Protokoll der Sitzung vom 26.01.2007

(Beifall des Abg. Stefan Brangs, SPD, und bei der Linksfraktion.PDS)

Gestatten Sie mir abschließend die Bemerkung: Es gehört nicht Mut dazu – wie in Ihrer Anfrage zur Hochschulreform geäußert –, sondern vor allem Verantwortungsbewusstsein.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Kompetenz!)

Verantwortungsbewusstsein und Sachverstand, und zwar sowohl aufseiten des Staates und des Parlamentes als auch aufseiten der Hochschulen. Es geht nicht um mehr Freiheit – diese ist durch das Grundgesetz bereits gegeben –, sondern um mehr Verantwortung für die einzelnen Hochschulen und deren Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre. Es geht um mehr Verantwortung für Hochschulen in Sachsen als Motor für die Innovation in diesem Land, für die Leistungsfähigkeit unserer jungen Leute und für die langfristige Leistungsfähigkeit im Land insgesamt.

Deshalb werde ich mich dafür einsetzen – um das abschließend zu sagen –, dass die vorhandene Leistungsstärke der Hochschulen und insbesondere der Universitäten und der außeruniversitären Einrichtungen zielgerichtet unterstützt wird, zum Beispiel durch eine offensive Hochschulforschung in Sachsen. Die Voraussetzungen dafür sind derzeit so gut wie nie und durch die Exzellenzinitiative ist Druck vorhanden. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Hochschulen durch gezielte Unterstützung vonseiten des Staates und vonseiten des Parlaments in die Lage versetzt werden können, diesen Spitzenwettlauf in der Exzellenzinitiative in Zukunft zu bestehen.

Danke.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist auch die 2. Aktuelle Debatte, beantragt von der Fraktion der FDP zum Thema

„Exzellenz statt Schneckentempo: Mehr Freiheit für sächsische Universitäten durch eine mutige Hochschulreform“, beendet. Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 2

Fragestunde

Drucksache 4/7641

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Bevor ich die erste Frage aufrufe, möchte ich Sie darüber informieren, dass sich auf dem Papier, das Ihnen vorliegt, in der Reihenfolge etwas ändert. Die Fragen Nr. 5, 7, 8, 10 und 11 werden in Absprache mit den Abgeordneten schriftlich beantwortet.

Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist die erste Frage. Frau Simon von der Linksfraktion.PDS, ich bitte Sie, Ihre Frage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 1.

Vielen Dank, Herr Präsident. Einer freien Schule in der Oberlausitz wurde ein Gemeinschaftsschulprojekt verwehrt mit der Begründung, diese seien bisher nur an öffentlichen Schulen zulässig, zumal noch nicht feststehe, ob die Gemeinschaftsschule als Schulform anerkannt werde.

Meine Fragen lauten:

1. Aus welchen Gründen wird es freien Schulen verwehrt, Gemeinschaftsschulprojekte zu verwirklichen?

2. Welche Zweifel bestehen bei der Staatsregierung bezüglich der Anerkennung der Gemeinschaftsschule als Schulform, und was wird in welchen Zeiträumen unternommen, diese auszuräumen?

Es antwortet Herr Staatsminister Flath.

Herr Präsident! Werte Frau Abgeordnete! Zu Ihrer ersten Frage: Schulen in freier Trägerschaft sind nach geltendem Recht Ersatzschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen sowie in ihren wesentlichen Lehrgegenständen im Freistaat Sachsen vorhandenen oder vorgesehenen öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Gemeinschaftsschulen als Schulart sind in Sachsen aber derzeit weder vorhanden noch vorgesehen. Mit der Entscheidung, Gemeinschaftsschulen im Schulversuch zuzulassen, ist ein Stadium der Erprobung erreicht. Auf dieser Grundlage kann eine Gemeinschaftsschule in freier Trägerschaft nicht genehmigt werden. Darüber hinaus ist jedoch auch die Durchführung eines Schulversuchs gemäß Schulgesetz durch eine Schule in freier Trägerschaft nach dem geltenden

Schulgesetz nicht möglich. Das Schulgesetz findet nur dann auf Schulen in freier Trägerschaft Anwendung, wenn dies ausdrücklich in der konkreten Regelung bestimmt ist. Eine solche Anwendungsbestimmung enthält die Regelung über Schulversuche nicht.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Schulen in freier Trägerschaft bereits im Rahmen ihrer Genehmigung erhebliche pädagogische Freiheiten haben, besondere Varianten der Zusammenarbeit, des jahrgangsübergreifenden und binnendifferenzierten Unterrichts zu wählen.

