Protokoll der Sitzung vom 08.06.2007

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Vollends auf den Kopf gestellt werden die Ziele der Studienreform offensichtlich im Bereich der Internationalität. Nach einer Studie des Hochschulinformationssystems gehen nur 11 % der Bachelorstudenten ins Ausland. Demgegenüber konnten in der Vergangenheit immerhin 34 % der Studierenden in den Magisterstudiengängen einen Auslandsaufenthalt realisieren. Schon aufgrund der Stoff- und Prüfungsdichte bleibt für viele Studierende ein Auslandsaufenthalt ein Traum. Selbst wenn der eine oder der andere Bachelorstudierende den Sprung an eine Auslandshochschule geschafft hat – ob sich der Aufenthalt für sie oder für ihn gelohnt hat, erfahren sie erst hinterher, weil die Studienprüfungsleistungen, die sie aus dem Ausland mitbringen, je nach Ermessen des Prüfungsamtes anerkannt werden.

Ein Problem, das übrigens nicht nur das Auslandsstudium betrifft: Statt internationale Mobilität zu verbessern, ist mittlerweile vielerorts die nationale Mobilität gefährdet. Damit wird ein zentrales Ziel der Reform durchkreuzt.

Aber es kommt noch schlimmer. Viele Studiengänge sehen einen Auslandsaufenthalt gar nicht erst vor, ganz zu schweigen davon, dass Studiengänge gemeinsam mit anderen Hochschulen des europäischen Hochschulraumes konzipiert wurden. Der Staatsregierung fällt auf die Frage danach nichts Besseres ein, als die bestehenden Universitätspartnerschaften der Universität Leipzig aufzulisten.

Meine Damen und Herren der Staatsregierung! Frau Ministerin Stange! Offensichtlich haben Sie die Dimension der Internationalität im Rahmen des BolognaProzesses noch nicht begriffen. Lassen Sie sich doch zumindest durch die konkreten Vereinbarungen der Londoner Bologna-Nachfolgekonferenz zum Umdenken

bewegen, in denen die Notwendigkeit gemeinsamer internationaler Studiengänge explizit festgehalten wurde.

Ein weiteres gravierendes Problem ist die personelle Untersetzung der neuen Studiengänge. Angesichts der eben skizzierten Probleme einer hohen Stoffdichte und drastisch gestiegener Prüfungsanzahl ist von einem höheren Personalbedarf auszugehen. Hinzu kommt, dass die Seminare anders als bisher auf 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt sind. Auch durch den hohen Anteil der Lehrveranstaltungen und die geringe Verbreitung innovativer und weniger personalintensiver Studienformen ist eine deutlich höhere Personalintensität entstanden.

Fast alle Hochschulen sehen dann auch laut Antwort der Staatsregierung auf unsere Große Anfrage in den gestuften Studiengängen einen höheren Personalbedarf.

Nur zwei Antworten vorher erklärt allerdings die Staatsregierung, dass sie mit keinem personellen Mehrbedarf rechnet. Auf die Erklärung dieses Widerspruchs bin ich schon jetzt gespannt, Frau Ministerin. Wir leben ja in einer parlamentarischen Woche der Zitate. Eine Antwort frei nach Morgenstern darf ich Ihnen deshalb bereits jetzt anbieten: Weil, so schließt sie messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Richtig!)

Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Schlussfolgerungen aus dieser großen Datensammlung zu ziehen. Wir sind den Hochschulen für ihre Zuarbeit ausgesprochen dankbar.

Dass die Hochschulen und das Ministerium teilweise in der verfügbaren Zeit nicht in der Lage waren, Fragen zu beantworten, weist auf ein weiteres Problem hin. Das Controllingsystem in der wichtigsten Reform des deutschen Hochschulwesens ist zumindest in Sachsen ungenügend ausgebaut. Es gilt jetzt, Schlussfolgerungen zu ziehen und die Probleme anzugehen. Wir werden Ihnen danach mit Anregungen zur Umsteuerung einen Entschließungsantrag unserer Fraktion vorlegen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)

Für die CDUFraktion erhält das Wort Herr Prof. Wöller.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil eingangs der Kollege Gerstenberg auf die Berliner Zustände eingegangen ist, möchte ich auch ein Zitat eines Wahlberliners dem entgegensetzen, von Tucholsky, der gesagt hat: „Und hat ein Deutscher gar nichts, so hat er doch Bedenken.“

Ich denke, die Mängel, auf die Sie verwiesen haben, werden sich bei näherer Betrachtung durchaus differenziert auflösen lassen. Wir sollten uns noch einmal in Erinnerung rufen, was der eigentliche Kern dessen ist,

was den Bologna-Prozess ausmacht. Schließlich wird dieser Prozess uns hier im Hause und auch in den Hochschulen im Lande noch hinreichend beschäftigen.

