Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Danke. – Ich frage die Fraktionen, ob noch Aussprachebedarf allgemeiner

Art besteht? – Das ist nicht der Fall. Dann, bitte, Frau Orosz, Staatsministerin für Soziales.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zur Antragstellerin: Ich glaube, auch mit diesem Gesetzentwurf ist wieder einmal der Beweis angetreten, dass sie die Intention unseres erfolgreichen Engagements im KitaBereich nicht versteht oder nicht verstehen will.

(Beifall der Abg. Rita Henke, CDU)

Zusammengefasst, meine Damen und Herren, klingen Ihre Vorschläge etwa so: Die Familien mögen sich zurücklehnen, der Vater Staat übernimmt die Bildung, die Erziehung und die Betreuung der Kinder vollumfänglich und kostenfrei. Wer will, kann das Aufwachsen seiner Sprösslinge getrost der staatlichen Vollfürsorge überlassen, ohne auf verfassungsrechtliche Bedenken einzugehen. Eine solche Familienpolitik wollen wir und wollen die meisten Familien nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Nun zu den einzelnen Vorschlägen: Ich bin nicht der Auffassung, dass der Rechtsanspruch auf eine ganztägige wohnortnahe Kindertagesbetreuung von der Geburt bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres das richtige Mittel ist, um die derzeit noch vorhandene Unterdeckung des Bedarfes in einigen wenigen Städten und Gemeinden zu beenden bzw. eine Stigmatisierung auszuschließen. Es ist sehr fraglich, ob dies wirklich die Betreuungsquote verändern würde. Jedenfalls kann ein solcher Rechtsanspruch nicht verhindern, dass manche Eltern ihr Kind nicht in die Kita schicken. Wir haben in diesem Bereich, meine Damen und Herren der Linken, keine Pflicht, sondern eine Angebotsstruktur, und wir haben eine Netzstruktur erreicht, die es inzwischen nahezu allen Kindern ermöglicht, eine Kita zu besuchen.

Meine Damen und Herren! Derzeit benötigen wir umfangreiche Mittel zur Qualitätssicherung. Das ist von allen Vorrednern zu diesem Thema mehrfach angesprochen worden. Ich möchte dem einen oder anderen empfehlen, in den Haushaltsplan zu schauen, aber vor allen Dingen dem Kollegen Herbst, der vorgetragen hat, dass in andere Bereiche zusätzliche Millionenbeträge geflossen sind, aber nicht in den Kita-Bereich. Da ist Ihnen wahrscheinlich ein Teil des Haushaltes nicht allgegenwärtig; denn dort sind in diesen Bereich zusätzlich zweistellige Millionenbeträge geflossen.

Ich darf darauf aufmerksam machen – obwohl wir das schon mehrfach angesprochen haben –, dass für einkommensschwache Familien der Erlass der Elternbeiträge rechtlich bereits klar geregelt ist. Deshalb sieht die Staatsregierung keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung zur Beitragsfreiheit.

Die Veränderung des Betreuungsschlüssels im Kindergarten ist eine prüfenswerte Option. Auch hierzu empfehle ich allen, die zu diesem Thema gesprochen haben, uns zu

unterstützen, im Rahmen der nächsten Haushaltsverhandlungen eine Prüfung durchzuführen.

Weiterhin fordert die Linksfraktion eine besondere Unterstützung von Kindern mit sozial bedingten Entwicklungsrückständen. Was das ist, wird zumindest nicht erläutert. Für mich ergibt sich die Frage: Sollen hier gewissermaßen Sonderplätze für benachteiligte Kinder geschaffen werden? – Der Vorschlag ist aus meiner Sicht nicht durchdacht, die angesetzte Zusatzforderung dementsprechend auch nicht nachvollziehbar. Insgesamt, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, ist der Gesetzesvorschlag mit 120 Millionen Euro wahrscheinlich auch gar nicht finanzierbar. Ich halte das Kita-Weiterentwicklungsgesetz für einen insgesamt unseriösen Vorschlag.

