Zu Ihrer ersten Frage: Auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung wurden im Freistaat bis zum 31. März 2007 in 62 Fällen an 62 Personen Aufenthaltsgenehmigungen erteilt. Die Anzahl der Anträge wird statistisch nach der Anzahl der Personen erfasst.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Anordnung mit ihren Erläuterungen hängt seit Januar 2007 bzw. Anfang Februar 2007 in allen sächsischen Unterkünften in deutscher Sprache aus.
Ausgenommen hiervon sind die Landkreise Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Weißeritzkreis sowie die Stadt Hoyerswerda. Diese haben nach Prüfung der Sach
lage von einem Aushang in den Gemeinschaftsunterkünften abgesehen, weil die Anzahl der Antragsberechtigten als zu gering angesehen wurde. Dort hängt die Anordnung mit ihren Erläuterungen jedoch in den Ausländerbehörden aus.
Die ersten Ergebnisse bei der Erarbeitung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) für die Region „Zentrale Oberlausitz“ wurden der Öffentlichkeit vorgestellt. Bürger und Vereine werden zur Mitarbeit aufgerufen, um ihre Ideen einzubringen. Im Internet sind dazu eine Präsentation und der Entwurf der Förderrichtlinie des SMUL veröffentlicht.
1. Warum ist die Antragstellung bis zum 30.06.2007 befristet, obwohl die Förderrichtlinie vorerst nur im Entwurf vorliegt, und wann tritt die Förderrichtlinie in Kraft?
2. Welche Fördersummen werden für Investitionen und für organisatorisch-planerische bzw. personelle Aufgaben in den einzelnen Planungsregionen bereitgestellt bzw. wurden bereits bewilligt?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Frau Simon, die neue Richtlinie kann dann in Kraft treten, wenn alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Noch befindet sich das grundlegende Dokument, der Entwicklungsplan Ländlicher Raum, im Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission. Es ist aber unser Anspruch, sofort nach Genehmigung des Planes arbeitsfähig zu sein, um mit der Förderung auf der Grundlage abgestimmter integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte beginnen zu können.
Die von Ihnen angesprochene Abgabefrist trifft nur für die integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte zu, die am Leader-Auswahlverfahren teilnehmen. Die besten integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte werden als Leader-Gebiete mit einem höheren Fördersatz belohnt. Für diesen Wettbewerb sind die Unterlagen bis zum 1. Juli 2007 einzureichen. Weil das ein Sonntag ist, haben wir uns erlaubt, den 30. Juni zu nennen.
Darüber hinaus ist die Antragstellung für die Erstellung von integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten nicht befristet. Anträge für die ILEKs können auch über den 30. Juni 2007 hinaus gestellt und bewilligt werden. Wir rechnen allerdings mit keiner großen Nachfrage, da bereits jetzt für circa 95 % der infrage kommenden Gebiete ILEKs erarbeitet werden.
Der Freistaat hat bisher für 33 ILEKs 602 965 Euro bereitgestellt, um die Regionen bei der Planung zu unterstützen. Welche Maßnahmen dieser Planung tatsächlich in Förderanträge münden und wie hoch der Anteil investiver Maßnahmen daran ist, kann Ihnen aber zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand sagen, weil sich erst noch zeigen wird, wie viele Förderanträge gestellt und wie viele davon bewilligt werden.
Im Förderzeitraum 2007 bis 2013 sind im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des SMUL zur integrierten ländlichen Entwicklung insgesamt über 360 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind circa 5,5 % für planerischorganisatorische Aufgaben vorgesehen. Personelle Aufgaben sind nicht Gegenstand der Förderung. Personalkosten können nur im Rahmen der Projektförderung im Bereich der planerisch-organisatorischen Aufgaben einer ländlichen Region unterstützt werden.
Herr Minister, ist es zutreffend, dass das Land Brandenburg bereits seit Längerem auf der Basis der gleichen von der EU zu erteilenden Genehmigung ILEKs erstellt?
Die Fragestellung impliziert, dass es genau das gleiche Verfahren ist. Das ist es jedoch nicht. Es gibt in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche Ansätze, mit solchen integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten zu arbeiten, aber nicht in dieser Komplexität und in dieser abgeschlossenen Art und Weise, wie wir das in Sachsen tun. Ein Vergleich zwischen dem brandenburgischen und dem sächsischen Konzept in der Vollständigkeit, wie Sie sie, glaube ich, sich erfragt haben, ist nicht herstellbar.
Herr Minister, ich habe eine zweite Nachfrage: Bis zu welchem Zeitpunkt rechnen Sie denn mit dem Abschluss des Prüfverfahrens für die Genehmigung durch die EU?
Nach den Gesprächen, die wir mit der Europäischen Kommission geführt haben, ist zu erwarten, dass entweder noch vor der Sommerpause der Europäischen Kommission, die bekanntermaßen für August oder kurz danach anberaumt ist, damit gerechnet werden kann. Das wäre also im Juli, im September oder im Oktober. Das müssen wir abwarten. Die Kommission ist Herrin des Verfahrens.
Frau Präsidentin! Meine verbliebenen Damen und Herren! Frau Staatsministerin, zunächst auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch zu ihrem Geburtstag. Ich erlaube mir dennoch, Ihnen jetzt die Fragen zu stellen. Es geht dabei um den Kassenärztlichen Notfalldienst, also um den dienstplanmäßigen Hausbesuchsdienst.