Mehr als 40 Staaten haben beschlossen, einen europäischen Hochschulraum zu verwirklichen. Dabei sollten die beteiligten Staaten vier Ziele erreichen. Es geht um die Sicherung und die Verbesserung der Qualität aller Studienangebote. Die Hochschulen und die Hochschulpolitik haben durch geeignete Instrumente die Qualität im Lehrangebot zu gewährleisten.

Als zweites Ziel soll die Mobilität der Studierenden und Lehrenden im internationalen Raum geschaffen werden. Dazu dient der Austausch von Studierenden und Lehrenden, die internationale Vergleichbarkeit der Module, aus denen sich ein Studium zusammensetzt, sowie ein einheitliches System der Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen.

Ein weiteres Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit der Hochschulen zu fördern. Hier sind vor allem die Hochschulen und damit die in Lehre und Forschung Tätigen gefordert.

Das vierte Ziel besteht schließlich in der Entwicklung und Ausprägung der innovativen Maßnahmen zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Hochschulen, ein spezifisches Profil zu bilden.

Was ist für die Umsetzung der genannten Ziele zu tun und wo stehen wir in Sachsen? Ein Schritt zum Erreichen ist die Einführung einer grundsätzlichen Zweistufigkeit des Studiums. In Deutschland erwuchs hieraus die Einführung der Abschlüsse Bachelor und Master, die von vielen fälschlicherweise schlicht mit dem Inhalt des BolognaProzesses gleichgesetzt werden. Andere Länder haben diese Bezeichnung nicht eingeführt, so beispielsweise Italien, wo die Studenten nach wie vor ihre Studiengänge mit Vordiplom und Diplom beenden.

Es ist mithin keineswegs so, dass der Bologna-Prozess allein darin bestünde, europaweit eine Zweistufigkeit mit den Bezeichnungen Bachelor und Master einzuführen. Vielmehr ist die in Deutschland erfolgreiche Einführung der Zweistufigkeit lediglich der sichtbarste Ausdruck einer grundlegenden Veränderung durch Bologna. Das Grundanliegen besteht in der stetigen Sicherung und Verbesserung der Qualität des Lehrangebotes für Studierende sowie in der von Absolventen herbeigeführten Mobilität auf dem europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wir befinden uns inmitten der ersten Phase des Bologna-Prozesses, und das bedeutet, wir befinden uns in einer stark umwälzenden und erheblich arbeitsintensiven Phase der Hochschulentwicklung.

Das, was das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst an umfangreichem Material zusammengestellt hat, zeigt, welche beachtlichen Initiativen, welche beachtlichen dynamischen Prozesse die aktive Umsetzung der Bologna-Ziele an den Hochschulen des Freistaates Sachsen ausgelöst hat. Von den an sächsischen Hochschulen

und staatlichen Studienakademien im Wintersemester 2006/2007 angebotenen 754 Studiengängen entfallen 439 auf die Universitäten und von diesen wiederum sind 109 Bachelorstudiengänge und 51 Masterstudiengänge. Damit waren 36 % der Studiengänge auf die neuen Abschlüsse umgestellt.

Bei den 172 Studiengängen in den sächsischen Fachhochschulen beträgt die Umstellungsquote mithin 40 %. Die staatlichen Studienakademien der Berufsakademie in Sachsen liegen bei 22 %. Das ist im bundesweiten Vergleich kein schlechter Stand, da bei einem Bundesdurchschnitt von 48 % zu berücksichtigen ist, dass gerade Sachsen über ein besonders umfangreiches Lehrangebot verfügt und bei der Gesamtumstellung mehr Zeit als die Länder mit weniger Hochschulangeboten benötigt.

Dabei zeigt die Antwort auf die Große Anfrage zugleich, dass diese landesweiten Zahlen noch keine Aussage darüber treffen, in welcher Weise, in welcher Intensität und mit welchem Erfolg der Bologna-Prozess an den einzelnen Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien angepackt und umgesetzt wird.

Es zeigen sich aber auch zugestandenermaßen, Herr Kollege Gerstenberg, Schwierigkeiten und Hürden in der Umstellung. Eine formale Umbenennung des bisherigen Abschlusses in Bachelor und Master nach dem Motto „Alter Wein in neuen Schläuchen“ führt zwangsläufig zum Scheitern.

Erfolgreich sind diejenigen Hochschulen, die ihr Angebot sehr kritisch an den Zielen des Bologna-Prozesses prüfen, auf Qualität Wert legen und eine kluge Modularisierung mit einer überzeugenden Gestaltung von Studienablauf und Prüfungsanforderungen entwickelten.

