Aber auch jenseits des Fremdsprachenunterrichts müssen im konkreten Fall Sprachkenntnisse auf der höchsten Stufe C 2 nicht immer erforderlich sein. Man denke nur daran, dass es zum Beispiel in der gymnasialen Oberstufe längst Usus ist, in einzelnen Fächern bewusst in der Zweitsprache Englisch zu unterrichten, um die Absolventen fit für Europa und die Welt zu machen. Wer könnte das besser als ein Muttersprachler, der zugleich Fachlehrer ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesen Beispielen wollte ich nur deutlich machen, dass die nunmehrige Formulierung im Gesetz mit ihrem Bezug auf den tatsächlichen Einsatz vernünftig ist. Sie gibt dem Arbeitgeber, also der Kultusverwaltung in Vertretung des Freistaates, die Möglichkeit, differenziert zu entscheiden und gegebenenfalls auch Nachqualifizierungen zu fordern oder anzubieten.
Zugleich gehen wir damit einen kleinen Schritt weg vom deutschen Berechtigungswesen, welches immer meint, der formale Abschluss sei entscheidend für die Qualifikation. In vielen anderen Staaten geht es vielmehr um die tatsächlich vorhandene Kompetenz, wo und wie auch immer sie erworben wurde. Das entwertet nicht die formalen Abschlüsse, aber es öffnet auch Wege außerhalb der üblichen formalen Bildungsgänge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten der demokratischen Parteien, ich empfehle Ihnen die
Ich erteile das Wort der Linksfraktion. Wer möchte für die Linksfraktion sprechen? – Niemand. Dann erteile ich der NPD-Fraktion das Wort. Herr Delle, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten des Sächsischen Landtages sollen heute über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG entscheiden. Artikel 63 der besagten EU-Richtlinie legt fest, dass dieses EU-Recht bis 20. Oktober letzten Jahres hätte umgesetzt werden müssen. Damit, meine Damen und Herren, ist es nicht verwunderlich, dass in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom 26. Oktober letzten Jahres – also eigentlich schon damals zu spät – der vorliegende Gesetzentwurf ohne Diskussion durchgewunken werden sollte.
Allerdings hatte damals meine Kollegin Gitta Schüßler, die ich an dieser Stelle krankheitsbedingt vertrete, eine Anhörung beantragt, da das Gesetz schwerwiegende Mängel aufweist. Wie die dazugehörige Anhörung ergab, sind hier insbesondere zwei Themenfelder auszumachen. Dabei handelt es sich einerseits um die Absenkung des pädagogischen Niveaus und andererseits um die juristische Bewertung.
Zum Ersten: Den meisten Abgeordneten in diesem Hause dürften die Auswirkungen nicht annähernd bewusst sein, die sie mit der Richtlinie, ursprünglich einmal geschaffen für Zahnärzte und andere medizinische Berufe, verursachen. Deutschkenntnisse eines durchschnittlichen Zeitungslesers sind unter anderem dann Voraussetzungen, die zukünftig ausreichen sollen, um als Lehrer in Sachsen tätig zu sein.
Aber auch angeblich vorhandene Kenntnisse im Lehramtsbereich sollen zukünftig nicht mehr geprüft werden, was in grobem Gegensatz zu einer Prüfung für sächsische Lehramtsanwärter steht. Damit, meine Damen und Herren, findet eine Ungleichbehandlung statt, die auf dem Rücken der sächsischen Lehrer ausgetragen wird, nur um eine EU-Richtlinie umzusetzen, die eigentlich für ganz andere Berufszweige gedacht war.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf weitere Aspekte hinweisen, sofern Sie, wie zu erwarten ist, diese Richtlinie in der vorliegenden Form beschließen, um dem Diktat der EU zu folgen:
Gerade im ländlichen Raum, meine Damen und Herren, haben sich immer mehr Schulen in freier Trägerschaft gebildet, die unter einem – auch durch dieses Haus verursachten – hohen Kostendruck stehen. Die NPD
Fraktion warnte schon vor einem Jahr vor den Folgen. Aber auch hier wurde blindlings gehandelt und nicht über den eigenen Tellerrand geschaut, meine Damen und Herren. Denn gerade die Schulen in freier Trägerschaft werden es sein, die aufgrund des hohen Kostendruckes auf – so nenne ich es einmal – diese billigen Arbeitskräfte angewiesen sein werden, mit denen die sächsischen Lehrer nicht konkurrieren können. Wenn diese Lehrkräfte lediglich über Deutschkenntnisse eines durchschnittlichen Zeitungslesers –
so definiert sich nämlich das geforderte Große Deutsche Sprachdiplom – verfügen müssen und eine Gleichstellung ihrer Berufsqualifikation bekommen, die eben nicht zwingend durch ein Studium erreicht wurde, dann stellt dies eine Diskriminierung der sächsischen Lehrer dar.
Das ist oder sollte zumindest allen in diesem Hause bekannt sein und dennoch hält die Staatsregierung an der Umsetzung der EU-Richtlinie fest. Dem werden wir als NPD-Fraktion aber nicht tatenlos zuschauen. Wir können und werden deshalb diesem vorliegenden Gesetzentwurf so nicht zustimmen.
