Protokoll der Sitzung vom 05.07.2007

Bereits vor der Änderung der Fördersätze Anfang des Jahres wurden mit großem bürokratischem Aufwand Ausnahmetatbestände geprüft. Ein Großteil der Investitionen in Dresden, Leipzig oder Chemnitz wurde dadurch zu gleichen Förderbedingungen wie auf dem Land gefördert. Nur werben kann man mit diesen Fördersätzen nicht.

An der GA-Förderrichtlinie zu kritisieren ist allerdings, dass die Mittel an die Schaffung neuer Arbeitsplätze gekoppelt werden. So wichtig neue Arbeitsplätze zweifellos auch sind – der Erhalt von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen ist ebenso wichtig. Beispielsweise sorgen Ersatzinvestitionen auch dafür, dass Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Gerade dieser Aspekt darf in den ländlichen Regionen nicht vernachlässigt werden.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist und bleibt nach wie vor das wichtigste Förderinstrument des Freistaates Sachsen, um Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen, neu anzusiedeln und die strukturschwachen Regionen in ihren Bestrebungen zu unterstützen, Nachteile zu überwinden und einen wirtschaftlichen selbsttragenden Aufschwung zu initiieren. Kein Förderinstrument, noch nicht einmal die Investitionszulage, erlaubt eine derart punktgenaue und wirtschafts- und branchenspezifische Unterstützung.

Mit der Anmeldung zum 36. Rahmenplan wird den veränderten Rahmenbedingungen und der positiven

Entwicklung der sächsischen Wirtschaft und einer Vielzahl von Regionen Rechnung getragen. Lassen Sie mich an dieser Stelle auf die einzelnen Punkte der vorliegenden Unterrichtung der Staatsregierung eingehen:

Zunächst können wir positiv konstatieren, dass sich besonders unser verarbeitendes Gewerbe, das zu Beginn der Neunzigerjahre mit gravierenden Veränderungen und einem Einbruch der wirtschaftlichen Basis zu kämpfen hatte, nunmehr einen positiven Trend nimmt und mit einem realen Anstieg der Bruttowertschöpfung von 7,8 % in Sachsen im Jahre 2005 besonders stark gewachsen ist. Diese Entwicklung hat sich auch im Jahre 2006 fortgesetzt.

Tatsache ist aber auch, dass unsere Unternehmensstruktur in hohem Maße von mittelständischen Unternehmen geprägt ist, die zu 95 % über weniger als 250 Beschäftigte verfügen. Damit ist eines besonders deutlich: Unser Investitionsbedarf und die Notwendigkeit der einzelbetrieblichen Förderung müssen auf den Mittelstand ausgerichtet sein. Dort befindet sich unser Entwicklungspotential für Zuwächse in der Bruttowertschöpfung und dem Export sowie für zusätzliche Arbeitsplätze für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Ich möchte keineswegs Zweifel an der Richtigkeit unserer Entscheidungen für die wirtschaftlichen Leuchttürme in Dresden, Leipzig oder Zwickau aufkommen lassen. Auch deren Entwicklung gilt es weiterhin zu befördern, da sie umfangreiche Innovationen sichern, Arbeitsplätze schaffen und auch auf die Regionen überaus positiv wirken. Der Mittelstand muss jedoch im Fokus unserer Wirtschaftspolitik bleiben.

Wichtig ist vor allem, dass die vorliegenden Anträge zügig bearbeitet werden und eine Entscheidung schnell getroffen wird, um die Investitionen entsprechend zu beschleunigen und damit auch für die betroffenen Unternehmen schnell Klarheit zu bringen. In diesem Zusammenhang möchte ich die gute Arbeit der Sächsischen Aufbaubank, bei der Anträge schnell und kompetent bearbeitet werden, nachdrücklich herausstellen und unterstreichen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern bedanken.

