Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zum Fazit. Es gibt Optimierungs- und Lückenschlussbedarf bei staatlichen Kontrollen. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass sich die Verbraucherschutzministerkonferenz gestern darauf geeinigt hat. Aktionismus und Bürokratie nützen hierbei nichts. Es muss sich grundlegend und dauerhaft etwas im Denken ändern. Ich begrüße ebenso ausdrücklich, dass die Häuser von Frau Staatsministerin Clauß und Herrn Staatsminister Kupfer in dieser Sache eng kooperieren. Wir brauchen eine Stärkung der Eigenverantwortung der Marktteilnehmer und seitens der Hersteller Ehrlichkeit und Transparenz, verbunden mit einem ehrlichen Geschäftsgebaren, um die Kundenzufriedenheit zu stärken.
Der 14-Punkte-Aktionsplan, den die Frau Staatsministerin ansprach, muss umgesetzt werden. Hierbei ist nicht nur der Freistaat Sachsen, sondern sind alle anderen Bundesländer mit in der Pflicht.
Ich ergreife später noch einmal das Wort, um zum Thema Kochkompetenz zu sprechen, schließe aber vorerst mit dem Hinweis: Lebensmittel sind Mittel zum Leben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch das zielgerichtete Krisenmanagement des Bundes und der zuständigen Bundesländer konnten die Betroffenen der Dioxinverunreinigungen im Futterfett entlang der Produktionskette schnell identifiziert und im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes konsequent von der weiteren Vermarktung ausgeschlossen werden. Dadurch wurde das Risiko für die Verbraucher wesentlich minimiert. Hieran zeigt sich: Unsere bestehenden Gesetze greifen und Informationsflüsse funktionieren.
Die Vielfalt der heute angebotenen Lebensmittel ist – zumindest für mich – nicht mehr überschaubar. Über 10 000 Lebensmittel finden Sie in einem Supermarkt, und das – dies möchte ich deutlich sagen – ist auch eine Antwort auf unsere Verbraucherwünsche. Dass sich nicht nur in der Quantität etwas geändert hat, sondern auch in der Qualität, zeigen immer wieder die Untersuchungen der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen des Bundesverbandes. Hier weisen unsere Lebensmittel einen sehr hohen Standard aus.
Allein im Lebensmittelbereich gibt es über 200 Normen, die drei Hauptziele verfolgen: den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten, den Verbraucher vor Täuschungen zu schützen und der Öffentlichkeit sachgerechte Informationen zukommen zu lassen. Diese Ziele können aber bei einer solch langen Herstellungskette, wie wir sie in dem im Augenblick zu diskutierenden Fall haben, nur mit einer gemeinsamen Verantwortung eines jeden Teiles der Kette erreicht werden, von der Eigenverantwortung des Lebensmittelunternehmens bis zur behördlichen Kontrolle.
In einem aktuellen Dioxinfall – ich darf sagen, es gab in den letzten Jahren mehrere; im Jahr 2004 allein zwei Fälle – hat es nur knapp eine Woche gedauert, bis aufgrund der Behördenermittlungen die Herstellungskette zurückverfolgt wurde und die Spur zu einer Firma in SchleswigHolstein führte – darauf sind meine Vorredner bereits eingegangen –, bis zu dem Punkt, dass sich nach dem jetzigen Erkenntnisstand für diese Firma der Verdacht hält, dass Hinweise dort vor Ort ignoriert und Grenzüberschreitungen nicht verpflichtend gemeldet wurden. Das ist leichtfertig und – ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen –, wenn es sich bestätigt, kriminell. Solche Leichtfertigkeiten darf es in der Futtermittelindustrie nicht geben. Sie sind in Lebensmittelherstellungsprozessen gefährlich und verantwortungslos.
Was in Futterfette darf und was nicht, wird streng überwacht. Es gibt neben den EU-Richtlinien die zusätzlichen Qualitätsstandards, die bei der Registrierung von Betrieben, aber auch auf Länderebene geführt werden; und wenn heute Reinheitsgebote für Tierfutter und verstärkte
Kontrollen – vor allem von den GRÜNEN – gefordert werden, dann muss ich zurückrufen: Ich habe bereits auf 2004 hingewiesen. Damals waren Sie in der Bundesregierung und hätten alle diese Regelungen bereits selbst treffen können.
