Protokoll der Sitzung vom 08.06.2007

Bisher war es in der Regel üblich, dass Studiengänge, insbesondere in den Geisteswissenschaften, so erstellt worden sind, dass man zwar ein grobes Raster hatte, es aber im Wesentlichen davon abhängig war, welche Hochschullehrer mit welchen Angeboten genau an dieser Fakultät für diesen Studiengang zuständig waren. Die Frage, was die Studierenden anschließend mit diesem Angebot in ihrem Arbeitsleben anfangen können, musste sich die Universität – und da spreche ich jetzt insbesondere die Universitäten an – nicht unbedingt gefallen lassen.

Mit dem Bologna-Prozess ist das erste Mal das Qualitätsmerkmal auf die Tagesordnung gekommen, dass die Studiengänge berufsbefähigend sein sollen. Das gab eine heftige Diskussion in der Hochschulrektorenkonferenz. Ein Bachelorabschluss muss berufsbefähigend sein, nicht auf einen Beruf, aber auf den Arbeitsmarkt hin befähigen. Das heißt, ich muss einen Studiengang so konzipieren, dass ich an den Anfang stelle, welche Kompetenzen die Studierenden am Ende ihrer Ausbildung – sei es der Bachelor, sei es der Master – aus diesem Studium mitnehmen können sollen, die sie dann auch für den Arbeitsmarkt im weitesten Sinne befähigen. Unter diesem Aspekt muss das Studienangebot strukturiert werden und nicht umgekehrt.

Das ist ein absoluter Paradigmenwechsel. Insofern sage ich noch einmal: Es ist sehr wohl notwendig, ja dringend notwendig, dass bei jeder Umstellung eines Studienganges genau hingeschaut wird, wie die qualitative Umstellung erfolgt, und nicht nur darauf geachtet wird, dass wir neue Module haben, dass wir ein Credit-Point-System haben oder dass wir anschließend eine Bachelor-MasterStruktur haben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Wir sind mitten in diesem Prozess. Das hat ja auch die Antworten auf die Große Anfrage sehr schwer gemacht, weil Parallelität derzeit in den Hochschulen zwischen Diplom-Magister- und Bachelor-/Masterstudiengängen üblich ist. Wenn eine Universität wie die Universität Leipzig den Ehrgeiz hat, mit einem Schlag alle Studiengänge umzustellen – und das war deutschlandweit einma

lig –, dann muss man offenbar davon ausgehen, dass das zu Reibungsverlusten führt. Insofern hoffe ich, dass keine andere Hochschule auf die Idee kommt, diesem Weg in dieser Weise zu folgen.

Natürlich hat das Vorteile, weil man mit einem Schlag – und die Zahlen sind ja genannt worden – in die ClusterAkkreditierung gehen, nämlich versuchen kann, alle Studiengänge mit einem Mal zu akkreditieren. Dass das nicht aufgeht, sehen wir an unserer Antwort, die wir auf die Frage gegeben haben: dass eine Reihe von Studiengängen leider noch nicht akkreditiert sind, was aber für die Studierenden – und das muss ich auch so deutlich sagen – keinerlei Nachteile hat. Diese Akkreditierung ist nicht zwingend für die Genehmigung einer Studienordnung, aber die Genehmigung der Studienordnung ist zwingend. Das sieht natürlich auch unser Hochschulgesetz vor, sowohl das derzeit gültige als auch das zukünftige.

Hier wird gegen das Hochschulgesetz verstoßen, wenn in Studiengänge immatrikuliert wird, die noch nicht genehmigt sind. Jetzt wird wieder verstärkt in den Hochschulen wie in der Vergangenheit darauf geachtet, dass auch in diesem Umstellungsprozess nicht gegen diese Regel verstoßen wird.

Zu einem ganz wichtigen Punkt, der hier angesprochen wurde – und auch da will ich auf einen Widerspruch hinweisen –: Alle Redner haben sich, mit Ausnahmen, mehr oder weniger zum Bachelor-Master-System bekannt, also zu einem gestuften, zweistufigen Studiensystem. Ein gestuftes Studiensystem heißt: Wir haben einen ersten, berufsbefähigenden Abschluss. Das ist ein eigenständiger Studiengang. Der ist beendet und es folgt ein zweiter Studiengang, nämlich der Masterstudiengang. Egal ob konsekutive oder nicht konsekutive Masterstudiengänge, es ist ein getrenntes System. Die angelsächsischen Systeme sind da konsequenter, indem sie das gar nicht unbedingt miteinander in Verbindung bringen, sondern wirklich zwei Stufen daraus machen. Wir sind ein bisschen inkonsequenter, weil wir an unsere guten Diplomstudiengänge denken, an unsere Magisterstudiengänge und deswegen auch die Form der konsekutiven Studiengänge faktisch hier mit eingeführt haben. Aber es sind zwei getrennte Studiengänge.