Welche Schlussfolgerungen können wir aus der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage ziehen? Das neue System ist für alle Beteiligten mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Dieser muss geleistet werden, wenn der Bologna-Prozess mit seinem Hauptziel der Qualitätssicherung und -steigerung zum Erfolg führen soll. Die Hochschulen haben einen erheblichen Aufwand bei der Modularisierung der Studiengänge, der Gestaltung der Studieninhalte, der Gestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen und der Profilierung ihres perspektivischen Studienangebotes. Dies erfordert Zeit, Hinwendung und Hingabe.

Für die Studierenden bedeutet der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss eine erhöhte Stoffdichte, einen deutlichen Zeitaufwand für das Studium und das Selbststudium sowie eine höhere Prüfungslast. Es bedeutet aber auch die frühzeitige, kritische Überprüfung der eigenen Studierfähigkeit, Studierwilligkeit und Eignung für das gewählte Fach. Diese muss der Studienwahl vorangehen und sie muss von der Hochschule unterstützt werden. Studenten werden die Studienwahl gezielter und selbstkritischer vornehmen. Dies bedeutet weniger Enttäuschung und eine höhere Motivation durch geringere Abbrecherquoten.

Wir können feststellen, dass mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses an sächsischen Hochschulen ein Paradigmenwechsel in der Gestaltung des Lehrangebotes vonstattengeht. Dieser Paradigmenwechsel ist getragen von den Bemühungen um die Qualität der Angebote, und dieser Paradigmenwechsel ist gewollt. Wenn dieser Paradigmenwechsel aber gewollt ist, dann muss man auch seine Ausprägungen und Facetten akzeptieren. Es gibt kein „Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass!“ Man muss sich aktiv den Herausforderungen des europäischen Hochschulraums stellen.

Ich bin ganz sicher, dass sich die Anstrengungen lohnen, und ich danke an dieser Stelle ganz ausdrücklich allen an den sächsischen Hochschulen, die sich aktiv und erfolgreich mit dem Bologna-Prozess auseinandergesetzt haben und sich ihm stellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Die Linksfraktion.PDS erhält das Wort; Frau Abg. Werner.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedanken. Das Thema beschäftigt uns alle schon seit einer ganzen Weile. Wir haben zu diesen Themen schon bei der Novellierung des Hochschulgesetzes, bei Anträgen zum Haushalt und jedes Mal bei unseren Gesetzentwürfen gesprochen. Insofern waren die Ergebnisse für mich auch nicht so überraschend.

Allerdings überraschend war für mich schon die Blauäugigkeit der Staatsregierung. Man möchte fast sagen, es ist eine gewisse Ignoranz angesichts der Ergebnisse, die nun schwarz auf weiß vorliegen. Ein wenig hatte ich schon das Gefühl, dass das Thema mit einer gewissen Lieblosigkeit behandelt wird; denn die Antworten waren zum Teil nur auszugsweise – das lag vielleicht an der Zeit –, sie waren unvollständig. Zum Teil waren in den Anlagen Tabellenformate falsch gewählt, sodass man nicht alles lesen konnte, was uns in den Tabellen gezeigt werden sollte.

Ich muss sagen, diese Ignoranz überrascht mich sehr, weil die Studienreform, in der wir jetzt gerade sind, wohl die bedeutendste seit 15 Jahren in Sachsen ist. Das heißt, fast alle Studiengänge werden umgestellt. Es sollen nicht alte Studiengänge in neue Formen gepresst werden, sondern es gibt neue Ansprüche an Inhalte und Methoden sowie gesellschaftliche Ansprüche, die umgesetzt werden sollen.

Die Hochschulen – das wurde schon erwähnt – müssen dies alles neben ihren derzeitigen Aufgaben erledigen. Sie bekommen weder mehr Personal noch mehr Geld, noch ausreichende Beratung. Für sich selbst sieht die Regierung auch keinen personellen Mehraufwand. So zumindest, Herr Gerstenberg, habe ich die Antwort der Staatsregierung gutwillig ausgelegt. Die Hochschulen müssen eben selbst sehen, wie sie diese Aufgaben leisten können.

Darauf hat meine Fraktion auch schon bei der Novellierung des Hochschulgesetzes hingewiesen. Wir haben schon damals die Risiken benannt und müssen nun feststellen, dass uns die Wirklichkeit mehr als recht gegeben hat. Ergebnisse sehen wir zum Teil in der Antwort, aber auch in Gesprächen, die wir in den Hochschulen geführt haben: wenn zum Beispiel an Fachhochschulen neun Semester in sieben gepresst werden, wenn die Studienordnungen in großen Teilen fehlerhaft sind, wenn Akkreditierungen nur ohne Vorbehalt vorgenommen werden, wenn die Prüfungsflut das Studium zu platten Wissensanhäufungen reduziert, wenn Mobilität sich verringert und Personal fehlt.

