Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die in der Debatte angesprochen worden sind.
Herr Kollege Gerstenberg, Sie haben zu Recht erwähnt, dass aufgrund der Altschuldenentlastung für verschiedene Gesellschaften ökonomisch der Abriss sinnvoller ist und sogar sinnvoller sein kann, als ein unter Umständen vorliegendes Verkaufsangebot anzunehmen. Wir müssen aber auch sehen, dass die Kommunen an dem Problem beteiligt sind, weil wir als Freistaat nur die Rahmenrichtlinien aufstellen. Die Kommunen weisen die entsprechenden Gebiete aus und könnten im Rahmen eines Ausweises natürlich sehr viel restriktiver vorgehen und unerwünschte Abrisse dadurch vermeiden.
Wir müssen auch sehen – das ist eben so –, dass eine Vielzahl dieser Gesellschaften, über die wir sprechen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wenn – wie in der Stadt Leipzig – eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, die zu 100 % im kommunalen Eigentum steht, in deren Stadtaufsichtsrat Stadträte und Vertreter der Stadt sitzen, wenn genau diese Wohnungsbaugesellschaft ein Angebot eines privaten Erwerbers ausschlägt und dafür in der Innenstadt Häuser abgerissen werden.
Das muss man auch sagen, wenn man politisch so argumentiert: Ich muss eine Wohnungsbaugesellschaft im kommunalen Eigentum wegen der Daseinsvorsorge erhalten, aber dann muss man das als Kommune auch ernst nehmen und entsprechende Entscheidungen herbeiführen.
Herr Kollege Fröhlich, Sie hatten das mit den roten Zahlen angesprochen. Selbstverständlich ist es so, dass der Cashflow positiv und das Ergebnis negativ ist. Aber auch hier gilt, dass es gerade die kommunalen Gesellschaften sind, die rote Zahlen schreiben. Wir sollten uns einmal Gedanken darüber machen, warum es so ist, dass staatliche Gesellschaften rote Zahlen schreiben.
Ein weiterer Punkt ist für mich die Frage: Abriss oder Aufwertung? Herr Kollege Hamburger, Sie sprachen an, dass man mit den privaten Eigentümern auch über das Thema Abriss sprechen müsse. Ich denke, das wird so nicht funktionieren. Wenn Sie eine Wohnungsbaugesellschaft haben, die einen hohen Bestand an Wohneinheiten hat, dann kann diese natürlich ihr Ergebnis, ihren Ertrag aus dem Geschäft dadurch verbessern, dass das Angebot verknappt wird, wenig Wohnraum verfügbar ist. Für diese Gesellschaft macht ein Abriss ökonomisch Sinn.
Was sagen Sie aber dem Vermieter, der nur ein einziges Haus hat? Dieser soll jetzt hergehen und seine ökonomische Situation verbessern, indem er einem Abriss zustimmt, obwohl das Gebäude das einzige ist, was er zum Vermieten hat? Ich denke, diesbezüglich muss man als Kommune bei der Planung Rücksicht nehmen. Das kann man nicht alles über einen Kamm scheren. Das eine Objekt einer Gesellschaft ist etwas anderes als das einzige Objekt eines Vermieters. Ich denke, das muss man berücksichtigen.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt kurz ansprechen. Das ist die Frage: Abriss oder Neubau? Die gesetzlichen Bestimmungen – – Herr Minister Buttolo, ich weiß, dass das Bundesgesetzgebung ist, aber wir haben eine sehr restriktive Gesetzgebung, wenn irgendwo etwas neu gebaut werden soll. Wir müssen zu Recht Nachbarn und Anlieger anhören. Gegebenenfalls gibt es auch Rechte von Nachbarn, insbesondere dann, wenn die Bebauung sehr stark an die Grenze gehen soll. Aber wenn wir etwas abreißen, gibt es all diese Verpflichtungen zur Anhörung von Nachbarn und Anliegern eben nicht. Das ist auch logisch, weil die Gesetze in einer Zeit gemacht worden sind, in der wir gebaut und nicht abgerissen haben.
