stimmen lassen, um den Auftrag an die Staatsregierung noch einmal ganz klar zu formulieren. Ich möchte eigentlich nur noch auf zwei Punkte eingehen, die hier in der Diskussion genannt wurden. Das ist einmal, Frau Herrmann, dass Sie nicht ganz unberechtigt angemahnt haben, dass aus Ihrer Sicht bei dem, was wir in der Koalitionsvereinbarung geschrieben haben, diese aktive Bürgergesellschaft nicht vergessen werden darf. Aber das war natürlich nicht die vordergründige Zielrichtung dieses Antrages. Ich kann Ihnen versichern, dass wir, wenn das in diesem Antrag so nicht drinsteht, schon sehr genau darauf achten werden, dass wir das, was so dringend notwendig ist, um demokratische Prozesse in unserem Staatswesen nach vorn zu bringen, auch entsprechend umsetzen werden. Ich denke, ich spreche hier im Namen vieler Kollegen. Mir fallen bei dem, was Sie genannt haben, natürlich noch ganz andere Institutionen ein. Man könnte die „Thüringer Ehrenamtsstiftung“ nennen. Man könnte bundesweit nennen das „Bundesnetzwerk bürgerschaftliches Engagement“. Man könnte den Expertenpool des Projektes „Erfahrungswissen für Initiativen“, „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ und viele andere nennen. Wir wissen, dass es das alles in der Bundesrepublik gibt. Wir werden auch darauf mit zu achten haben, dass es der Freistaat Sachsen in dem Sinne, wie ich es vorhin versucht habe zu benennen, den Menschen, die das Ehrenamt leisten, ein Stück leichter macht, dass wir ihnen die Möglichkeit geben, die entsprechenden Verbindungen zu finden. Aber das kann natürlich nicht alles staatlich organisiert werden. Doch der Staat hat die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich denke, da
Herr Pellmann, eine kurze Bemerkung zu Ihnen, weil Sie noch einmal sehr deutlich angemahnt haben – auch in Ihrer Kleinen Anfrage an die Ministerin –, wie das aussieht, ob wir inzwischen alles vergessen haben, was wir als Antrag einmal gestellt hatten. Der Antrag ist damals einstimmig – wenn ich mich richtig erinnere – vom Landtag angenommen worden.
Ich sehe aus der jetzigen Sicht nichts, was der Intention, den Buchstaben und dem, was wir damals gewollt haben, auch nur anscheinend entgegenwirkt. Wir werden sehr darauf achten, dass das genau in diese Richtung kommt. Das kann ich Ihnen zusichern. Ich bin gern bereit, mich von Ihnen, der Sie Opposition sind – und ich gehöre jetzt zur Regierungsfraktion –, sehr genau kontrollieren zu lassen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 4/0356. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Drucksache 4/0356 beschlossen und wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: PDS als Einreicherin, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Einreicherin das Wort. Frau Falken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dringliche Anträge haben den Charme, Aufmerksamkeit zu erwecken, habe ich gestern in diesem Plenum gehört. Ich erwähne das deshalb, weil dieser Antrag, den wir heute hier beraten, im Dezember als Dringlicher Antrag von der PDS-Fraktion eingebracht worden ist.
Wenn das immer so funktioniert, werde ich mich bemühen, diese Anträge nach Möglichkeit stets dringlich zu machen. Denn es gibt ein neues Schreiben aus dem Regionalschulamt Dresden, dieses Mal vom Direktor des Regionalschulamtes, zeitgleich mit der Einbringung unseres Antrages hier im Plenum. Ob er allein darauf gekommen ist oder ob er beauftragt worden ist, weiß ich nicht. Vielleicht kann uns der Minister nachher etwas dazu sagen.
Die größten Schärfen sind aus der Festlegung, wie Unterricht in Zukunft im Grundschulbereich stattzufinden hat, herausgenommen. Ich möchte es nur benennen, weil ich das schon für sehr wichtig halte.
Ethik und Religion sollen also nun nicht zusammengelegt werden, was auch sehr sinnvoll ist. Die Anrechnungsstunden für Fachberater und weitere Tätigkeiten im Grundschulbereich sollen auch nicht gestrichen werden.
Der Grundbereich soll abgesichert und der zusätzliche Grundbereich nur in Notfällen gestrichen werden. Der Ergänzungsbereich kommt in diesem Schreiben gar nicht mehr vor. Ich gehe also davon aus, dass darüber überhaupt nicht mehr gesprochen wird. Ich finde es trotzdem positiv, dass ein Dringlicher Antrag eine solche Reaktion hervorruft.
