Protokoll der Sitzung vom 23.03.2011

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Die FDP-Fraktion, bitte. Herr Abg. Biesok, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner von der CDU, Herr Fritzsche, hat gesagt, dass wir den Antrag des Gesetzes heute auch als FDP-Fraktion ablehnen. Aber wir stellen auch in Aussicht, dass wir dieses Anliegen in einem eigenen Gesetzentwurf weiter verfolgen werden. Frau Friedel, auch von meiner Seite hatten Sie das Wort. Wir werden es sehr zügig und noch vor der Sommerpause erledigen.

Es ist manchmal so, dass man auch eine vernünftige Regelung in ein Gesamtpaket einbetten muss. Wir haben versucht, in dieser Novelle weitere Vereinfachungsvorschriften in das Baurecht einzubeziehen, was man ohne große Schwierigkeiten machen konnte. Deshalb haben wir uns etwas Zeit dafür genommen, dies erst einmal zu diskutieren, denn eine solche Gelegenheit sollte man nutzen.

An einer Stelle haben wir es auch genutzt. Wir werden zum Beispiel bei den Windenergieanlagen genau den Punkt mit aufnehmen, der vorhin schon angesprochen wurde. Wir werden Windenergieanlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern jedenfalls genehmigungsfrei stellen, sodass dort auch eine weitere Entbürokratisierung bei erneuerbaren Energien kommen wird.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Selbstverständlich.

Herr Lichdi, bitte.

Vielen Dank, Herr Kollege Biesok. Dem Innenausschuss liegt seit dem 21.10.2010 ein Referentenentwurf vor. Er wurde dort verteilt. Dort sind diese gesamten Regelungen enthalten. Beantworten Sie mir jetzt doch bitte die Frage: Welchen weiteren Beratungsbedarf über diesen aus meiner Sicht ausgereiften Gesetzentwurf, wenn man jetzt von den Stellplätzen usw. absieht, haben Sie? Es liegt doch alles vor. Mir ist bekannt, dass dieser Gesetzentwurf spätestens im April/Mai 2010 im Ministerium gefertigt wurde. Jetzt haben Sie über ein Jahr verstreichen lassen. Erzählen Sie uns doch hier nicht, dass Sie noch Beratungsbedarf brauchen!

Ich habe Ihnen nicht erzählt, dass wir noch Beratungsbedarf brauchen, sondern wir ihn gebraucht haben. Sie werden sehen, dass ein Gesetzentwurf nicht immer so das Parlament verlässt, wie er reingekommen ist.

Wir teilen das Anliegen des Gesetzentwurfs. Wir werden sehr zügig eine entsprechende Regelung vorlegen, sodass auch dem Anliegen der GRÜNEN hier mit Rechnung getragen wird.

Wenn hier schon andere Redner eine Grundsatzdiskussion zur Umweltpolitik und zu erneuerbaren Energien geführt haben – wir haben uns nie gegen erneuerbare Energien gewehrt. Wir haben nur nicht eingesehen, dass das die einzige Energieform ist, die es gibt. Wir sehen auch eine Notwendigkeit, über andere Energieformen Energie zu erzeugen gerade dann, wenn die Sonne einmal nicht scheint oder der Wind nicht weht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Die NPDFraktion. Herr Abg. Delle, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entscheidungsfindung in der vorliegenden Angelegenheit war für meine Fraktion einfach. Übereinstimmung herrscht mit der im Gesetzentwurf stehenden Zielsetzung des verbesserten Ausbaus der erneuerbaren Energien mit den positiven Nebenwirkungen eines Bürokratieabbaus und den Impulsen für das betroffene Handwerk. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Katastrophe in Japan drängt es einen ja, beim Ausbau der erneuerbaren Energien sozusagen ein mächtiges Brikett draufzulegen.

