Ja, Frau Präsidentin! – Zu den Änderungsanträgen nur so viel als Bemerkung: Im Wesentlichen stimmen wir ihnen zu. Einem Antrag können wir nicht zustimmen, bei dem werden wir uns enthalten. Ich werde Ihnen auch sagen, warum. Natürlich reicht es nicht aus, wenn wir in der Legislaturperiode nur einen Bericht erhalten. Aber ich denke, jedes Jahr ein Bericht – obwohl ich für Statistik sehr zu haben bin – würde doch zu viel sein. Das ist nicht nötig. Insofern werden wir uns bei diesem Änderungsantrag der Stimme enthalten.
Zu dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN und über die Notwendigkeit, die Berichterstattung hier im Landtag bezüglich der Besucherkommission durchzuführen, hat die Ministerin bereits gesprochen. Darin stimme ich Ihnen zu, Herr Dr. Pellmann. Es ist aber aus meiner Sicht nicht leistbar, dies jedes Jahr zu tun. Wenn zu den stationären Einrichtungen, die bisher immer die Berichterstattungen durchgeführt haben, auch noch die ambulanten Bereiche dazukommen, ist das über das gesamte Jahr gar nicht zu schaffen. Dann noch den Bericht hier vorzulegen ist aus meiner Sicht nicht zu schaffen. Das ist eine Überbelastung der Arbeitsebene. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Zum zweiten Antrag. Da gibt es diese „oder“-Regelung, die ich vorhin vorgestellt habe, als ich das Gesetz eingeführt habe. Wir sind der Meinung, dass es ausreichend ist, dass entweder ein Angehöriger eines psychisch erkrankten Menschen oder ein Betroffener selbst in der Kommission ist.
Ich möchte noch eine Bemerkung dazu machen. Es geht nicht um das Herumkommen; es geht nicht darum, dass jede Einrichtung wirklich in dem Jahr einmal besucht worden ist, wenn wir in jedem Jahr einen Bericht haben wollen. Es geht darum, dass über die besuchten Einrichtungen – das können durchaus weniger als alle sein – solch ein Bericht geliefert wird.
Dem möchte ich noch einmal grundsätzlich widersprechen. Der Bericht soll ja auch dazu dienen, bestimmte Dinge daraus abzuleiten. Dafür braucht man einen Gesamtüberblick über den Freistaat Sachsen, um die Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Deswegen sind wir der Meinung und bleiben dabei, dass das eine Mal in der Legislatur richtig und wichtig ist.
Gut. – Gibt es noch weitere Äußerungen zum Änderungsantrag? – Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür und einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe die Nr. 4 auf, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und wenigen Stimmen dagegen wurde der Nr. 4 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe die Nrn. 5 bis 8 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei
Zu Nr. 9 gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/9295. Frau Abg. Herrmann, ich bitte Sie um Einbringung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich betone es noch einmal: Insgesamt geht es uns mit diesen Änderungsanträgen darum, die Sicht der Betroffenen stärker zur Geltung kommen zu lassen. Deshalb auch der Änderungsantrag Nr. 2, erster Punkt. Wir wollen erreichen, dass die Psychiatriekoordinatoren zusätzlich mit der Aufgabe betraut werden, als unabhängige Personen Beschwerden entgegenzunehmen. Beispiel: Wenn Sie mit Betroffenen sprechen, hören Sie Folgendes: Angehörige werden sich nur dann in der Einrichtung A beschweren bzw. dort Veränderungen fordern, wenn sie bereits für eine Einrichtung B eine Zusage haben. Sie sagen: „Soll ich mich etwa über Hochweitzschen beschweren, wenn ich weiß, dass ich im Fall einer Krise wieder dort lande?“
Die Fachhochschule Roßwein hat in einem Interviewprojekt Psychiatrieerfahrene befragt. Dazu gab es einen Interviewleitfaden und Interviewtandems von Betroffenen und Studierenden. Ende 2006 gab es zu den Ergebnissen eine erste Fachtagung. Wir meinen, dass daraus durchaus eine Studie für Sachsen werden könnte. Das Ergebnis könnte sein, dass wir die Erfahrungen der Betroffenen kennenlernen und in unserer Arbeit berücksichtigen. – Das noch als Einschub dazu.
