Protokoll der Sitzung vom 19.05.2010

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Neukirch. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft eine gesetzliche Regelung, die Teil – das wurde schon gesagt – eines Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz in Sachsen ist. Deshalb ist es auch wert, darüber etwas länger zu sprechen und zum Kinderschutz noch etwas zu sagen.

Der Kinderschutz hatte in der vergangenen Legislaturperiode eine hohe Priorität. Sowohl im Bund als auch im Land ist viel passiert. Fast alle Bundesländer haben derzeit ein Gesetz zur Früherkennungsuntersuchung und fast alle Bundesländer haben daneben noch Projekte zum Kinderschutz, die die Fortbildung und Vernetzung der verschiedenen Akteure in dem Bereich zum Ziel haben – so auch Sachsen. Das Handlungskonzept für den präventiven Kinderschutz geht weit über das hinaus, was im Gesetzentwurf steht, aber es ist davon mit betroffen.

Man darf sich aber nicht hinter diesem Gesetz verstecken und muss die weiteren guten Maßnahmen, die im Konzept vorhanden sind, dennoch in Angriff nehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Änderungen zum Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchungen. Die Einzelheiten hat Herr Krauß schon erläutert. Ich will der gesamten Diskussion zwei Punkte voranstellen, die wir nicht verwechseln dürfen, die sich aber miteinander ergänzen müssen.

Erstens. Es geht darum, in der Gesellschaft ein Klima herzustellen, welches die Familien besser darin unterstützt, für ein gesundes Aufwachsen in einem fördernden Umfeld der Kinder sorgen zu können. Zweitens. Natürlich muss es daneben ein Warnsystem, ein Netzwerk Frühe Hilfen für die Familien mit Kindern und Jugendlichen geben, in denen Vernachlässigung, Misshandlung oder anderes droht oder bereits eingetreten ist. Das sind zwei Punkte, die auch vom Gesetz berührt werden.

Das ursprüngliche Gesetz verfolgte drei Zielstellungen: erstens die Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Kindern insgesamt durch eine bessere Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen, zweitens die Verbesserung des Kinderschutzes durch den Aufbau lokaler Netzwerke, indem man Vernetzung der Akteure betreibt, und drittens ein lernendes System, nämlich eine Evaluierung des Gesetzes für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Sachsen.

Zum ersten Punkt. Auch dazu hat Frau Lauterbach schon etwas gesagt. Jedes Kind profitiert von den Untersuchungen, indem kleine Probleme möglichst frühzeitig erkannt werden und aus kleinen Problemen eben keine großen Probleme werden. Wir alle kennen die Debatten über die Zunahme von gesundheitlichen Risiken, beispielsweise

Adipositas, oder auch die Zunahme psychischer Erkrankungen. Hier dient eine stärkere Inanspruchnahme der vorbeugenden Untersuchungen allen Kindern. Bezogen auf den Kinderschutz wird sich die Wirkung dieser Regelung wahrscheinlich eher in Grenzen halten. Aber auch das kann man heute noch nicht genau sagen. Es muss mit Erfahrungen anderer Bundesländer erst überprüft werden, da diese andere Meldesysteme im Einladungswesen haben.

Von daher kann dem Ziel des Einladungswesens, einen Beitrag zum gesunden Aufwachsen der Kinder zu leisten, nichts entgegengehalten werden. Die Einwände kommen meistens im Hinblick auf die komplexe Organisationsstruktur, auf den aufwendigen Datenabgleich und die damit verbundenen hohen Kosten. Weil das so komplex ist, beraten wir heute über die Novellierung und weil sich erst in der Praxis herausstellt, was geht und was nicht geht.

Der zweite, aus meiner Sicht aber wichtigere Punkt im ursprünglichen Gesetz war der des Aufbaus der Kinderschutznetzwerke vor Ort. Die Verzahnung von bestehenden Hilfsangeboten mit allen Akteuren im pädagogischen und gesundheitlichen Bereich ist, denke ich, ein sehr wichtiger Punkt, um beim Kinderschutz voranzukommen.

Nach dem Gesetz wurden in allen Regionen lokale Netzwerke initiiert. Diese waren und sind mit personellen Ressourcen durch den Freistaat untersetzt. Ich denke, das ist richtig so, und hier muss weitergemacht werden.

Gerade bei den lokalen Netzwerken sehe ich den größten Weiterentwicklungsbedarf, wenn ich das Handlungskonzept im Ganzen in den Blick nehme. Besonders die Stärkung der örtlichen Ebene ist wichtig, um diese Netzwerke im Sinne des Kinderschutzes effektiv arbeiten zu lassen.

