innerhalb der Dienstbereiche der Landesverwaltung der Regierungspräsidien und der Sonderbehörden erzielt werden.
Des Weiteren wird die Gefahr einer Zergliederung des 13 550 Kilometer langen überörtlichen Straßennetzes in Sachsen gesehen. Die sächsischen Straßenbauämter haben sich in der Vergangenheit bei den aus der Verflechtung von Planung, Bau, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung resultierenden komplexen Anforderungen bewährt.
Insbesondere die Trennung der Zuständigkeiten für Unterhaltung und Erhaltung der Bundes- und Landesstraßen erachtet in diesem Zusammenhang auch der Sachverständige Bernd Klee als unpraktikabel, da eine eindeutige Grenzziehung hier oft schwierig ist. Er verweist diesbezüglich auf seine Erfahrungen mit der Reform in BadenWürttemberg.
Koordinierungs- und Abstimmungsprobleme zwischen dem Staatsbetrieb Straßenbau und den Landkreisen/kreisfreien Städten auf der einen sowie Abstimmungsprobleme der Landkreise/kreisfreien Städte untereinander wären die Folge. Es ist zu erwarten, dass gewaltige Folgekosten entstehen, die uns extrem belasten. Durch die Aufteilung der Straßenbauämter auf zehn Landkreise werden in jedem der zehn Ämter eine eigene unabhängige Bearbeitung und Rechtsetzung erfolgen, was das Verfahren und die Realisierung nur komplizierter gestaltet (mehr Kosten, weniger Klarheit, viel längere Bearbeitungszeit, Mangelhaftigkeit in Rechtsetzung).
Die Sorge über einen Verlust an Fachkompetenz spricht unter anderem der Sachverständige Franz Voigt vom Verein der Straßen- und Verkehrsingenieure Sachsens an. Der vorgesehene Personalübergang von Fachkräften mit einem hohen Spezialisierungsgrad von den jetzigen Straßenbauverwaltungen an die Landratsämter und kreisfreien Städte wird dem dort herrschenden Bedarf nicht gerecht. Insbesondere das für den Spezialtiefbau oder Brückenbau erforderliche Know-how kann an den Landratsämtern/kreisfreien Städten nicht vorgehalten werden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Übertragung der Kompetenz für verkehrsrechtliche Anforderungen von der Kreisebene auf die Stadt- und Gemeindeebene. Dies bemängelt auch der Sachverständige Franz Voigt vom Verein der Straßen- und Verkehrsingenieure Sachsens. Er weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Gefahr von mangelnder Fachkompetenz vor Ort hin.
Nicht zuletzt soll auf die Problematik des zeitlichen Rahmens verwiesen werden. Die aus vielen Fachbereichen geäußerte Kritik muss auch für das Gebiet der Straßenbauverwaltung gelten. Auf Nachfrage erklärte der Sachverständige Berndt Köngeter, Leiter der Abteilung Straßenwesen des baden-württembergischen Innenministeriums, dass er für Baden-Württemberg in ein bis zwei Jahren mit einem zufrieden stellenden Ergebnis rechnet, wobei dort im Jahre 2003 mit den entsprechenden Umstrukturierungen begonnen wurde.
Aufgrund der vorangegangenen Gesamtbetrachtung ist dieser Teil des Gesetzentwurfes abzulehnen, da der weitere Ausbau der sächsischen Infrastruktur und der Erhalt bzw. der Ausbau von Qualitätsstandards anhand der Reformvorgaben nicht mehr gesichert ist.
Wir kommen zu Artikel 40, Änderung des Landesjugendhilfegesetzes. Mir liegt ein Änderungsantrag der Linksfraktion, Drucksache 4/11004, vor. Wird Einbringung gewünscht? – Bitte, Herr Abg. Pellmann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte, um Zeit einzusparen, zu unserem komplexen Änderungsantrag, der die gesamten Artikel 40 bis 48 und 63 umfasst, sprechen. Ich werde die Redezeit also nur einmal ausnutzen, um zu dem gesamten Änderungsantrag zu sprechen.
Unsere prinzipielle Position zu den Veränderungen im Bereich des Sozialministeriums habe ich heute Mittag bereits deutlich gemacht. Deshalb, Herr Krauß, wird es Sie nicht überraschen, dass wir einen komplexen Änderungsantrag bereits im Ausschuss gestellt haben. Aber wir sehen keinen Grund, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen, wie Sie uns in etwa empfehlen. Obwohl Sie wegen des Drucks, der insbesondere von außen kam – aber vielleicht haben Sie doch in einzelnen Positionen im Detail eine bessere Einsicht gewonnen –, einige Veränderungen vorgenommen haben, weil es so nicht ging, bleibt unser Grundanliegen – dass wir das, wie es jetzt besteht, erhalten wollen – nach wie vor gültig.
Ich sage es ganz deutlich: Es wird auf den Artikel 85 der Verfassung verwiesen, der bekanntermaßen besagt, dass man, wenn es möglich und sinnvoll ist, Aufgaben auf die Kommunen übertragen kann und soll. Aber, was Sie den ganzen Tag hier vorführen, überzeugt mich zumindest nicht. Ich bin sehr wohl der Auffassung, dass man die Verfassung achten soll. Die Verfassung ist kein ehernes Gebot, was das einzige Argument sein kann, hinter dem andere inhaltliche Dinge zurücktreten müssen; denn kein einziges sinnvolles inhaltliches Argument habe ich gehört, warum diese Zwangskommunalisierung nötig ist. Kein einziges!