1. Wie groß kann der Zuständigkeitsbereich für den kassenärztlichen Notfalldienst sowohl unter Berücksichtigung der größtmöglichen flächenmäßigen Ausdehnung (maximale Kilometerdistanz) als auch unter Berücksichtigung der höchstmöglichen Anzahl zu versorgender Einwohner maximal sein?
2. Welche Notwendigkeiten bestehen in sogenannten überversorgten Bereichen, die Einzugsbereiche für den kassenärztlichen Notfalldienst zusammenzulegen und somit zu vergrößern?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abg. Dr. Müller, die Neuordnung der Bereitschaftsdienstbereiche ist so auszurichten, dass deren Größe und Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und landschaftlichen Gegebenheiten eine ausreichende Versorgung sicherstellt. Das ist der Grundsatz. Konkrete Angaben, wie Fläche oder Einwohner, können dazu nicht gemacht werden. Der Bereitschaftsdienst muss unter Berücksichtigung der teilnehmenden Ärzte so erfolgen, dass der Patient in angemessener Zeit aufgesucht wird.
Zur zweiten Frage: Aufgrund der auch Ihnen bekannten Altersstruktur der Ärzte und der Praxisschließungen ohne Nachfolger sind natürlich Zusammenlegungen bzw. Aufhebungen fachärztlicher Bereitschaftsdienste erforderlich, um die Absicherung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in einer für alle Ärzte annehmbaren Dienstfrequenz zu halten. Besonders problematisch stellt sich zum Teil der Sicherstellungsauftrag in einigen ländlichen Regionen dar. Das hat den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen veranlasst, Umstrukturierungen vorzunehmen. Durch die Bildung großer Dienstbereiche soll eine Verringerung der Dienstfrequenz des einzelnen Vertragsarztes erreicht werden. Nach den Vorstellungen des Sozialgerichts Dresden sollten in einem Dienstbereich mindestens zwölf Ärzte sein, sodass pro Quartal von den betreffenden Ärzten je ein Wochenenddienst sicherzustellen wäre. Für die Veräußerung einer Praxis ist dies ein wichtiges Kriterium, denn neben den vielen Anstrengungen, die der gewöhnliche Praxisalltag mit sich bringt, ist es ein Gewinn an Lebensqualität, wenn der Arzt nicht zwei- bis dreimal pro Woche Dienst hat.
Frau Staatsministerin, ich habe eine Nachfrage. Es geht mir konkret um den Bereich Sebnitz/Neustadt/Bad Schandau. Dort ist die Zusammen
legung der bisher getrennten kassenärztlichen Versorgungsbereiche geplant. Es handelt sich dabei um Bereiche, in denen die Ärzte als Selbstfahrer tätig sind. Ich frage Sie, wie in so einem riesigen Flächenbereich nicht bloß bei schönem Wetter, sondern auch unter schlechten Witterungsbedingungen, also bei Schneeverwehungen und Ähnlichem, eine ordentliche Versorgung gewährleistet werden soll. Man muss dabei auch den mit der Fahrt verbundenen Stress berücksichtigen. Danach soll der Arzt den Patienten auch noch sachgerecht betreuen. Ich persönlich halte das für schwer möglich.
Ich muss unterstellen, dass die Kassenärztliche Vereinigung, die den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag hat, abwägt, wenn sie solche Zusammenschlüsse favorisiert. Den Grundsatz habe ich gerade bei der Beantwortung auf Ihre erste Frage deutlich gemacht. Er ist natürlich zu berücksichtigen. Sollte sich in der Tat, wie Ihre Nachfrage deutlich macht, eine indifferente und aus Ihrer Sicht nicht akzeptable Lösung durch Zusammenlegung der Bereiche vor Ort in dem von Ihnen erwähnten Gebiet ergeben, dann müssten Sie mir konkret dazu vielleicht einen Zweizeiler zur Kenntnis geben. Dann könnte ich nachfragen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Überschrift meiner Frage lautet: Strafvollzug: Eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz
Ist der Pressebericht vom 30.04.2007 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ insofern zutreffend, als Herr Justizminister Mackenroth von einer gemeinsamen Regelung des Jugendstrafvollzugs gemeinsam mit dem Erwachsenenvollzug absieht und nun ein eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz plant („F.A.Z“ vom 30.4.2007) ?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Herrmann, Herr Kollege Mackenroth hat mich gebeten, Ihre Frage mit Ja zu beantworten.
Herr Dr. Müller, Sie bekommen noch einmal das Mikrofon für Ihre nächste Frage; Frage Nr. 6. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin! Es geht um das Thema Integrierte Versorgung.
1. Wie steht die Staatsregierung zum alleinigen Sicherstellungsauftrag für die kassenärztliche Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung (hier KV Sachsen)?
2. Wer garantiert die Sicherstellung der ambulanten Betreuung der Patienten, wenn mehrere Institutionen eigenständige Verträge mit den Krankenkassen abschließen können (einschließlich der Sicherstellung des kassen- ärztlichen Notfalldienstes)?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Müller! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Ich habe auch gegenüber diesem Haus wiederholt darauf hingewiesen, dass die Sächsische Staatsregierung die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung sowie die Vertretung der Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen für unverzichtbar hält. Diese Ausfassung hat sich nicht geändert. Ich sehe nicht, dass eine andere Institution diesen Auftrag besser erfüllen könnte oder dass dies gewährleistet wäre, wenn die Verantwortung der Sicherstellung auf mehrere Institutionen verteilt wird.