Daneben geht es aber auch um die Fort- und Weiterbildung des pädagogischen und gesundheitlichen Personals. Auch hierzu haben wir letztes Jahr gemerkt, dass es durchaus Differenzen in den Ansichten gibt. Warum das Curriculum der Familienhebammen in Sachsen ein anderes ist als das, was bundesweit anerkannt wird, erschließt sich nicht wirklich.

Wichtig war uns als SPD im letzten Jahr die Erkenntnis, dass Netzwerkarbeit eben nicht einfach so nebenbei passiert, weil man sie gerade braucht, sondern dass es zusätzlicher Ressourcen bedarf, um ein Netzwerk aufzubauen und vor allen Dingen arbeitsfähig zu halten. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich der Freistaat in der Umsetzung des Konzeptes weiterhin dazu bekennt, dies weiter zu unterstützen.

Auch die anderen Förderungen aus dem Kinderschutzkonzept, nämlich der Zuschuss zu maximal vier Personalstellen in den örtlichen Jugendämtern, ist wichtig. In Dresden oder in anderen Landkreisen werden diese Ressourcen dazu genutzt, um den Willkommensbesuch nach der Geburt eines Kindes durchzuführen. Diese Besuche werden von den Familien als wirkliches Angebot

verstanden und nicht als Eingriff in ihre Familienhoheit angesehen. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Wenn ich an die Personalausstattung der Jugendämter denke und an die konkreten Angebote in der Hilfe zur Erziehung, gibt es noch viel zu tun, wo wir das Handlungskonzept auch weiterentwickeln müssen.

Der dritte zentrale Punkt des Gesetzes ist sozusagen das lernende System, also den Maßnahmen im Gesetz eine wissenschaftliche Begleitung zu geben, damit dieses Konzept aus den Erfahrungen, die wir gemacht haben, weiterentwickelt werden kann.

Das ist der Punkt, der im Änderungsgesetz bedauerlich ist, weil hier aufgeweicht wird. Es wird gesagt: Wissenschaftliche Evaluierung, mal sehen, ob das auch notwendig ist. Ursprünglich hatten wir gesagt: Es ist ganz wichtig, bei der Weiterentwicklung sowohl die wissenschaftliche Fundierung als auch die Berichte aus der Praxis zu haben. Deshalb stand im Gesetz: eine wissenschaftliche Evaluation plus die Berichte des Landesjugendamtes und der Akteure vor Ort. Dieses zusammenzuführen und Theorie und Praxis zu benutzen, das Netzwerk weiter auszubauen und den Kinderschutz auszubauen, war eigentlich eine sehr gute Sache. Es ist ziemlich schade, dass das im vorliegenden Änderungsgesetz verloren geht.

Im Ausschuss gab es zwei Argumente für die Änderung: zum einen, dass man sich das als Staatsregierung offenhalten wolle, und zum anderen kam das Argument, dass es zu kurzfristig sei, um eine gute wissenschaftliche Evaluierung hinzubekommen. Ich denke, beides deutet darauf hin, dass wir die wissenschaftliche Evaluierung wahrscheinlich nicht bekommen werden. Ich hoffe trotzdem, dass die Erfahrungen aus dem Netzwerk zu einer guten Weiterentwicklung des Gesetzes führen werden. Für uns ist das aber ein Punkt, den wir ablehnen, sodass wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten müssen.

In anderen Punkten, in denen die Staatsregierung die Evaluierung anweisen darf, wird es nicht so einfach vom Tisch gewischt, ob das wissenschaftlich begleitet werden muss oder nicht. Ich freue mich auf die demnächst zu führende Diskussion zur Erprobungsregelung im Heimgesetz, bei der wir die Evaluierung noch einmal diskutieren werden.

Zusammenfassend sage ich: Die nachträglichen Korrekturen im Einladungswesen begrüßen wir. Wir lehnen aber die Aufweichung der Evaluierung ab und werden uns deshalb der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Herrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Wir haben uns im vergangenen Jahr bei der Diskussion zum

Gesetz offensichtlich nicht ausreichend Zeit genommen. Deshalb haben wir es heute wieder auf der Tagesordnung.

Die Kritikpunkte unserer Fraktion aus der letzten Legislaturperiode sind bei der Änderung des Gesetzes nicht berücksichtigt worden.

Auch die grundlegende Kritik des Datenschutzbeauftragten an der Vorgehensweise ist mit dieser Novellierung nicht aus der Welt. Das hat Herr Schurig im Ausschuss sehr deutlich gemacht. Ich begrüße den Entschluss der Koalition sehr – nachdem sie festgestellt hat, dass das Gesetz in der Praxis nicht so funktioniert, wie sie sich das vorgestellt hat –, uns die Novellierung vorzulegen und damit einzugestehen, dass es nicht vollkommen war, und im Zuge dieser Novellierung die Argumente des Datenschutzbeauftragten, nur die vorgesehenen Änderungen betreffend, aufzugreifen und umfassend umzusetzen. Deshalb habe ich mich im Ausschuss beim Änderungsantrag enthalten.