Das Problem, das wir im Grundschulbereich bezüglich des Unterrichtsausfalls haben, ist damit natürlich überhaupt nicht gelöst; denn er existiert trotzdem. Ich hätte mir gewünscht, dass man hier Zuweisungen von Stellen
bzw. von Unterrichtsstunden für die Grundschulen erwägt und damit das Problem eindeutig klärt. Es ist nach wie vor so, dass wir an den Grundschulen – nicht nur im Regionalschulamt Dresden, sondern auch in anderen Regionalschulämtern – Unterrichtsausfall haben und ein Ergänzungsbereich an Schulen zum Teil überhaupt nicht ausgereicht worden ist.
Ich möchte schon einmal kurz auf den Änderungsantrag der FDP eingehen, ich komme nachher noch einmal darauf zu sprechen. Nur den planmäßigen Unterrichtsausfall abzudecken halte ich für extrem minimal. Das ist das Minimum vom Minimum; denn wenn uns das nicht gelingt, wird es sehr problematisch.
Unsere Schüler haben ein Recht und einen Anspruch auf Bildung. Dieses Recht und diesen Anspruch auf Bildung sollen und müssen wir ihnen auch gewähren. Dazu gehört für mich ganz klar, dass der Unterricht, der auf der Stundentafel ausgewiesen ist, auch gehalten wird und die Förderung der einzelnen Schüler über den Ergänzungsbereich gewährleistet wird.
Die Umsetzung der Sonntagsreden, die wir hier im Landtag von der CDU und – leider Gottes – auch von der SPD hören, die da heißen: Mehr für den Grundschulbereich, mehr für die Vorschulerziehung, großes Spektrum für die Betreuung der Schüler im Grundschulbereich!, ist eigentlich hier überhaupt nicht gegeben. Die Unglaubwürdigkeit im Bildungsbereich, bezogen auf die CDU, ist in unserem Freistaat hinlänglich bekannt. Dass sich nun auch die SPD einreiht, halte ich für äußerst bedenklich.
Im Übrigen: Eine gute Schule funktioniert nur, wenn Lehrerinnen und Lehrer motiviert und engagiert arbeiten. Unter den Bedingungen, die derzeit an den Grundschulen herrschen, ist dies überhaupt nicht möglich.
(Rita Henke, CDU: Das ist ja haarsträubend, was Sie da sagen! – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Sie ist Lehrerin an einer Grundschule!)
Wir haben im Ausschuss für Schule und Sport den Antrag „Neuverhandlung der Teilzeitvereinbarungen der Grundschullehrer“ behandelt. Leider haben wir feststellen müssen, dass sowohl CDU als auch SPD diesen Antrag abgelehnt haben. Es gibt von den Gewerkschaften nunmehr die dritte Aufforderung zur Verhandlung der Teilzeitvereinbarungen im Grundschulbereich. Sie ist wieder ablehnend beantwortet worden. Ich denke, es wird langsam Zeit, im Grundschulbereich etwas zu tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Falken, was Sie als Unglaubwürdigkeit der CDU in der Schulpolitik deklarieren, hat immerhin dazu geführt, dass sich in Sachsen in den zurückliegenden Jahren ein Schulsystem etabliert
Herr Kollege Porsch, meine Damen und Herren, wir haben völlig zu Recht in der zurückliegenden Zeit mehrfach Entwicklungsbedarfe und damit verbundene Voraussetzungen für die Entwicklung an unseren Grundschulen diskutiert. Liebe Frau Falken, wir haben es nicht bei Diskussionen allein belassen, sondern wir haben dem auch parlamentarische Initiativen folgen lassen, die Sie bezeichnenderweise jedoch abgelehnt haben. Wir haben gesetzliche Rahmenvorgaben gesetzt, um diesen Entwicklungsbedarfen gerecht zu werden. Anerkennenswerte personelle Mehrbedarfe werden im Rahmen der anstehenden Haushaltsdiskussion weiter zu erörtern sein.
Ungeachtet dessen, meine Damen und Herren – das haben Sie dankenswerterweise auch in Ihrem Schreiben dokumentiert, Frau Falken –, hat die Schulverwaltung auch Anstrengungen unternommen, um die bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung über die Zeit hinweg zu gewährleisten. Ich werde dies noch einmal anhand von Zahlen konkret belegen.