Das ist eine Versündigung an den alten und den neuen Studiengenerationen. Diese Kurzsichtigkeit ist erschreckend, denn es liegen doch so viele Chancen in der Studienreform. Zum Beispiel waren die Rektoren zum Teil sehr froh; sie wussten selbst, dass nach der Wende manche Studiengänge nicht gut konzipiert gewesen sind. Mit der Zeit haben sich Mängel gezeigt, sodass sie zum Teil selbst einschätzen, dass das Studium in der Regelstudienzeit gar nicht möglich ist.

In der Studienreform liegt aber auch die Möglichkeit eines qualitativen Sprungs. Es gibt langfristig einen gesellschaftlichen Qualifikations- und Wissenschaftsbedarf, der sich verändert hat. Es wird zunehmend notwendig sein, Schlüsselqualifikationen interdisziplinär und problemlösungsorientiert zu erlernen. Das wird vom lebensbegleitenden Lernen bestimmt sein. Das heißt, Studiengänge dürfen sich nicht auf ein verkürztes Erststudium beschränken. Das bedeutet auch, dass ein Studium für mehr Menschen möglich sein muss und dass aufbauende Studiengänge gegenseitig durchlässig und anschlussfähig sein müssen.

Nun können wir schauen, wie weit die kleine Novelle diesen Anforderungen bisher gerecht wurde. Hierbei sieht die Linksfraktion einen erheblichen Handlungsbedarf. Die Hauptkritikpunkte lassen sich zusammenfassen: im Problem der qualitativen Studienreform, der Akkreditierung, der akademischen Bildung für alle und nicht nur für wenige und der Mobilität.

Zu all den Punkten gab es schon im vergangenen Jahr Änderungsanträge sowohl der Linksfraktion als auch der GRÜNE-Fraktion. Auf einige wenige Punkte möchte ich jetzt noch eingehen.

Problembereich Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung. Das bezieht sich unter anderem auf die neuen Prüfungs- und Studienordnungen, aus deren Prüfung sich die Staatsregierung vollständig zurückziehen wollte. Zu diesem Thema wurden verschiedene Anfragen gestellt. Auch in der Antwort jetzt lesen wir, dass es eine sehr hohe Fehlerquote bei den Studienordnungen gibt. Das heißt eben auch, dass die Studierenden zum Teil bewusst ins Chaos geschickt werden.

Ich verstehe Ihre Bedenken, Herr Prof. Weiss, aber Tatsache ist, dass wir erleben, dass die Hochschulen gar keine andere Möglichkeit haben, in der Kürze der Zeit die

Umstellungen tatsächlich qualitativ hochwertig vorzunehmen. Es werden zum Teil Magister-/Diplomstudiengänge in Bachelor und Master hineingequetscht – so muss man es nennen –, ohne dies zu bedenken oder sie gar zu reformieren. Den Hochschulleitungen ist klar, dass sich spätestens mit der Akkreditierung einiges ändern wird, aber bis dahin ist erst einmal Chaos. Wir wissen, dass es die Aussage gegenüber Studierenden gab, dass die ersten halt Pech gehabt hätten. Es geht sogar so weit, dass Studierende, die sich neu immatrikulieren, nahegelegt wird, sich eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen. Es gibt aber Studierende und Lehrende, die auch auf andere Entwicklungen schauen. Sie befürchten zu den Qualitätsverlusten noch Studienplatzverluste. Auch darin geben ihnen die letzten Entwicklungen recht.

Das führt zu einer weiteren Forderung der Linksfraktion, nämlich einer akademischen Bildung, die allen Studierenden möglich sein muss.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Eine große Befürchtung bei der Umstellung der Studiengänge war von Lehrenden und von Studierenden ein Qualitätsverlust durch die Zweistufigkeit gerade für die Bachelorstudierenden. Der Vorteil, den diese Zweistufigkeit zunächst hat, nämlich dass ein Wechsel zwischen Berufstätigkeit und Studienphasen möglich ist und dass verschiedene Bildungsabschnitte nach Eignung und Interesse, aber auch nach Arbeitsanforderung neu kombiniert werden können, ist aber nur dann gegeben, wenn für den Bachelor passende Masterstudiengänge existieren bzw. wenn diese Bildungsabschnitte tatsächlich allgemein zugänglich und durchlässig sind.