Insgesamt sind unsere Kritikpunkte am Gesetz nicht ausgeräumt worden. Es waren doch vor allem die Berichte in den Medien über Kindesvernachlässigung und Gewalt an Kindern, die sowohl den Bund als auch die Länder dazu gebracht haben, diese Gesetze auf den Weg zu bringen. Es war nicht in erster Linie der Gedanke, die Bereitschaft der Eltern zu erhöhen, Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen, um auf medizinische Probleme aufmerksam zu werden. Der Ausgangspunkt war Kindesvernachlässigung. Die Frage ist zu stellen, ob mit diesem Gesetz dem Ziel Genüge getan wird.

Es gibt Untersuchungen in verschiedenen europäischen Ländern, die – ich nenne sie so – verpflichtende bzw. nicht verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen vorsehen, die zeigen, dass eine Verpflichtung, wie wir sie hier vornehmen, nicht dazu führt, dass eine signifikante Erhöhung der Rate der teilnehmenden Kinder erreicht wird. Das heißt, wir hätten andere Mittel benutzen sollen – es gibt auch andere Maßnahmen –, um Eltern davon zu überzeugen, sich an Vorsorgeuntersuchungen zu beteiligen.

Die Koalition macht mit dem Gesetz Folgendes: Sie verwendet eine Vorsorgeuntersuchung – die ursprünglich dazu vorgesehen war, eine altersgerechte Entwicklung der Kinder zu beobachten bzw. Entwicklungsverzögerungen zu erkennen – als Nebeneffekt – so nannte es Herr Krauß –, um Kindesvernachlässigungen zu entdecken. Genau das wird nicht passieren; das wird scheitern. Wenn man den Punkt 1, Gesundes Aufwachsen der Kinder, im Auge hat, hätte man andere Mittel verwenden können, um die Akzeptanz zu erhöhen. Bei Punkt 2 stelle ich prinzipiell infrage, ob er überhaupt erreicht wird. Damit bin ich nicht allein.

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat gesagt, dass solche Gesetze kaum geeignet sind, Missbrauch und Vernachlässigung festzustellen. Verfügbare Screeningelemente für Regulationsstörungen, hyperkinetische Störungen, Störungen des Sozialverhaltens und Entwicklungsstörungen würden nicht eingesetzt. Dabei ist eine

systematische Erhebung der emotionalen, psychosozialen und kognitiven Entwicklung des Kindes zur Erkennung von Misshandlungen und Vernachlässigung unerlässlich. Ich denke, darauf sind diese Vorsorgeuntersuchungen nicht ausgerichtet. Deshalb können sie uns über die gesundheitliche Entwicklung hinaus kaum Anhaltspunkte liefern, die dazu geeignet sind, Vernachlässigung von Kindern zu finden. Genau deshalb wäre eine wissenschaftliche Begleitung des Gesetzes unbedingt notwendig gewesen, damit wir erkennen können, ob das Ziel, das mit diesem Gesetz verbunden wird, überhaupt erreicht wird. Es ist schade, dass diese wissenschaftliche Begleitung, wie meine Kollegin bereits sagte, in der Novellierung nicht mehr zwingend vorgesehen ist.

Es gibt einige Bundesländer, die mittlerweile Kinderschutzgesetze in ähnlicher Form eingeführt haben. Auch dort lässt sich nicht nachweisen, dass damit mehr Fälle von Kindesvernachlässigung entdeckt bzw. aufgeklärt werden. Für diesen zweifelhaften Fortschritt nehmen wir aber in Kauf, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Arzt erheblich beeinträchtigt werden kann, allein deshalb, weil Eltern – ob uns das passt oder nicht – Ärzte als verlängerten Arm der Jugendamtes wahrnehmen und vielleicht bestimmte Probleme, die sie mit ihren Kindern haben, nicht mehr ansprechen werden. Der Grund ist ihre Angst, dass das Jugendamt davon Kenntnis erhält. Ich nenne das Problem Schreikinder.

Weiterhin werden Eltern, die es darauf anlegen, nicht erkannt zu werden, häufig den Arzt wechseln, sodass er über keinen längeren Zeitraum die Entwicklung des Kindes verfolgen kann.

