Protokoll der Sitzung vom 29.09.2009

(Beifall bei der Linksfraktion – Zuruf aus der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag? – Ich stelle fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Meine Damen und Herren, der Antrag ist somit mit Mehrheit abgelehnt.

Ich stelle jetzt den Abschnitt V ohne Veränderung zur Abstimmung. Wer dem Abschnitt V zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist auch der Abschnitt V mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zum Abschnitt VI, Vorlagen. Hier liegen zu den §§ 16 bis 18 keine Änderungsanträge vor. Wir können über diesen Abschnitt abstimmen. Wer diesem Abschnitt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Abschnitt VI mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zum Abschnitt VII, Ausschüsse. Zu den §§ 19 und 20 liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können über diese beiden Paragrafen abstimmen. Wer diesen beiden Paragrafen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die §§ 19 und 20 mehrheitlich, aber mit einigen Stimmenthaltungen angenommen.

Wir kommen zu § 21. Hier liegt die Drucksache 5/38 vor, die sich auch nicht erledigt hat. Ich bitte um die Einbringung der Drucksache 5/38, Nr. 1, Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege Lichdi, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht hier um die Zitierung von Mitgliedern der Staatsregierung. Wir wollen, dass es passiert, wenn ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses dies verlangt und nicht die Mehrheit. Ich glaube, das ist ein Antrag, den wir schon in der letzten Legislaturperiode eingebracht haben und der zwischenzeitlich ein Dauerbrenner ist. Wir werden nicht locker lassen und hoffen, dass wir das irgendwann in die Geschäftsordnung verankert bekommen. Vielen Dank.

Vielen Dank für die Einbringung. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Bitte, Herr Kollege Piwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte den Kollegen Lichdi, noch einmal ganz genau zu überprüfen, ob er uns die richtige Begründung zum Antrag geliefert hat. Es geht nicht um die Herbeizitierung von Mitgliedern der Staatsregierung, sondern es geht um das Selbstbefassungsrecht. Möchten Sie vielleicht das noch einmal begründen? – Möchte er nicht. Dann rede ich trotzdem dagegen.

(Lachen bei CDU und FDP und vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die Ausschüsse haben in allererster Linie die Aufgabe, wie es im § 21 der Geschäftsordnung klar geregelt ist, die überwiesenen Vorlagen aus dem Plenum zu bearbeiten und zu behandeln. Nur ausnahmsweise ist es ihnen möglich, darüber hinausgehend über andere Themen zu diskutieren – das sogenannte Selbstbefassungsrecht. Wir halten es für richtig und wichtig, dass nur mit Mehrheit im Ausschuss beschlossen werden kann, wenn man sich diesem Selbstbefassungsrecht hingibt. Was würde passieren, wenn wir den Änderungsantrag annehmen würden? Die Opposition hätte die Möglichkeit, nach Belieben mit eigenen Themen die Ausschussarbeit lahmzulegen, und die überwiesenen Vorlagen würden nur schleppend behandelt. Das wollen wir nicht. Die Ausschüsse sollen effektiver arbeiten und vor allen Dingen dem Plenum dienen. Deswegen bitten wir darum, den Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen hierzu? – Ich stelle keine weitere Wortmeldung fest. Wir können über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Ich stelle fest, der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir müssen noch über § 21 in seiner ursprünglichen Form abstimmen. Wer diesem Paragrafen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen bei der SPD. Damit ist § 21 in seiner ursprünglichen Form beschlossen.

Wir kommen zu den §§ 22 bis 29. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können über die Paragrafen insgesamt abstimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Diesen stelle ich nicht fest. Wer den §§ 22 bis 29 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen die §§ 22 bis 29 mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen zu § 30. Hierzu liegt uns Nr. 6 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/36, vor. Kollege Bartl, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen mit diesem Änderungsantrag erreichen, dass in § 30 Abs. 2 nach Satz 2, der Fragen der Tagesordnung in den Ausschüssen regelt, folgender Satz 3 hinzugefügt wird: „In die Tagesordnung jeder Ausschusssitzung ist ein Punkt ‚Anfragen an die Staatsregierung’ aufzunehmen.“

Die Kolleginnen und Kollegen, die bereits in den vorangegangenen Legislaturperioden, vor allem in der letzten, Mitglieder dieses Hohen Hauses waren, wissen, dass es zwischen den Fraktionen einen Streit darüber gab, ob auch in den Ausschüssen die Abgeordneten regelmäßig das Recht haben, Anfragen an die anwesenden Vertreter der Staatsregierung zu stellen.