Uns muss aber auch klar sein: Die Kontrolle jeder einzelnen Futtermittelkomponente ist weder machbar noch finanzierbar, und ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Letztlich bietet auch ein Reinheitsgebot keine hundertprozentige Sicherheit; denn Fahrlässigkeit und kriminelles Handeln können selbst die schärfsten Gesetze und dichtesten Kontrollen nicht kompetent verhindern, so wie es sich im Augenblick auch im aktuellen Fall darstellt.
Uns als FDP/CDU-Regierung geht es um konstruktive Lösungen, und es geht uns darum, den aktuellen Fall zu prüfen und Lösungen zu finden, die das Risiko für den Verbraucher minimieren – aber weder mit Hysterie noch mit Arroganz. Deshalb sage ich an dieser Stelle: effektive Kontrollen, Transparenz im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes: ja. Aktionismus, nur um den Verbraucher zu beruhigen und die eigene Bedeutung zu betonen: ein deutliches Nein. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit CDU und FDP wird es ein überlegtes Handeln in diesem Fall geben – zum Schutz der Verbraucher und der verantwortungsbewussten Lebensmittelhersteller.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Staatsministerin, ich bin froh, dass Sie zu Beginn der Debatte die Verantwortung übernommen und sich gestellt haben; denn Sie haben die Verantwortung ja auch inne, und ich möchte deshalb eines zurückweisen: den Versuch, die Verantwortung an die Landkreise abzuschieben, der im Vorfeld in einigen Stellungnahmen unternommen worden ist.
Es ist völlig klar, wir haben in Sachsen eine geteilte Zuständigkeit. Die Landkreise sind für die Kontrollen zuständig, aber die Länder sind grundsätzlich für die Futtermittelkontrolle verantwortlich in der geteilten Zuständigkeit zwischen Kontrolle und Untersuchungsanstalt mit Labor auf Landesebene, und ich möchte darauf verweisen, dass die Situation, die wir jetzt diskutieren, aus Versäumnissen in der Vergangenheit resultiert. Das Hauptproblem, das wir angesichts der immer wiederkehrenden Dioxinskandale vorfinden, ist die fehlende Veröffentlichungspflicht.
Es ist schön, Frau Staatsministerin, wenn Sie Ihr Verständnis für den Appetitverlust der Verbraucherinnen und Verbraucher hier zum Ausdruck bringen. Aber ich möchte
sagen: Appetit durch Information? Das Problem bleibt doch, Verbraucher(innen) müssen wissen können, aus welchen Betrieben belastete Lebensmittel hervorgehen. Wir werden Ihre Initiative zur Einrichtung einer Homepage bzw. eines Webangebotes prüfen, aber es bedarf einer grundlegenden gesetzlichen Änderung; denn Rechtsverstöße ohne Nennung der Betriebe zu veröffentlichen ist, wie wenn man sagen würde: Im Heuhaufen haben wir eine Nadel versteckt, aber wir zeigen sie Ihnen nicht. Wer sich hineinlegt, nimmt das Risiko in Kauf, sich daraufzusetzen. Bezogen auf Lebensmittel ist das ein verantwortungsloser Umgang mit der Gesundheit und dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger. Wir wiederholen unsere Forderung: Da, wo Verunreinigungen sind, müssen auch die Namen der Unternehmen genannt werden.
Es braucht die Kennzeichnung der Zurückverfolgbarkeit von Fleisch. Sie, Frau Clauß, haben das auch vorgeschlagen; aber wir fordern Sie auf: Machen Sie doch Nägel mit Köpfen. In Sachsen haben Sie die Möglichkeit dazu. Wir erwarten auch, dass Sie sich auf Bundesebene für eine Kennzeichnungspflicht – und zwar Pflicht! – einsetzen.
Dazu möchte ich auf einen Punkt langjähriger Fehlsteuerung verweisen. Das System der Dioxinüberwachung war völlig falsch aufgestellt. Die Verpflichtung war lediglich, dass die Unternehmen selbst Prüfdienstleister bezahlten, die die Unbedenklichkeit ihrer Produkte zertifizierten. Jedes Kind hätte diesen Gutachten gegenüber, die im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle erfolgten, eine gesunde Skepsis entgegengebracht. Die Politik aber hat sich darauf verlassen, weil man auf diese Art und Weise ja auch am System öffentlicher Kontrollen einsparen kann.
Aber, meine Damen und Herren, es darf sich nicht um eine ausschließlich freiwillige Selbstverpflichtung handeln, und es ist auch nicht mehr hinnehmbar, dass im Falle eines positiven Befundes lediglich der Auftraggeber des Gutachtens die Prüfergebnisse erhält; denn das Unternehmen in Schleswig-Holstein zum Beispiel wusste aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle über den Kontaminationsgrad der Futtermittel Bescheid und hat trotzdem weiter verkauft. Zumindest diese positiven Befunde müssen der amtlichen Aufsicht automatisch übermittelt werden.
