Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

lasten. Es ist nicht selbstverständlich, dass man sich auf diese Position zurückzieht. Also, herzlichen Dank.

(Zuruf der Abg. Angelika Pfeiffer, CDU)

Somit hoffe ich auf Zustimmung. – Jetzt spricht aber erst noch unsere Ministerin und gibt ihr Plädoyer ab und dann kommen wir noch zum Schlusswort.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann, bitte, Frau Ministerin.

(Zurufe von der FDP)

Das war jetzt knapp, Herr Morlok. Bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann beiden Anträgen nicht zustimmen – und das als Nichtraucher –, und zwar deswegen, weil ich zwar sehr wohl für einen verstärkten Schutz der Nichtraucher bin, aber auch gegen eine Kriminalisierung der Raucher. Meine Kollegin Schütz hat schon darauf hingewiesen, dass man sorgsam abwägen muss zwischen den berechtigten Interessen des Nichtraucherschutzes und den Interessen derjenigen, die sich gesundheitsschädlich für das Rauchen entschieden haben. Und wenn man sorgsam abwägen möchte, muss man klar und sauber definieren, – –

Gestatten Sie eine Frage, Herr Morlok?

Kleinen Augenblick, Herr Präsident.

weil man nur dann beiden Bevölkerungsgruppen gerecht wird. – Bitte.

Herr Morlok, können Sie mir sagen, an welcher Stelle in den beiden Anträgen Raucher kriminalisiert werden? Vielleicht können Sie den Passus vorlesen. Mir ist das nämlich entgangen.

In den beiden Anträgen ist nicht die Rede davon, dass Raucher kriminalisiert werden.

(Zuruf der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

Ich habe auch nicht behauptet, dass das in diesen Anträgen so steht. Wenn ich es so gesagt haben sollte, dass Sie es so verstanden haben, Frau Kollegin, dann möchte ich mich dafür entschuldigen. Das ist nicht mein Ansinnen. Aber ich denke, Sie würden mir zugestehen, dass man in der öffentlichen Debatte über das Thema „Rauchen oder Nichtrauchen?“ sehr wohl den Eindruck haben kann, dass Raucher kriminalisiert werden. Dagegen wehre ich mich.

(Elke Herrmann, GRÜNE: Das ist Ihr Eindruck!)

Ausdrücklich möchte ich Ihnen zugestehen: In den beiden vorliegenden Anträgen wird das nicht getan.

Aber diese Anträge sind nicht hinreichend präzise. In dem Abgeordnetenantrag wird in dem Punkt, in dem man eine Veränderung fordert, ganz allgemein von einer „deutlichen Verbesserung des Nichtraucherschutzes“ gesprochen. Darunter kann man sich sehr viel, aber auch sehr wenig vorstellen. Für mich ist das nicht trennungsscharf genug, um dem zustimmen zu können.

In dem Antrag der Koalition ist es noch problematischer. Hier wird von „öffentlichen Gebäuden“ gesprochen, ohne zu definieren, welche das sind. Der Öffentlichkeit zugänglich, im Eigentum der Öffentlichkeit oder sind es Behörden und Einrichtungen? Frau Nicolaus, Sie haben gerade darüber gesprochen, dass Sie sich für einen Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrichtungen eingesetzt haben. Dafür könnte ich sofort sein, weil das präzise und klar ist. Aber in Ihrem Antrag ist es eben nicht präzise und klar. Was sind denn „sonstige Einrichtungen, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden“? Das ist doch überhaupt nicht klar definiert. Ist das ein Kino, wenn die Jugendlichen dort hingehen? Sind das Schwimmbäder? Ist es ein Badesee, wo auch Kinder und Jugendliche sind?

(Zuruf der Staatsministerin Helma Orosz)

Das ist nicht hinreichend klar.

(Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Natürlich, Frau Ministerin, ist das Auftrag der Regierung, aber wenn das Parlament in dieser heiklen Frage der Regierung einen Auftrag gäbe, sollte dieser Auftrag hinreichend präzise sein.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir über Nichtrauchen an Ausbildungsplätzen reden: Okay, das kann man fordern. Aber heißt das in der Konsequenz, dass sich der Unternehmer zwischen Rauchverbot im Unternehmen und Ausbildung oder Rauchen im Unternehmen und Ausbildungsverbot entscheiden muss? Heißt es das? Wollen wir das? In dem Antrag steht: Wo ausgebildet wird, wird nicht geraucht.

(Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Wollen wir das wirklich? – Weil ich mir nicht sicher bin, ob wir das wirklich wollen, bin ich, obwohl ich für einen stärkeren Schutz der Nichtraucher bin, gegen beide Anträge.

(Beifall bei der FDP – Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE, geht zum Platz zurück.)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. – Dann bitte Frau Ministerin Orosz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch wenn es heute schon vielfach gesagt worden ist, möchte auch ich es noch einmal deutlich hervorheben: Rauchen gefährdet die Gesundheit, die eigene und die der anderen.

(Karl Nolle, SPD: So ist es!)

Das ist in der Tat nicht nur heute, sondern in den letzten Jahren schon oft gesagt worden, sodass es viele – vielleicht auch der eine oder andere hier im Raum – nicht mehr hören können und wollen. Dennoch wird beständig wider besseres Wissen gehandelt. Das ist der Punkt, an dem wir ansetzen. Ein kleines Beispiel aktuell am Rande: In der letzten Woche ist zum wiederholten Mal das Rauchverbot für das Gebäude des Deutschen Bundestages gescheitert.

Meine Damen und Herren! Die Regierungskoalition in Sachsen hat das Gesundheitsziel „Verringerung des Tabakkonsums in allen öffentlichen Einrichtungen“ – Herr Wehner hat es schon zitiert – in die Koalitionsvereinbarung geschrieben, bewusst und mit Recht. Noch einmal zu Ihren Ausführungen, Herr Wehner. Eine Verringerung des Tabakkonsums ist auch Ziel des Gesetzentwurfs zum Nichtraucherschutz. Ich verstehe nicht, was aus Ihrer Sicht daran nicht korrekt sein kann. Ich bin froh und hoffnungsvoll, dass wir es ebenso in die Tat umsetzen.

Ich will aber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir eben nicht erst heute oder aufgrund Ihres Antrages in der Sächsischen Staatsregierung Aktivitäten unternommen haben, um dieses Ziel zu erreichen. Vielmehr haben wir schon einiges in den letzten Jahren getan. Lassen Sie mich das noch einmal kurz aufrufen.

Zum Ersten. Rauchfreie Landesbehörden. Die Dienstordnung für die Behörden des Freistaates wurde bereits im Jahr 2005 novelliert. Die Regelungen zum Nichtraucherschutz entsprechen jetzt der Arbeitsstättenverordnung und jeder Behördenleitung steht es frei, in der Hausordnung weitergehende Regelungen zu treffen.

Zweitens. Rauchfreie Kindertagesstätten. Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich: Ebenfalls im Jahr 2005 hat dieses Hohe Haus das generelle Rauchverbot in den Kindertageseinrichtungen im Sächsischen Kita-Gesetz verankert – soweit mir bekannt ist, nach wie vor als einziges Land in Deutschland.

Drittens. Rauchfreie Schulen. Die Schulleiter wurden vom Kultusministerium beauftragt, auf Rauchfreiheit in ihren Schulen hinzuwirken. Wir hatten vereinbart, dass der Anteil der rauchfreien Schulen bis zum Sommer dieses Jahres auf 75 % steigen soll. Erfreulicherweise sind wir derzeit bei etwa 72 %, dem Ziel also sehr nahe. Auch das Gesetz wird dort, denke ich, niemanden mehr in Unruhe bringen.

