Wenn ich meine These weiterspinne, so sind Sie sogar gegen die Einrichtung von Kinder- und Jugendvertretungen, weil die Jugendlichen nämlich noch nicht über die notwendige Koalitionsdisziplin verfügen.
Es scheint doch so zu sein. Es ist mir lieber, wenn ich etwas vorliegen habe, was ich verbessern kann, als wenn ich nur – wie Sie – analysiere und überhaupt nichts vorzuweisen habe, was ich in diesem Land bewegen will.
(Dr. Fritz Hähle, CDU: Es hat sich ja noch nichts in diesem Land bewegt! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wir schlingern!)
Zu Frau Weihnert muss ich sagen. Ich bin Ihnen auch für die Rede dankbar. Ich habe ihr dankbar zugehört, denn sie war wirklich eine Bestätigung unserer Argumente und Forderungen, sowohl der Linksfraktion.PDS als auch der FDP-Fraktion. Aber es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, wenn Sie jetzt, wie angekündigt, diese Frage eben negativ beantworten werden. Es zählt nicht, dass vielleicht ich oder meine Fraktion oder die FDP enttäuscht sind. Es zählt, dass Sie damit Hunderttausende junger Sächsinnen und Sachsen enttäuschen.
In der Koalitionsvereinbarung haben Sie beide festgeschrieben, dass Sie sich für mehr Demokratie in unserem Land einsetzen wollen. Sie haben heute die Möglichkeit, das zu tun. Aber wenn Sie nicht zustimmen und damit ein Versprechen brechen, dann ist das ein Fakt, der Politikverdrossenheit schafft, und nicht die Argumente, die Sie angeführt haben. Deshalb möchte ich Sie innigst bitten, doch unseren Vorschlägen zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte nicht vermutet, dass sich einige Redner zu einem solchen Zynismus hier hinreißen lassen und meinen Kollegen Schneider in dieser Art und Weise angreifen.
Ich möchte deutlich diese Art der politischen Auseinandersetzung zurückweisen, denn das ist nicht die Form, die wir auch im Rechtsausschuss gesucht haben.
Meiner Vorrednerin gestehe ich zu: Sie hat an der Anhörung teilgenommen und dort ihre Position bereits vertreten. Es ist demokratischer Brauch: Auch wenn man nicht gleicher Meinung sein muss, muss man respektieren, dass sich jemand in dem Ausschuss engagiert hat. Das tue ich damit.
Herrn Kollegen Zastrow kann ich nur bescheinigen, dass er Fensterredner der FDP-Fraktion ist, der eben nicht den Weg in den Rechtsausschuss gesucht hat und hier den großen Max rauskehrt.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mich ärgert ein bisschen, dass ich die FDP nicht wiedererkenne.
Ich habe manchmal den Eindruck, als handle es sich um eine Schubkastenpartei für jedes Thema. Sie müssen das einmal prüfen. Für jedes Thema, das öffentlich angesprochen wird, hat diese Fraktion ein Antwortkästchen parat. Nur, Sie müssen auf eines achten, – –
Das scheint Sie betroffen zu machen. Sie müssen sehen, dass Sie bei jeder Veranstaltung das richtige Kästchen ziehen.
(Beifall bei der CDU – Dr. André Hahn Linksfraktion.PDS: Ihnen gehen wohl langsam die Koalitionspartner aus!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es dennoch nicht für angemessen, dass man bei diesem Thema so miteinander umgeht. Das ist, glaube ich, kein demokratischer Stil.
Wissen Sie, Herr Prof. Porsch, was mich an Ihnen stört, ist, dass Sie in der Halbzeit gekommen sind und jetzt ständig dazwischenreden. Dann gehen Sie doch ans Mikrofon. Melden Sie sich, wie Sie es in der Schule gelernt haben, dann werde ich entscheiden, ob ich Sie ranlasse oder nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich habe auch jedem Redner geduldig zugehört, auch wenn er nicht meine Position vertreten hat. Halten Sie es doch einfach aus. Hören Sie zu und geben Sie Ihre Meinung ab. Das ist doch Demokratie, die Sie auch den jungen Leuten präsentieren können, dass man auch einmal bei einer anderen Meinung zuhört.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich um die Änderung der Sächsischen Verfassung. Es ist eben ein Trugschluss, Herr Kollege Zastrow, dass Sie hier nur mit der einfachen Mehrheit die Verfassung ändern werden. Wenn Sie wirklich der Meinung sind, dass man mit einer einfachen Mehrheit die Verfassung ändern kann, dann sollten Sie sich die Verfassung einmal anschauen. Dann wissen Sie, welches Quorum Sie brauchen, um das zu erreichen, und dass Sie auch andere demokratisch mitziehen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Prof. Schneider hat darauf hingewiesen, dass es natürlich unterschiedliche Altersgruppierungen gibt, die in den letzten Jahren entstanden sind. Frau Kollegin Weihnert hat darauf hingewiesen. Es ist eine Fortentwicklung.
Wählbar zum Richter am Bundesverfassungsgericht ist man mit 40 Jahren. Wählbar zum Richter eines Obersten
Gerichtshofes des Bundes ist man mit 35 Jahren. Sie haben das Wählbarkeitsalter für verschiedene andere Fragen. Zum Beispiel wählbar als Schöffe sind Sie mit 25 Jahren.
Sie haben die volle Geschäftsfähigkeit, die Deliktsfähigkeit und das passive Wahlrecht zum Bundestag und den Landtagen sowie zum Europäischen Parlament mit 18 Jahren. Sie haben das passive Wahlrecht in der Sozialversicherung mit 18 Jahren. Sie haben die strafrechtliche Stellung als Heranwachsender mit 18 Jahren.