Protokoll der Sitzung vom 06.07.2007

Einige Verantwortliche bei der ARD wollen mit ihrer digitalen Expansionsstrategie offenbar vollendete Tatsachen schaffen, die den Gebührenzahler sehr teuer zu stehen kommen und die wir uns als Medienpolitiker nicht länger bieten lassen dürfen. 7,3 Milliarden Euro erhielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk 2006 von den Gebührenzahlern. Wir haben damit den teuersten öffentlichrechtlichen Rundfunk der Welt, doch längst nicht den besten. Das sollte uns zu denken geben.

(Beifall bei der FDP – Dr. Monika Runge, Linksfraktion: Allerdings haben wir den besten!)

Gerade jetzt, wo die GEZ durch weniger Ausnahmetatbestände allein im Jahr 163 Millionen Euro mehr eingenommen hat, darf es kein weiteres Drehen an der Gebührenschraube geben. Nein, wir müssen das Potenzial für Einsparungen und Gebührensenkungen endlich prüfen. Die Lebenshaltungskosten sind von 1992 bis 2006 um 27 % gestiegen. Raten Sie mal, wie die Rundfunkgebühren gestiegen sind? Es waren 40 %. Wenn das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seine Akzeptanz behalten will, darf es nicht weiter als Kartell der Gebührenabkassierer dastehen. Wir brauchen eine Struktur- und Programmreform, weg von einer übervollen Rundumversorgung, hin zu einer qualitativ hochwertigen Grundversorgung. Wir brauchen auch eine klare Beschränkung der Online-Angebote.

Die gerätebezogene Rundfunkgebühr ist längst überholt. Wer will eigentlich noch kontrollieren, wer auf einem PC, auf einem PDA, auf einem Handy Rundfunk empfängt oder empfangen kann. Selbst wenn wir das Personal der GEZ verzehnfachen würden, diese Kontrolle ist nicht mehr möglich. Immerhin hören wir von CDU-Fraktion und GRÜNEN Stimmen für eine Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr. Ich glaube, eine Prüfung von Alternativen ist längst überfällig.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Sachsen muss die Verhandlungen zu den nächsten Rundfunkänderungsstaatsverträgen nutzen, einen weiteren Gebührenanstieg zu stoppen und den Grundsatz Qualität vor Quote im Rahmen einer Struktur- und Programmreform durchzusetzen. Sachsen war bereits einmal Vorreiter beim Umbau des öffentlich

rechtlichen Rundfunks. Sie werden sich erinnern, dass der Sächsische Landtag im Jahr 2000 dafür gesorgt hatte, dass dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine spezielle Präambel vorgeschaltet wurde. Sie enthielt die klare Forderung, Reformen durchzusetzen. Haben wir den Mut, heute wieder ein Zeichen im Interesse der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

im Interesse der Gebührenzahler zu setzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Jurk, gern gebe ich Ihnen noch die Gelegenheit.

Herr Abg. Herbst, ich habe Ihnen interessiert zugehört. Auch ich habe meine Meinung zur Ausgestaltung der Gebühren. Ich will aber den Blick auf die privaten Anbieter weiten. Ich hätte gern gewusst, wie die FDPFraktion zur gebührenpflichtigen Grundverschlüsselung digitaler Programme – Stichwort ist die Plattform Dolphin – steht. Das heißt, die Privaten sollen in Zukunft grundverschlüsselt werden, und dafür sollen Gebühren entrichtet werden. Halten Sie das für gut?

Es gibt Private, die bereits jetzt verschlüsselte Angebote haben. Ich erinnere an „Premiere“. Ich glaube, die Anzahl der Abonnenten hat eine gewisse Größenordnung. Bei den Fußballsenderechten zeigt sich, dass offensichtlich das Premiere-Angebot angenommen wurde. Im Übrigen sollten wir zwei Dinge nicht vermischen. Wir reden hier über den öffentlichrechtlichen Rundfunk, bei dem ich der Meinung bin, dass Zugangsfreiheit bestehen sollte und keine Verschlüsselung. Die Privaten sind ein anderes Thema. Darüber können wir uns gern bei nächster Gelegenheit unterhalten.

(Beifall bei der FDP)

Die CDU-Fraktion erhält das Wort. Herr Prof. Wöller, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begehrt mit ihrem Antrag eine Strukturveränderung als Voraussetzung für die Unterzeichnung eines neuen Rundfunkstaatsvertrages. Nur der guten Ordnung halber müsste es hier heißen, eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages; denn wir haben bereits einen Rundfunkstaatsvertrag.

Mir scheint, dass einige Dinge, trotz aller berechtigten Punkte, die Herr Herbst genannt hat, durcheinandergebracht wurden. Ich versuche es etwas zu entzerren. Gegenstand der Verhandlungen ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das Spannende am 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der 11. Rundfunkänderungs

staatsvertrag. Das heißt, diese Materie des Ländergemeinschaftsrechtes hat es aufgrund der dynamischen Entwicklung an sich, dass wir alle Jahre einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben. Dieses Jahr steht besonders unter dem Zeichen einer medienpolitisch interessanten Entwicklung in Bezug auf die Umsetzung der Maßnahmen, die mit der EU-Kommission vereinbart worden sind.

Was ist jetzt Regelungsbestandteil des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages? Im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die Definition der Rundfunkveranstalter vorgenommen werden, ebenso wie eine Definition der Plattformenbetreiber. Hier kommt das nächste Stichwort. Es ist eine Strukturveränderung bei den Landesmedienanstalten geplant, neben mehreren Kommissionen, die bereits bestehen, auch eine Kommission für die bundesweit einheitliche Zuweisung und Kontrolle der Frequenzen.

Meine Damen und Herren, zu den einzelnen Forderungen im FDP-Antrag.

Erstens, Herr Kollege Herbst, hatten Sie das Einsparpotenzial angesprochen. Das Einsparpotenzial überprüft im Rahmen des dreistufigen Verfahrens die KEF. Sie berichtet auch darüber. Diese Berichte müssten Ihnen zugänglich sein, wenn nicht, gebe ich Ihnen gern einen. Die KEF hat beim letzten Bericht richtigerweise darauf hingewiesen – und ich glaube, darauf wollten Sie hinaus –, dass es bei den Öffentlich-Rechtlichen ein erhebliches Einsparpotenzial gibt, und dieses auch beziffert. Das Problem war allerdings im Rahmen der Entwicklungsgarantie, dass neue Angebote aufgemacht worden sind, die auch verfassungsrechtlich zugestanden sind. Aber die KEF überprüft nur die Zulässigkeit bzw. die Sparsamkeit eines solchen Angebotes.

Zweitens. Qualität vor der Quote. Ihren Durchhänger bei den Hängebauchschweinen nehme ich zum Anlass, eine Qualitäts- und Quotendiskussion zu führen. Sie haben völlig recht, man muss immer aufpassen, inwieweit Quote vor Qualität oder Qualität vor Quote geht, aber die Frage ist: Was ist Qualität? Qualität ist das, was bleibt. Nur, wer entscheidet denn über diese Qualität? Zum Ersten natürlich der Rundfunkteilnehmer – nichts ist effektiver als das Regulierungsinstrument Fernbedienung –, und zum Zweiten ist das Gegenstand der Diskussion in den Rundfunkgremien. Es ist aufgrund der Rundfunkfreiheit keine Diskussion, die die Politik zu führen hat. Das geht nur insoweit, als Programmleitlinien im Rahmen des Auftrages gegeben werden können.

Hier bin ich offen, was die Diskussion darüber betrifft. Wir können uns auch darüber unterhalten, wie wirksam das jetzige System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkkontrolle ist; herzlich gern. Die Diskussion können wir im Ausschuss ausführlich führen, und wir haben sie auch bereits in Ansätzen geführt.

Zum dritten Punkt – Internetangebote. Hierzu muss ich Ihnen sagen, dass wir kein Problem mit Ihrer Forderung haben – wir haben sie bereits umgesetzt –, nämlich mit dem 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, bei

dem wir gesagt haben, Online-Angebote nur insofern, wie sie programmbegleitend und ausschließlich programmbezogen sind. Das Problem scheint mir eher zu sein, da jedes und alles des menschlichen Lebens Gegenstand des Programms sein kann, dass man natürlich auch in jedem Fall per Internet darüber programmbegleitend noch zusätzliche Angebote schaffen kann.

Zum vierten Punkt – Redebezogenheit. Darin stimme ich Ihnen zu. Das jetzige System ist ein System aus einer Zeit, in der die technische Entwicklung noch nicht so fortgeschritten war. Es ist überholt. Wir müssen daran arbeiten. Nur möchte ich hier auch der guten Ordnung halber anführen, dass Kriterien zu erfüllen sind, denn ein neues System muss aufkommensneutral sein, es muss EU-konform ausgestaltet sein, und es muss dem Verfassungsrecht genügen, was es nicht einfacher macht. Aber ich freue mich auf die Diskussion. Die Rundfunkkommission hat ja in Aussicht genommen, uns entsprechende Modelle vorzuschlagen, die wir dann auch diskutieren können.