Ich möchte an Sie appellieren und auch an die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, sich auf der Bundesebene einmal Gedanken darüber zu machen, wie hier unter Umständen Gesetze verändert werden müssen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben so eine schöne Blockrandbebauung, in der ein altes Gründerzeithaus steht, und jetzt wird plötzlich das Haus daneben abgerissen. Da stellen sich Fragen der Statik, der Wärmedämmung – alle diese Dinge müssen diskutiert werden. Dafür
fehlen derzeit die gesetzlichen Regelungen. Das will ich jetzt niemandem zum Vorwurf machen, weil die Historie eine andere ist, aber ich denke, es ist unsere gemeinsame Aufgabe, auch hier zu Veränderungen zu kommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Morlok, Sie haben völlig recht. Natürlich stellt sich auch die Frage nach der kommunalen Verantwortung. Auch Herr Hamburger hatte recht, als er die InSEKs in die Diskussion gebracht hat. Wir sehen es ganz genau so. Es ist notwendig, dort eine fortlaufende Qualifizierung und Fortschreibung zu organisieren. Dass muss auch stärker als Kriterium bei der Förderung berücksichtigt werden.
Aber unser heutiges Thema lautet eigentlich: Wie können solche kommunalen Entscheidungen durch Förderung gesteuert werden, und zwar in eine positive Richtung? Da die Opposition immer gefragt ist, Vorschläge zu machen, und nicht nur zu kritisieren, möchte ich einen Vorschlag in die Diskussion werfen. Ich habe am Anfang darauf hingewiesen, welche Fehlsteuerung sich ergibt.
Herr Staatsminister, ein Vorschlag: Um den unkoordinierten Abriss in städtischen Kernbereichen zu stoppen, wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, doch ernsthaft zu erwägen, die Umwandlung der Rückbauhilfe von 60 Euro je Quadratmeter Wohnfläche in einen gleich hohen Sanierungszuschuss in ausgewählten Sanierungsgebieten in innerstädtischen Bereichen umzuwandeln. Die Altschulden wären dann wie bisher auch bei Abriss zu erlassen. Das nur als ein Diskussionspunkt.
Noch ein Wort von mir zu einem Aspekt, der in der heutigen Diskussion noch gar nicht vorgekommen ist. Wer von den mühsam erzielten Rückbauerfolgen im Stadtumbau spricht, der sollte die parallel stattfindenden Neubauten auf der grünen Wiese nicht verschweigen. Im selben Zeitraum, in dem in Sachsen 75 000 Wohnungen gefördert bzw. rückgebaut wurden, entstanden 45 000 neue Wohnungen.
In diesem Zusammenhang muss geprüft werden, ob eine überkommunale Abstimmungspflicht bei Wohnungsbauvorhaben auf der Basis regionaler Entwicklungspläne gesetzlich geregelt werden kann – in Anlehnung an die im Rahmen der Baugesetzbuchnovelle 2005 eingeführte Abstimmungspflicht für Vorhaben des großflächigen Einzelhandels.
Diese wirksame Dämpfung der Umlandzersiedelung wäre eine wichtige Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg des Stadtumbaus. Diese Forderung entspricht im Wesentlichen einem Vorschlag der in der GDW vereinten wohnungswirtschaftlichen Verbände.
Zum Schluss von mir noch eine kurze Anmerkung zum weiten Feld der europäischen Fonds. Von mehreren Akteuren der Städtebauförderung wurde uns bestätigt, dass das optimale, weil flexibelste und integrativste Programm im Bereich Städteumbau im Rahmen der EFRE-Mittelvergabe zu finden ist. Der Freistaat hat bei der Verteilung seiner EFRE-Mittel in der Fördermittelperiode bis zum Jahre 2013 allerdings nur ganze 6,2 % der verfügbaren Mittel dem sehr integrativen und flexiblen Schwerpunkt „Städtische und lokale Infrastruktur Revitalisierung von Brachen“ zugeschlagen. Zum Vergleich: Allein 17,8 % stecken im Topf Straßenverkehrsinfrastruktur.