Nun zu Ihrer zweiten Frage. Die Staatsregierung hat sich, wie Sie wissen, dazu entschlossen, zunächst über einzelne Schulversuche Erfahrungen mit der Struktur Gemeinschaftsschule zu sammeln. Schulversuche sind im Schulgesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens und zur Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Konzeptionen vorgesehen. Dass diese Versuche nicht kurzfristig zu Ergebnissen führen, die auf das gesamte Schulsystem zu übertragen wären, liegt in der Natur der Sache. Mit der Entscheidung für den Schulversuch wird die Staatsregierung beiden Anforderungen gerecht: Die Möglichkeit zur Veränderung und Weiterentwicklung des Schulwesens wird eröffnet, die Verantwortung gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern wird wahrgenommen. – So weit zur Antwort.

Herr Präsident, ich habe eine Nachfrage.

Ja, bitte schön.

Welchen Zeitraum räumen Sie für diese Erprobungsphase ein?

Nun, Frau Abg. Simon, Sie werden wissen, dass wir im letzten Jahr zwei Gemeinschaftsschulen den Schulversuch genehmigt haben. Die eine ist in Geithain und die andere in Leipzig. Das heißt, diese Schulen arbeiten gegenwärtig im ersten Jahr. Deshalb wäre es heute wirklich von mir sehr vage, einen Zeitraum festzulegen. Ich gehe davon aus, dass eine Gemeinschaftsschule zunächst in allen Schuljahrgängen, was Abschlüsse betrifft, Erfahrungen sammeln und nachweisen muss. Dann muss das ausgewertet werden. Deshalb ist zumindest von einigen Jahren auszugehen.

Gut, danke.

Bitte schön.

Ich bitte, dass der Abg. Dr. Müller seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 6.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fragen an die Staatsregierung betreffen Eigentumsdelikte im Landkreis Sächsische Schweiz.

Die Häufung der bereits im Dezemberplenum von mir angesprochenen Eigentumsdelikte im Landkreis Sächsische Schweiz, insbesondere in der Region Sebnitz – Neustadt/Sa. – Hohwald (vornehmlich Kfz-Diebstähle), setzt sich auch über den Jahreswechsel fort. Vor Ort führt dies zur Verringerung des Sicherheitsgefühls. Verstärkt wird dieser Vertrauensverlust in die staatliche Sicherheitsgewährleistung durch den (Teil-) Abzug der Sebnitzer Polizeihundertschaft.

Die Fragen an die Staatsregierung lauten:

1. Wie ist die derzeitige Bewertung der Sicherheitslage durch die Staatsregierung in der Region Sebnitz – Neustadt/Sa. – Hohwald, nachdem es neben der von mir bereits im Dezemberplenum angesprochenen Häufung von Eigentumsdelikten nunmehr auch zu mindestens drei Grenzdurchbrüchen mit gestohlenen Pkws in die Tschechische Republik kam?

2. Welche Maßnahmen werden seitens der Staatsregierung ergriffen, damit der Schutz des Eigentums in der genannten Region wieder besser gewährleistet werden kann (Maßnahmen seitens/in Absprache mit Bundespolizei, Landespolizei [Revier und Posten vor Ort sowie Bereit- schaftspolizei], Kooperation mit den zuständigen tsche- chischen Behörden usw.)?

Es antwortet Herr Staatsminister Mackenroth.

Vielen Dank. Herr Abgeordneter, ich antworte in Vertretung meines Kollegen Staatsminister Dr. Buttolo.