Mit dem zweiten Punkt unseres Antrages greifen wir eine Änderung aus der Anhörung auf. Dort wurde das intransparente Berufungsverfahren für den Landesbeirat für Psychiatrie kritisiert. Dort wurde auch bemängelt, dass der stationäre Bereich in diesem Landesbeirat zu stark vertreten ist. Wo bleibt dann der Grundsatz „ambulant vor stationär“ an dieser Stelle? Wir schlagen deshalb vor, den Beirat genauso wie den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen zu konzipieren. Im Übrigen ist dieser noch nicht berufen, und wir wissen gar nicht genau, ob darin Psychiatrieerfahrene vertreten sein werden.
möchte. So lasse ich jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/9295. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Änderungsantrag der Fraktion mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe die Nr. 9 auf, wie in der Beschlussempfehlung vorgelegt. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen wurde der Nr. 9 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe die Nrn. 10 bis 17 auf, 17a und 18. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Stimmenthaltungen wurde den aufgerufenen Nummern mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Artikel 1 noch einmal in Gänze auf. Wer möchte Artikel 1, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen wurde Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Ich fasse Artikel 2 und Artikel 3 zusammen, wenn es keinen Widerspruch gibt. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen wurde den Artikeln mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe noch einmal das Gesetz in Gänze auf. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Gleiches Stimmverhalten. Bei wenigen Stimmenthaltungen wurde dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zur allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen wurde dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur sozial gerechten und bildungsorientierten Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen in Sachsen sowie zum Einstieg in die Kostenfreiheit (Sächsisches Kita-Weiterentwicklungsgesetz)
Drucksache 4/9187, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Die Reihenfolge in der ersten Runde: Linksfraktion, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Linksfraktion das Wort. Bitte, Herr Neubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wäre die Häufigkeit der Debatten schon ein Beweis für die Qualität von Politik – wie gut sähe es dann im Bereich der sächsischen Kindertagesbetreuung aus. Häufig diskutierten wir hier im Landtag diese Thematik; vor allem aber wird die Thematik auch außerhalb des Parlamentes diskutiert.
Die beiden Koalitionsparteien im Bund übertreffen sich gegenseitig mit Bekenntnissen und Vorschlägen zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung – und auch in Sachsen durften wir an dem verbalen Wettlauf teilhaben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch der Leidensdruck der Träger bezüglich der Rahmenbedingungen in Sachsen nimmt zu.
Im Gegensatz dazu halten sich die wirklichen Veränderungen leider in Grenzen. Erst gestern geriet die Bundesregierung auf ihrem Kurs zum bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung bis 2013 wieder über die Finanzierung ins Schlingern. Das eigentlich spannende Thema, nämlich der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, ist bis auf Weiteres vertagt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis: Wir im Osten Deutschlands haben ein besseres Kinderbetreuungssystem als im Westen; aber wir haben in Sachsen in der Zwischenzeit das schlechteste in Ostdeutschland: Wir bleiben bei den unter Dreijährigen – wenn auch knapp – bereits hinter der angestrebten Zielmarke von 35 % – ein Ergebnis, das leider mehr als blamabel für eine Staatsregierung ist, die Sachsen zum familienfreundlichsten Land machen wollte.
Was uns die Staatsregierung gestern in ihrer Konzeption zur Vermeidung von Armutsrisiken und zur Förderung von Teilhabechancen in Sachsen bezüglich der Kindertagesstätten vorgelegt hat, ist an nichtssagender Belanglosigkeit kaum noch zu überbieten: Drei dürre Absätze mit 20 Zeilen – Zitat –: „Kinderkrippen, Kindergärten und -horte, aber auch Kindertagespflegestellen sind mit ihrem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag geeignet, Kindern eine wichtige Grundlage für ihren weiteren Bildungsweg zu geben und zur Selbstbildung anzuregen.
Da fast alle Kinder in Sachsen vor der Schule eine Kindertagesbetreuungseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen, ist die Bildung in diesen Betreuungsangeboten ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit.“ Das war der erste Absatz.
Den zweiten Absatz, ein überflüssiges Eigenlob, erspare ich Ihnen, und der dritte Absatz ist ein Verweis auf die Verantwortung der Eltern – das ist alles.
Was wir Ihnen dagegen heute vorlegen, ist der Versuch, auch in Sachsen ein zeitgemäßes Kita-Gesetz zu schaffen. Wir wollen dabei an vorhandenen Stärken anknüpfen, aber auch die real vorhandenen Probleme anpacken, anstatt sie zu übertünchen oder wegzureden.
