Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Wenn Sie nun diesen Vorschlag einfach unter dem Verweis auf die Kosten abgelehnt hätten, wenn Sie gesagt hätten, nein, diesen Schwerpunkt wollen wir nicht setzen, das sind uns diese Kinder nicht wert, dann hätte man das nachvollziehen können; dann wäre es eine Auseinandersetzung über die finanziellen Prioritäten im Land gewesen. Aber nein, Sie haben sich in ein neues Argument verliebt: Die besondere Förderung – so wurde uns im Ausschuss entgegengehalten – würde diese Kinder als arm und benachteiligt stigmatisieren, und deshalb hätte sie besser zu unterbleiben. Das war wie ein Déjà-vu für mich: das gleiche Argument wie schon bei unserem Vorschlag zum kostenlosen Mittagessen für Kinder aus einkommensschwachen Familien.

Die tagtägliche Ausgrenzung, sehr geehrte Damen und Herren, von Kindern aufgrund ihrer Armut oder aufgrund ihrer bildungsfernen Elternhäuser wird als selbstverständlich hingenommen. Der Versuch, diesen Kindern zu helfen, sie zu unterstützen – sei es ein kostenloses Mittagessen oder eine besondere Förderung in der Kita –, wird dann als Stigmatisierung denunziert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Damit komme ich zum nächsten großen Thema unseres Gesetzentwurfes: dem

Einstieg in die Kostenfreiheit oder besser in die Elternbeitragsfreiheit. Wer einigermaßen gut verdient, für den ist dies sicher kein vorrangiges Thema – natürlich nicht, warum auch? Richtig ist auch, dass für Familien mit besonders niedrigem Einkommen die Elternbeiträge durch die Kommunen ganz oder teilweise übernommen werden – vorausgesetzt, sie werden übernommen und die betreffenden Kinder werden nicht über Zugangsbeschränkungen ausgegrenzt.

Es gibt viele Eltern in Sachsen, die die Elternbeiträge zahlen müssen und daran echt zu knabbern haben; sie müssen es an anderer Stelle einsparen. Diese Eltern mögen in unserer Fachdiskussion nicht immer so präsent sein, aber für die Kinderfreundlichkeit einer Gesellschaft ist es schon von entscheidender Bedeutung, ob solche Institutionen der Bildung wie Schulen und Kindertagesstätten durch die Allgemeinheit finanziert oder nur den Eltern aufgebürdet werden.

Das ist nicht nur eine allgemeine gesellschaftspolitische Frage – es könnte schon bald ein zusätzlicher Aspekt für die Zu- und Abwanderung junger Menschen sein. Berlin, Rheinland-Pfalz und das Saarland sind in das kostenlose Vorschuljahr eingestiegen – Rheinland-Pfalz nunmehr auch in die Kostenfreiheit ab dem zweiten Lebensjahr. Wir können noch lange darüber diskutieren – wie im Ausschuss geschehen –, was wichtiger ist: ob Kostenfreiheit im ersten Krippenjahr oder im Vorschuljahr.

Wir sind natürlich weiterhin der Meinung – das finden Sie auch im Gesetzestext –, dass der kostenfreie Hort im Kontext unserer Ganztagsschuldiskussion zwingend ist, und zwar ergänzt durch das kostenfreie Vorschuljahr.

Wo auch immer der Einstieg in die Kostenfreiheit erfolgen soll – erfolgen muss er endlich, sonst werden die Eltern mit den Füßen entscheiden. Dabei ist die Entscheidung des Stadtrates in Zwickau, ein kostenloses Vorschuljahr aus dem Stadtsäckel zu finanzieren, sicher ein positives Signal. Sosehr ich mich über dieses Signal gefreut habe, habe ich aber auch meine Sorge, ob es nicht zum Modellfall werden könnte, die Kosten einer solchen bildungspolitischen Offensive einseitig den Kommunen überzuwälzen – mit dem Ergebnis, dass die Bildungschancen künftig nicht nur vom Bundesland abhängen, sondern auch von den finanziellen Möglichkeiten der Heimatkommunen.