Auch wenn ich mir wünsche, Frau Werner, dass wir möglichst wenige Hürden beim Übergang vom Bachelor zum Master haben, es gibt vom Ministerium, auch von der Kultusministerkonferenz keinerlei Auflagen oder gar schriftliche Hinweise an die Hochschulen, hier irgendwelche zusätzlichen Hürden aufzubauen.

(Zuruf der Abg. Heike Werner, Linksfraktion.PDS)

Ich werde zu dem Brief gleich etwas sagen.

Nichtsdestotrotz gilt für diesen neuen Studiengang – und der Masterstudiengang ist ein neuer Studiengang –, dass die Hochschulen Zugangsvoraussetzungen dafür festsetzen können. Ich hatte es, glaube ich, hier schon einmal gesagt und sage es an dieser Stelle wieder: Wir werden in

den nächsten Jahren genau beobachten, wie diese Zugangsvoraussetzungen gestaltet werden und wie sich die Durchlässigkeit zu den Masterstudiengängen gestaltet.

Der Brief, auf den Sie sich beziehen, oder zumindest die Aussage, die Sie genannt haben, ist vollkommen richtig. Nicht an jeder Hochschule muss zu einem Bachelorstudiengang auch ein Masterstudiengang existieren. Gerade unsere Fachhochschulen bieten in der Regel Bachelorstudiengänge an, sogar achtsemestrige oder siebensemestrige wegen der Praxisphase. Diese Studiengänge müssen nicht durch einen Masterstudiengang ergänzt werden, sondern der Masterstudiengang kann dann sehr wohl an der Universität sein oder zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.

Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, auf die Frage der Qualitätssicherung. Wir haben mit dem neuen System der Bachelor-/Masterstudiengänge ein umfangreiches System der Qualitätssicherung verbunden. Wir haben ein neues System der Akkreditierung in Deutschland eingeführt. Gerade weil die Studiengänge nicht mehr vom Staat kontrolliert werden, nämlich vom Ministerium genehmigt werden – mit Ausnahme der mit staatlichen Prüfungen endenden –, hat man sich in Deutschland auf ein hochschulnahes, möglichst staatsfernes Akkreditierungssystem verständigt. Die Akkreditierungsagentur, die von der KMK eingesetzt wird, sorgt dafür, dass alle Studiengänge bundesweit gleichen Qualitätsstandards entsprechen. Das halte ich für ein zwingend notwendiges System. Ich hoffe, dass wir einen Schritt weiterkommen, diese Art der Qualitätssicherung auch auf europäischer Ebene zu gestalten.

Was sich als Problem herausstellt – insofern hat sich das auch in der Antwort zur Großen Anfrage gezeigt: Es ist ja nicht so, dass die Akkreditierung nicht immer erteilt wird, sondern es gibt – ich nenne es mal so – einen Akkreditierungsstau bei den Akkreditierungsagenturen, weil innerhalb kurzer Frist sehr viele Studiengänge akkreditiert werden müssen und die Akkreditierungsagenturen gar nicht mehr hinterherkommen.

Es gibt zum anderen die Diskussion, ob es sinnvoll ist, auch zukünftig mit fünfjährigen Re-Akkreditierungen deutschlandweit ein sehr aufwendiges System für die einzelnen Studiengänge zu betreiben.

Wir haben deshalb – und werden es in der nächsten Woche in der KMK, davon gehe ich aus, beschließen – gemeinsam mit der Akkreditierungsagentur einen Schritt eingeleitet, dass wir neben die Programm-Akkreditierung, die vermutlich in den nächsten Jahren weiterhin in den Hintergrund rückt, eine System-Akkreditierung stellen, sprich, dass die Qualitätsmanagementsysteme einer Hochschule – die selbst dafür sorgen müssen, dass die Evaluierung der Studiengänge vorangeht und die Studiengänge aufgrund der entsprechenden Evaluation der Lehre auch verbessert werden – funktionieren. Dazu soll die Akkreditierungsagentur entsprechend wirksam werden und eine System-Akkreditierung einführen.

