Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

(Beifall bei der NPD)

Sie wissen ja, schon bei der letzten Landtagswahl haben 40 000 Wähler Ihrer Partei den Rücken Richtung NPD gekehrt. Mit diesem weinerlichen Asylantengeschwätz

werden Sie noch viele Zehntausende Wähler dahintreiben, wo sie hingehören, nämlich zur nationalen Opposition.

Zu Frau Dr. Ernst, unserer begnadetsten Selbsttherapeutin, möchte ich nur sagen: Wenn die PDS-Asylpolitik zu Ende gedacht wird, bedeutet das nichts Geringeres als ein Niederlassungs- und Schmarotzerrecht für 6,6 Milliarden Menschen. Nach Ihrer Philosophie darf Deutschland ja der Tummelplatz von jedermann werden. Ja, ich kenne Ihre nebulöse, krankhafte Eine-Welt-Philosophie mit einem Solidarisierungspotenzial gegenüber 6,6 Milliarden Menschen.

Dass der Herr Innenminister dazu überhaupt kein Wort verloren hat, macht nun selbst mich fast sprachlos. Aber auch das soll die Öffentlichkeit im Rahmen einer begrenzten Berichterstattung zur Kenntnis bekommen.

Wir sprechen ja ganz konkret darüber, dass der zweite Abschiebeversuch von Frau de Assis mit ihrem Sohn scheiterte, weil beide mittlerweile in einer Dresdner Kirchengemeinde ein sogenanntes Kirchenasyl bezogen haben.

(Frau Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS: Was heißt sogenanntes?)

Von Dresdens Ausländerbeauftragten, Marita Schieferdecker-Adolph – so heißt diese Frau wirklich –, wurde diese Nachricht geradezu euphorisch aufgenommen. Ganz forsch meinte Schieferdecker-Adolph: „Die Kirchen kümmern sich um Menschen in Not – und das ist hier wirklich so, denn der Staat hat in diesem Fall versagt.“

Was aber hat es mit dem Kirchenasyl in Wirklichkeit auf sich? Beim Kirchenasyl geht es faktisch um nichts anderes als darum, ein außerrechtliches Bleiberecht für ausreisepflichtige Ausländer zu erzwingen,

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ein uraltes Recht!)

und zwar an allen abgeschlossenen rechtsstaatlichen Verfahren vorbei. Mit der Aufnahme eines ausreisepflichtigen und abschiebepflichtigen Ausländers in Kirchenräumen soll der Vollzug einer Abschiebung vereitelt und der Ausländer dem legitimen Zugriff der staatlichen Organe entzogen werden. Dabei gehen die Kirchenasylaktivisten kalt berechnend davon aus, dass sich die Behörden zum einen scheuen, in kirchlichen Räumen Menschen mit Polizeigewalt festzunehmen. Zum anderen setzen sie darauf, dass sich die Verantwortlichen angesichts eines medial verstärkten Prangereffektes in einer gezielt manipulierten und Moralin verspritzenden Öffentlichkeit scheuen, die gerichtlich festgestellte Ausreisepflicht auch tatsächlich zu vollziehen.

Angesichts der Tatsache, dass im Rechtsstaat die Asylgewährung ausschließlich Sache des Staates ist, wirft dieses Vorgehen grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Staat und Kirche auf:

Erstens ist festzustellen, dass der Investiturstreit des Mittelalters zwischen Krone und Kirche längst beigelegt

ist und der Säkularisierungsprozess dazu geführt hat, dass ein gefestigtes staatliches Macht- und Entscheidungsmonopol besteht.

Zweitens. Wenn das Kirchenasyl angeblich die letzte Möglichkeit ist, Menschenrechtsverletzungen im Herkunftsland abzuwenden, so ist klarzustellen, dass genau diese Frage vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und von unabhängigen Gerichten in jedem Einzelfall eingehend geprüft und in den allermeisten Fällen, auch in Sachsen, eindeutig verneint wird.

Im Fall der Dresdner Asylposse um Anna de Assis ist die Vorgehensweise der Abschiebungsgegner sogar noch viel unverfrorener. Hier wird nämlich nicht einmal mehr behauptet, dass bei ihrer Abschiebung in das Herkunftsland Folter oder Tod drohe, sondern hier wird mit der angeblichen Traumatisierung des kleinen Leandro de Assis argumentiert, der damit einmal mehr zum Spielball der materiellen Interessen seiner Mutter wird. Die schwere Traumatisierung, von der in den Medien zu lesen war, soll das Resultat des knapp zweistündigen Aufenthaltes des Jungen beim Dresdner Kinder- und Jugendnotdienst sein, wo der Junge unter der Aufsicht fachkundigen Personals stand. Hier muss man einfach mal sagen, so bärbeißig und schreckenerregend sind sächsische Verwaltungsbeamte nun wirklich nicht, dass schon ein kürzester Kontakt mit ihnen zu tiefen Traumatisierungen führen würde. Wenn dem wirklich so wäre, würde jeder Sachse, der schon einmal mit der Polizei zu tun hatte, irgendwelche Traumatisierungen davontragen. Das ist natürlich mitnichten so.

