.“

Dies bedeutet also, um es auf den Punkt zu bringen: Hier geht die Religionsfreiheit einer in Deutschland lebenden Minderheit über den Tierschutz.

Aber, meine Damen und Herren, was bedeutet das Schächten eigentlich für das Tier? Der Deutsche Tierschutzbund erläutert ausführlich den Vorgang – ich zitiere: „Beim traditionellen Schlachten ohne Betäubung, nach moslemischen Ritus beispielsweise, muss das nach Mekka ausgerichtete Tier von einem Muslim geschlachtet werden, der dabei den Namen Allahs auszusprechen hat. Das scharf geschliffene Schlachtmesser muss schnell und in ungebrochener Schnittführung in einem Zug die Halsschlagader sowie die Luft- und Speiseröhre und die daneben befindlichen Nervenstränge durchtrennen. Das Tier muss sich danach noch ein wenig bewegen.

Wird das Tier nicht durch einen fachlich ausgebildeten Schlachter oder mit einem unscharfen Messer geschlach

tet, erleidet es schon beim Schnitt erhebliche Schmerzen und Leiden. Selbst bei dem mit einem scharfen Messer ausgeführten Schnitt kann es während des langsamen Ausblutens zu einer Verstopfung der durchtrennten Gefäßenden durch Blutgerinsel kommen, sodass – für die Tiere äußerst schmerzhaft – nachgeschnitten werden muss.

Untersuchungen haben ergeben, dass ein Schaf circa 35 Sekunden den unmittelbaren Schmerz verspürt und bei einem Rind der Zeitraum sogar circa 77 Sekunden beträgt. In Einzelfällen sind bei Rindern Aufstehversuche noch nach 6 Minuten nach dem Schnitt zu beobachten gewesen. Im Vergleich dazu ist festgestellt worden, dass das Bewusstsein eines Tieres, nach der Bolzenschussmethode oder Elektrokurzzeitbetäubung, schon nach Bruchteilen einer Sekunde ausgeschaltet wird.“

Dass die Tiere durch das Schächten mehr leiden müssen, als bei anderen Schlachtmethoden, dürfte also unbestritten sein. Es ist eine Tierquälerei, die tagtäglich an Tausenden von Tieren begangen wird, legal begangen wird.

Dieser Tierquälerei nicht länger zuzusehen – zu schonen, wo es möglich ist –, das allein wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Darum bitte ich Sie, losgelöst von ideologischen Schranken, zum Wohle der Tiere, unserem Antrag zuzustimmen.

Jetzt käme der

Tagesordnungspunkt 11

Biologische Vielfalt im Freistaat Sachsen sichern

Drucksache 4/5527, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Dieser Antrag wurde vor einer reichlichen Stunde von Herrn Gerstenberg zurückgezogen.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 12

Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Schließung des Fahrradwerkes Biria Bike GmbH im ostsächsischen Neukirch

Drucksache 4/7295, Dringlicher Antrag der Fraktion der NPD

Zuerst hat die einreichende Fraktion, vertreten durch Herrn Gansel, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Morgen haben wir in diesem Haus ein Novum erlebt: die Annahme eines NPDAntrages. Wir hätten nichts dagegen, wenn dies in Zukunft häufiger der Fall sein sollte.

Der Anlass unseres Dringlichen Antrages ist die in der vorigen Woche bekannt gewordene Entscheidung der USamerikanischen Fondsgesellschaft Lone Star, die von ihr vor einem Jahr übernommene Biria Fahrrad GmbH Neukirch zu zerschlagen. Dadurch sind in Ostsachsen akut 220 Arbeitsplätze bedroht. Diese Arbeitsplatzgefährdung macht unserer Auffassung nach ein sofortiges Eingreifen der Staatsregierung erforderlich.

Wir haben in diesem Zusammenhang erfahren, dass wohl heute im Laufe des Tages Vertreter der Staatsregierung Gespräche vor Ort geführt haben sollen, sowohl mit dem Neukircher Bürgermeister als auch mit der BiriaGeschäftsleitung. Ich hoffe, dass der Herr Wirtschaftsminister dazu noch etwas sagt. Wenn die Gespräche tatsächlich stattgefunden haben sollten, hoffen wir allerdings darauf, dass sich diese Gespräche nicht nur auf die Erörterung eines Sozialplanes für die von Arbeitslosigkeit Bedrohten beschränkt haben.

Wie Sie wissen, ist die Fahrradproduktion nicht die erste Branche in dieser Region, für deren Überleben sich die NPD-Fraktion hier im Landtag einsetzt. Im vergangenen Jahr stand die Neue Erba Lautex, der letzte Rest des einstigen Oberlausitzer Textilkombinates, auf der EUAbschussliste. Unsere Landtagsfraktion versuchte mit mehreren parlamentarischen Initiativen dem entgegenzuwirken. Leider standen wir damals auf verlorenem Posten, denn die Liquidierung der Neuen Erba Lautex war in Brüssel schon beschlossene Sache. Dagegen scheint in diesem Staat ja kein Kraut gewachsen zu sein. Jedenfalls fühlte sich die Staatsregierung nicht stark genug, um die EU-Kommission zum Umdenken zu bewegen. Deswegen waren die Bemühungen unserer Fraktion letztlich vergeblich. Aber wir hatten immerhin Öffentlichkeit hergestellt.

Im Falle der nun geplanten Schließung des Neukircher Fahrradwerkes von Biria schätzen wir die Lage aber anders ein. Hier sehen wir konkrete Möglichkeiten für Gegenmaßnahmen der Staatsregierung. Wir sind der Auffassung, dass der Landtag verpflichtet ist, ihr dabei den Rücken zu stärken.

Ich möchte mich nicht allzu lange bei der Vorgeschichte aufhalten. Auf die Übernahme von Biria durch den USamerikanische Hedgefonds Lone Star werde ich zum Schluss noch kurz eingehen, falls die Zeit ausreichen sollte.

Zunächst stehen aber die wettbewerbsrechtlichen und marktstrategischen Aspekte der derzeitigen Entwicklung im Vordergrund. Hier sehen wir deutliche Handlungsspielräume, eigentlich sogar Handlungszwänge für die Staatsregierung.

Die Zerschlagung von Biria besteht aus folgenden drei Einzelschritten:

Erstens. Schließung des Fahrradwerkes in Neukirch, wodurch 220 Arbeitsplätze zuzüglich weiterer Arbeitsplätze bei Zulieferern und Geschäftspartnern wegfallen.

Zweitens. Der Verkauf des Werkes im thüringischen Nordhausen mit etwa 140 Mitarbeitern an die Mitteldeutschen Fahrradwerke (Mifa) in Sangerhausen (Sachsen- Anhalt).

Drittens. Der Verkauf aller vorhandenen Aufträge, darunter die wichtigen Postaufträge, ebenfalls an die Mifa AG.

Es handelt sich hier um eine besonders typische sogenannte Filetierung des zu zerschlagenden Unternehmens, aber um eine Filetierung, die nicht auf den Erhalt der wertvollsten und zukunftsträchtigsten Teile des Unternehmens hinausläuft, sondern auf den Aufbau einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Endmontage von Preiswertfahrrädern. Die Herstellung von Fahrrädern zum Einkaufspreis von unter 100 Euro für den Verkauf in Baumärkten und Supermärkten ist nämlich der Schwerpunkt der Mifa AG. Hier hat sie bereits jetzt einen Marktanteil von 25 %, nachdem sie im Jahr 2000 bei nur 7 % Marktanteil lag. Durch den Erwerb der Marktanteile der Biria wird sich ihr Marktanteil auf mindestens 43 %