Die letzte Untersuchung wurde im September 2006 durchgeführt. Wir haben nach dieser Umfrage ein anderes Meinungsforschungsinstitut mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt. Das haben wir zum Anlass genommen, das seit vielen Jahren verwandte Instrument gründlich zu evaluieren und nach wissenschaftlichen Kriterien zu überarbeiten.
Während der Zeit dieser Evaluation werden keine Umfragen durchgeführt. In diesem Jahr hat es deshalb noch keine politischen Umfragen im Auftrag der Staatsregierung gegeben.
Zu Ihrer zweiten Frage. Im zweiten Halbjahr 2007 sollen die regelmäßigen Umfragen nun, wie geplant, wieder begonnen werden. Konkrete Zeiträume wurden dafür allerdings noch nicht benannt. Sie werden verstehen, dass die Überlegungen dazu zum Kernbereich, explizit Eigenverantwortung, gehören und ich Sie Ihnen darum hier nicht mitteilen kann.
Frau Präsidentin! Ich habe folgende Frage an die Staatsregierung. Es geht um den Nachweis des H5N1-Virus im Naturschutzgebiet Eschefelder Teiche (Kreis Leipziger Land). Das war etwa vor 14 Tagen.
Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte am 26.06.2007 den Nachweis des H5N1-Virus bei den tot aufgefundenen Höckerschwänen im NSG Eschefelder Teiche.
1. Sind die oben genannten Höckerschwäne an dem H5N1-Virus gestorben oder waren andere Erreger/Krankheiten die Todesursache und welche waren es?
2. Welche Schlussfolgerungen hat die Staatsregierung aus dem Auftreten des H5N1-Virus im letzten Jahr in Wermsdorf (Kreis Torgau-Oschatz) gezogen, um eine vorbeugende Tötung von Hausgeflügel in der 3-KilometerSperrzone zu verhindern?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die erste Frage kann ich wie folgt beantworten: Aufgrund der vorliegenden Befunde ist davon auszugehen, dass die am Großen Teich in Frohburg, Ortsteil Eschefeld, gefundenen Schwäne an den Folgen von H5N1 verstorben sind.
Zur zweiten Frage. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in dem auch von Ihnen genannten Nutzgeflügelbestand in Wermsdorf – der Betrieb gehört übrigens zur Gemeinde Mutzschen – wurden die durchgeführten Maßnahmen umfassend und kritisch bewertet. Dabei hat sich gezeigt, dass die Entscheidung zur Tötung von Hausgeflügel in der 3-Kilometer-Sperrzone ohne Alternative war, und zwar aufgrund der massiven Virusvermehrung im betroffenen Putenbestand und des damit verbundenen hohen Ausbreitungsrisikos des Erregers.
Die damalige Entscheidung wurde durch die während des Ausbruchs durchgeführten Untersuchungen und nachfolgenden Einschätzungen der Epidemiologen des FriedrichLöffler-Institutes gestützt. Die getroffene Entscheidung hat wesentlich dazu beigetragen, dass die EU von weiteren längerfristigen und ausgedehnten Sperrmaßnahmen abgesehen hat. Unabhängig davon unterliegt jeder Ausbruch von Geflügelpest einer eingehenden Einzelfallprüfung. Auf der Grundlage einer aktuellen Risikobewertung werden in Übereinstimmung mit der gültigen Rechtsetzung angemessene Maßnahmen festgelegt. Diese Maßnahmen haben zum Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, andere Geflügelbestände und – soweit betroffen – die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Diese Ziele haben Vorrang vor wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen, auch denen von Tierhaltern.
Chronisch Kranke tragen nur einen verminderten Anteil der Medikamentenkosten, müssen sich jedoch aller zwei Jahre ihre Erkrankung erneut bescheinigen lassen. Ärzte, die sich auf die Betreuung von Diabetikern spezialisiert haben, sind dadurch einem enormen bürokratischen Aufwand ausgesetzt, obwohl ihre Patienten keine Chancen auf Heilung haben.
1. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, den genannten bürokratischen Aufwand für die betreffenden Ärzte zu vermindern?
2. In welcher Weise ist die Staatsregierung diesbezüglich bisher aktiv geworden bzw. wird sie aktiv werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zur ersten Frage. Im § 62 V. Buch Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass die weitere Dauer einer chronischen Behandlung der Krankenkasse spätestens nach Ablauf eines Kalenderjahres nachzuweisen ist. Um den bürokratischen Aufwand in der Tat zu verringern und insbesondere Pflegebedürftige zu entlasten, ist das Bundesministerium für Gesundheit mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen übereingekommen, dass Patientinnen und Patienten, die in einer Dauerbehandlung sind und bei denen eine Verbesserung der Krankheitssituation nicht zu erwarten ist, ab 1. Januar 2005 diesen jährlichen Nachweis über das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung nicht mehr vorlegen müssen.
Diese Regelung gilt insbesondere für Pflegebedürftige der Stufen 2 und 3 sowie für die sogenannten Chroniker, die eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigen. Dazu zählen Krankheiten wie zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder die koronaren Herzerkrankungen. Nach meiner Kenntnis hat der AOK-Bundesverband, gemeinsam mit den Spitzenverbänden der anderen Krankenkassen, auf eine solch pragmatische Lösung gedrängt, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu verhindern.
