Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Danke schön. – Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, diesen Gesetzentwurf an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem Vorschlag zu? – Wer stimmt dem Vorschlag nicht zu? – Damit ist dies beschlossen.

Erklärung zu Protokoll

Das Gesetz verpflichtet die Länder zum einen, dem neu geschaffenen Deutschen Unternehmerregister des Bundes Zugang zu ihren Registerdaten zu gewähren und die notwendigen Indexdaten zur Recherche zu liefern, und zum anderen, den Statistikregistern umfangreiches statistisches Material mitzuteilen. Dafür sieht das Gesetz die Möglichkeit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich des Internetabrufverfahrens vor.

Die Länder beabsichtigen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und ein gemeinsames Registerportal der Länder zu errichten. Dieses Internetportal kann Zugang zu allen 16 Handelsregistern der Bundesländer gewähren und der Bekanntmachung der Eintragungen der Registergerichte dienen. Ferner ermöglicht es einen einheitlichen Datenzugriff des Deutschen Unternehmensregisters auf die Register der Länder sowie eine Datenlieferung an die Statistikregister. Es bietet jedermann die Möglichkeit, bei einer zentralen Stelle zu jeder Zeit Einsicht in die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in allen Bundesländern zu nehmen. Wer sich also in Sachsen über ein Unternehmen in Düsseldorf informieren will, muss nicht mehr wie bisher einen Antrag in Papierform beim Amtsgericht (Handelsregister) in Düsseldorf stellen, sondern kann über das Registerportal unmittelbar Einsicht in das Register nehmen. Auch ohne Kenntnis der Registernummer können die Bürger und Wirtschaftsunternehmen des Freistaates Sachsen über das Registerportal gezielt nach registrierten Unternehmen oder Einzelfirmen suchen. Sie können sich via Internet über Einzelheiten von in ganz Deutschland ansässigen Unternehmen – zum Beispiel vor dem Abschluss von Verträgen oder zur Durchsetzung von Forderungen – informieren.

Dazu sollen die den Ländern nach dem EHUG obliegenden Aufgaben auf das Land Nordrhein-Westfalen übertragen werden. Als hierfür in Nordrhein-Westfalen zuständige Stelle ist das Amtsgericht Hagen vorgesehen, das diese Aufgabe bereits landesweit wahrnimmt. Soweit hierzu

Hoheitsrechte nach dem Handelsgesetzbuch auf das Land Nordrhein-Westfalen übertragen werden müssen, bedarf es einer Regelung durch den Staatsvertrag. Es handelt sich um die Übertragung folgender Zuständigkeiten:

die zentrale Anmeldung zum Registerportal,

die zentrale Erhebung von Gebühren und

die zentrale Vollstreckung der Gebühren.

Für die Eintragungen in den jeweiligen Registern bleiben die Register führenden Amtsgerichte im Freistaat Sachsen zuständig. Dies sind die Amtsgerichte in Chemnitz, Dresden und Leipzig. Bei Fragen zum Inhalt der Eintragungen können sich Bürger und Unternehmen weiterhin an das für sie zuständige Amtsgericht wenden.

Der Entwicklungs- und Betriebsaufwand zum Betrieb des Registerportals der Länder wird diesen als jährliche Pauschalvergütung in Rechnung gestellt.

Es liegt auf der Hand, dass eine eigene Infrastruktur zur Abwicklung des Verwaltungsaufwandes für den Freistaat Sachsen wirtschaftlich mit einer zentralisierten und automatisierten Erledigung für die Geschäftsanfälle aus 16 Ländern beim Amtsgericht Hagen nicht konkurrieren kann. Die Erfahrungen mit bereits etablierten Massenverfahren in der Justiz, wie dem automatisierten Mahnverfahren, haben gezeigt, dass sich durch eine konzentrierte und automatisierte Verfahrenserledigung ein Drittel der Bearbeitungskosten einsparen lässt. Das wollen wir nutzen.

Die Sächsische Staatsregierung hat sich daher am 9. Januar 2007 für eine Beteiligung des Freistaates Sachsen an dem Registerportal ausgesprochen. Ich werbe daher heute um die Zustimmung zu dieser Form einer länderübergreifenden Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren! Wir sind noch nicht fertig mit den 1. Lesungen. Es geht weiter mit

Tagesordnungspunkt 7

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag)

Drucksache 4/7619, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Frau Staatsministerin Orosz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf meinen Kollegen Stanislaw Tillich sehr gern vertreten.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Für alle diejenigen, Herr Prof. Porsch, die mit dem Titel des eben genannten Tagesordnungspunktes nichts anzufangen wissen – es war mir so erschienen, dass Sie darunter fallen –: Es geht um Milch;

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ich gebe es gern zu!)

genauer gesagt, um die von unseren Landwirten erzeugte Milchmenge. Die Milcherzeugung und -anlieferung unterliegt marktordnungsrechtlichen Regelungen der Europäischen Union. So sind für alle Mitgliedsstaaten maximale Erzeugungsmengen von Kuhmilch festgelegt. Von dieser Gesamtmenge ist jedem Milcherzeuger eine betriebliche Referenzmenge zuzuweisen. Die angelieferten Mengen werden nach Abschluss eines Milchwirtschaftsjahres saldiert. Überschreitet ein Mitgliedsstaat seine Referenzmenge, hat er eine Strafabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird wiederum den verursachenden Milcherzeugern zugerechnet. Möchten Milcherzeuger ihre Produktion erweitern oder einschränken, können sie nach den Vorschriften der nationalen Milchabgabenverordnungen Referenzmengen über eine sogenannte Quotenverteilungsstelle kaufen bzw. verkaufen. Dieser Handel ist bisher nur regional begrenzt möglich. Gegenwärtig ist die Region meist das Bundesland, in Bayern und BadenWürttemberg der Regierungsbezirk.