Der Großversuch der rot-grünen Bundesregierung, den Betrieben die Selbstkontrolle zu überlassen, muss also als gescheitert betrachtet werden, und wir fordern grundlegende gesetzliche Veränderungen. Die amtlichen Kontrollen müssen verbessert werden, und dafür sind zusätzliche Stellen einzuführen. Es genügt eben nicht, auf kriminelles Verhalten zu verweisen und dieses zu verurteilen, sondern es muss auch gesetzlich verankert werden. Es gibt bislang keine bundeseinheitlichen Richtwerte zur Überprüfung und zu Oberwerten der Belastung. Diese sind nach Bundesländern unterschiedlich, und sie sind wiederum nicht verbindlich. Um dem abzuhelfen, wäre etwa ein BundLänder-Staatsvertrag vorstellbar; und wir werden die
Es ist momentan auch nicht verbindlich geregelt, nach welcher Überschreitung des Grenzwertes der Verkauf unbedingt eingestellt werden muss, ob Rückrufaktionen stattfinden müssen, inwieweit die Bevölkerung umgehend informiert werden muss usw. Das alles heißt, dass die Politik es bislang in Kauf genommen hat, dass kontaminierte Produkte in Umlauf kommen. Das muss hier deutlich gesagt werden.
Ich bin auf einige Fehlsteuerungen und Unterlassungen eingegangen. Das Problem der Informationsfreiheit ist zu beheben. Die Sicherheitsinfrastruktur muss in ihrer Verbindlichkeit gestärkt und ausgebaut werden, und es ist natürlich darauf zu verweisen, dass, wenn aufseiten der Erzeuger nur Wettbewerb, Gewinnmargen und Profit zählen, dem seitens der Politik klare Grenzen gesetzt werden müssen.
Wir werden auf die Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen orientieren und diese vorantreiben. Dies kann ich Ihnen als Versprechen bereits jetzt sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Man stellt sich ja heute die Frage: Ist schon wieder alles in Butter? Wenn man sich – sicherlich zur Mittagszeit – anschaut, wie die Reihen gefüllt sind, auch auf der Besuchertribüne, dann müsste man fast sagen, der Skandal ist ausgestanden, weil gestern ein 14-Punkte-Plan von Agrarminister- und Verbraucherschutzministerkonferenz beschlossen wurde, weil am Montag auch die Bundeskanzlerin ihre eigenen Reihen wieder geschlossen hat – Frau Aigner durfte im Amt bleiben – und nun nicht etwa mehr Rücktritte aus der CDU/FDP-Koalition in Niedersachsen fordert und weil bereits am vorletzten Dienstag, am 11. Januar 2011, unsere Verbraucherministerin, Frau Clauß, den Dioxinfall zumindest in Sachsen für abgeschlossen erklärt hat.
Um die Frage aber richtig zu beantworten, ob bereits alle Probleme ausgestanden sind, gestatten Sie mir eine kurze Rückschau. Es war der 23.12.2010, als es eine Selbstanzeige – ich betone ausdrücklich: Selbstanzeige – eines Betriebes in Dinklage im Kreis Vechta gegeben hat, der bei seinen Eigenkontrollen in Legehennenfuttermitteln deutlich erhöhte Dioxinwerte festgestellt und dies weitergemeldet hat. Man stellte am 28.12.2010 fest, woher diese Futtermittel kamen: von einem Unternehmen namens Harles & Jentzsch in Uetersen im Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein, das unerlaubterweise technische Fette, die dioxinverseucht waren, in Futtermittel gemischt hatte.
Was uns aber alle aufhorchen lassen sollte: dass Tage später bekannt wurde, dass das Unternehmen dies bereits am 11.11.2010, also sechs Wochen früher, getan haben soll und dass – es ist für mich das eigentlich Entsetzliche – im März 2010 ein privates Prüfinstitut Dioxin festgestellt habe, ohne dass es den Behörden gemeldet wurde.
Wie steht es um Ursache und Wirkung? Meine sehr geehrten Damen und Herren, und dann wurde erst Anfang des Jahres bekannt, dass es sich eben nicht um ein Versehen bei diesem Futtermittelhersteller gehandelt hat, sondern eindeutig um Vorsatz.