Es ist insofern eine Ergänzung und, ich denke, zukünftig auch eine Erleichterung für die Hochschulen, wenn sie in der Lage sind – darin werden wir sie natürlich unterstützen –, Qualitätsmanagementsysteme einzuführen, wie wir sie im neuen Hochschulgesetz vorsehen, sodass sie dazu auch gezwungen sind.

Gestatten Sie mir noch einen Hinweis zum Thema Personalmehrbedarf. Ich habe schon etwas scherzhaft gesagt, dass ich mir jetzt immer aufschreiben werde, wer nach Personalmehrbedarf gerufen hat.

(Zuruf der Abg. Heike Werner, Linksfraktion.PDS)

Die Haushaltsverhandlungen für den nächsten Doppelhaushalt stehen bevor. Wir können dann gern darüber reden. Aber Scherz beiseite, wir sind in einer laufenden Hochschulvereinbarung. Die laufende Hochschulvereinbarung ist im Jahre 2003 unterzeichnet worden, im Jahre 2004 in Kraft getreten und gilt bis zum Jahre 2010. Alle Hochschulen wussten genauso wie die Unterzeichner vonseiten der Staatsregierung, dass wir uns in diesem Umstellungsprozess befinden. Es war klar, dass gerade in dieser Umstellungsphase – das will ich überhaupt nicht leugnen – sowohl durch die Parallelität von neuen und alten Studiengängen, von noch nicht eingeführten neuen Lehrformen, von denen hier bewusst auch bei Herrn Gerstenberg schon die Rede war, aber auch vor dem Hintergrund des immensen Aufwandes dieser Neukonzipierung der Studiengänge, die Hochschulen unter einer enormen Mehrbelastung leiden. Das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Das war aber allen bewusst, als wir die Hochschulvereinbarung mit dem entsprechenden Personalbedarf unterschrieben haben. In dieser bewegen wir uns zurzeit.

Wir streben an, wenn wir den Hochschulpakt 2020 umsetzen und bei unseren Studierendenzahlen trotz Demografie bleiben, dass wir zumindest die letzte Marge, diese 300 Stellen, die in der Hochschulvereinbarung stehen, aussetzen, damit dieser Umstellungsprozess erfolgreich vonstatten gehen kann. Aber wir bewegen uns in dieser Hochschulvereinbarung und das bitte ich einfach zu berücksichtigen. Darauf beruht auch die Personalausstattung der Hochschulen.

Die Hochschulen haben Unterstützung bekommen. Sie haben einmal durch das HWP-Programm in der Vergangenheit Bologna-Beauftragte finanziert bekommen und sie bekommen derzeit aus der gemeinsamen Hochschulvereinbarung zusätzliche Mittel, um zum Beispiel Bologna-Beauftragte an den Fachhochschulen weiter zu finanzieren. Das geschieht ohne Bundesmittel.

Wir müssen uns diesbezüglich nicht gegenseitig klugreden, was diesen Mehrbedarf angeht. Wir kennen die Situation an den Hochschulen genau, wir bewegen uns in einem bestimmten Rahmen. Wir muten den Hochschulen eine Menge zu, die Hochschulen sind aber bereit und gewillt, diese Zumutungen anzunehmen. Das sehe ich bei meinen Besuchen an den Hochschulen. Ich kann mich nur denjenigen anschließen, die hier gesagt haben: Wir

bedanken uns bei denjenigen, die diesen enormen Umstellungsprozess derzeit mit uns mitmachen und dafür sorgen, dass das alles bei rollendem Betrieb, nämlich bei vollem Studienablauf und Forschungsexzellenzinitiative, abläuft.

Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, dass es unsere Hochschulen geschafft haben, im Umstellungsprozess mit fast 40 % umgestellter Studiengänge gut voranzukommen und damit im Bundesdurchschnitt zu liegen. Wir sind faktisch in der Endphase. Die Hochschulen sind so weit, dass sie bis 2009/2010 im Bologna-Prozess umgestellt haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet. Meine Damen und Herren! Es liegt noch ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 4/8988 vor. Der Entschließungsantrag wird vom Abg. Herrn Dr. Gerstenberg eingebracht.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Rednerinnen und Rednern aller demokratischen Fraktionen danken, die aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln diese Große Anfrage ausgewertet, aber auch die Probleme bei der derzeitigen Umsetzung des Bologna-Prozesses dargestellt haben. Naturgemäß hat das die Koalition etwas positiver dargestellt, die Opposition auftragsgemäß kritischer, wobei ich für meine Fraktion, liebe Kollegin Raatz, Defätismus zurückweisen muss.

(Zuruf der Abg. Dr. Simone Raatz, SPD)

Ich habe in meinem Redebeitrag vier große Problemgruppen genannt. Es gibt noch einige mehr, die zu nennen wären, zum Beispiel die Problematik der auslaufenden Studiengänge, die in der Debatte keine Rolle gespielt haben. Auch die offensichtlichen Schwierigkeiten der Hochschulen bei der Einführung der elektronischen Prüfungssysteme wären hierbei zu nennen. Summa summarum lautet unser Fazit zur Großen Anfrage: Der Bologna-Prozess ist auf landespolitischer Ebene noch nicht abgeschlossen, sondern er fängt gerade erst richtig an.

Frau Staatsministerin Stange, Sie haben recht, wir sind auf einer Gratwanderung zwischen der Selbstständigkeit, sozusagen der Autonomie der Hochschulen, und den politischen Eingriffs- und Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten. Ich sehe gerade den Bologna-Prozess und das, was im Jahre 1999 mit der Deklaration von Bologna begonnen wurde, als eine politische Entscheidung, als einen Prozess, der durch die Politik in die Hochschulen hineingetragen wurde, und diese haben den Prozess erst mit weniger, dann mit zunehmend mehr Begeisterung aufgegriffen und umgesetzt. In dieser Situation dürfen wir die Hochschulen nicht im Regen stehen lassen, sondern die Politik muss sie bei Umsetzungsschwierigkeiten einerseits zielgerichtet beraten und

begleiten und andererseits durch konkrete finanzielle und personelle Maßnahmen unterstützen.

Ich freue mich, dass Bundesministerin Schavan mit guten Erkenntnissen aus London zurückgekommen ist. Von der extrem rechten Seite wurde das Ziel von 50 % Mobilität genannt, das heißt sowohl, dass flexiblere Curricula notwendig sind, das heißt aber auch, dass es sieben oder acht Semester Bachelorstudium geben muss. Wenn die NPD in Gestalt von Herrn Gansel dermaßen gegen diese Europäisierung und Mobilität eifert, dann sehe ich darin nicht nur die ideologisch verfestigte Europafeindlichkeit der NPD, sondern bei Herrn Gansel liegt es auch daran, dass im Ausland einfach nicht genügend germanische Burschenschaften existieren.

(Zuruf von der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Frau Schavan hat ferner auf ein besseres Betreuungsverhältnis hingewiesen – gerade ging es um Personalfragen –, um die Attraktivität der deutschen Hochschulen und damit auch der sächsischen Hochschulen zu steigern. Ich darf vielleicht den CDU-Kolleginnen und Kollegen, die noch überlegen, ob sie unserem Entschließungsantrag zustimmen können, den schönen Satz von Frau Schavan wörtlich zitieren: „Das kostet mehr, aber das ist es uns wert.“ – Überlegen Sie bitte!

Ich glaube, in der traurigen Tatsache – das wurde auch angesprochen –, dass noch kein neues sächsisches Hochschulgesetz verabschiedet wurde, liegt auch eine Chance. Wir haben damit die Möglichkeit, in diesem zu verabschiedenden Gesetz auf die aktuellen Entwicklungen im Bologna-Prozess zu reagieren. Das Gesetz muss aus unserer Sicht die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die neuen Studiengänge rechtssicher und gut studierbar werden.