Bei dieser vereinbarten Lösung handelt es sich allerdings nicht um eine Gesetzesänderung. Die sächsischen Krankenkassen verlangen deshalb in der Regel – in Abhängigkeit vom Einzelfall – bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit bzw. einer Krankheit, für die eine Dauerbehandlung notwendig ist, keinen jährlichen Nachweis. Sie können aber im Zweifelsfall weiterhin einen erneuten Nachweis verlangen.
Mit dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbssteigerungsgesetzes zum 01.04. dieses Jahres hat der Bundesgesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, das Nähere zur Chronikerregelung festzulegen. Ich gehe davon aus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diesem Auftrag nachkommt und damit auch Gesichtspunkte des Bürokratieabbaus in den Blick nimmt.
Daraus ergibt sich die Antwort zur zweiten Frage. Die Sächsische Staatsregierung sieht deshalb diesbezüglich im Moment keinen Handlungsbedarf, sondern wartet ab, was in den Gremien herauskommt, die sich bereits damit befassen.
Frau Ministerin, darf ich eine Nachfrage stellen? – Können Sie sich vorstellen, in der ähnlich gelagerten Richtung aktiv zu werden, wie ich es gestern im Petitionsausschussbericht 2006 angesprochen habe, als zum Beispiel das SMWA bei dem Problem der Parkgenehmigung für chronisch Kranke, die ein Merkzeichen aG haben, eine Verwaltungsvorschrift erlassen hat, die unter dem Widerrufsvorbehalt eine Dauergenehmigung ermöglicht?
Die Frage kann ich jetzt natürlich nicht mit Ja oder Nein beantworten. Ich will es gern prüfen lassen und kann Ihnen dann gegebenenfalls das Ergebnis der Prüfung zukommen lassen.
Meine Damen und Herren! Da zeitgleich mit uns der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss tagt, wird es einige Anfragen geben, zu denen ich die Regierungsmitglieder bitte, diese schriftlich zu beantworten und hier vorn abzugeben. Das betrifft die Fragen von Herrn Petzold, der als Nächster an der Reihe wäre, Herrn Dr. Schmalfuß, Herrn Günther und Herrn Lichdi. Das sind die Kollegen, die ihre Fragen im Verlauf der Fragestunde nicht stellen können.
Meine Frage bezieht sich auf die Zerstörung von Lebensräumen des bedrohten Edelkrebses im FFH-Gebiet Göltzschtal (Vogt- landkreis).
Das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Oberlungwitz unterstützt den Neubau der Wehrruine in Weißensand an der Göltzsch (Vogtlandkreis) im FFH-Gebiet Göltzschtal. An diesem Wehr hat der vom Aussterben bedrohte Edelkrebs (Astacus astacus) seinen Lebensraum (Rote Liste BRD Kategorie 1).
1. Welche Auflagen von den Naturschutzbehörden hat der Bauherr erhalten, um den Lebensraum des Edelkrebses nicht zu beeinträchtigen?
2. Welche weiteren Beeinträchtigungen von Lebensräumen geschützter Tier- und Pflanzenarten sind durch den Wehrneubau zu erwarten? Ich bitte um Darstellung anhand der Ergebnisse aus der FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Ich möchte die Fragen wie folgt beantworten: Der Bauherr hat keine Auflagen von den Naturschutzbehörden erhalten. Die untere Wasserbehörde hat einen Mindestwasserabfluss und die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage zur Sicherung der Durchgängigkeit der Göltzsch gefordert. Diese Maßnahmen sind auch geeignet, den Lebensraum des Edelkrebses, falls er tatsächlich in der Göltzsch vorkommt, zu erhalten.
Bisher wurde ein Vorkommen von Edelkrebsen in der Göltzsch noch nicht durch die sächsische Fischereibehörde bestätigt. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass der Edelkrebs dort vorkommt. Derzeit werden durch die Landesanstalt für Landwirtschaft gezielt Edelkrebsbestände in Sachsen kartiert.
Für alle Gegner des Wehres weise ich noch einmal darauf hin, dass der Edelkrebs nicht Bestandteil der Roten Liste des Freistaates Sachsen ist. Er ist eine Art des Anhangs 5 der FFH-Richtlinie. Das heißt, diese Tierarten sind von gemeinschaftlichem Interesse. Sie können sogar der Natur entnommen und genutzt werden.
Ich antworte auf Ihre Frage 2. Bei der von Ihnen beschriebenen Maßnahme handelt es sich um die Instandsetzung eines vorhandenen Wehres auf der Grundlage eines bestehenden Wasserrechtes. Eine Beeinträchtigung geschützter Tier- und Pflanzenarten ist durch die Maßnahme nicht zu erwarten. Deshalb wurde gemäß der FFHRichtlinie auch keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf den Numerus clausus für sorbische Lehrerstudenten
Im sorbischsprachigen Schulwesen macht sich ein Mangel an Lehrern mit sorbischen Sprachkenntnissen bemerkbar. Dies gilt für Fachlehrer aller Unterrichtsfächer. Zwar
wurde vom vormaligen Kultusminister für sorbische Lehramtsbewerber eine Einstellungsgarantie gegeben, doch mangelt es an Lehrerstudenten.
1. Wie ist der Stand bezüglich von Fachlehrern mit sorbischen Sprachkenntnissen für den Unterricht in den einzelnen naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen und sonstigen Fächern an Schulen im Siedlungsgebiet des sorbischen Volkes?
2. Welche Lösung sieht die Staatsregierung, dass für sorbische Lehrerstudenten im Interesse der Sicherung sorbischsprachiger Unterrichtung der Numerus clausus ausgesetzt wird?