Zusammengefasst: Die Strukturreform kann nicht zur Voraussetzung für die Zustimmung zu einem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemacht werden, sondern die Strukturreform muss Gegenstand der nächsten Rundfunkänderungsstaatsverträge sein. Hierbei bitte auch Vorsicht – deshalb können wir dem Antrag leider nicht zustimmen –: Sie dürfen die Strukturreform nicht zur Voraussetzung der Zustimmung für Rundfunkfinanzierungs- und Rundfunkgebührenstaatsverträge machen. Das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Das Bundesverfassungsrecht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die Strukturänderungen nicht zum Hebel für Gebührenentscheidungen gemacht werden, was natürlich nicht heißt, dass wir nicht über Strukturen diskutieren können. Hier müssen wir vorsichtig sein. Ich glaube auch, dass deswegen Ihr Antrag nicht konform ist. Dem können wir nicht zustimmen.

Die CDU-Fraktion in diesem Landtag – Sie hatten es gesagt – hat bereits Vorreiterfunktion übernommen. Wir würden uns freuen, Sie künftig an unserer Seite zu haben. Wir haben es bedauert, dass Sie den letzten Staatsverträgen nicht zugestimmt haben. Wir wollen weiter an dieser Aufgabe arbeiten. Die Aufgabe heißt in erster Linie eine präzise, eine eingrenzende Definition dessen, was öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten machen dürfen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Linksfraktion spricht Herr Hilker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion will verhindern, dass die Rundfunkgebühren weiter ansteigen. Man denkt sich, man schafft eine Strukturreform und würde entsprechende Erhöhungen verhindern, und man ist

der Meinung, man könnte diese Strukturreform schon mit dem nächsten Rundfunkstaatsvertrag umsetzen.

Wer sich etwas in der Materie auskennt – Herr Schmalfuß ist ja im entsprechenden Wissenschafts- und Medienausschuss –, der weiß, dass der nächste Rundfunkstaatsvertrag demnächst unterzeichnet wird. So muss ich Sie doch fragen, Herr Herbst, wie Sie darauf kommen, dass man in den nächsten Monaten bei der ARD von heute auf morgen faktisch eine Strukturreform umsetzen könnte, die Sie zudem nicht definieren. Sie sagen nicht, wie viele öffentlich-rechtliche Anstalten Sie haben wollen, Sie sagen nicht, welche Programme vielleicht eingespart werden können, sondern Sie sagen einfach, die Staatsregierung soll einen eigenen Vorschlag machen. Ich wäre Ihnen dankbar gewesen, wenn Sie dort Ihre eigenen Vorstellungen dargelegt hätten, wie man entsprechende Einsparungen erzielen kann.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Sie verweisen darauf, dass im letzten Jahr, im Jahr 2006, die Einnahmen durch die Rundfunkgebühr um 163 Millionen Euro gestiegen sind. Ja, da haben Sie recht. Aber wer sich etwas mit der Gebührenerhöhung und mit Medienpolitik beschäftigt, der weiß, dass im Jahr 2005 die neue Gebühr – eine Steigerung von 88 Cent – erst ab dem 1. April 2005 gegriffen hatte und im Jahr 2006 die entsprechend erhöhte Gebühr über das ganze Jahr zustande kam. Das heißt, real haben die Rundfunkanstalten nicht mehr Geld in ihrer Tasche gehabt, weil die Gebührenerhöhung damals zu spät umgesetzt worden ist.

Natürlich können Sie darauf verweisen, dass die Lebenshaltungskosten, die Verbraucherpreise von 1992 bis 2006 um 27 % gestiegen sind und im Medienbereich die Rundfunkgebühren um 40 %. Wollen Sie mir denn ernsthaft sagen, dass Sie Milch, Butter und Brot mit Filmen vergleichen können? Haben Sie sich einmal die Preise für Hollywood-Produktionen und anderes angesehen? Wer sich etwas in diesem Bereich auskennt, weiß, dass es eine medienspezifische Teuerungsrate gibt, die nicht bei 40 % liegt, sondern über 100 %, wenn man sich allein die Rechtekosten ansieht.