Diese 6,2 % sind bundesweit das Schlusslicht und mindern ausgerechnet das Programm, das am ehesten auf die differenzierten Bedürfnisse vor Ort eingehen könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion steht einer fachlichen Auseinandersetzung im Bereich Städtebauförderung offen und aufgeschlossen gegenüber. Wir haben ein Fachgutachten zur spezifischen Situation der sächsischen Klein- und Mittelständler erarbeiten lassen.
Wir wollen, darauf gestützt, dieses Politikfeld auch weiter öffentlich diskutieren. Herr Hamburger, wir als konstruktive Opposition sind natürlich immer bereit, dieses Gutachten anderen Fraktionen und auch dem Staatsministerium des Innern zur Verfügung zu stellen.
Auch mit der heutigen Debatte wollen wir dazu beitragen, dass der Freistaat Sachsen im Stadtumbau seine Handlungsfähigkeit zurückerlangt. Ich möchte mich bei meinen Kollegen aus den demokratischen Fraktionen ausdrücklich bedanken. Ich habe diese Debatte als sehr konstruktiv empfunden.
Herr Staatsminister Buttolo, zum Schluss noch ein Wort an Sie. Einst gehörte für den Freistaat Sachsen das Politikfeld Stadtumbau zu den positiven Merkmalen. Sie haben als Staatssekretär für Städtebau und Wohnungswesen im SMI einst diesen Aufgabenbereich kompetent geführt und sich als anerkannter Experte einen Namen gemacht. Herr Buttolo, ich bitte Sie, blockieren Sie nicht die richtigen und lobenswerten Einsichten des Bundes, erlassen Sie keine neuen Verwaltungsvorschriften, die ein Rückschritt und kein Fortschritt sind, und begreifen Sie endlich, worum es geht! Es geht um Städte, in denen es sich zu leben lohnt, Städte, die ein Gesicht haben und deren Straßen nicht aussehen wie ein schlechtes Gebiss, wo mittlerweile schon die Schneidezähne fehlen! Wo das der Fall ist, muss das Gebiss meist komplett erneuert werden, und das kommt dann schließlich noch teurer. Als Minister sollten Sie Steuermann sein, Herr Buttolo. Ein Steuermann muss wissen, wohin der Kurs geht, und er muss den Stadtumbau aus den Händen der Kämmerer zurück in die Hände der Stadtplaner legen.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss nur noch ein paar wenige Sätze zu dem Thema private Vermieter sagen.
Herr Kollege Morlok, das Bild, das Sie gezeichnet haben, ist doch noch einmal zu kommentieren. Sie haben recht, man kann und will auch eigentlich einen Privaten nicht enteignen. Aber wenn ein Haus im Werteverfall ziemlich weit fortgeschritten ist, haben schon private Vermieter gebeten, weil sie nicht mehr können, ihnen das Haus wegzunehmen. Wenn der Vermieter nur noch selbst im Haus gewohnt hat, wenn keine anderen Mieter kamen, wenn er alt und nicht mehr finanzkräftig war, dann haben schon manche gesagt: Hier habt ihr das Haus, nehmt es weg!
Wenn es dann gelingt, ein Konzept zu entwickeln, wenn dem Privaten das Haus zur Last geworden ist – das trifft nicht für alle zu, bitte nicht missverstehen – dieses Haus abzureißen und ihm wenigstens das Grundstück zu erhalten, dann kann das unter Umständen eine diskutable Variante werden. Die Alternative dazu wären zunehmend herrenlose Grundstücke.