Wird von den anderen Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann Herr Minister Flath, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf vereinheitlicht die Anerkennungsgrundsätze von Berufsqualifikationen für die Berufsgruppe der Lehrer. Zugleich trägt er der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Rechnung, indem er den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse konsequent an die Ausübung des Lehrerberufs koppelt. Auch wenn in den letzten Jahren nur wenige EUStaatsangehörige einen Antrag auf Gleichstellung ihres Lehrerdiploms mit der Befähigung zur Ausübung des Lehrerberufs im Freistaat Sachsen gestellt haben, setzen wir mit unserem Gesetzentwurf EU-Recht in Landesrecht um und sind zugleich für mögliche künftige Verfahrensvereinfachungen gerüstet.
Die Vorstellungen der NPD-Fraktion, die diese mit ihrem Änderungsantrag offenbart hat, müssen dagegen zurückgewiesen werden. Sie verkennen nicht nur geltendes Recht, sondern stellen Sachsen auch politisch ins Abseits.
Der ausschließlich redaktionelle Fragen betreffende Änderungsantrag der Regierungsfraktionen fand Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf und ich bitte das Hohe Haus deshalb um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zu den Einzelberatungen. Ich frage Herrn Herbst als Berichterstatter des Ausschusses: Wird das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie vom Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.
Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Befähigungs-Anerkennungsgesetzes Lehrer. Dem liegt ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 4/9249, zugrunde. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport, Drucksache 4/10150.
Ich lasse über die Überschrift abstimmen. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zu Artikel 1 Nr. 1. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der NPD-Fraktion, Drucksache 4/11059. Ich bitte um Einbringung; Herr Gansel, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem am 30. November letzten Jahres das Gesetz zur Änderung des Berufsbefähigungs-Anerkennungsgesetzes für Lehrer von der Staatsregierung noch schnell verabschiedet werden sollte, weil sie es versäumt hatte, eine entsprechende EU-Vorgabe fristgemäß umzusetzen, war es lediglich die NPD-Fraktion, die das Gesetz und die EU-Richtlinie kritisch hinterfragte.
Im November hieß es im Ausschuss für Schule und Sport sinngemäß auf unseren Antrag zur Einberufung einer Expertenanhörung, dass diese gar nicht nötig sei. Es handele sich doch lediglich um eine EU-Richtlinie, die es umzusetzen gelte. Genau das ist der Punkt, den wir in diesem Haus und anderswo immer wieder kritisieren: die blindwütige Bereitschaft deutscher Parlamente, EUVorgaben umzusetzen, völlig losgelöst von deren Inhalt und völlig losgelöst davon, welche Folgen die Umsetzung bestimmter EU-Richtlinien auf unser Land hat.
Herr Minister Flath, insofern nehmen wir Ihren Vorwurf, dass wir mit unserem Widerstand gegen dieses Gesetz Sachsen politisch isolieren würden, durchaus in Kauf. Dann isolieren wir Sachsen in einem Punkt eben politisch und leisten einmal Widerstand gegen die Bonzokraten in Brüssel, wenn wir hierbei schwerwiegende Auswirkungen für den Schulbetrieb in Sachsen sehen.
Meine Damen und Herren! Das Schulrecht ist eines der wenigen Themenfelder, die gemäß Artikel 30 und 70 Grundgesetz noch in Landeshoheit liegen. Wie ernst Sie, die Vertreter der pseudodemokratischen Parteien, das Grundgesetz aber nehmen, offenbarte auch die Anhörung am 30. November letzten Jahres. Durch Ihren Boykott der Anhörung vergaben Sie sich selbst die Chance, der Richtlinie 2005/36/EG entgegenzutreten. Sie waren allerdings nicht willens oder auch nicht in der Lage, eigene Sachverständige zu benennen, um die Standpunkte der NPD zu entkräften. Auch damit haben Sie nach unserer Auffassung wieder einmal ein Musterbeispiel für Demokratieverachtung und schulpolitische Ignoranz geliefert.
Der Abg. Cornelius Weiss von der SPD-Fraktion war der einzige Abgeordnete einer anderen Fraktion – mit Ausnahme des Ausschussvorsitzenden –, der sich bequemte, zur Anhörung zu erscheinen. Aber Kollege Weiss war nur physisch anwesend und erklärte in der darauffolgenden Sitzung des Schulausschusses, dass die Äußerungen unseres Sachverständigen einfach Blödsinn gewesen seien.
Herr Prof. Weiss, auf einen Unterschied sei hingewiesen: Unser Sachverständiger hat jahrelang als Lehrer gearbeitet. Unser Sachverständiger war jahrelang in der Lehrerfortbildung tätig
und kann deswegen wesentlich besser als Sie als emeritierter Professor beurteilen, welche Auswirkungen es auf den Lehrbetrieb an sächsischen Schulen hat, wenn ausländische Lehrer mit mangelhaften Deutschkenntnissen auf die Schüler losgelassen werden. Bleiben Sie in Ihrem akademischen Elfenbeinturm!
Unser Sachverständiger hat Praxisbedenken geltend gemacht. Ich bin jetzt, da ich relativ weitschweifend auf Herrn Weiss und andere Figuren dieses Landtages eingegangen bin,