Da muss man sich natürlich fragen, ob dann die öffentlich-rechtlichen Anstalten noch eine Chance haben in Zeiten, in denen es immer mehr Kanäle gibt, also immer mehr Leute Programme nachfragen, Filme kaufen wollen, Fußballrechte kaufen wollen, ob da nicht einfach die Preise steigen. Das müsste zumindest jemand von einer Marktwirtschaftspartei wissen, und er kann nicht versuchen, diese einfachen, trivialen Vergleiche zu ziehen.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Natürlich hört es sich immer gut an, Qualität vor Quote zu fordern. Aber, Herr Herbst, gibt es nicht gute und schlechte Qualität? Welche Qualität meinen Sie denn? Ist nicht die Qualität desjenigen, der meistens in die Semperoper geht, eine andere als desjenigen, der zum Beispiel zu Rockkonzerten geht? Was haben diejenigen für Vorstellungen? Ist es nicht die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen

Rundfunks, möglichst jedem Gebührenzahler etwas zu bieten, und zwar möglichst vor 22 Uhr, und das nicht nur einmal in der Woche? Das ist doch die Frage: dass möglichst viele möglichst oft die Angebote des öffentlichrechtlichen Rundfunks nutzen können, und nicht die einfache Frage nach einer Qualität, die sowieso jeder anders sieht.

(Beifall bei der Linksfraktion und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Herr Herbst, was sind denn programmbegleitende Internetangebote? Ist es, wenn das ZDF die Kabarettsendung „Neues aus der Anstalt“ von einer Dauer von 45 Minuten jederzeit abrufbar macht, selbst nach einem halben Jahr, nach einem Jahr, ein programmbegleitendes Angebot? Für mich ja. Ich schaffe es nicht, die Sendung life zu sehen. Manche schaffen es dann auch nicht innerhalb der sieben Tage, die es das ZDF noch nachträglich ins Netz stellt, das zu sehen. Aber jeder, der sich technisch etwas auskennt, weiß: Je mehr Leute das Internet nutzen und die Angebote abrufen, umso höher werden die Kosten. Ein Beispiel dazu. Wenn 10 000 Leute das Internetangebot des Mitteldeutschen Rundfunks nur 60 Minuten im Monat nutzen, dann schlagen dafür Kosten von 1,2 Millionen Euro zu Buche. Wenn das 100 000 Leute tun, sind das schon 12 Millionen Euro; wenn das eine Million Leute machen, sind das 120 Millionen Euro bei den heutigen Preisen.

Wir haben etwa zehn Millionen Menschen, die im Gebiet des Mitteldeutschen Rundfunks leben. Das heißt, je mehr Leute das Internet zur Grundversorgung und zur Informationsbeschaffung nutzen, umso teurer wird es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Natürlich kann man dann sagen, dass man in anderen Bereichen sparen muss. Aber dann sagen Sie doch, in welchen Bereichen das sein soll. Das kann natürlich der Sportbereich sein. Dann wird weniger Fußball ausgestrahlt. Natürlich können wir sagen, wir wollen mehr Unterhaltung, mehr Bildung, mehr Kultur, weil diese billiger sind als die entsprechenden Spielfilmprogramme und anderes. Die Rechtekosten sind ja dort sechsmal so hoch. Aber dann müssen Sie das auch so sagen. Auch das überlassen Sie wiederum der Staatsregierung.

Natürlich kann man sagen, dass man von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr weg möchte. Dies hört sich erst einmal gut an. Aber zeigen Sie mir doch einen, der Rundfunk ohne irgendein Gerät empfangen kann. Um Rundfunk empfangen zu können, brauchen Sie ein Gerät, sei es ein Radio, einen Fernseher herkömmlicher Weise, ein Handy, einen PC oder etwas anderes.

Die Debatte, die wir führen müssen, ist doch, warum manche Menschen zwei-, drei- oder viermal bezahlen müssen. Wieso kann es sein, dass, wenn ich zu Hause ein Fernsehgerät habe und im Garten auch, ich zweimal eine Rundfunkgebühr bezahlen muss? Das sind doch Fragen, die wir stellen müssen. Ein Mensch kann nicht zur selben Zeit an zwei Orten sein, er kann aber natürlich fünf Rundfunkempfangsgeräte haben.

(Beifall bei der Linksfraktion)

All dies zeigt, dass Sie ziemlich kurz springen und keine eigenen Vorschläge haben. Sie springen vor allem am nächsten 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorbei. Wir haben eigene Vorschläge vorgelegt. Wir haben dargestellt, was mit dem nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verändert werden soll. Von uns liegt dazu ein eigener Antrag vor, ein entsprechender Änderungsantrag. Dazu bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Hatzsch.