Es ist die vornehme Aufgabe der Geschäftsordnung, im Parlamentsbetrieb zutage getretene Unklarheiten zu regeln. Die Regelung in der Verfassung ist eindeutig. Demnach ist das Fragerecht des Abgeordneten eines seiner Kernrechte. In Artikel 51 Abs. 1 heißt es dazu: „Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen haben die Staatsregierung oder ihre Mitglieder im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“

Wir wissen, dass seinerzeit, im Innenausschuss beginnend, das Fragerecht nicht gewährt wurde. Dazu gab es einen längeren Disput und eine schriftliche Expertise des Juristischen Dienstes.

Um all diese Auseinandersetzungen in Zukunft zu vermeiden, wollen wir gern, dass der von mir zitierte Satz unseres Änderungsantrages aufgenommen wird. Ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt in den Ausschusssit

zungen soll also „Anfragen an die Staatsregierung“ lauten. Das halten wir für zweckmäßig und praxisgerecht.

Wir bitten darum, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Vielen Dank. Gegenrede? – Bitte, Kollege Herbst.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir halten die zusätzliche Regelung für nicht notwendig. In der Vergangenheit haben wir gesehen, dass das ohne Probleme möglich ist, wenn sich die Ausschussmitglieder und der/die Ausschussvorsitzende auf ein vernünftiges Verfahren geeinigt haben. Deshalb brauchen wir das aus unserer Sicht nicht in der Geschäftsordnung zu verankern.

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte, Kollege Dr. Gerstenberg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin vorhin in meiner Rede schon darauf eingegangen, dass dieser Punkt auch aus unserer Sicht in der Geschäftsordnung dringend regelungsbedürftig ist. Wir sind der Überzeugung, dass es vor dem Verfassungshintergrund überhaupt keine andere Möglichkeit gibt, als eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Wir werden also diesem Änderungsantrag der Linksfraktion zustimmen, aber im Anschluss dennoch einen eigenen Änderungsantrag für einen eigenständigen § 40 a der Geschäftsordnung zum Fragerecht der Abgeordneten vorlegen, weil wir glauben, dass der Gegenstand damit noch besser normiert wäre.

Vielen Dank. Kollege Bartl.

Ich stelle nicht in Abrede, dass die Fassung, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag vorschlägt, der Wertigkeit des Anliegens „Interpellationsrecht des Abgeordneten“ sogar noch mehr gerecht wird. Wir werden dem Antrag demzufolge zustimmen. Aber mindestens der von uns vorgeschlagene Satz muss aufgenommen werden. Kollege Herbst, es kann wirklich nicht so sein, dass die Durchsetzung des Fragerechts der 134 Abgeordneten in den Ausschüssen vom Goodwill des jeweiligen Ausschussvorsitzenden abhängig ist und davon, wie er gestrickt ist, ob er in der Lage ist, unparteiisch zu führen, ob er die Verfassung kennt oder nicht. Das ist eine unannehmbare Begründung für die Ablehnung unseres Antrages und passt unter dem Aspekt, dass die Mehrheitsfraktion – nicht die FDP, sondern die CDU – vor dem Verfassungsgerichtshof wiederholt gerade in puncto Fragerecht die Leviten gelesen bekommen hat, mit den notwendigen Regelungsbedingungen nicht zusammen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Vielen Dank, Kollege Bartl. – Die Argumente scheinen ausgetauscht. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb schreiten wir zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir müssen nunmehr über § 30 – der Änderungsantrag ist soeben abgelehnt worden – in seiner ursprünglichen Fassung beschließen. Wer diesem Paragrafen zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist § 30 mehrheitlich angenommen worden.