Ich weiß nicht, sehr geehrte Damen und Herren, wer von Ihnen diesen Wettlauf auch noch innerhalb von Sachsen haben will. Lassen Sie uns deshalb das überaus gute Signal aus Zwickau mit einem noch besseren Signal der Landespolitik beantworten! Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Danke. Das war die einreichende Fraktion. – Frau Nicolaus für die CDUFraktion; bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Neubert, ich nehme an, dass Sie den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2007/2008 weder gelesen noch ihm zugestimmt haben; denn wenn Sie ihn gelesen hätten, hätten Sie ihm wahrscheinlich zugestimmt. Ihre Einleitung, dass es nur verbale Bekenntnisse gäbe, was die Qualitätsoffensive bei der Kinderbetreuung angeht, muss ich stark zurückweisen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall der Staatsministerin Helma Orosz)

Wir haben im Hause umfangreiche Debatten zu dem Thema geführt. Der Freistaat Sachsen hat qualitativ viel mehr getan als andere Bundesländer. Ich will daran erinnern, dass wir im Sächsischen Kindertagesstättengesetz den Bildungsplan mit finanzieller Untersetzung verankert haben. Ich will daran erinnern, dass wir die Pauschale pro betreutes Kind pro Jahr auf 1 800 Euro erhöht haben. Außerdem haben wir mehr in die Vorschule investiert. Das alles scheint bei Ihnen nicht angekommen zu sein. Gut, es ist das Recht der Opposition, Dinge anders darzustellen, als sie offensichtlich realisiert werden, um das eine oder andere madig zu machen. Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass die kommunale Ebene nicht so unzufrieden ist, wie Sie es dargestellt haben.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Da ich selbst Bürgermeisterin einer Gemeinde bin und eine Kindereinrichtung in meiner Gemeinde habe, kann ich an diesem Rednerpult sagen, dass die kommunale Ebene sehr wohl Eigenverantwortung hat, meine Damen und Herren, nicht nur der Freistaat Sachsen oder das Hohe Haus.

(Beifall der Staatsministerin Helma Orosz)

Wir geben die Rahmenbedingungen vor, keine Frage, aber es liegt in der Verantwortung der kommunalen Ebene, Dinge zu verbessern, wenn man das möchte. Hier nenne ich noch einmal mein Beispiel. Wir haben im Freistaat Sachsen für Krippenkinder einen Schlüssel von einer Erzieherin zu sechs Kindern, im Kindergartenbereich von eins zu 13 und im Hortbereich differiert es von 20 bis 25 Kindern zu einer Erzieherin. Man kann aber die Prioritäten auf kommunaler Ebene anders setzen, wenn man denn will. Ich habe das getan, und der Gemeinderat steht dazu. Aber es gibt nicht nur Hartmannsdorf, sondern auch viele andere Gemeinden, die es tun könnten, wenn sie es denn wollten. Das muss man einmal festhalten. Da ich selbst Bürgermeisterin bin, kann ich das mit Fug und Recht aussprechen, ohne die Schelte der Bürgermeisterkollegen zu bekommen.

Kommen wir noch einmal zu den eigentlichen Gegebenheiten zurück. Ich möchte noch einmal darauf eingehen, wie sich die Finanzierung zusammensetzt. Wir haben eine Drittelfinanzierung: ein Drittel Land, ein Drittel Kommune, ein Drittel Elternbeiträge. Sie haben angeführt, dass von dem Drittel Elternbeiträge bereits jetzt wiederum ein Drittel von den Landkreisen oder den kreisfreien Städten

übernommen wird. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die finanziellen Verhältnisse der Eltern nicht so gut sind, dass sie die Elternbeiträge selbst bezahlen können.

Ich bin der Meinung, dass der Freistaat Sachsen den richtigen Weg beschreitet. Ich komme auf das zurück, was ich eingangs gesagt habe: dass Sie den Haushaltsplan wahrscheinlich überhaupt nicht gelesen haben; denn sonst wüssten Sie, dass wir den Einstieg in das kostenfreie Vorschuljahr geschafft haben. Sie werden nicht negieren können, dass für jedes Haushaltsjahr 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Nehmen wir das Zwickauer Beispiel. Die Stadt Zwickau kann sich 65 000 Euro vom Freistaat erstatten lassen. Die von Ihnen ins Feld geführte Kostenfreiheit bedeutet, dass 130 000 Euro – also die restlichen zwei Drittel – aus dem Stadthaushalt erbracht werden müssen.

Man muss hinterfragen, ob auch alles andere in Ordnung ist, was die Betreuung an sich betrifft. Ich begrüße, dass die Stadt Zwickau diesen Weg geht. Vielleicht ist es eine beispielgebende Lösung, die nachgeahmt werden soll. Ich will aber damit nicht sagen – nicht, dass Sie mir das unterstellen –, dass wir als Freistaat Sachsen und als Koalition nicht auch weiter einen solchen Weg beschreiten wollen. Wir haben den Einstieg geschafft, das will ich hier noch einmal klar und deutlich sagen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das so geschehen ist.

Nun noch ein Wort zur Vorschule. Wir sind hier absoluter Vorreiter. Wir haben dafür 232 Euro pro Jahr und Gruppe an die kommunale Ebene gegeben. Das ist ein ganz schöner Batzen Geld, wenn man es in der Summe sieht. Es sind etliche Millionen. Das ist gut angelegtes Geld. Es ist eine Verzahnung durchgeführt worden, sodass das Geld mit der jeweiligen Vorschullehrerin kumuliert wird. Dadurch sind die Kinder gut auf die Grundschule vorbereitet. Wir haben im Haushalt ein weiteres Zeichen gesetzt, indem es im neuen Schuljahr eine weitere Anreicherung für Grundschullehrer gibt, sodass es eine Erweiterung im Vorschulbereich gibt. Wir wollen das noch weiter ausbauen.