Klarheit brauchen die Firmen aber auch im Hinblick auf die festgesetzten Fördersätze und Schwerpunkte. Die Ausweisung der Höchstfördersätze, besonders für die ländlichen Regionen, begrüßen wir ausdrücklich. Diese Entscheidung schafft eine gute Voraussetzung für die Ansiedlung von Unternehmen und gewährleistet Wettbewerb zu Regionen angrenzender Länder auf gleicher Augenhöhe.

Die angesprochenen benachteiligten Regionen aber auch in ihrer infrastrukturellen Entwicklung weiterhin zu unterstützen muss die Aufgabe der GA Infra in den kommenden Jahren sein. Besonders die Grenzregionen zu Tschechien und Polen wie auch die Gebiete entlang der Landesgrenze zu Bayern leiden nach wie vor an infra

strukturellen Nachteilen, die wir für eine harmonische Gesamtentwicklung unseres Freistaates ausgleichen müssen. Nach wie vor müssen wir einen Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen und deren Erschließung, die Errichtung von Infrastrukturen zum Anschluss an überregionale Verkehrswege und die Notwendigkeit der Schaffung weiterer touristischer Basiseinrichtungen konstatieren. Die Regionen benötigen hier eine umfassende Unterstützung auf weiterhin hohem Niveau. Auch im Hinblick auf eine abgestimmte regionale Wirtschaftsförderung aus einem Guss müssen diese Aspekte in der künftigen Richtlinie ihren Niederschlag finden.

Die weitere Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten begrüßen wir ausdrücklich. Damit werden die Regionen ermutigt, mit Ideen und Vorschlägen ihrer Bürger, Unternehmen und Kommunen eine eigene praxisnahe Wirtschaftsförderung auf die Beine zu stellen.

Einen weiteren Schwerpunkt der Förderung muss die Förderung unserer Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in der sächsischen Wirtschaft bilden. Die Feststellung, dass wir mit einem Anteil von nur 4,9 FuE-Beschäftigten pro 1 000 Mitarbeiter gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 7,8 FuE-Beschäftigten pro 1 000 Mitarbeiter noch weit hinter den alten Bundesländern liegen, muss für uns Ansporn sein, weitere Kapazitäten zu schaffen und deren Etablierung in der Wirtschaft zu unterstützen. Dies bedeutet, dass wir neben der einzelbetrieblichen Forschung und Entwicklung auch die Verbundprojektforschung sowie die Projekte im Rahmen des Technologietransfers zielgerichtet fortführen.

Wir begrüßen ausdrücklich die Maßnahmen für kooperative Netzwerke und Clustermanagement, haben sie doch gezeigt, dass eine Vielzahl von Innovationen und Firmenkooperationen herausgebildet werden konnten, die unserer Wirtschaft zum Vorteil gereichen. Die Fortführung der Netzwerkarbeit ist sinnvoll und sollte unter Berücksichtigung einer notwendigen Evaluierung der einzelnen Projekte gesichert werden. In diesem Zusammenhang sehen wir positive Entwicklungen bei der Netzwerkgestaltung für die Bereiche Luft- und Raumfahrt, Dienstleistungen und der Wachstumsbranche Logistik und Markteinführung innovativer Produkte.

Zur Förderung von Investitionen gemeinnütziger außeruniversitärer Forschungs-GmbHs: Sie bilden nach unserem Dafürhalten eine gute und in Sachsen wohl einzigartige Basis, auf hohem Niveau Technologietransfer zu betreiben, und sie bilden ein hervorragendes Bindeglied zwischen Hochschulen und Universitäten und der sächsischen Wirtschaft. Die Förderung der Forschungs-GmbHs im Rahmen der GA ist zu begrüßen, aber nach unserer Auffassung nicht ausreichend. Wir regen an, dass die Staatsregierung im Laufe des Jahres eine Aufnahme dieser Einrichtungen als Antragsteller bei Technologietransfers prüft.

