Protokoll der Sitzung vom 16.03.2007

Ich grüße Sie alle zum Schluss der Rede herzlich mit einem Glück auf!

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren! Staatsminister Tillich hat sich auch noch zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Da sowohl ich persönlich als auch die CDU-Fraktion mehrfach angesprochen wurden, will ich mich noch einmal äußern.

Weder Klimafolgen noch Energiefragen sind ureigene sächsische Probleme, sondern globale Herausforderungen. Darauf gibt es nicht eine einzelne Antwort, weder weltweit noch in Sachsen. Es gibt viele Vorschläge und die unterschiedlichsten Vorstellungen. Es gibt, glaube ich, keinen Dissens darüber, den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren und damit die Klimafolgen zu mindern. Der Dissens besteht in der Antwort auf die Frage, wie die Lösung aussieht.

In Deutschland gibt es folgende Situation: Bis zum Jahr 2011 sollen 6 000 Megawatt an Kernkraftwerksleistung vom Netz gehen. Darüber hinaus müssen konventionelle Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 30 bis 40 Gigawatt bis zum Jahre 2020 ertüchtigt werden.

Deshalb stellt sich folgende Frage, Herr Gerlach: Wie sieht die Energieversorgung nicht nur zukünftig, sondern auch in den nächsten zehn bis 20 Jahren aus? Die Energieversorgung, die wir haben möchten, sollte umweltschonend, preiswert, aber auch verlässlich sein. Das Raus aus der Kernkraft bis zum Jahr 2011 bedeutet, nach dem Jahre 2012, wenn ich keine anderen Kapazitäten als die aus fossilen Brennstoffen habe, mehr CO2; denn bekannt ist, dass die Grundlast zurzeit nur aus Kohle, Gas oder Öl lieferbar ist, minimal auch aus Wasser.

Herr Jurk, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Sachsen die modernsten Braunkohlenkraftwerke hat. Deswegen steht die Staatsregierung zu der Forderung, eigene Benchmarks beim NAP II für die Braunkohle zu berücksichtigen. Die Braunkohle gibt uns in Sachsen in der Tat die Sicherheit und die Unabhängigkeit für unseren wirtschaftlichen Aufschwung und macht uns unabhängig von den fossilen Brennstoffen aus anderen Teilen der Welt, zum Beispiel aus Russland oder aus dem arabischen Raum.

Herr Lichdi, in einem Punkt haben Sie nicht Recht. Selbstverständlich hat letzte Woche die EU den mittel- und osteuropäischen Staaten genau das zugebilligt, was

sie Ostdeutschland nicht zugebilligt hat, nämlich zusätzliche CO2-Zertifikate für den wirtschaftlichen Aufholprozess, den sie zu bewältigen haben. Das wird diesen Ländern anerkannt.

Es stellt sich die Frage, nachdem wir ökonomisch aus der Steinkohle heraus wollen, politisch aus der Kernkraft und der Braunkohle heraus sollen – das waren ja die Forderungen aus der Opposition –, woher der Strom und die Wärme kommen sollen. Die Antwort darauf sind Sie, Frau Runge, auch schuldig geblieben.

Wir müssen auch das Transportproblem lösen. Öl und Gas importieren wir heute schon. Wenn Sie keine Kohle und keine Kernkraft wollen, müssen sie mehr Öl oder Gas importieren. Heißt das etwa, Sie wollen Strom aus Kernenergie oder Braunkohle importieren, Frau Runge? Das wäre nicht nur unmoralisch; ich glaube, dem Gesamtanliegen, dass wir die Klimafolgen mildern wollen – wozu wir ja Konsens haben –, würde damit nicht gedient.

Wir können und dürfen zum jetzigen Zeitpunkt keine Energieoption ausschließen. Das schließt auch, so wie es Prof. Mannsfeld gesagt hat, die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke in jedem Fall ein. Wir brauchen einen Energiemix, bis wir eine zuverlässige Technologie für die Energieversorgung der Gegenwart und der Zukunft haben,

das heißt die Energieversorgung, die umweltschonend, preiswert und sicher ist.

Meine Damen und Herren! Was ist denn schon dabei, dass wir, wenn wir uns über das Ziel der CO2-Reduktion einig sind, über den Weg dahin diskutieren? Ich glaube, das ist das Normalste, und es ist auch normal, wenn das in der sächsischen Regierung passiert.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Mit Blick auf die Uhr schlage ich Ihnen vor, dass wir an dieser Stelle die Mittagspause einlegen und uns 14:00 Uhr zum nächsten Tagesordnungspunkt wieder hier treffen.

(Unterbrechung von 12:59 bis 14:00 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gern in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Fragestunde

Drucksache 4/8213

Die Fragen liegen Ihnen vor. Ich rufe die Frage laufende Nr. 1 auf; Herr Dr. Jähnichen, bitte.

Bei meiner Frage an die Staatsregierung handelt es sich um die Betreibung einer Pflegestation für verletzte Wildtiere.

Die Ökologische Station Borna-Birkenhain e. V. betreibt eine Pflegestation für verletzte Wildtiere, die dem Naturschutzrecht unterliegen. Eine Erweiterung zur Pflege von Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, ist geplant. Welche gesetzlichen Regelungen sind dabei zu beachten?

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wer erteilt die jagdbehördliche Erlaubnis zur vorübergehenden Aufnahme und Pflege von Greifen, Falken, Wasservögeln wie Entenvögel, Schwäne, Gänse und Schnepfen und Rebhühner; dergleichen von Säugetieren wie Feldhase oder Fischotter?