Zudem haben wir zur Unterstützung der Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen und Erzieher 9,1 Millionen Euro in die Hand genommen, damit die Erzieherinnen Zeit für die Familienbildung und zur Umsetzung des Früherkennungssystems haben. Ich bin der Meinung, dass wir ein Signal gesetzt haben, um den Erzieherinnen eine gewisse Erleichterung zu verschaffen, sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, dass wir im Freistaat Sachsen auf dem richtigen Weg sind, dass wir viele Dinge angegangen sind, die beispielgebend für die anderen Bundesländer sind. Natürlich steht das eine oder andere noch als Vision, das ist gar keine Frage. Das werden wir weiter forcieren. Ich bin aber der Meinung, dass das Gesetz, welches Sie vorgestellt haben, zum jetzigen Zeitpunkt und so wie es gestrickt worden ist, nicht der richtige Weg ist, diese Dinge weiter fortzuschreiben. Wir werden im anstehenden

Doppelhaushalt das eine oder andere in die Richtung bringen, wie wir es mit unseren Intentionen verfolgen.

Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Danke schön. – Frau Dr. Schwarz, Sie sprechen für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein anspruchsvoller Titel der Linksfraktion zu diesem Gesetzentwurf – aber hält das Gesetz auch, was dieser Titel verspricht? Ich will mich in den einzelnen Punkten damit auseinandersetzen.

Erstens – Erweiterung des Rechtsanspruchs. Sie wissen, dass das auch immer eine Forderung der SPDLandtagsfraktion gewesen ist. Wir begrüßen es deswegen, dass 2013 diese Forderung Realität wird, und das nicht nur in Sachsen. Natürlich könnten wir uns auch eine Vorreiterrolle in Sachsen vorstellen. Es ist ja auch noch nicht aller Tage Abend, aber dass 2013 alle Kinder einen Rechtsanspruch haben werden, ob in München, Garbsen oder Zittau, ist sozial gerecht und muss unser Anliegen sein. Es ist unbestritten ein Vorteil, dass sich der Bund finanziell daran beteiligen wird. Wenn Sie sagen, gestern ist alles vertagt worden, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass nicht das Ziel vertagt worden ist, sondern wie die Finanzierung geregelt werden kann. Es muss doch auch in unserem Interesse sein, dass die Ansichten der Länder berücksichtigt werden. Insofern helfen keine Schnellschüsse, sondern es müssen alle Interessen berücksichtigt werden. Die ostdeutschen Länder müssen ein besonderes Interesse haben, bei diesen Aspekten der Verhandlung nicht unter den Tisch zu fallen,

(Beifall der Staatsministerin Helma Orosz)

und dass das berücksichtigt wird, was wir schon vorfinanziert haben und bereits Realität ist.

Zweitens – Öffnungszeiten. Niemand kann besser entscheiden als die Eltern selbst, wann sie ihre Kinder betreuen lassen wollen. Meine Fraktion hat dazu Veranstaltungen und Gespräche durchgeführt.

Seltsamerweise war auch unser Anliegen, dass unbedingt mehr längere Öffnungszeiten vorhanden sein müssten, bei vielen Beteiligten gar nicht so auf der Agenda. Ich gehe davon aus, dass man dem folgen kann.

Natürlich haben wir in unserem geltenden Gesetz stehen, dass das zwischen den Einrichtungen, den Eltern und den Trägern besprochen werden kann, damit die Interessen von Eltern und Kindern berücksichtigt werden. Ich weiß, dass es in vielen Kommunen möglich ist, längere Öffnungszeiten zu haben, um damit den Interessen der Betroffenen gerecht zu werden.

Der dritte Komplex – Personalschlüssel, Kostenfreiheit: Es wurde schon gesagt – das nehmen wir natürlich auch wahr –, dass die Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen gerade dabei großen Änderungsbedarf sehen. Also, wir sprechen immer von Vor- und Nachberei

tungszeit. Wir haben diese Bedürfnisse entsprechend aufgenommen. Eine solche Veränderung des Personalschlüssels zöge natürlich vor Ort entsprechende Veränderungen nach sich. Die Frage der Kosten und wer diese Kosten zu tragen hat, muss natürlich besonders geprüft werden. An dieser Stelle ist Ihr Gesetzentwurf nicht ganz durchdacht. Die Änderung des Personalschlüssels, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf fordern, führt zu einer Änderung der Betriebskosten und damit indirekt zu einer Erhöhung der Elternbeiträge. Das wird durch Ihren Finanzansatz überhaupt nicht abgedeckt. Ich glaube, dass die Erhöhung der Elternbeiträge zum jetzigen Zeitpunkt nicht in unserem Interesse sein kann.