Alles in allem kann ich jedoch mit den vorangegangenen Hinweisen der Anmeldung des Freistaates Sachsen für den 36. Rahmenplan ein positives Zeugnis ausstellen.

Schwerpunkt all unseres Handelns für die Entwicklung unserer Wirtschaft muss nach wie vor die einzelbetriebliche Förderung sein. Dort schaffen wir mit jedem eingesetzten Euro Beschäftigung und Einkommen für unsere Menschen und sichern den Regionen und Städten wirtschaftlichen Erfolg und finanzielle Sicherheit. In diesem Sinne nehmen wir die Unterrichtung der Staatsregierung zustimmend zur Kenntnis.

Die Anmeldung des Freistaates Sachsen zum 36. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) hat das Kabinett am 02.04.2007 zur Kenntnis genommen und das SMWA beauftragt, die Anmeldung dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu übermitteln und den Landtag über die Anmeldung zu unterrichten.

Für die Erfüllung der grundsätzlich geregelten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) wird jedes Jahr ein gemeinsamer Rahmenplan des Bundes und der Länder aufgestellt. Dieser Rahmenplan besteht aus drei Teilen: einer allgemein volkswirtschaftlichen Beschreibung des Instruments, den eigentlichen Förderregeln und den regionalen Förderprogrammen der teilnehmenden Länder.

Mit seiner Anmeldung teilt der Freistaat Sachsen dem Bund gleichzeitig mit, dass er auch in den kommenden Jahren an der Gemeinschaftsaufgabe teilnehmen will und die in Aussicht gestellten Bundesmittel kofinanzieren wird.

Die „Anmeldung“ des Freistaates Sachsen ist gemeinsam mit den Förderprogrammen der anderen Länder Bestandteil von Teil III des 36. Rahmenplanes für das Jahr 2007.

In dieser „Anmeldung“ wird die allgemeine wirtschaftliche Situation in Sachsen beschrieben. Darüber hinaus werden Entwicklungsziele, Finanzmittel und die bisherigen Förderergebnisse der Gemeinschaftsaufgabe dargestellt.

Die „Anmeldung“ trägt jedoch keinen Regelungscharakter. Dieser bleibt der sächsischen Förderrichtlinie vorbehalten.

Die in der „Anmeldung“ genannten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel der GA dienen der Schaffung von Arbeitsplätzen durch Förderung von Unternehmensinvestitionen und der begleitenden wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

In den Jahren 2007 bis 2009 stehen dem Freistaat Sachsen Barmittel aus der GA und dem EFRE zur Begleichung der in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungen in Höhe von 443 Millionen Euro im Jahr 2007, 304 Millionen Euro im Jahr 2008 und 249 Millionen Euro im Jahr 2009 für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung.

Hinzu kommen GA-Mittel für die wirtschaftsnahe Infrastruktur von jährlich circa 75 Millionen Euro.

Für Neubewilligungen stehen Verpflichtungsermächtigungen, die in den Folgejahren für Auszahlungen fällig werden, in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr für die einzelbetriebliche Förderung sowie 75 Millionen Euro für die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Verfügung.

Im Bereich der einzelbetrieblichen GA-Förderung wurde die bisherige regionale Abstufung der verschiedenen Fördergebiete zum 01.01.2007 weitgehend aufgehoben. Abzüge von den zulässigen Förderhöchstsätzen gibt es nur noch bei Errichtungsinvestitionen in den Städten Dresden und Leipzig.

Die Einsatzmöglichkeiten der GA-Mittel im Bereich der gewerblichen Wirtschaft wurden ergänzt.

Gefördert werden können auch Investitionen von gemeinnützigen außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, die Forschung und Entwicklung auf wissenschaftlichen oder technischen Gebieten betreiben, die qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die vorrangig auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet sind, deren FuE-Anteil mindestens 70 % der Gesamtleistungen beträgt und die keine institutionelle Förderung aus öffentlichen Haushalten erhalten.