Insgesamt wollen wir dafür 2,2 Millionen Euro einsetzen. Das Geld hätte an anderer Stelle besser eingesetzt werden können. Dazu kommt, dass die Gesundheitsämter nicht in der Lage sein werden, mit ihrer derzeitigen Ausstattung den Aufgaben des Gesetzes nachzukommen. Auch die Jugendämter sind, trotz der angesprochenen weiteren Unterstützung im Rahmen früher Hilfen, nicht ausreichend ausgestattet. Das wird dazu führen, dass Eltern für eine Beratung beim Jugendamt oder in Beratungsstellen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Die gesundheitliche Entwicklung betreffend, müssen wir daran denken, dass wir zum Beispiel die Frühförderung entsprechend ausstatten. Wenn wir schon annehmen, dass wir gesundheitliche Beeinträchtigung stärker feststellen, dann müssen wir auch darauf reagieren und diejenigen, die die Kinder beim gesunden Aufwachsen begleiten, entsprechend ausstatten.

Wir werden das Gesetz aus den von mir angeführten Gründen ablehnen. Ich hätte mir gewünscht, dass den Bedenken aus der letzten Legislatur stärker Rechnung getragen worden wäre.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Herrmann, vielen Dank für Ihren Beitrag. – Als nächster Redner ist Herr Dr. Müller, NPD-Fraktion, gemeldet. Herr Dr. Müller ist nicht anwesend. Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Damit treten wir in die zweite Runde ein. Für die FDP-Fraktion spricht Frau Abg. Schütz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Präventiver Kinderschutz vor Ort ist Hauptanliegen der FDP hier in Sachsen. Von Anfang an haben wir die Bildung der lokalen Netzwerke unterstützt und stehen auch heute, nach wie vor, mit unserer ganzen Kraft dahinter, ebenso hinter dem Handlungskonzept der Staatsregierung, die nur das eine, nämlich das Wohl des Kindes, im Auge hat.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vieles ist zur Gesetzesänderung bereits gesagt worden. Ich möchte einige Punkte zusammenfassen, die mir besonders wichtig sind. Warum sprechen wir heute noch einmal zum Kinderschutzgesetz? In der vergangenen Legislaturperiode ist dieses von CDU und SPD beschlossen worden. Es musste jetzt erneut aufgegriffen und überarbeitet werden, um – wie es vorhin gesagt wurde – die handwerklichen Fehler zu korrigieren, die aufgrund der geringen Zeit, die wir uns in der letzten Legislatur dazu genommen haben, gemacht wurden. Wenn es immer heißt „die Koalition muss jetzt neu …“, dann hat das etwas damit zu tun, dass die Koalition neu ist: Sie heißt jetzt CDU/FDP.

(Zuruf von der SPD)

Ich möchte nur ein Beispiel nennen, das sehr elementar ist: Die Grundrechtseinschränkung wurde im alten Gesetz nicht ausgewiesen. Ich denke, es ist sehr wichtig, was wir hier nachholen müssen. Darauf, was an Änderungen noch wesentlich ist und in dem Fall auch angepasst wurde, möchte ich kurz eingehen. Die Eltern erhalten vorab ein Einladungsschreiben von der Kassenärztlichen Vereinigung, in dem auf die Bedeutung der Untersuchung hingewiesen wird. Außerdem wurden – Frau Herrmann, darin möchte ich Ihnen widersprechen – die Bedenken, die im vergangenen Jahr vorgetragen wurden, ausgeräumt. Wir haben den Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Schurig, umfassend einbezogen. In enger Abstimmung mit ihm wurde besprochen, welche Daten tatsächlich notwendig sind und erfasst werden sollen. Zum Beispiel sollte die Krankenversicherungsnummer mit übermittelt werden. Wir haben gefragt: Wozu? Diese hat dabei, wenn es um das Kindeswohl geht, nichts zu suchen.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Datenlöschung durch die Gesundheitsämter. Sie wurde noch einmal explizit in das Gesetz aufgenommen. Das heißt, sobald die Untersuchungen stattgefunden haben, werden die Daten der jeweiligen Untersuchung, auch die Daten der Eltern, konsequent gelöscht, spätestens mit Vollendung

des 5. Lebensjahres. Hier ist Rechtsklarheit geschaffen worden.

Die Evaluation – das war mir besonders wichtig – beginnt bereits in diesem Jahr. Das heißt, sobald die ersten Kinder eingeladen werden, werden parallel dazu die Auswertungen laufen. Je eher wir Ergebnisse darüber gewinnen werden, ob das Gesetz tatsächlich seinen Zweck erfüllt und wie konsequent die Teilnahme der Kinder an den Untersuchungen erfolgt, desto besser ist es.

Von den Vorrednern ist es bereits angesprochen worden: Auch ich halte eine wissenschaftliche Grundlage für erforderlich, wenn sie sinnvoll und angemessen ist. Diese Möglichkeit einer wissenschaftlichen Fundierung lässt uns das Gesetz offen. Das ist keine Absage an die wissenschaftliche Untersuchung; dies sei noch einmal deutlich gesagt.