Was an Verbesserung in den Kitas tatsächlich erreicht wurde, haben wir in den letzten Haushaltsverhandlungen noch einmal unterstrichen, Herr Neubert. Bei jeder Diskussion, die Sie hier führen, tun Sie so, als hätten wir Stillstand, als hätten wir nichts gemacht – meine Kollegin Nicolaus ist schon darauf eingegangen –; das finde ich einfach nicht in Ordnung.

Wir gehen davon aus, dass die entsprechende Verwaltungsvorschrift noch in diesem Monat ins Kabinett kommt und somit das Geld die entsprechenden Träger erreicht. Das wird sich auch gelohnt haben.

Noch einmal zur Kostenfreiheit: Perspektivisch gehe ich davon aus – so ist auch die Entwicklung in ganz Deutschland –, dass es natürlich dadurch, dass der Bildungsaspekt in den Kindergärten direkt in den Vordergrund gerückt wurde, sukzessive auf eine Kostenfreiheit zugehen wird. Aber wie gesagt, es wurde das Beispiel Zwickau erwähnt. Ich glaube, es ist nicht immer notwendig, dass der Landesgesetzgeber vorprescht, sondern es ist gut, wenn sich auf kommunaler Ebene etwas tut. Es gibt auch einige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Linkspartei. Vielleicht wäre es auch schön, wenn aus dieser Richtung auf kommunaler Ebene etwas käme.

Noch einmal zur Forderung Qualitätsoffensive: Wenn Sie sich an die Anhörung erinnern, so hat gerade Frau Groß vom Paritätischen Wohlfahrtsverband erwähnt, dass Ihr Gesetzentwurf der zweite Schritt vor dem ersten ist und die Träger sehr wohl großen Wert auf diese Qualitätsoffensive legen.

(Falk Neubert, Linksfraktion: Da machen Sie auch nichts!)

Haben Sie die letzten Haushaltsverhandlungen verpennt? Also, das ist nun wirklich eine Qualitätsoffensive. Sie wissen genau, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wird. Sie wissen, dass wir versucht haben, etwas gegen Zugangskriterien zu tun. Also tun Sie doch nicht so, als würde in Sachsen Stillstand herrschen! Gerade wir können doch stolz auf das sein, was wir in diesem Bereich getan haben.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag haben in der Anhörung ihre Stellung

nahme abgegeben und sich auch speziell sehr konkret mit Ihren Finanzierungsvorschlägen auseinandergesetzt und festgestellt, dass das, was Sie hier vorlegen, nicht nachvollziehbar ist: dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Kosten, die sie damit hätten, nicht tragen können. Sie wissen, dass es uns auch noch nie gelungen ist, gegen den Sächsischen Städte- und Gemeindetag und den Sächsischen Landkreistag Gesetze durchzusetzen, bei denen die Finanzierung durch den Freistaat nicht gesichert ist. Es gibt eine Verfassung, und das wissen Sie ganz genau.

Zum zusätzlichen Landeszuschuss für Kinder mit festgestelltem besonderem erzieherischem Bedarf: Hier haben Sie wieder auf dieses Problem der sogenannten Stigmatisierung abgehoben. Das hatten wir ja schon bei Ihrem letzten Gesetzentwurf. Dazu will ich Ihnen einmal Prof. Ginzel zitieren, der im Ausschuss Folgendes gesagt hat: „Wir wissen aus der Sozialforschung, dass mit solchen spezifisch auf einzelne Kinder ausgerichteten Verfahren ein hohes Risiko der Stigmatisierung verbunden ist. Damit verbunden können wir auch vermuten, dass es natürlich im Interesse der Kitas sein kann, durch Feststellung bestimmter Förderbedarfe insbesondere insgesamt einen Mehrbedarf und damit einen Mehrzuschuss zu erreichen. Das Verfahren bringt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand mit sich.“

Also, tun Sie nicht immer so, als wäre das nur unsere Erfindung, sondern auch diejenigen, die sich fachlich damit beschäftigen, sehen dieses Problem so.

Wir wollen optimale Lernbedingungen, unabhängig vom sozialen Status und Einkommen der Eltern. Insofern ist die Zielrichtung, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf haben, vielleicht auch von vielen tragbar. Es bleibt trotzdem festzustellen, dass die Linksfraktion diese Zielstellung vielleicht im Auge hat; aber wir stimmen nicht über Zielvorstellungen, sondern über einen konkreten Gesetzentwurf ab.