Genau deshalb bleibt eine Reihe von Fragen offen, die Sie nicht beantwortet haben, die Sie nicht beantworten können, aber bei denen wir in Zukunft noch manche Pleite erleben werden. Ich will sie Ihnen zumindest nicht ersparen. Welche inhaltlichen und organisatorischen Zwänge hat es denn gegeben, um eine derartige radikale Kommu
Auch diese Frage muss man stellen können, denn Sie beantworten Sie ja nicht: Kommt es zur Kostensenkung oder zur Kostensteigerung? Selbst eine Kleine Anfrage, die ich diesbezüglich gestellt hatte, führte nur zu dem Ergebnis, dass die Staatsregierung das nicht überschauen kann. Nun gut.
Das Nächste: Welche Qualitätsverluste könnten eintreten? Dazu hatte ich heute Mittag einiges gesagt. Dazu schweigen Sie. Sie können es nicht einschätzen. Aber wenn Sie eine Reform machen, dann müssten Sie eigentlich auf eine Qualitätssteigerung hinzielen. Genau das Gegenteil wird jedoch eintreten.
Auch das sei deutlich gesagt: Welche sozialpolitischen Steuerungsaufgaben hat denn dann das Ministerium überhaupt noch? Auch diese Frage muss man beantworten. Aber sie wird nicht beantwortet. Ich denke, es kann doch wohl nicht sein, dass auf das Ministerium dann ein Aufgabenbereich fällt, der gut und gern von einer Abteilung des Innenministeriums gelöst werden könnte.
Alles in allem kann ich Sie nur bitten, unseren Änderungsanträgen – die natürlich nur Streichanträge sind, das gebe ich gern zu – zuzustimmen. Aber lieber etwas gestrichen, als etwas auf den Weg gebracht, das am Ende großen Schaden bringen wird!
Deshalb sage ich Ihnen und wiederhole mich dabei ganz bewusst: Wir werden selbstverständlich auch diesen Teil 10 ablehnen. Keine windigen Experimente gerade im Sozialbereich!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Pellmann! Sie haben mich überhaupt nicht überzeugt, vor allen Dingen deshalb, weil Sie offensichtlich nach wie vor einem Irrtum hinterherlaufen, denn die Koalitionsfraktionen haben in ihren letzten Sitzungen die Aufgaben genau dort zugeordnet, wo sie hingehören.
Es ist nicht so, dass im Sozialbereich eine Zwangskommunalisierung stattfindet. Man sieht ja auch an Ihrer
Sie erkennen damit nicht den Reformbedarf. Es ist auch ein bisschen peinlich, wenn man Ihre Begründung liest. Ich will nur ein Beispiel bringen: Es ist eben nicht so, dass das Betriebserlaubniswesen kommunalisiert wird. Es bleibt eine staatliche Aufgabe. Schauen Sie noch einmal ganz genau in der Beschlussempfehlung nach.
Nein, ich bin jetzt fertig und will noch einmal deutlich machen: Wir haben die Aufgabenbereiche genau dort zugeordnet, wo sie hingehören, und die Linksfraktion hat es verschlafen, diese neue Situation zur Kenntnis zu nehmen.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank! Da mir Frau Schwarz keine Frage erlaubt hat, will ich zumindest noch einmal auf Folgendes aufmerksam machen: Es war in der Tat nicht unser Anliegen, Sie hier in erster Linie dafür zu loben, dass Sie das Schlechte, was Sie auf den Weg gebracht haben, noch ein klein wenig reparieren. Denn – ich sage Ihnen das ganz deutlich – lieber bleibe ich bei dem Bestand, wie er jetzt ist, den ich in mancher Hinsicht kritisieren könnte, aber ich möchte nicht eine Situation, dass Sie den Kommunen – und das ist im Endeffekt Ihr Hintersinn, auch wenn Sie es ganz anders darstellen – immer mehr Verantwortung aufbürden, damit sich der Freistaat im Glück der Seligkeit sonnen kann.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich sehe, dass dies nicht der Fall ist. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Ich rufe auf unter dem Artikel 40 in der Drucksache 4/11004 die Nr. 1, Änderungsantrag der Linksfraktion. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe einige Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe die Nrn. 1 bis 15 auf, wie sie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen sind. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthal
Ich rufe die Nr. 16 auf. Das ist ein Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/10992. Wird noch einmal Einbringung gewünscht? – Frau Herrmann, bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen diesen Änderungsantrag jetzt nicht noch einmal, sondern überhaupt ein. Wir haben uns überlegt, an welchen Stellen wir die Änderungsanträge heute hier im Plenum platzieren, um unsere Kritik an der Verwaltungsreform deutlich zu machen. Die Unterrichtung des Landtages über die Lage der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Sachsen ist ein geeigneter Anlass, um diese Kritik zu wiederholen.
Mein Kollege hat heute Morgen schon gesagt, dass wir nicht grundsätzlich gegen eine Reform der Verwaltung sind. Aber wir sind dagegen, dass diese ohne eine Aufgabenkritik durchgeführt wird und damit die erklärten Ziele Effizienz, Transparenz und Bürgernähe nicht umgesetzt werden können.