Zur Frage 1: Im Deliktbereich „Besonders schwerer Fall des Diebstahls“ ist im Vergleichszeitraum des Jahres 2005 zu 2006 im angesprochenen Revierbereich Sebnitz ein Anstieg von 306 auf 356 Fälle zu verzeichnen. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Zunahme des Diebstahls von Pkws von sieben auf 24 Fälle. Hervorzuheben ist, dass von den 24 im Jahr 2006 festgestellten Fällen des Diebstahls von Pkws zwölf im Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.2006 registriert wurden. Im Jahr 2007 mussten mit Stand vom 22.01.2007 bereits weitere sieben Diebstähle von Pkws registriert werden.

Auch beim Diebstahl aus Kfz wurde eine Zunahme von 40 Fällen im Jahr 2005 auf 61 Fälle im Jahr 2006 registriert. Damit ist einzuschätzen, dass sich im 2. Halb

jahr 2006 ein Schwerpunkt des besonders schweren Diebstahls von Kfz herausgebildet hat.

Zur zweiten Frage: Nach dem Erkennen der Straftatenhäufung im Rahmen der Beurteilung der Lage im Oktober 2006 wurden durch die Polizeidirektion Oberes Elbtal/Osterzgebirge umgehend die gebotenen Maßnahmen, wie die Erarbeitung einer Lagedarstellung, einer Vergleichsreihe sowie die Übernahme der Fallbearbeitung durch die KPI und die Einrichtung einer zeitweisen Ermittlungsgruppe bei der KPI, Ermittlungsdienst Polizeirevier Sebnitz, eingeleitet. Weiterhin wurde die Durchführung offener und verdeckter polizeilicher Präsenzmaßnahmen und der Einsatz der zivilen Einsatzgruppe und des Einsatzzuges der Polizeidirektion im Zeitraum Oktober 2006 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt verstärkt.

Im Ergebnis einer verdeckten Maßnahme konnte am 18.11.2006 ein Tatverdächtiger bei einem versuchten Diebstahl gestellt werden. Diesem konnten jedoch bislang keine weiteren Straftaten nachgewiesen werden. Durch den Leiter des Polizeireviers Sebnitz erfolgte anlässlich einer Sicherheitsberatung des Oberbürgermeisters der Stadt eine Vorstellung des Lagebildes und der getroffenen Maßnahmen. Eine weitere Erörterung der Sicherheitslage des PD-Leiters mit dem OB der Stadt Sebnitz ist in einem für den 31. Januar 2007 geplanten Gespräch vorgesehen.

Weiter findet eine ständige Abstimmung der polizeilichen Maßnahmen mit den Maßnahmen der Bundespolizei zur Organisation eines engen Zusammenwirkens statt. Ebenso wurde bereits mit der tschechischen Polizei Nordböhmen ein Abstimmungsgespräch auf Ebene der PD-Leiter zur weiteren Intensivierung des anlassbezogenen Informationsaustausches durchgeführt.

Für besonders Erfolg versprechend hält die Staatsregierung eine stärkere Einbeziehung der Bevölkerung durch eine weitere Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in dem gegebenen Sachzusammenhang. In die hierzu durchzuführenden Maßnahmen reiht sich eine geplante Darstellung der örtlichen Sicherheitslage im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Stadt Sebnitz ein, die am 6. Februar 2007 stattfinden wird.

Insgesamt zielen die Maßnahmen darauf ab, im Zusammenwirken mit der Bevölkerung eine dauerhafte Verbesserung der Sicherheitslage in dem von Ihnen genannten Bereich zu erreichen.

Herr Günther hätte jetzt die Gelegenheit gehabt, seine Frage zu stellen. Diese Gelegenheit wird nicht wahrgenommen.

Dann bitte ich jetzt Herrn Weichert; Frage Nr. 11.

Es geht um den Verfall und Abruf von Eingliederungsmitteln des Bundes im Freistaat Sachsen.

Fragen an die Staatsregierung: