Protokoll der Sitzung vom 28.09.2007

Ja. Ich bitte um eine kurzfristige Antwort, kürzer als vier Jahre. – Danke.

Ich darf jetzt die Abg. Frau Schulz, Linksfraktion, bitten, ihre Anfrage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 9.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Hier geht es um die Finanzierung unbedingt benötigter Schulmaterialien.

Eltern erhielten zu Beginn des neuen Schuljahres von den Schulen ihrer Kinder Listen unbedingt benötigter Arbeitsmaterialien ausgehändigt. Der Kostenaufwand beträgt 60 bis 90 Euro pro Kind. Viele Eltern, insbesondere wenn sie Geringverdiener und Hartz-IV-Betroffene sind oder mehrere schulpflichtige Kinder haben, sehen sich außerstande, diese Mittel aufzubringen.

Deshalb frage ich die Staatsregierung:

1. Auf welche Möglichkeiten kann die Staatsregierung betroffene Eltern verweisen, um diese in die Lage zu

versetzen, ihren Kindern die unbedingt benötigten Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen?

2. Welche Initiative wird die Staatsregierung ergreifen, um allen Schülern bezüglich der unbedingt benötigten Arbeitsmaterialien gleiche Chancen einzuräumen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Flath.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Abg. Schulz! Unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen beruht auf der Überzeugung, dass der Staat nur dort regelnd eingreifen darf, wo es unerlässlich ist. Aus diesem Grund wurde im Schulgesetz festgelegt, dass die notwendigen Schulbücher, die zur Sicherung eines guten Unterrichts identisch sein müssen, den Schülern vom Schulträger zur Verfügung gestellt werden. Bei den sonstigen Arbeitsmaterialien nimmt das Schulgesetz jedoch ausdrücklich die Eltern in die Pflicht. Das ist auch richtig so; denn die Eltern sollen ja nicht aus ihrer erzieherischen Verantwortung entlassen werden.

Mithin ist es nicht Aufgabe der Staatsregierung, den Eltern einen bestimmten Weg zur Beschaffung von Arbeitsmaterialien vorzuschreiben. Dies wird vielmehr von den Eltern selbst und oft in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Schulen vor Ort erledigt. Wo der Staat die Aufgabe hat, Bedürftige in der Bestreitung ihres Lebensunterhalts zu unterstützen, also etwa bei Hartz-IVEmpfängern, sind diese Kosten in die entsprechenden Gesetze grundsätzlich eingearbeitet. Die Chancengleichheit besteht also. Wenn es im Einzelfall zu Problemen kommt, finden sich nach meiner Erfahrung bereits jetzt Lösungen im Gespräch der Betroffenen mit der Schule. Die Verantwortung dafür und auch die Verantwortung, hier selbst initiativ zu werden, liegt bei den Eltern. Ich halte es auch für richtig, dass die Eltern dieser Verantwortung nachkommen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch betonen, dass Sachsen eines der Länder ist, in denen die Lernmittelfreiheit am weitesten geht. In vielen anderen Bundesländern wird von den Eltern inzwischen ein Büchergeld für die notwendigen Schulbücher verlangt oder die Eltern werden zum Kauf verpflichtet. Im Freistaat Sachsen werden die Schulbücher den Schülern kostenlos ausgeliehen. Auch diese Regelung trägt zur Chancengleichheit bei, insbesondere, wenn Sie berücksichtigen, dass die Kosten für einen kompletten Satz Schulbücher deutlich über den von Ihnen angeführten Kosten für die Arbeitsmaterialien liegen.

So weit zur Antwort.

Eine Nachfrage, bitte.

Herr Präsident! Ich würde gern zwei Nachfragen stellen. Die erste Nachfrage lautet, ob diese Antwort nicht eher dem Sozialministerium hätte zugeleitet werden sollen.

Meine zweite Nachfrage, Herr Flath: Können Sie mir zustimmen – wie gesagt, in der Frage geht es ja um HartzIV-Empfänger –, dass es entsprechend der Aufgliederung im Regelsatz von 5,47 Euro für Bücher und Broschüren und von 2,72 Euro für Schreibwaren für die Eltern bedeuten würde, dass sie fast zwei Jahre sparen müssten, um aus diesen Sätzen heraus die Einschulung ihrer Kinder zu finanzieren, und dass es vielleicht doch überlegenswert wäre, dort eine andere Regelung zu finden?