Anschließend ging das Ganze weiter. Nicht nur Futtermittel waren betroffen, man wies Dioxin in Eiern sowie in Hühner- und Schweinefleisch nach. Das alles kam so peu à peu, stückweise an den Tag – bis hin zu den sonderbaren Vorgängen in Niedersachsen. Die Bundeslandwirtschafts- und -verbraucherministerin besucht das Land, und am späten Abend stellt man fest: Wir haben nicht alles gesagt. Wir stellen fest, auch Schweinefleisch ist betroffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ganz klar: Die Urheber sind für mich Verbrecher. Wer solche Futtermittel in Umlauf bringt und damit wissentlich die Bevölkerung vergiften will, gehört hinter Schloss und Riegel.
Bei aller Sympathie für Bio- und Ökolandbau stelle ich auch fest: Diese Leute haben dem konventionellen Landbau einen deutlichen Bärendienst erwiesen, weil sie diesen damit in Verruf gebracht haben, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es für die Bevölkerung möglich sein muss, auch zu erschwinglichen Preisen Lebensmittel zu beziehen. Ich denke dabei insbesondere an Bevölkerungsschichten, die mit jedem Cent rechnen müssen, und diese müssen ebenfalls Vertrauen haben können, dass die "billigeren" Lebensmittel auch untersucht wurden und keine Gefahr für Leib und Leben mit sich bringen.
Insofern ist es richtig, dass der Aktionsplan gestern vorgelegt wurde, und ich habe mit Interesse vernommen, dass sich dabei auch der Freistaat Sachsen eingebracht hat. Es war wichtig, dass die Länder deutlich gemacht haben, es geht nicht nur um die Frage, wer kontrolliert und ob wir gut kontrolliert haben. Dann muss nicht der Bund die Kompetenz an sich ziehen, sondern es reicht aus, was die Länder getan haben. Ich sehe im Moment auch kein Fehlverhalten in Sachsen, ich erinnere aber dennoch an ein Zitat. Frau Staatsministerin, gestatten Sie, es noch einmal zu sagen. Sie haben zur Fachregierungserklärung Verbraucherschutz wörtlich ausgeführt: "Die Landesuntersuchungsanstalt schützt die Ernährung der Familie Mustermann vom Grashalm bis zum Schnitzel."
Ich muss aber auch sagen, da wir in Sachsen keine Grenzen hochziehen wollen: Es ist schwierig, weil wir eben auch importieren, und ich hoffe nicht, dass wir in Sachsen einmal einen Skandal bekommen. Aber es ist mir sehr wichtig, dass dieser Aktionsplan kein Ruhekissen sein darf. Man hat das Thema nun bearbeitet. Ich finde, darin sind sehr, sehr wichtige und gute Schritte beschrieben worden. Dieser Aktionsplan muss natürlich jetzt in die Realität umgesetzt werden.
Nun stocke ich etwas, denn Herr Fischer war schon ein wenig an des Pudels Kern, und er ist fast schon zum Eigelb vorgedrungen: das Thema Handel.
Ich habe erst über billige Lebensmittel gesprochen. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass der Handel auch eine Verantwortung hat; denn wer bringt denn diese Lebensmittel am Ende in den Verkehr? Bei den Futtermitteln ist es der Händler, der sie an die Agrarbetriebe verkauft, und beim Handel ist es ganz einfach so, dass Fleisch und Eier dann dem Verbraucher angeboten werden, und dieser ist momentan aus der ganzen Kette heraus; ich sage das deutlich. Es ist einfach nicht nachzuvollziehen. Ich gebe Ihnen ja recht, Frau Bonk, wenn Sie sagen: stärkere staatliche Kontrollen. Warum machen die das nicht? Warum liefern die nicht die Gewähr, dass eben nicht nur billig, sondern auch Qualität angeboten wird? Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss man weiter nachbohren.
Dass unsere Bauern im Freistaat Sachsen hellhörig sind, ist keine Frage. Man hat versucht, auch mit Kampagnen deutlich zu machen: Unsere Lebensmittel in Sachsen sind gut. Das kann ich nur unterstützen. Dennoch kann ich mir mit Blick auf die Kleinunternehmen, die wir in Sachsen, aber auch in Deutschland haben, den dezenten Hinweis auf den Geschäftsführer eines Agrarunternehmens nicht ersparen, der circa 1 300 Milchkühe hat und im Hinblick auf die "fantastische" Fernsehsendung "Bauer sucht Frau" in den letzten Tagen sagte: "Wenn ich sehe, wie die ihre Tiere halten, weiß ich, warum die keine Frau bekommen."