Neu ist auch der Einsatz von GA-Mitteln im Rahmen der Mittelstandsförderung für das Instrument zur Förderung der Markteinführung innovativer Produkte.

Ein wichtiger Teil der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ betrifft die Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Die Förderung der wirtschaftnahen Infrastruktur verfolgt das Ziel, Investitionen der gewerblichen Wirtschaft vorzubereiten, zu begleiten und zu unterstützen.

Um die vielseitige Palette der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur zu zeigen, möchte ich die vier Schwerpunkte nennen:

Erstens. Verkehrsanbindungen von Gewerbebetrieben an das überregionale Verkehrsnetz: Schwerpunkte waren hier kleinstädtische und ländliche Gebiete. Für zahlreiche Unternehmen konnte damit die Wettbewerbsfähigkeit erheblich verbessert werden.

Zweitens. Gewerbe- und Industriegebiete sowie Gewerbeparks: Wir unterstützen die Bemühungen der Kommunen, die Erschließung von Brachflächen, insbesondere von Altindustriestandorten und im innerstädtischen Bereich, voranzutreiben. Erschließungen auf der „grünen Wiese“ erfolgen nur, wenn der Bedarf auch nachgewiesen wird.

Drittens. Mit Gewerbe- und Technologiezentren in unmittelbarer Nähe zu wissenschaftlichen Einrichtungen werden für technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen beste Voraussetzungen geschaffen.

Viertens. Fremdenverkehrseinrichtungen: Die Tourismusbranche als wesentliche Säule des Dienstleistungssektors in Sachsen hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dabei bieten die verschiedenen Tourismusbereiche Chancen für fast alle sächsischen Regionen.

Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich Sie noch darüber informieren, dass der GA-Rahmenplan Ende April als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wurde.

Infolge der im vergangenen Monat beschlossenen Änderung des GA-Gesetzes wird es künftig keine gemeinsame GA-Rahmenplanung mehr geben. An die Stelle des GARahmenplanes tritt ein gemeinsamer Koordinierungsrahmen. In diesem wird der bisherige Teil III nicht mehr enthalten sein. Die Länderanmeldungen wird es demzufolge in dieser Form nicht mehr geben.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/9250

Entsprechend § 53 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung liegt Ihnen diese Sammeldrucksache vor. Ich frage, ob dazu von den Fraktionen das Wort gewünscht wird. – Für die Linksfraktion spricht Frau Abg. Bonk.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Beschlussempfehlungen werden am Ende des Tages behandelt. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich meine Rede zu diesem Thema trotzdem nicht zu Protokoll geben möchte.

(Beifall bei der Linksfraktion – Unruhe)

Es handelt sich um den Antrag meiner Fraktion zur Förderung von Klassenfahrten zur KZ-Gedenkstätte Auschwitz. Dieser Antrag meiner Fraktion ist kein gewöhnlicher Antrag, kein Antrag für die parlamentarische Galerie, sondern er ist mit dem Ziel erarbeitet und eingebracht worden, dass mit dem Beginn des Schuljahres 2007/2008 den sächsischen Schulklassen der Jahrgangsstufen 8 bis 10 die Möglichkeit geboten wird, eine Klassenfahrt zum Besuch der KZ-Gedenkstätte Auschwitz durchzuführen.

Die Staatsregierung wird darum ersucht, die entsprechenden Fahrtkostenzuschüsse zur Verfügung zu stellen, wobei die Landeszentrale für politische Bildung sowohl das Antragsverfahren abwickeln als auch die notwendige pädagogisch-didaktische Unterstützung geben soll.

Den Antrag haben wir in den Ausschuss eingebracht, aber er hat für meine Fraktion einen besonderen Stellenwert. Darum rufen wir ihn hier noch einmal auf. Gestatten Sie mir hierzu ein paar persönliche Worte.