Viertens. Rauchfreie Krankenhäuser. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai vorigen Jahres konnte ich bereits weitere acht sächsische Einrichtungen mit dem Zertifikat „Rauchfreies Krankenhaus“ auszeichnen. Das Zertifikat wird vergeben, wenn die Einrichtung den Kodex des Europäischen Netzwerks Rauchfreies Krankenhaus erfüllt. Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass es noch mehr Einrichtungen werden, denn seit dem vergangenen Jahr unterstützt eine Arbeitsgruppe

weitere sächsische Krankenhäuser auf ihrem Weg zum rauchfreien Krankenhaus.

Sie sehen, wir zielen mit unseren Maßnahmen auch, aber nicht nur auf Verhaltensprävention. Meine Damen und Herren, wer Nichtraucherschutz will, kann sich auf Dauer nicht nur mit Appellen begnügen – das noch einmal in Richtung FDP gesagt –, denn unsere bisherigen Erfahrungen zeigen sehr deutlich: Wissen und Aufklärung sind wichtig. Aber das allein hat nicht zur Änderung beigetragen. Wir müssen also die Verhältnisse eindeutig gestalten, und zwar so, dass gerade unsere Jüngsten nicht mehr „in unserem Qualm“ leben müssen.

Sie wissen, dass die Ministerpräsidentenkonferenz Ende vergangenen Jahres zu diesem Thema eine Bund-LänderArbeitsgruppe ins Leben gerufen hat, die Vorschläge für gesetzliche und administrative Regelungen zum Nichtraucherschutz erarbeiten und sich dabei auf eine bundeseinheitliche Vorgehensweise einigen soll. Die Federführung hat das Land Niedersachsen übernommen. Einige Beratungen haben bereits stattgefunden und die ersten Ergebnisse werden für Ende Februar erwartet. Sachsen arbeitet selbstverständlich in dieser Arbeitsgruppe mit.

Im Kontext mit dieser Arbeitsgruppe sind wir auch in Sachsen dabei, weitere gesetzliche und administrative Regelungen zu diskutieren und unsere eigenen Erfahrungen einzubringen. Mein Haus hat – wie Sie wissen – vom Kabinett die Federführung für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zum Nichtraucherschutz erhalten.

Meine Damen und Herren! Wir sagen, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet, und hoffen dabei auf die Vernunft und die Einsicht der Betroffenen. Gleichzeitig geben wir selbst ein schlechtes Vorbild oder zumindest tolerieren wir, wenn mal wieder jemand in unserer Umgebung unsere oder die Gesundheit unserer Kinder gefährdet. Glaubwürdig, meine Damen und Herren, sind wir so allesamt nicht. Deshalb brauchen wir klare gesetzliche Vorgaben und auch weiterhin Aufklärungskampagnen.

Nichtraucherschutz geht uns alle an und braucht unser rauchfreies Vorbild. Ich bin überzeugt, rauchfreie öffentliche Räume schaffen Platz für solche Vorbilder.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS – Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Ich erteile jetzt der Koalition das Schlusswort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir tun uns schwer mit dem Nichtraucherschutz. Was andere Länder – von mir schon ausgeführt – längst verabschiedet und umgesetzt haben, ist für uns noch ein Geplänkel, ein Hin und Her zwischen Rauchverbot und Nichtraucherschutz. Wer hat welche Präferenzen? Es bedürfte ja nicht dieser Verbote in öffentlichen oder nachgestellten Einrichtungen, wenn die

Vernunft von Rauchern gegenüber Nichtrauchern von vornherein vorhanden wäre.

Herr Morlok, wir können eben nicht sagen, dass wir den Erwachsenen keine Rauchverbote oktroyieren wollen, denn gerade die Erwachsenen sind die Vorbilder für unsere Kinder. Wie sollen Kinder damit umgehen, wenn überall geraucht werden kann, darf, ich will nicht sagen: soll?