Ebenso dringend ist die aktive Unterstützung der Hochschulen mit Personal und fachlicher Beratung. Unser Entschließungsantrag hat dazu eine ganze Reihe von Punkten genannt, in denen wir nicht nur die Situation feststellen, sondern die Staatsregierung auffordern, in wichtigen Bereichen zu handeln. Ich glaube, eine Verbesserung der Situation liegt im ureigensten Interesse des Freistaates. Mit Blick auf den drohenden Rückgang der sächsischen Studierendenzahlen ist ein attraktives Studienangebot für die sächsischen Hochschulen existenziell. Wenn es sich herumsprechen sollte, dass einige neue Studiengänge in Sachsen schlecht studierbar und nicht rechtssicher sind, dann kann sich der Freistaat jede noch so gute Werbekampagne für die Hochschulen sparen. Ich glaube, wir sind jetzt in einer Situation, in der wir handeln müssen.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)

Zu dem Entschließungsantrag ist die Aussprache eröffnet. Wer möchte

darauf reagieren? – Die CDU-Fraktion; Herr Prof. Wöller, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte nur in einigen wenigen Punkten darauf eingehen. Die Fraktion der GRÜNEN will mit dem Entschließungsantrag verdeutlichen, dass bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses formale Gesichtspunkte und eine zeitlich straffe Abfolge maßgeblich waren – und weniger inhaltlich-qualitative.

Herr Kollege Gerstenberg, wenn ich mich an Ihre Worte richtig erinnere, sagten Sie, es gehe alles nicht schnell genug. Jetzt sagen Sie, es sei doch etwas zu schnell gegangen. Ich weiß nicht genau, was Sie damit meinen; aber ich denke, es ist in der Diskussion deutlich geworden, dass es zügig geht, jedoch gerade auch um den Inhalt und die Qualität.

Zu einem weiteren Punkt, zu den zusätzlichen Hürden, die Sie bei der Aufnahme eines konsekutiven Masterstudienganges sehen, kann man sagen: Voraussetzungen für die Fortsetzung eines Masterstudienganges, der auf ein Bachelorstudium aufsetzt, sind natürlich Qualität und Leistung, und diese müssen gebracht werden. Ich kann nicht erkennen, worin die besondere Hürde besteht. Es ist sicher klar, dass nicht alle fortsetzen können; aber aus unserer Sicht ist es besser, einen Bachelor-Abschluss zu haben, der berufsqualifizierend ist, als einen Studienabschluss insgesamt ohne Abschluss abzubrechen.

In einem weiteren Punkt wollen Sie feststellen, dass es keine Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen in der Phase der Studieneingangskonzeption gegeben hat. Abgesehen von der Differenzierung, die man vornehmen sollte, ist es sicherlich nicht bei jedem Studiengang erforderlich, Unternehmen einzubeziehen. Ich gebe zu, dass ich während meiner beruflichen Zeit in der Bank Philosophen in der Wertpapierberatung hatte, die unter anderem nicht ganz schlecht waren. Bei aller Liebe: Wir können uns doch darüber unterhalten, es zu verbessern und zu intensivieren; aber ich denke, wir tun denjenigen Unrecht, die gerade auch bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen sehr, sehr eng und erfolgreich mit Unternehmen und Institutionen zusammenarbeiten.

Zum Controlling: Sie fordern das Ministerium, den Staat auf, Controllinginstrumente zu entwickeln. Ich denke, das ist in allererster Linie Aufgabe der Hochschulen. Diese haben bereits ein sehr differenziertes Instrumentarium entwickelt, wie zum Beispiel die Studenten, die erfolgreiche und qualitativ hochwertige Studiengänge wählen. Wenn es sich nicht um solche handeln würde, würden diese von Studenten auch nicht gewählt werden.

Zur Evaluation: Wir haben einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in vielen Studiengängen, auch bei der Lehre, die gut funktionieren. Nicht zuletzt sorgen die Akkreditierungsagenturen dafür, dass nur dann der Stempel draufkommt, wenn die Qualität und der Inhalt stimmen.

Zum personellen Mehrbedarf kann ich nur sagen: Die Klage ist des Kaufmanns Gruß. – Sicherlich sollte uns das alles etwas wert sein, aber die Anstrengungen sollten nicht unbedingt nur materiell belohnt werden. Wir haben gehört, es ist eine Phase, die zugegebenermaßen mit erhöhten Anstrengungen verbunden ist. Aber diese Phase ist irgendwann abgeschlossen und mündet in einen fortgesetzten Prozess, der bei den Studiengängen drei Jahre dauern soll, ein. Insofern denken wir, es sollte nicht notwendigerweise mit Stellen und zusätzlichen Finanzen verbunden sein.