2. Ist zur Betreibung einer derartigen Pflegestation eine bestimmte Ausbildung/Prüfung zwingend vorgeschrieben?

Herr Staatsminister Tillich, bitte.

Frau Präsidentin! Im Namen der Staatsregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Eine jagd

behördliche Erlaubnis für die Aufnahme und Pflege der genannten jagdbaren Wildarten ist nicht erforderlich. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes nur der Jagdbezirksinhaber das Aneignungsrecht für jagdbare Wildtiere besitzt. Damit obliegt ihm auch die Pflicht zur Hege. Diese beinhaltet die Verantwortung für die Pflege von verletztem Wild. Mit dieser Verpflichtung ist der Umgang mit verletzten Wildtieren unter Beachtung der Rechte der Jäger grundsätzlich geregelt.

Es gilt weiterhin, dass der zuständige Jäger die Pflege selbst durchführen oder diese sachkundigen Dritten überlassen kann. Ich begrüße die Erweiterung des Tätigkeitsfeldes der Ökologischen Station Borna-Birkenhain um die Pflege verletzter Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zur Unterstützung der Jäger. Nun sollten die Verantwortlichen der Pflegestation und die Jäger des Landkreises das gemeinsame Vorgehen besprechen.

Zur zweiten Frage. Herr Abg. Jähnichen, ausgehend von den Verpflichtungen des Jagdbezirksinhabers zur Pflege von verletzten jagdbaren Tieren gibt es keine jagdrechtlichen Vorschriften in Sachsen zur Pflegestation für diese Tiere. Der Jagdbezirksinhaber besitzt aufgrund seiner speziellen jagdlichen Ausbildung die Sachkunde, um die richtigen Entscheidungen im Umgang mit verletzten Tieren zu treffen. In besonderen Fällen zieht der Jäger

Einzelne Stalkinghandlungen erfüllen bereits jetzt Tatbestände des Strafgesetzbuches, zum Beispiel Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch. Diese Tatbestände werden weder durch die Staatsanwaltschaften noch in der polizeilichen Kriminalstatistik als Stalkinghandlungen gesondert statistisch erfasst.

andere sachkundige Personen, zum Beispiel Tierärzte, hinzu.

Bei der Beauftragung von Dritten mit der Pflege ist der Jäger aufgrund seiner allgemeintierschutzrechtlichen Verantwortung verpflichtet, sich von deren Sachkenntnis zu überzeugen. Es ist davon auszugehen, dass die Sachkenntnis bei Einrichtungen vorliegt, die für die entsprechenden Kategorien von Tieren ausgebildetes Personal besitzen, bzw. bei Personen, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. Infrage kommen hier zum Beispiel Zoos oder Falknereien. Sind die genannten Anforderungen erfüllt, ist eine kurzfristige Pflege mit dem Ziel der Wiederaussetzung möglich.

Zur zweiten Frage. Psychische Folgen der Opfer von Stalkinghandlungen werden auf Basis der anerkannten therapeutischen Ansätze der Psychotraumatologie behandelt. Das sind beispielsweise kognitive Verhaltenstherapie, psychoanalytische Verfahren oder neuropsychotherapeutische Behandlungsprogramme. Bei schweren Störungen wird eine Kombination von Psychotraumatologie und medikamentöser Therapie angewendet. In diesen Fällen kann eine stationäre Traumatherapie in einer Klinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder in einem psychiatrischen Krankenhaus angezeigt sein.

Herzlichen Dank. Ich habe keine weiteren Nachfragen.

Die zweite Anfrage, von Frau Roth, soll schriftlich beantwortet werden.

Studien über die Ergebnisse der traumatherapeutischen Behandlung von Stalkingopfern im Freistaat Sachsen liegen uns allerdings nicht vor.

Ich rufe Frage Nr. 5 auf; Herr Petzold, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um psychische Belastungen von Stalking-Opfern im Freistaat Sachsen.

Danke schön für die Auskunft.

Bitte schön. Stalking hat sich in den letzten Jahren immer mehr zum Massenphänomen entwickelt. Neuesten Erhebungen zufolge sind 12 % der deutschen Bevölkerung mindestens einmal in ihrem Leben davon betroffen. In zunehmendem Maße suchen die Opfer aktive Unterstützung durch die Öffentlichkeit neben einer fallorientierten therapeutischen Beratung.

Herr Dr. Martens, bitte; Frage Nr. 2.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In meiner Frage an die Staatsregierung geht es um die Versetzung von Beamten der Bereitschaftspolizei zu den Polizeidirektionen. Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über den Umfang bzw. die Art und Weise des Auftretens des als Stalking bekannten Phänomens einer bestimmten, zielgerichteten, wiederholten, gegen den Willen der Betroffenen stattfindenden Dauerkontaktierung, welche die Sicherheit und die Privatsphäre der Opfer erheblich beeinträchtigt?

Mit Schreiben vom 16. Februar 2007 setzt das Sächsische Staatsministerium des Innern die Abgabe von Planstellen der Polizeidirektionen Dresden, Leipzig, Oberes ElbtalOsterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien und Südwestsachsen zugunsten der Polizeidirektion ChemnitzErzgebirge fest.

In dem Schreiben heißt es: „Auf der Klausurtagung des Arbeitskreises VI der CDU-Fraktion am 18./19. Januar 2007 wurde beschlossen, dass ein zweiter Einsatzzug bei der Polizeidirektion Chemnitz mit Planstellen des Polizeivollzugsdienstes unterlegt werden soll“.