Bei dem Hausverfall muss man auch immer wieder sehen, dass ein Haus in Jahrzehnten verfällt. Die Ursache für den Hausverfall liegt immer länger zurück. Ich glaube, die privaten Vermieter müssen in den Stadtumbau einbezogen werden. Das ist für mich eine neue Qualität. Es ist kein Versäumnis, dass sie noch nicht dabei sind, sondern man muss darauf warten, dass die Zeit dazu reif wird. Hätten wir vor vier Jahren mit dem Thema angefangen, wäre genau die Diskussion gekommen, Herr Kollege Morlok, die Sie gebracht hatten.
Ich glaube, Private müssen beim Rückbau einbezogen werden, und zwar nicht durch Enteignung, sondern durch ein Lösen ihres Problems mit Angeboten und Anreizen. Zweitens müssen Private dringend in die Aufwertung einbezogen werden. Da brauchen wir Lösungen dafür, wie der Eigenanteil des Privaten auszugestalten ist, dann brauchen wir auch eine Lösung dafür, welche Rolle der kommunale Eigenanteil dabei spielt, und wir müssen, bezogen auf die Privaten, die Förderpolitik überdenken. Das sind Aufgaben, die sich aus den Erfahrungen von jetzt ergeben haben.
Es ist für mich immer die Klammer zu dem Ganzen: Stadtumbau muss mehr als bisher Thema im Stadtrat sein und mehr unter Einbeziehung der im weiteren Sinne Betroffenen in der Stadt geschehen. Die Privaten gehören zu der Diskussion im Stadtrat und zu der Diskussion mit den Betroffenen dazu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die dritte Etappe. Weil wir gerade bei Etappen waren – es wurde vorhin erwähnt, dass die Qualität der integrierten und städtebaulichen Entwicklungskonzepte verbesserungswürdig ist. Das stimmt. Man muss es auch unter dem Aspekt sehen, dass, wenn jetzt Planungen – Sie wissen, dass wir alle in der Fortschreibung der Entwicklungskonzepte sind – vorgenommen werden, diese Planungen bis 2020 gelten.
Nun weiß jeder, dass, wenn ich mir so eine lange Etappe selbst vornehme und ein so weit nach vorn gesetztes Ziel stelle, ich das zwischenzeitlich kontrollieren muss. Das ist mein Ansatz. Das heißt, wenn wir jetzt in den Städten in die Diskussion eintreten, wenn die Arbeitsgruppen gebildet werden und wenn man über den Stadtumbau und die Entwicklungsziele bis zum Jahr 2020 diskutiert, dann muss man ganz klar über Etappen sprechen, und dann muss man sich diese Etappen anhand eigener Prüfkriterien jederzeit evaluierbar gestalten, um Lasten nicht in die Zukunft zu verlagern. Das sollte ein Fördergegenstand sein und könnte auch ständig kontrolliert werden.
Ich hatte zwar versprochen, etwas zur Infrastruktur zu sagen, das verkürze ich aber etwas. Also zur öffentlichen Diskussion, zum Anteil der Privaten beim Stadtumbau. Zu Ihnen, Kollege Hamburger, und zu den Kollegen, die eben gesprochen haben. Der sächsische Aufbaubanker Stefan Weber fasste das in einer Diskussion, an der ich teilnehmen durfte, folgendermaßen zusammen: Wenn du über Stadtumbau redest und die Kommunalen, die Genossenschaften am Tisch hast, Planungen machst, dann hast du immer zwei, drei, vier, fünf Typen in einem Zimmer, mit denen man sich sehr schnell einigen kann. Wenn du das mit privaten Eigentümern machen müsstest, müsstest du rein theoretisch ein Fußballstadion mieten. Eine Schwierigkeit bleibt: alle Betroffenen an einen Tisch zu bekommen. Offensichtlich nehmen die Verbände eine Verantwortung nicht wahr, das heißt auch, dass sie offensichtlich am Stadtumbauprozess nicht teilnehmen. Hierfür müssen wir Instrumente finden.