Meine Damen und Herren! Es ist völlig offenkundig, dass mit dem Traumatisierungsmärchen der sächsischen Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung ein riesengroßer Bär aus der Fantasiewerkstatt linker Asyllobbyisten aufgebunden werden soll. Der Junge wird in diesem abgekarteten Spiel nur dazu benutzt, ein längst abgeschlossenes Asylverfahren auf unsagbar verlogene Weise doch noch auszuhebeln. Dies darf die Staatsregierung auf keinen Fall hinnehmen, wenn sie sich selbst die geringste Autorität bewahren will. Faktisch eröffnen nämlich die Kirchenasylgewährer ein zweites illegitimes Asylverfahren vorbestimmten Ausganges, das dem abgeschlossenen staatlichen Verfahren folgt und diesem in einem rechtswidrigen Akt frecher Selbstermächtigung übergeordnet wird.

Nun haben natürlich auch die Kirchen das Recht, staatliches Handeln im Grundsätzlichen wie im Konkreten zu kritisieren. Tatsache ist aber auch, dass sie sich nicht in den Vollzug des staatlichen Ausländer- und Asylrechtes einmischen dürfen. Das untersagt ihnen schon das Vertragskirchenrecht, das das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland regelt.

Die Zulassung oder Verweigerung einer Einreise oder die Frage der Gewährung von Asyl ist allein Sache des Staates. So steht den Kirchen keinerlei Recht zu, gerichtliche Entscheidungen oder Verwaltungsverfahren außer Kraft zu setzen. Die Kirchenasylgewährer gerieren sich

gleichzeitig als Anwälte der betroffenen Ausländer und als Richter. Die anmaßende Behauptung dieser Lobbygruppen liegt darin, sie könnten die zugrunde liegende Sachfrage besser beurteilen, als dies in dem aufwendigen Asylverfahren bereits geschehen ist.

Den Kirchenasylgewährern geht es nur darum, ein Bleiberecht zu erzwingen, und alles, was diesem rechtswidrigen Ziel dient, wird, unabhängig von seinem Wahrheitsgehalt, benutzt. Nichts könnte diese These besser stützen als die angebliche Traumatisierung des kleinen Leandro durch einen knapp zweistündigen Aufenthalt in einer staatlichen Kindereinrichtung, die von der Asyllobby im passenden Moment wie das Kaninchen aus dem Hut gezaubert wird. Mit diesem ausländertümelnden Schmierentheater auf dem Rücken der Steuerzahler und der sächsischen Behörden muss Schluss sein!

Die NPD-Fraktion fordert die Wiederherstellung staatlicher Autorität bei der Exekution des Asylrechtes und die unverzügliche Abschiebung der Asylschmarotzerin Anna de Assis.

(Beifall bei der NPD)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Dann bitte die NPD-Fraktion. Herr Apfel bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fall Anna de Assis zeigt, dass in der Bundesrepublik der Vollzug des Asyl- und Ausländerrechtes systematisch ausgehebelt wird. Während die Asyllobby ihr rechtsbrecherisches Handeln als moralische Überlegenheit verklärt, lässt man die mit dem normalen Gesetzesvollzug Beauftragten buchstäblich im Regen stehen.

Ich denke hier vor allem an die Mitarbeiter der Ausländerbehörden, die zum Teil unter schwersten Bedingungen arbeiten, da viele Verwaltungsakte in den Brennpunkt tagespolitischer und grundsatzpolitischer Auseinandersetzungen gezogen werden. Durch politische Anfeindungen wird die Einhaltung geltender Gesetze – an sich eine Selbstverständlichkeit – für den einzelnen Entscheidungsträger im Ausländeramt oft zu einer wahren Mutprobe. Das ist ein Zustand, den es in einem Rechtsstaat nicht geben darf.

Dies gilt vor allem bei notwendigen Abschiebemaßnahmen für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber. Diese Maßnahmen werden vom Ausländeramt im Vollzug verbindlicher Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung von Flüchtlingen und der Gerichte weitestgehend ohne eigenen Ermessensspielraum umgesetzt.