Wir, die Koalition, bleiben bei dem Kurs, den wir uns für diese Legislaturperiode vorgegeben haben, und dieser heißt: Ausbau von Kindertageseinrichtungen, qualitative Weiterentwicklung von Bildungseinrichtungen, bedarfsgerechte Angebotsstrukturen als kommunale Aufgabe, engere Verzahnung mit der Grundschule sowie Auf- und Ausbau des Qualitätsmanagements. Das, meine Damen und Herren, sind in der Tat gemeinsame Aufgaben von Kommunen, freien Trägern und dem Freistaat. Diese sollten auf der Grundlage gemeinsamer Einsichten – und nicht auf der Grundlage einseitiger Maximalforderungen – weiter vorangetrieben werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Dr. Gisela Schwarz, SPD)

Danke schön. – Ergibt sich seitens der Fraktionen nochmals Aussprachebedarf? – Herr Neubert für die einreichende Linksfraktion; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch eine kurze Erwiderung ist, denke ich, nötig.

Erstens. Ich fühle mich jedes Mal missverstanden. Ich habe nicht gesagt, dass nichts getan wurde, sondern ich habe gesagt, dass zu wenig getan wurde, und das ist ja wohl Realität. Das, was in den letzten Haushalten draufgesattelt wurde für die ganzen Dinge, die Sie, Frau Nicolaus, Frau Schwarz und Frau Orosz, genannt haben, ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Das sehen Sie, wenn Sie sich allein schon die Veränderung des Personalschlüssels von eins zu 13 auf eins zu zwölf vor Augen führen. Allein dies kostet 33 Millionen Euro. Deshalb wird das, was bisher eingesetzt wurde, mitnichten den Maßnahmen gerecht, um dem Leidensdruck der Träger entgegenzutreten. Das wissen Sie auch.

Zweitens. Wir möchten mit diesem Gesetz nicht, dass sich die Eltern zurücklehnen und die Kita alles macht. Das ist doch Quatsch. Das ist eine Unterstellung, das wissen Sie und das weise ich zurück, ohne näher darauf einzugehen.

Auf zwei Fragen möchte ich Frau Dr. Schwarz antworten. Sie haben aus der Anhörung zitiert – etwas einseitig.

Wenn Sie hier den gesamten Beitrag wiedergegeben hätten, wären Sie zu einem anderen Ergebnis gekommen. Sie wissen, dass zum Beispiel der Paritätische Wohlfahrtsverband, also Frau Groß, gesagt hat, Kostenfreiheit sei für uns im Moment nicht relevant. Es wäre wichtiger, wenn das Geld als Erstes in die Rahmenbedingungen gesteckt würde.

(Kerstin Nicolaus, CDU: Das hat sie doch gesagt!)

Sie hat nicht gesagt, das, was bisher gemacht wurde, sei ausreichend, sondern es war eine Priorität innerhalb verschiedener Maßnahmen zur Weiterentwicklung im Kindertagesstättenbereich, und wir haben eben gesagt, wir nehmen verschiedene Dinge zusammen. Man kann ja auch sagen, wir fangen mit dem oder dem an; aber das Problem ist: Sie lehnen alles ab, sowohl den einen als auch den anderen Vorschlag.

Zu Herrn Prof. Ginzel, den Sie herangezogen haben, sollten Sie auch noch einmal nachlesen; denn er sagte: Die positive Diskriminierung ist ein Instrument, um einer sozialen Entmischung entgegenzuwirken; dass es Kitas gibt, in denen 80 % der Kinder einer solchen Förderung bedürfen, es dort eine Überforderung von Erzieherinnen gibt und es für die Kinder – sowohl die mit Entwicklungsverzögerungen als auch die anderen – hilfreich wäre, wenn dort Mittel hinfließen. – Das hat Herr Ginzel gesagt. Außerdem sagte er, dass es zurzeit möglicherweise an der Methode noch etwas zu feilen gäbe. Aber er hat es grundsätzlich begrüßt und ich bitte das auch in dieser Form darzulegen.