Das erste Problem, das wir anpacken wollen: Alle noch vorhandenen Zugangsbeschränkungen zu Kinderkrippen, Kindergärten und -horten, die teilweise noch Realität in Sachsen sind, müssen weg. Deswegen enthält der Gesetzentwurf einen klaren Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz von der Krippe bis zum Ende des Hortes. Wer keine Zugangskriterien will, darf sie auch gesetzlich nicht zulassen.
Besonders geärgert hat mich diesbezüglich eine Diskussion im Ausschuss, wie sie von Koalitionsseite und teilweise auch von grüner Seite vorgetragen wurde, die da lautete: Bevor wir über solche Fragen wie freien Zugang oder gar Kostenfreiheit reden, müssen wir über die qualitativen Verbesserungen in den Kitas selbst sprechen und dort unsere Schwerpunkte setzen. Einmal ganz abgesehen davon, dass wir in unserem Gesetz auch andere Qualitätsfragen thematisieren, ist es doch ein recht verqueres Argument. Als ob nicht der freie Zugang für alle Kinder das entscheidende Qualitätskriterium für die Kitas wäre! Eine Diskussion über Qualitätsverbesserungen in Kitas, aus denen die ärmeren Kinder ausgeschlossen bleiben, ist doch nur zynisch.
Nein, die Qualität der Kindertagesstätten misst sich auch an der Betreuung, die das am wenigsten privilegierte Kind erhält. Der uneingeschränkte Zugang ist also Teil der Qualität. Ja, selbstverständlich ist auch die Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes in der Kita ein Teil der Qualitätsverbesserung. Auch hier packen wir mit unserem Gesetzentwurf ein Problem an, vor dem sich die Koalition bisher weitgehend gedrückt hat. Sie haben den Erziehe
rinnen und Erziehern eine höhere, mit Lehrerinnen und Lehrern vergleichbare Verantwortung für die Bildung der Kinder zugewiesen. Zu Recht, aber ohne auch nur ansatzweise vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Zur Sicherung der zwingend nötigen Vor- und Nachbereitungszeiten, zur Sicherung von Fort- und Weiterbildung ist es zwingend erforderlich, den Betreuungsschlüssel zu verändern.
Was wir Ihnen vorschlagen, ist dabei ganz klar das absolute Minimum. Es gab ja sogar Kritik daran, dass es zu wenig wäre. Ja, es ist zu wenig, aber es ist wesentlich mehr als das gegenwärtig Vorhandene. Wenn wir alles so lassen, wie es ist, wächst Tag für Tag die Diskrepanz zwischen dem Anspruch des Bildungsplanes auf der einen und der tatsächlichen Umsetzbarkeit in unseren sächsischen Kitas auf der anderen Seite. Wie schon erwähnt: Der Leidensdruck der Träger und der Erzieherinnen und Erzieher wächst.
Noch mehr Kopfschmerzen hat Ihnen offensichtlich ein ganz neuer Vorschlag in unserem Gesetzentwurf gemacht: die Einführung der sogenannten positiven Diskriminierung. Jawohl, diese beiden Worte „positiv“ und „Diskriminierung“ können zusammengehören. Das, was sich im skandinavischen Bildungssystem hervorragend bewährt hat, sollte auch in sächsischen Kitas möglich sein. Vereinfacht gesagt, bedeutet es nichts anderes, als dass die Kindertagesstätte, die besonders viele Kinder mit besonderem Förderbedarf hat, auch besonders viele Mittel erhält. Das ist gut für die unmittelbar betroffenen Kinder und macht auch die besondere Förderung für die Träger attraktiver.
Unser Ideal bleibt dabei: die besten Kitas für die Kinder, die sie am meisten brauchen; die besten Kitas in den sozialen Brennpunkten.
Wenn Sie nun diesen Vorschlag einfach unter dem Verweis auf die Kosten abgelehnt hätten, wenn Sie gesagt hätten, nein, diesen Schwerpunkt wollen wir nicht setzen, das sind uns diese Kinder nicht wert, dann hätte man das nachvollziehen können; dann wäre es eine Auseinandersetzung über die finanziellen Prioritäten im Land gewesen. Aber nein, Sie haben sich in ein neues Argument verliebt: Die besondere Förderung – so wurde uns im Ausschuss entgegengehalten – würde diese Kinder als arm und benachteiligt stigmatisieren, und deshalb hätte sie besser zu unterbleiben. Das war wie ein Déjà-vu für mich: das gleiche Argument wie schon bei unserem Vorschlag zum kostenlosen Mittagessen für Kinder aus einkommensschwachen Familien.