Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Es gibt noch einen Redebeitrag; Herr Tischendorf, bitte.

Danke, Herr Präsident. – Liebe Kollegen der FDP! Man muss schon bei seiner Aussage bleiben. Es gab das klare Angebot von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und uns, gemeinsam über die Erweiterung nachzudenken, und vorige Woche war der Stand – –

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Bevor der Text da war!)

Bevor der Text da war, als wir ihn gemeinsam erarbeitet haben, war der Stand: „Wir haben zurzeit kein Interesse und sehen auch keine Notwendigkeit, den Untersuchungsausschuss zu erweitern.“

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich finde, es zeichnet die FDP aus, dass sie immer hin- und herschwankt und die Dinge nutzt, wie sie es gerade braucht.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Herr Dr. Hähle, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf

hinweisen, dass es eine Veränderung des Textes zur Erweiterung des Untersuchungsausschusses gegeben hat, auch auf unsere Hinweise hin.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Das ist ja auch in Ordnung!)

Da dies nun geschehen ist, wollen wir uns natürlich nicht verweigern. Selbstverständlich müssen Probleme, die auch das Parlament betreffen, untersucht werden. Wenn dies im Rahmen der Verfassung geschieht, findet es auch unsere Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Herr Nolle, bitte.

Herr Präsident! Ich möchte nur noch einmal kurz auf das eingehen, was Frau Hermenau sagte. Wenn es so ist, dass ein Brief nicht beantwortet wurde, dann möchte ich mich in aller Form dafür entschuldigen.

Er wird wahrscheinlich verloren gegangen sein; aber ich entschuldige mich dafür.

(Leichte Heiterkeit bei der CDU)

Gut. – Wir nehmen also zur Kenntnis, dass man sich auch im Parlament noch entschuldigen kann. – Wird von der Staatsregierung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall. Ich bitte deshalb, dass die Linksfraktion und die Fraktion der GRÜNEN das Schlusswort wahrnehmen. Wird dies gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Dringlichen Antrag der Linksfraktion und der Fraktion der GRÜNEN in der Drucksache 4/10912 (Neufassung) seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 4 Stimmenthaltungen ist dies so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 1 ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kurortegesetzes

Drucksache 4/9466, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/10601, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Es ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Ich frage trotzdem, ob ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Ich frage, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Weichert, das Wort nehmen möchte. – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Dies ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zu den Einzelabstimmungen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kurortegesetzes. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 4/10601 ab. Zunächst stimmen wir über die Überschrift ab. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen ist der Überschrift zugestimmt worden.

Wir stimmen nun über Artikel 1 der Beschlussempfehlung ab. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen?

Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten, damit Zustimmung.

Ich lasse über Artikel 2 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ebenfalls gleiches Abstimmungsverhalten, damit Zustimmung zu Artikel 2.

Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Lesung abgeschlossen. Da es keine Änderungen gab, eröffne ich die 3. Lesung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle deshalb den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kurortegesetzes, Drucksache 4/9466, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Entwurf als Ganzes zugestimmt worden und dieser damit als Gesetz beschlossen. – Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetzes zur Änderung des Befähigungs-Anerkennungsgesetzes Lehrer

Drucksache 4/9249, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/10150, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport

Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Wir beginnen mit der CDU, danach Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der CDU, das Wort zu nehmen.

(Rita Henke, CDU: Für die Koalition!)

Aha; dann bitte Herr Prof. Dr. Weiss für die Koalition.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt ist wahrhaft kein Aufreger, aber er ist notwendig, denn der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, fristgemäß EU-Recht in unserem Land umzusetzen. Das Gesetz wird einerseits mehr Mobilität durch wechselseitige Anerkennung der Berufsbefähigung ermöglichen und andererseits einen Beitrag zur Schaffung des angestrebten gemeinsamen europäischen Bildungsraumes leisten.

Auch wenn das letztere Anliegen durch das vorliegende Gesetz nur gestreift wird, wissen wir doch aus eigener kleinstaaterischer Erfahrung, wie wichtig eine wechselseitige Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungen ist, auch im Lehrerberuf.

(Jürgen Gansel, NPD: Aber nicht auf Kosten der Sprachkompetenz!)

Insofern sollte vom Grundansatz her wohl kaum Dissens zum vorliegenden Gesetz bestehen, es sei denn, man frönt, Herr Gansel, nationalistischer Borniertheit und Kleinkariertheit.

(Jürgen Gansel, NPD: Es geht um Bildungsstandards!)

Mit dem vorliegenden Gesetz öffnen wir unser Land ausgebildeten Lehrern aus anderen EU-Staaten, ohne dabei unsere bewährten Qualitätsstandards, die vielleicht andernorts nicht in der Weise bestehen, aus den Augen zu verlieren. Letzteres wäre in der Tat geschehen, wenn wir uns nicht zu einem solchen Gesetz hätten entschließen können, denn dann hätte die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Berufsgruppe der Lehrer unmittelbare Rechtskraft auch in unserem Land gewonnen.

Das vorliegende Gesetz berücksichtigt dabei auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die zur Berufsausbildung notwendigen Sprachkenntnisse. Hier lag der Maßstab in dem bislang geltenden Gesetz von 1996 sehr hoch. Gefordert wurde nämlich in

§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 das Große Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder ein gleichwertiger Nachweis, falls Deutsch nicht die Muttersprache ist. Dies entspricht der höchsten Stufe C 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, also nahezu muttersprachlicher Sprachbeherrschung.

Nunmehr, nach dem neuen Gesetz, kann das nur noch dann verlangt werden, wenn es zur Ausübung des Berufes auch unbedingt erforderlich ist. Diese Einschränkung ist besonders interessant und wichtig für Lehrer, die in Sachsen als Muttersprachler eine Fremdsprache unterrichten. Jedermann weiß, welch Gewinn es für Schülerinnen und Schüler sein kann, wenn sie Gelegenheit haben, von und mit einem Muttersprachler zu lernen. In diesem Fall ist es sogar gut, wenn der entsprechende Lehrer nicht absolut perfekt in Deutsch ist, weil es dann nahe liegt, die Fremdsprache zumindest in diesem Fach als Verkehrssprache zu nutzen.

Aber auch jenseits des Fremdsprachenunterrichts müssen im konkreten Fall Sprachkenntnisse auf der höchsten Stufe C 2 nicht immer erforderlich sein. Man denke nur daran, dass es zum Beispiel in der gymnasialen Oberstufe längst Usus ist, in einzelnen Fächern bewusst in der Zweitsprache Englisch zu unterrichten, um die Absolventen fit für Europa und die Welt zu machen. Wer könnte das besser als ein Muttersprachler, der zugleich Fachlehrer ist.