Sie können mir die Antwort auch gern schriftlich nachreichen, Herr Kultusminister.

Lassen Sie mich kurz überlegen, Frau Abgeordnete.

Ihre erste Frage würde ich mit Ja beantworten.

Ich glaube aber, dass die Antwort durch das Sozialministerium nicht anders ausgefallen wäre.

Schauen wir mal!

Die zweite Frage nach der Angemessenheit der Sätze würde ich doch lieber mitnehmen und sie durch das Sozialministerium beantworten lassen.

Es sei mir aber eine Anmerkung gestattet. Ich würde eine Schulanfangsfeier in den privaten Bereich der Eltern einordnen und sie nicht zu einer staatlichen Angelegenheit machen wollen. Die Frage ging vielmehr in Richtung Arbeitsmaterialien an den Schulen, während Sie jetzt nach einer Schulanfangsfeier gefragt haben, wenn ich Sie nicht missverstanden habe.

Vielleicht können wir uns also darauf verständigen, dass ich die Frage in das Sozialministerium mitnehme.

Möchten Sie noch etwas richtigstellen? Es gibt keine Nachfragemöglichkeit.

Ich möchte das sachlich richtigstellen. Von einer Feier habe ich mir gar nicht getraut zu sprechen. Es geht wirklich nur um die Materialausstattung für die Schulanfängerkinder aus sozial schwachen Familien. Von einer Feier ist kein Wort gefallen.

Dann habe ich Sie missverstanden. Ich entschuldige mich.

Danke schön.

Ich bitte jetzt, dass der Abg. Kosel, Linksfraktion, seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 12.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage bezieht sich auf die Bundesförderung der Stiftung für das sorbische Volk.

Im Haushaltsentwurf des Bundes für 2008 wurde die Summe zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk von 7,6 auf 7 Millionen Euro gekürzt.

Ich frage daher die Staatsregierung:

Erstens. Welche konkreten Schritte mit welchem Erfolg hat die Staatsregierung zur Rücknahme der Kürzungsvorhaben des Bundes unternommen?

Zweitens. Wie bewertet die Staatsregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die Festlegungen des Einigungsvertrages hinsichtlich der Förderung der sorbischen Sprache und Kultur verbraucht seien?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kosel! Mit Blick auf die Verhandlungen für das neue Abkommen zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk für die Zeit ab 2008 hat die Staatsregierung seit dem Herbst 2006 bereits mehrfach mündlich und auch schriftlich gegenüber dem Bund sowie öffentlich die Erwartung geäußert, dass sich der Bund jährlich mit rund 8,2 Millionen Euro an der Finanzierung der Stiftung beteiligen sollte. Diesen Zuschuss soll der Bund auch 2008, also mit dem neuen Vertrag, zur Verfügung stellen. Dabei hat die Staatsregierung immer auf den in gleichbleibender Höhe zu erwartenden und derzeit laufenden Zuschuss in der Höhe von 5,5 Millionen Euro hingewiesen.

Nachdem aus dem Haushaltsplanentwurf der Bundesregierung für 2008 die Kürzungsabsichten des Bundes – Sie haben darauf hingewiesen – bekannt wurden, hat die Staatsregierung über die genannten bisherigen Bemühungen hinaus auf dem Weg des Bundesratsverfahrens einen Änderungsantrag zum Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 2008 eingebracht. In der Sitzung des Bundesrates vom 21. September 2007 wurde zum Tagesordnungspunkt 2a und b, Haushaltsgesetz 2008 und Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011, Bundesratsdrucksache 450/07, von Sachsen mittels Protokollerklärung eine Erhöhung der Mittel von 7 Millionen Euro auf 8,181 Millionen Euro für die Stiftung für das sorbische Volk gefordert.

Da die Kürzungsabsichten des Bundes seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ebenfalls unter Bezug auf eine Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes begründet wurden, hat sich das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bereits am 24. Juli 2007 mit einer entsprechenden umfangreichen Stellungnahme an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gewandt. Näheres zur dort vertretenen grundsätzlichen Auffassung werde ich in der zweiten Frage erläutern.

Ein endgültiges Ergebnis zu den sächsischen Bemühungen liegt noch nicht vor. Als positives Zwischenergebnis kann man allerdings die Antwort der Bundeskanzlerin

vom 16. Juli 2007 auf einen Brief des Ministerpräsidenten werten. Demnach ist der Bund grundsätzlich bereit, sich auch nach dem Auslaufen des derzeitigen Abkommens zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk, also am 21. Dezember 2007, auf der Grundlage des Einigungsvertrages und des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen weiter an der Finanzierung der Einrichtungen des sorbischen Volkes zu beteiligen.