Ein Instrument, um Stadtumbau mit privaten Wohnungs- und Hausbesitzern zu finanzieren, könnten zum Beispiel zinsgünstige Darlehen sein – keine Zuschüsse –, die man sauber absichern könnte, weil ja dieses Gebäude in dem Quartier liegt, das an dieser Aufwertung teilnimmt. Das sollte kein Problem sein.
Natürlich wird es schwierig, wenn wir nach dem Landesbank-Desaster möglicherweise 2,75 Milliarden Euro weniger zur Verfügung haben. Man darf auch nicht vergessen, dass die EU-Strukturfondsmittel zurückgehen werden. Sinnigerweise ist ja auch im EFRE-Fonds eine Grenze im Schwerpunkt 3, die bei 10 000 Einwohnern pro Stadt angesetzt ist. Dort müsste man ansetzen. Wenn ich also höhere Gestaltungsmöglichkeiten habe, weil sowieso die Einflüsse der Bundespolitik auf die Wohnungspolitik durch die Föderalismusreform nicht mehr so gegeben sind, wäre es nach meinem Dafürhalten sinnvoll, genau da
anzusetzen, denn viele unserer Städte würden genau diese Grenze unterschreiten. Damit sind wir wieder bei der Auseinandersetzung in den Spannungsverhältnissen zwischen Stadt und Umland. Das ist wichtig. Deswegen freue ich mich, dass Kollege Gerstenberg – wir haben uns nicht abgesprochen –, der die Ausgestaltung eines regionalen Entwicklungsplanes anmahnt, genau in diese Kerbe schlägt. Das wird wichtig, wenn wir die ländlichen Regionen nicht abkoppeln wollen.
Zu dem Innenstadtrückbauanteil von 2 % muss man fairerweise sagen, dass das die Zahlen der Sächsischen Aufbaubank sind. Das sind die Zahlen der Förderbank. Das heißt, dass da Geld geflossen ist. Dummerweise fließt bei den Privaten kaum etwas, weil sie dieselben Fördermöglichkeiten wie die anderen Teilnehmer am Stadtumbau nicht haben. Das heißt, die Rückbauquote liegt deutlich höher, bei circa 11 %. Diese 11 %, denke ich, machen die Stadt noch nicht zahnlos, aber sie machen sie in jedem Fall in Zukunft teuer. Deswegen müssen wir an dieser Stelle ansetzen und die privaten Hauseigentümer zwingend mit einbinden.
Ich hatte versprochen, noch etwas zur Infrastruktur zu sagen. Ein Beispiel dazu, weil die Stadt Leipzig gern im Zusammenhang mit perforierter Stadt zitiert wird: Wenn man weiß, dass auf diese rund tausend Kilometer Straßennetz, das immerhin pro Kilometer noch einmal rund 13,7 Kilometer Infrastruktur besitzt, und dass im Schnitt 13,5 bis 14 Leitungen parallel nebeneinanderliegen, wird klar, warum Rückbau zu Siedlungskernen und zu urbanen Siedlungskernen passieren muss, wenn ich die Infrastruktur nicht lose durch die Stadt legen lassen will. Dann habe ich das Spannungsverhältnis von Privateigentum, vom privaten Besitzer, der natürlich sagt, ich möchte mein Haus gern erhalten, und es kann nicht sein, dass ihr rechts und links abreißt, der aber im gleichen Zusammenhang auch gar nicht erst erwähnt, dass er bei der betreffenden Stadtratssitzung nicht da sein konnte. Ich habe das selbst erlebt, und deswegen sage ich das. Wir brauchen Mittel, um die Einbindung vorzunehmen.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass das Land nicht nur älter und männlicher wird, sondern dass es auch ärmer wird? Das heißt, wenn ich den Preis als Korrektiv wieder haben möchte – früher war es so, dass die, die etwas mehr Geld hatten, in einer Villa gewohnt haben, und die anderen, die etwas weniger Geld hatten, durchaus im mehrgeschossigen Wohnungsbau wohnten –, brauche ich ein Grundeinkommen, sonst trocknet das Land städtebaulich aus.