Zu den §§ 31 und 32 liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können also über diese beiden Paragrafen abstimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Wer diesen beiden Paragrafen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die §§ 31 und 32 bei Gegenstimmen dennoch mit Mehrheit angenommen worden.

Zu § 33 liegen uns zwei Änderungsanträge vor. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion der NPD in der Drucksache 5/24.

Bitte, Herr Dr. Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es vorhin in meiner Rede bereits angesprochen. Uns geht es darum, die Öffentlichkeit in den Ausschüssen herzustellen. Es ist schon fast ein Paradoxon, wenn § 33 mit „Öffentlichkeit der Ausschüsse“ überschrieben ist, der Abs. 1 aber gleich lautet: „Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.“ Die Transparenz der Ausschusssitzungen wird dadurch erhöht, dass sie durch Bürger selbst oder durch Pressevertreter besucht werden können. Ich denke, der Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse würde das keinen Abbruch tun und vielleicht sogar die Debatten in den Ausschüssen deutlich beleben.

Vielen Dank. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/37, und beginnen mit Nr. 1.

Ich bitte um Begründung durch die Einbringer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir möchten gemeinsam mit der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die grundsätzliche Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen beantragen. Die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen trägt dazu bei, dass über

Themen, die wir sonst erst im Plenum des Sächsischen Landtages behandeln, relativ rasch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, wobei die Fraktionen ihre unterschiedlichen Positionen darlegen können. Dafür gibt es in der gesamten Bundesrepublik gute Beispiele. Eine solche Regelung würde uns nicht dazu zwingen, vier Wochen später im Rahmen der Debatte über eine Beschlussempfehlung zu später Stunde das Thema noch einmal hervorzuholen, sondern wir könnten der Öffentlichkeit deutlich zeigen, dass wir ein Parlament sind, das für die Bürgerinnen und Bürger da ist und das sich ihnen gegenüber auch durch seine Ausschussarbeit öffnet.

Vielen Dank, Herr Tischendorf. – Kollege Piwarz, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen bei dem Regel-AusnahmeVerhältnis der Geschäftsordnung bleiben. Schon heute gibt es für jeden Ausschuss die Möglichkeit, die Öffentlichkeit herzustellen. Das bedarf eines Beschlusses der Mehrheit des Ausschusses.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Wie oft haben Sie das gemacht?)

Wir halten es nicht für angemessen, grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen durchzuführen. Die wichtige parlamentarische Bühne ist das Plenum und soll nicht der Ausschuss sein. Dort findet die Sacharbeit statt. Das wollen wir gern beibehalten. Wir sind dabei in guter Gesellschaft. Sowohl im Bundestag als auch in zehn anderen Landtagen ist die Nichtöffentlichkeit festgehalten. Dem wollen wir uns anschließen. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall der Abg. Steffen Flath, CDU, und Torsten Herbst, FDP)

Vielen Dank. Gibt es noch Wortmeldungen? – Herr Kollege Dr. Gerstenberg, bitte.

Ich halte es natürlich für eine schwierige Argumentation, dass in zehn Landtagen die Nichtöffentlichkeit die Regel ist. Dort kann es ja auch anders aussehen. In den anderen sechs ist die Öffentlichkeit die Regel.

Das Wichtige für uns ist, dass sich Befürchtungen, die Öffentlichkeit würde für Schaufensterreden missbraucht, in diesen Landtagen nicht bestätigten. Wir sehen in der 5. Legislaturperiode einen dringenden Grund, diese Öffentlichkeit noch stärker als bisher herzustellen. Wir verlagern mehr Arbeit in die Ausschüsse. Die Anträge und die Großen Anfragen sollen im Plenum beschränkt werden. Das muss sich alles in den Ausschüssen abspielen. Da muss es nach unserer Überzeugung Hand in Hand gehen, dass in den Ausschüssen Öffentlichkeit hergestellt wird.