So weit zur ersten Frage.

Zur zweiten Frage: Nach Auffassung der Staatsregierung ist die Protokollnotiz Nr. 14 Art. 35 des Einigungsvertrages weiterhin uneingeschränkt gültig. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Protokollnotiz zum Zeitpunkt des Einigungsvertrages zunächst in hohem Maße die Bestandssicherung im Blick hatte. Die Protokollnotiz muss jedoch auch angesichts der späteren Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland im Kontext mit dem Rahmenübereinkommen des Europarates vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten – es ist in Deutschland zum 01.02.1998 in Kraft getreten – und mit der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen vom 5. November 1992 – in der Bundesrepublik Deutschland am 01.01.1999 in Kraft getreten – gesehen werden. Beide Dokumente sowie die Protokollnotiz sind unbefristet geltendes Recht in der Bundesrepublik.

Ich begrüße daher ausdrücklich, dass sich gemäß dem bereits genannten Schreiben der Bundeskanzlerin auch die weitere Mitfinanzierungsbereitschaft des Bundes sowohl auf den Einigungsvertrag als auch auf die beiden Übereinkommen des Europarates stützt, denn über die Stiftung für das sorbische Volk wird eine in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte nationale Minderheit gefördert. Auch wenn diese Förderung Kulturförderung einschließt, so geht es doch bei der Förderung einer nationalen Minderheit weit darüber hinaus. Jede nationale Minderheit hat ihre eigene Geschichte und Gegenwart und sie kann demgemäß in Bezug auf den Gesamtstaat ihr Dasein im Status einer Territorialautonomie, Kulturautonomie oder Lokalautonomie gestalten.

Die Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit sind in der Regel deutsche Staatsangehörige. Für das sorbische Volk gibt es weder eine Territorialautonomie noch eine Lokalautonomie, jedoch wird das sich aus dem völkerrechtlichen Minderheitenschutz ergebende Selbstbestimmungsrecht des sorbischen Volkes im Wesentlichen in Anlehnung an die Kulturautonomie verwirklicht. Die Kulturautonomie hat alle Angelegenheiten zu umfassen, die für die Bewahrung, den Schutz und die Identität der jeweiligen Volksgruppe wesentlich sind. Dies wird in einem wichtigen Teil durch die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg gemeinsam über die Stiftung für das sorbische Volk ermöglicht.

Das minderheitenpolitisch sinnvolle Prinzip „Der Staat schafft die Rahmenbedingungen – die Minderheiten füllen sie aus“, das dieser Stiftung zugrunde liegt, muss aus

unserer Sicht auch weiterhin Bestand haben. Dieses Prinzip findet in der Zusammensetzung und der Arbeit der Stiftungsgremien seinen praktischen Ausdruck und bietet eine gute Grundlage dafür, dass die von der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen zum Minderheitenschutz in vorbildlicher Weise auch zukünftig, also weiterhin, erfüllt werden können.

Frau Ministerin, ich danke Ihnen für Umfang und Inhalt der Beantwortung. Ich habe dennoch zwei Nachfragen. – Herr Präsident, wenn Sie gestatten, möchte ich diese gern stellen.

Bitte schön.

Frau Staatsministerin, Sie haben die Bemühungen der Staatsregierung seit Herbst 2006 geschildert, bezüglich der Bundesförderung der Stiftung für das sorbische Volk zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Wie bewerten Sie als Staatsregierung daher die Position des Bundesrechnungshofes, die Länder und damit auch Sachsen hätten die Kürzungen des Bundes lediglich „resignativ hingenommen“?

Den Bericht des Rechnungshofes haben wir verspätet und überhaupt erst auf Nachfrage zur Kenntnis bekommen. Er ist also gar nicht zur Stellungnahme an den Freistaat gerichtet worden. Es gibt eine Stellungnahme der Stiftung dazu, die zurückweist, dass die Stiftung das nur resignativ zur Kenntnis genommen habe. Die Stiftung hat bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Maßnahmen eingeleitet, um mit den bereits gekürzten Zuschüssen zurechtzukommen und darauf im Vorfeld zu reagieren.