Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Gut. – Dann kann ich das Schlusswort aufrufen. Herr Dr. Friedrich, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Glück kann man das Schlusswort nicht zu Protokoll geben.

(Zuruf von der CDU: Kann man auch!)

Das kann man auch.

Ich muss Sie enttäuschen, es ist nicht erledigt.

Zunächst eine ganz triviale Bemerkung zu Kollegen Bandmann: Wenn alles so wunderbar toll und in Ordnung gewesen wäre, warum hätte dann die Gemeinde KalbitzRosenthal vor dem Verwaltungsgericht, später Oberverwaltungsgericht, klagen und am Ende Recht bekommen sollen, wenn Sie mit Ihrer Behauptung recht gehabt hätten?

Es war nämlich ganz anders. Es war eine ausgesprochen opportunistische Verwaltungspraxis. Wenn man Ihnen glaubt, Kollege Bandmann, gab es klare Regelungen im Kommunalabgabengesetz und einen klaren Willen des Gesetzgebers. Andererseits gab es die Schnellbriefe, die bereits erwähnt worden sind. Oh, Wunder – immer dann, wenn Bürgermeisterwahlen anstanden, hat die Kommunalaufsicht zwei, drei oder vier Augen zugedrückt. Dann wurden gerade die Zügel nicht straff gezogen. Man hat gewartet, bis die Bürgermeisterwahlen vorbei waren, bevor man sich an den Inhalt dieser Rundbriefe erinnert hat.

Kollege Bandmann, warum geben jetzt unter anderem die Städte Chemnitz, Lichtentanne, Weischlitz, Sebnitz, Eibenstock und andere – es war neulich in der Presse – fünf-, sechs- und teilweise siebenstellige Eurobeträge

zurück mit der ausdrücklichen Begründung, sie seien von den Kommunalaufsichtsbehörden seinerzeit gezwungen worden, diese Straßenbaubeiträge entgegen dem Bürgerwillen zu erheben, wenn das denn alles so toll im freien kommunalpolitischen Ermessen geschehen wäre? Sie haben sich eigentlich selbst widersprochen.

Festzustellen ist, dass die Anwendungshinweise, mit denen sich das Innenministerium acht Monate abgequält hat und die dann endlich herausgekommen sind, eben gerade keine klaren Rückabwicklungsmodalitäten für diese Beiträge enthalten. Ich darf daran erinnern, dass die Wasserbeiträge in Thüringen abgeschafft worden sind. Anders als hier bei uns im Freistaat hat es Thüringen zumindest vermocht, klare Rückabwicklungsmodalitäten aufzustellen, sodass nach klaren Bestimmungen die Wasserbeiträge in Thüringen zurückgezahlt werden. Daran fehlt es den Anwendungshinweisen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Herr Dr. Friedrich, ich möchte gern wissen, wo Sie die Weisheiten mit den Bürgermeisterwahlen herhaben. Mir ist keine Kommunalaufsicht bekannt, die – vor den Bürgermeisterwahlen oder wenn welche anstanden – dies nicht in die Haushaltsauflagen, wenn es erforderlich war, hineingeschrieben hat. Aus meiner Sicht – ich bin Bürgermeisterin – weiß ich das

besser, und aus meiner Sicht können Sie diese Erkenntnisse nur aus der hohlen Hand geholt haben.

(Zurufe von der Linksfraktion)

Schauen Sie sich die Städte Delitzsch, Eilenburg, Bad Düben und Schkeuditz an! – Wir meinen, dass das Problem mitnichten gelöst ist. Wir haben einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Solange die Straßenbaubeiträge unsinnigerweise noch im Kommunalabgabengesetz stehen – meine Kollegin Andrea Roth hatte gesagt, dass wir es für richtig halten, sie aus den Kommunalabgaben gänzlich zu streichen –, so lange muss es klare Regelungen zur Rückabwicklung geben. Diese sehen wir in den Anwendungshinweisen nicht. Deshalb kann ich Ihnen, Herr Dr. Martens und Herr Dr. Gerstenberg, leider nicht recht geben.

Unser Antrag hat Substanz. Im Kern geht es um diese Rückabwicklung und deshalb bitten wir um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Wir können zur Abstimmung kommen. Ich stelle die Drucksache 4/8413 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Ich bitte um die Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Erklärung zu Protokoll

Das Urteil des OVG Bautzen vom 31.01.2007 traf die Kommunen, die Mitarbeiter meines Hauses und die Rechtsaufsichtsbehörden bei den Regierungspräsidien und Landratsämtern wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Die juristische Kehrwendung haben bereits die Abg. Bandmann und Bräunig geschildert.

Die nunmehr gewonnene Klarheit, frei über die Erhebung dieser Beiträge zu entscheiden, begrüße ich angesichts der unzähligen und langjährigen Diskussionen im politischen Raum und der Rechtsstreite, die dieses Thema in der Vergangenheit ausgelöst hat.

Der höchst unterschiedliche Umgang der Kommunen mit der bis zur Entscheidung des OVG vom Januar 1007 angenommenen Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist bekannt: Es gab die eine Gruppe von Gemeinden, die Satzungen erlassen haben, und die Gruppe der Kommunen ohne Satzung. Von den Kommunen mit Satzung haben wiederum nicht alle auch tatsächlich Beiträge erhoben. Und in jeder dieser Gruppe waren mehr als hundert Gemeinden vertreten.

Die Rechtsaufsichtsbehörden haben Maßnahmen zur Durchsetzung der Beitragserhebung vor allem auf Kommunen mit angespannter Haushaltslage beschränkt. Dies hielt die Zahl der Rechtsstreite von Gemeinden mit der Rechtsaufsicht wahrscheinlich in Grenzen.