Diese Tatsachen sind der Ausländerlobby vollkommen egal.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Ihr geht es ohnehin nur darum, die Frage der Zuwanderung immer mehr dem Gesetzgeber und dem Volk als Souverän aus der Hand zu nehmen. Sie wollen das Asyl

recht sabotieren, um ein Einfallstor für eine ungehemmte Zuwanderung zu schaffen und ihrem Ideal einer multikulturellen Gesellschaft näher zu kommen. Mit ihrem Verhalten im Falle Anna de Assis haben sich vor allem die GRÜNEN und die PDS einmal mehr als Speerspitze der Inländerfeindlichkeit profilieren können.

(Lachen bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Die geltenden Gesetze im Ausländerasylrecht sind natürlich auch der Ausländerbeauftragten bekannt. Trotzdem erklärte Frau de Haas am 7. April 2006 – Zitat –: „Ob nun Abschiebemaßnahmen in konkreten Einzelfällen sinnvoll und notwendig sind und ob einige der ihnen zugrunde liegenden ausländerrechtlichen Konzeptionen noch zeitgemäß sind, muss im Hinblick auf sich verändernde gesellschaftliche Herausforderungen einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.“

Ich weiß nicht, welche Motive Frau de Haas zu einer solchen Aussage treiben. Eventuell sind Sie süchtig nach dem Beifall einer manipulierten Medienöffentlichkeit, und der Applaus der PDS war Ihnen natürlich gewiss.

(Stefan Brangs, SPD: Was sagt denn Ihr Arzt dazu?)

Sicher ist, dass Sie tatkräftig mithelfen, den Vollzug des Asylrechtes so schwierig wie möglich zu gestalten. Ihre Dresdner Kollegin Marita Schieferdecker-Adolph bejubelte jüngst sogar die Gewährung des Kirchenasyls für Frau de Assis, das im Kern nichts anderes als eine Nötigung des Staates darstellt.

Frau de Haas, ich fordere Sie auf, in der Ausübung Ihres Amtes nicht länger geltende Gesetze und deren Vollzug infrage zu stellen. Es ist definitiv nicht Ihre Aufgabe, Geist und Buchstaben des Gesetzes infrage zu stellen, nur um den Vorgaben der Moralmafia Genüge zu leisten. Sie wissen genau, dass eine Ausweisung nur dann ihre abschreckende Wirkung entfaltet, wenn sie unmittelbar nach entsprechendem Gerichtsurteil erfolgt und bis zur Abschiebung nicht noch Jahre ins Land ziehen. Es ist beschämend, was Sie hier zur organisierten Praxis des

Kirchenasyls erklärt haben, mit der staatliche Verfahren durch eigene private ersetzt werden sollen. Wenn das Schule macht, meine Damen und Herren, können einzelne Gruppen auch erklären, dass sie sich künftig der staatlichen Strafverfolgung entziehen, um eigenen Rechtsvorstellungen Geltung zu verschaffen. Ich gehe davon aus, dass dies nicht in Ihrem Sinne ist.

Gelingt es nicht, meine Damen und Herren, die Asylbewerber, die sich zu Unrecht auf das Asylrecht berufen, wieder zur Ausreise zu bringen, dann bleibt über das Zauberwort Asyl das Tor zu einer ungesteuerten Zuwanderung weiterhin geöffnet. Auch die damit verbundenen Belastungen der Kommunen über die gezahlten Sozialleistungen und die Kriminalitätsbelastung werden so bestehen bleiben.

Die NPD wird diese Zustände jedenfalls niemals akzeptieren und sie, falls nötig – ob es Ihnen passt, Frau Dr. Ernst, oder nicht –, immer und immer wieder zum Thema in diesem Hause machen. Auch wenn ich weiß, dass es hoffnungslos ist, appelliere ich an Sie alle, die noch irgendwo die Interessen der Deutschen in diesem Lande mit im Auge haben, dem Antrag der NPD-Fraktion zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD – Zurufe von der Linksfraktion.PDS und der SPD)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich zum Schlusswort. – Das ist damit erledigt.

Meine Damen und Herren! Damit bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Wir stimmen über die Drucksache 4/8188 ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer lehnt ihn ab? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden; der Tagesordnungspunkt 11 ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 12

Kinder besser vor Krankheiten schützen – Impfschutz weiter verbessern

Drucksache 4/8185, Antrag der Fraktion der FDP

Erhöhung der Impfraten bei Kindern

Drucksache 4/7002, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Impfpflicht für Kinder