Die Preise, die sich aus Angebot und Nachfrage ergeben, sind regional sehr differenziert. In den alten Bundesländern lag der Preis bei bis zu 70 Cent pro Kiloquote und in den neuen Bundesländern bis zu 25 Cent pro Kiloquote. Die Nachfrage war in der Vergangenheit in den alten Bundesländern höher als in den neuen Bundesländern. Daher forderten die alten Bundesländer verstärkt seit 2004, dass die Milchquoten bundesweit gehandelt werden sollten. Hätten sie mit dieser Forderung Erfolg gehabt, wären aufgrund des Preisgefälles Quoten aus den neuen in die alten Bundesländer gewandert. Landwirte aus den neuen Bundesländern, die erweitern möchten, hätten das Nachsehen oder müssten viel mehr Geld als bisher für den

Kauf von Milchquoten aufbringen. Geld, meine Damen und Herren, das sie anderswo sinnvoller einsetzen könnten!

Durch intensive Verhandlungen auf der Ebene der Agrarminister der Länder konnten wir einen deutschlandweiten Handel zunächst verhindern. Nun sollen die Milchquoten in zwei Regionen – den alten und den neuen Bundesländern – gehandelt werden. Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bilden den Übertragungsbereich Ost. Die übrigen Länder bilden den Übertragungsbereich West.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Richtig!)

Die rechtlichen Voraussetzungen wurden im Rahmen einer sogenannten Ablöseverordnung der Milchabgabenverordnung geschaffen. Der Bundesrat wird auf seiner Sitzung im Februar diese abschließend beraten und – davon gehen wir aus – dieser Regelung zustimmen.

Für den Handel von Milchquoten innerhalb der neuen Bundesländer muss es eine zentrale Übertragungsstelle für die Landwirte zwischen Inselberg und Ostsee geben. Das ist quasi die gemeinsame Verkaufsstelle für den An- und Verkauf von Milchquoten.

Wir haben uns auch gemeinsam mit dem Berufsstand und den Milcherzeugergemeinschaften darauf verständigt, diese zentrale Übertragungsstelle Ost beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurordnung des Landes Brandenburg einzurichten. Das Landesamt nimmt diese Aufgabe bereits für die Länder Berlin und Brandenburg wahr. Eine gemeinsame Verkaufsstelle anstelle von fünf Verkaufsstellen bündelt die Bearbeitung der Nachfragen und Gebote und gestaltet so das Verfahren für die Milcherzeuger transparent.

Die Übertragungsstelle Ost nimmt Hoheitsrechte wahr, indem sie Verwaltungsakte, die Bescheide zur Ablehnung bzw. zum Erhalt von Referenzmengen erlässt. Da weder das Sächsische Verwaltungsorganisationsgesetz noch die Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten eine Verordnungsermächtigung für die Übertragung von Hoheitsaufgaben auf Stellen anderer Länder vorsieht, ist der Abschluss eines Staatsvertrages erforderlich. Dementsprechend wurde durch das Land Brandenburg ein Staatsvertrag erarbeitet und mit den beteiligten Ländern abgestimmt.

Das sächsische Kabinett hat dem Staatsvertrag in seiner Sitzung am 9. Januar 2007 zugestimmt. Im Landtag liegen nun der Staatsvertrag und das für seine Sanktionierung erforderliche Ratifikationsgesetz zur Abstimmung vor. Die Neuregelung muss bereits zum Handelstermin am 1. Juli dieses Jahres wirksam werden. Dafür sind bereits bis Ende Mai die erforderlichen Anträge zu stellen, sodass der Staatsvertrag schnellstmöglich in Kraft treten muss.

Daher, meine Damen und Herren, bitte ich um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Linksfraktion.PDS)

Danke schön, Herr Staatsminister Tillich.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt drei Überweisungen vor, und zwar an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft – federführend –, an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss und an den

Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Damit wäre das beschlossen, meine Damen und Herren.

Es ist 13:02 Uhr. Wir treten in eine Mittagspause bis 14:00 Uhr ein. Gleichzeitig bitte ich die Obmänner oder -frauen des Hochschulausschusses für eine kurze Beratung zu mir in den Raum 135. Es dauert vermutlich nicht länger als 5 Minuten.

Danke schön. Guten Mittag.

(Unterbrechung von 13:02 bis 14:00 Uhr)

Verehrte Abgeordnete! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen; ich möchte mit der Tagesordnung fortfahren.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

Bekämpfung häuslicher Gewalt

Drucksache 4/3031, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Fraktionen können hierzu in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: CDU, SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Frau Abg. Pfeiffer, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin Schmidt, liebe Kollegin … – ich wollte Sie eigentlich alle namentlich benennen. Aber da recht wenige im Saal sind, begrüße ich Sie recht herzlich zu diesem Thema. Alle anderen am Lautsprecher begrüße ich auch.

(Beifall bei der CDU)