Der vorliegende Antrag basiert nach eigener Darstellung – in der Begründung des Antrages ist es nachzulesen – auf einer Pressemitteilung vom 2. Dezember 2004, wonach das Regionalschulamt Dresden die Grundschulen über eine angespannte Personalsituation im Regionalschulamtsbezirk informiert hat und organisatorische Maßnahmen zur Unterrichtsplanung an den Schulen anregt bzw. anordnet. Ich will an dieser Stelle weniger auf das Zustandekommen dieses Schreibens eingehen als vielmehr die statistischen Erhebungen darstellen, die im Berichtszeitraum bis Oktober vorigen Jahres analysiert wurden,
und ich denke, dass diese Erhebungen ein wesentlich anderes Bild vermitteln, als dies die Begründung Ihres Antrages glaubhaft machen will. So lag zum Beispiel der planmäßige Unterrichtsausfall im Berichtszeitraum in Dresden bei null Prozent, der außerplanmäßige Unterrichtsausfall bei 0,7 %. Oder Beispiel Leipzig: Dort lag der planmäßige Unterrichtsausfall bei 0,1 %, der außerplanmäßige Unterrichtsausfall bei 1,7 %. Auch in den anderen Regionalschulamtsbezirken können Sie ähnliche Zahlen nachvollziehen bzw. nachlesen.
Meine Damen und Herren! Ungeachtet dieser Darstellung ist uns natürlich auch bewusst, dass mit der Weiterentwicklung der Aufgaben, die aktuell und perspektivisch an die Grundschulen gestellt werden, personelle Mehrbedarfe durchaus vorhanden sind. Ich denke hier im Besonderen an die Kooperation von Grundschule und Kindergarten, die Optimierung der Schuleingangsphase, die Vermittlung einer Fremdsprache ab der drit
ten Klasse sowie an notwendige Fort- und Weiterbildungsangebote, um die pädagogische Kompetenz der Grundschullehrer weiter entsprechend den neuen Herausforderungen zu stärken. Wir haben das an anderer Stelle bereits intensiv diskutiert und sind uns natürlich darüber im Klaren, dass all dies nicht zum Nulltarif zu haben ist. Gerade vor diesem Hintergrund ist auch die im Koalitionsvertrag genannte Anhebung der personellen Ausstattung der Grundschulen um 800 Stellen begrüßenswert. Zum angemessenen Selbstverständnis auch des Gesetzgebers gehört aber, meine Damen und Herren, dass diese Maßgaben wirksam im Haushalt diskutiert und eingebracht werden. Im Übrigen kann man wohl genau diesen Zusammenhang auch im Hinblick auf ihren vorgelegten Antrag nicht ausblenden und vernachlässigen. Wenn die Staatsregierung aufgefordert wird, mit ihrem Antrag die unverzügliche Sicherstellung des Unterrichts an Grundschulen zu realisieren, dann kann sie das, wie gesagt, natürlich zunächst nur im Rahmen des bislang geltenden Haushaltes. Insofern ist Ihre Forderung nach mehr Stellenzuweisungen, Frau Falken, schlichtweg nicht praktikabel.
Dass es aber dennoch möglich war, die Unterrichtsversorgung zu garantieren, haben die von mir erbrachten Zahlen dargestellt bzw. noch einmal belegt. Im Übrigen ist auch davon auszugehen – das haben wir bereits im Ausschuss sehr intensiv diskutiert, Frau Falken –, dass der aktuelle Beschäftigungsumfang über den 57 %, die im Teilzeitvertrag vereinbart waren, liegt, das heißt, wir reden schon über eine gewisse Mehrzuweisung, die bereits jetzt realisiert worden ist.
Meine Damen und Herren! Darüber hinausreichende Handlungsbedarfe müssen naturgemäß aus unserem Selbstverständnis heraus Gegenstand von Haushaltsverhandlungen sein. Wir gehen als Koalitionsfraktion davon aus, dass der Regierungsentwurf die Koalitionsvereinbarung zur Stellenanhebung im Grundschulbereich beinhaltet, und werden dies auch im vorgelegten Haushalt unterstützen. Ihrem vorgelegten Antrag können wir so nicht zustimmen. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweifellos ist die umfassende Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in allen Schularten, insbesondere aber im Förderschul- und berufsbildenden Bereich, ein großes Problem. Vor diesem Hintergrund überrascht es schon, wenn sich der Antrag eben wieder nur auf die Grundschulen bezieht und die akuten Problemfälle Förderschulen und berufsbildende Schulen ausblendet. Uns ist der Handlungsbedarf bewusst.
Wir haben im Rahmen des uns Machbaren für das neue Schuljahr deutliche Verbesserungen beschlossen. 800 zusätzliche Stellen entsprechen immerhin einem Aufwuchs von 12,3 % der Stellen im Grundschulbereich zur Verbesserung der Schuleingangsphase.
Dazu kommen 100 zusätzliche Stellen im Förderschulsowie weitere 100 im berufsbildenden Bereich. Während Sie, Frau Falken, das als Sonntagsreden abtun, ist es uns ernst um die Stärkung des Primarbereichs.