An dieser Stelle nochmals die Bitte: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.

Danke.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ergibt sich daraufhin noch einmal Aussprachebedarf? – Dies ist nicht der Fall. Gibt es Widerspruch dagegen, dass wir zur Abstimmung kommen? – Nein. Ich schlage Ihnen vor, artikelweise abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Nein. Damit, meine Damen und Herren, stimmen wir über das Gesetz zur sozial gerechten und bildungsorientierten Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen in Sachsen sowie zum Einstieg in die Kostenfreiheit, Drucksache 4/6917, Gesetzentwurf der Linksfraktion, ab. Es gibt drei Abstimmungen.

Als Erstes lasse ich über die Überschrift abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Nun habe ich Probleme, von hier oben eine klare Mehrheit zu erkennen. Was sagen meine beiden Schriftführer? – Es war keine klare Mehrheit, sondern es war nicht zu erkennen, wie die Situation im Moment ist. Deshalb wiederholen wir und ich bitte die Schriftführer der jeweiligen Fraktionen, sich wie gewohnt ihre Abstimmungssegmente einzuteilen und mir Bericht zu erstatten. – Gibt es ir

gendwo Unstimmigkeiten? Nur, damit wir alles klar im Griff haben.

Ich denke, es ist klar, worüber wir nun abstimmen: über die Drucksache 4/6917, Gesetzentwurf der Linksfraktion. Wir sind bei der Abstimmung über die Überschrift. Wer stimmt der Überschrift zu? Ich bitte die Schriftführer, die Stimmen zu zählen.

(Die Schriftführer nennen dem Präsidenten ihre Zählergebnisse.)

Wer ist dagegen? –

(Die Schriftführer nennen dem Präsidenten ihre Zählergebnisse.)

Wer enthält sich der Stimme? – 3 Enthaltungen. – Nun teile ich das Ergebnis der Abstimmung über die Überschrift mit. Es könnte sich jetzt für die weiteren Abstimmungen geklärt haben; wir werden sehen. Der Überschrift haben 27 Abgeordnete zugestimmt. Dagegen gestimmt

haben 39 und enthalten haben sich 3 Abgeordnete. Damit wurde die Überschrift nicht angenommen.

Ich komme zu Artikel 1, zur zweiten von drei Abstimmungen. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Im Prinzip gibt es das gleiche Stimmverhalten wie eben; es hat sich etwas verschoben, aber im Prinzip keine Mehrheit.

Wer stimmt Artikel 2, dem Inkrafttreten, zu? – Danke. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ebenfalls tendenziell gleiches Abstimmungsverhalten, meine Damen und Herren.

Da alle drei Artikel abgelehnt worden sind, gibt es keine Gesamtabstimmung mehr und keine weitere Beratung über dieses Gesetz. – Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

2. und 3. Lesung des Entwurfes Gesetz zur Neuregelung des Stiftungsrechts im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/5508, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/9119, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Möchte zu Beginn die Staatsregierung sprechen?

(Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo: Nein!)

Dann erteile ich der CDU-Fraktion das Wort. Es spricht der Abg. Bandmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der ohnehin im Präsidium beabsichtigten Regelung gebe ich meinen Beitrag zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Das ist ein guter Anfang. Die Linksfraktion, Frau Ernst, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich hat es Herr Bandmann einfacher. Er muss ja überall nur zustimmen. Etwas schwieriger ist es bei uns. Ich möchte viele Dinge weglassen, die wir im Ausschuss diskutiert haben, wobei wir festgestellt haben, dass das Stiftungsgesetz als solches in vielen Fragen zustimmungsfähig ist, nur in einer einzigen nicht, die wir heute noch in Form des Änderungsantrages der FDP, den wir im Ausschuss unterstützt haben, zur Debatte stellen werden.