Diese unterschiedliche Praxis war auf die andauernde politische Diskussion über die Beitragserhebung zurückzuführen, die das Ziel hatte, die Bürger neben anderen Abgaben nicht auch noch mit Straßenbaubeiträgen zu belasten. Die Arbeit der Rechtsaufsichtsbehörden in diesem Spannungsfeld war keineswegs einfach, wie Sie wissen.

Doch um es klar zu sagen: Die rechtsaufsichtliche Praxis, bis zur Gerichtsentscheidung vom 31. Januar dieses Jahres von einer Erhebungspflicht auszugehen, entsprach bis dahin der durch die Rechtsprechung interpretierten Rechtslage. Die Staatsregierung ist an Recht und Gesetz gebunden. Es war also sachgerecht und nicht zu beanstanden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörden bis zur Entscheidung vom Januar 2007 von einer Erhebungspflicht ausgingen.

Auch andere Länder, die eine der sächsischen vergleichbare Rechtslage haben, gingen – und gehen nach wie vor – von der Erhebungspflicht aus.

Die Gemeinden, die Beiträge erhoben haben und erheben, haben rechtmäßig gehandelt und handeln weiterhin rechtmäßig. Sie verhalten sich verantwortungsvoll, denn sie finanzieren ihre Straßenbaumaßnahmen vorteilsgerecht.

Den Bürgermeistern, Stadt- und Gemeinderäten, die dies in der Vergangenheit gegen mitunter erhebliche – und nicht immer nur sachliche – Widerstände durchgesetzt haben, gilt dafür Anerkennung. Sie stehen nun vor der besonderen Schwierigkeit, die Erhebung von Beiträgen gegen den Unmut der Beitragspflichtigen zu vertreten und über die künftige Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen zu entscheiden.

In vielen dieser Orte wird derzeit über die Senkung oder Abschaffung der Straßenbaubeiträge diskutiert, wie Sie der Presse entnehmen können.

Die dem Antrag der Linksfraktion zugrunde liegende Befürchtung, die Rechtsaufsichtsbehörden würden auch noch nach der Entscheidung vom Januar 2007 die Erhebung von Straßenbaubeiträgen rechtsaufsichtlich durchsetzen, entbehrt jeglicher Grundlage.

Auf die Gerichtsentscheidung haben die Rechtsaufsichtsbehörden unverzüglich reagiert: Rechtsaufsichtliche Zwangsmaßnahmen zulasten einer Gemeinde sind seit Verkündung des Urteils nicht mehr ergangen.

Die ergänzenden Anwendungshinweise meines Hauses sind nach gründlicher Auswertung des Urteils und in Abstimmung mit Fachleuten sowie den kommunalen Landesverbänden am 2. Oktober dieses Jahres bekannt

gegeben worden. Der Abstimmungsprozess hat – das räume ich ein – mehr Zeit in Anspruch genommen, als zunächst abzusehen war. Aber es galt, den Gemeinden und Rechtsaufsichtsbehörden mit den Anwendungshinweisen eine fundierte und ausgewogene Grundlage an die Hand zu geben. Qualität ging in diesem Fall – zu Recht – vor Schnelligkeit.

Eines sei klargestellt und kommt auch in den Anwendungshinweisen zum Ausdruck: Die Staatsregierung befürwortet die Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Interesse der Gemeinden und deren Finanzausstattung nach wie vor. Ein Verzicht auf diese Einnahmequelle bedeutet, dass letztlich die Allgemeinheit den Straßenbau aus Steuermitteln finanziert und dass Kosten für Vorteile, die – insbesondere bei kleineren Straßen in reinen Wohngebieten – vornehmlich den Anliegern zugute kommen, dann von allen Einwohnern der Gemeinde getragen werden. Das muss vor Ort in der Verwaltung genau geprüft sowie im Gemeinderat diskutiert und entschieden werden.

Die Staatsregierung wird sich in diese Prozesse nicht einmischen. Das kommunalpolitische Ermessen wird nicht beeinträchtigt werden. Die Aufgeregtheit, die mit dem Thema Straßenbaubeiträge verbunden war, gehört – so mein Eindruck – nunmehr der Vergangenheit an.

Der Fokus jedenfalls ist nun nicht mehr auf die Rechtsaufsichtsbehörden gerichtet, sondern vielmehr dorthin, wo er auch hingehört: auf die Stadt- und Gemeinderäte vor Ort.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

Deutsche Kriegsgefangene und Zwangsdeportierte angemessen entschädigen!

Drucksache 4/10574, Antrag der Fraktion der NPD

Es gibt eine Mitteilung von Herrn Dr. Müller; bitte schön.

Frau Präsidentin! Ich möchte Ihnen mitteilen, dass meine Fraktion den Antrag mit der Drucksachenummer 4/10574 heute im Plenum nicht behandeln möchte. Die Damen und Herren, die im Sozialausschuss sind, werden ihn auf der nächsten Tagesordnung wiederfinden. Ich bitte um Verständnis. – Danke.

Gut, dann verfahren wir so und ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9

Kein Grüner Punkt auf Service- und Verkaufsverpackungen – Nein zu neuen finanziellen Belastungen für Handwerk und Verbraucher

Drucksache 4/10579, Antrag der Fraktion der FDP

Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: FDP, CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der FDP-Fraktion als Einreicherin das Wort. Herr Morlok, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe, wie es hier angezeigt wird, noch zwölfeinhalb Minuten Redezeit. Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen und versuchen, es angesichts der fortgeschrittenen Zeit etwas kürzer zu machen.