Lassen Sie mich die Gründe kurz erläutern. Die veränderte Einordnung des § 61 Sächsische Bauordnung, nicht nur zwischen Einspeisen und Nichteinspeisen unterscheiden zu müssen, weil die bauordnungsrechtliche Aufführung nicht länger unter Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung erfolgt, wird von der NPD-Fraktion gerne mitgetragen. Ebenso wird seitens der NPD-Fraktion die Aufhebung einer Unterscheidung zwischen gebäudeabhängigen und gebäudeunabhängigen Solaranlagen nachvollzogen.

Nur hätte die einbringende Fraktion der GRÜNEN den Gesetzentwurf im energiepolitischen Sinne inhaltlich weiter fassen können, indem man sich nicht einzig auf Solaranlagen beschränkt, sondern gleichwertige Rahmenbedingungen für die Förderung aller erneuerbaren Energien schafft.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Wird weiter das Wort von den Fraktionen gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich die Staatsregierung, ob sie sprechen möchte. – Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sächsische Bauordnung gehört zum Innenministerium. Deswegen möchte ich wenige Worte aus Sicht der Staatsregierung dazu sagen.

Herr Kollege Fritzsche, ich dachte immer, dass Landtagsdebatten dazu dienen, Argumente auszutauschen. Ich glaube, dass Sie und Herr Kollege Ulbig – der jetzt den Raum verlassen hat – sich dieser noblen Pflicht, die eigentlich im Landtag üblich ist, entzogen haben. Aber so sei es nun einmal. Ich finde diese Verzögerung sehr bedauerlich. Sie haben auch nicht richtig zur Kenntnis genommen, was beispielsweise die Sachverständigen Dr. Reuße und Herr Sand dazu ausgeführt haben.

Ganz klar, Herr Lichdi, um dies auch aus unserer Perspektive deutlich zu machen: Umweltpolitisch ist es der richtige Ansatz. Es ist vernünftig, den Anteil der erneuerbaren Energien im Energiemix zu vergrößern. Es ist auch vernünftig, hier entsprechende Anreize zu setzen. Diese können durchaus auch der Wegfall von Genehmigungsvorschriften sein. Dazu gehört die Bauordnung. Bis dahin sind wir uns einig.

Aber ich denke, dass sehr deutlich von den Rednern der Koalitionsfraktionen vorgetragen wurde, was bedauerlich ist: dass es sich hier auf einen Teilbereich beschränkt. Deshalb halte ich es für vernünftig, dass Kleinwindenergieanlagen und Ähnliches in dem Entwurf, der bis zum Sommer angekündigt wurde, mit verfahrensfrei gestellt werden sollen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für vernünftig, diesen Antrag dann zu unterstützen und jetzt nicht mit dieser kleinen Novelle ins Rennen zu gehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Die Debatte ist beendet. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise abstimmen und beraten.

Aufgerufen ist das Gesetz über die Verfahrensfreiheit gebäudeintegrierter Solaranlagen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE. Es liegt ein Änderungsantrag in der Drucksache 5/5376 vor, den ich jetzt bitte einzubringen, wenn das gewünscht ist. Herr Abg. Lichdi, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, wenn man aus politischen Gründen einen sinnvollen Gesetzentwurf ablehnen möchte, dann sucht man natürlich alle möglichen Ausflüchte, warum man ihn dann angeblich aus inhaltlichen Gründen ablehnen könnte. Einer dieser Gründe, die Sie sich gesucht haben, war die Frage der Nutzungsänderung.

Diese Verzögerungen bedeuten eminente wirtschaftliche Schäden und Behinderungen in Größenordnungen. Es wurde davon gesprochen, dass Genehmigungsverfahren 4 000 Euro aufwärts kosten. Das sind tatsächlich Behinderungen ganz konkreter Art, die den sächsischen Mittelstand treffen. Deswegen habe ich nur bedingt Verständnis dafür, dass Sie sagen, wir wollen ja noch Wind und dieses und jenes einführen. Machen Sie das, dann würde ich mich freuen. Aber als Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen, taugt es nun wirklich nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer möchte noch zum Änderungsantrag sprechen? – Ich sehe, es gibt keinen Bedarf.

Somit lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE abstimmen, zunächst über die Überschrift. Wer möchte der Überschrift die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte! – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist die Überschrift abgelehnt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf, und ich würde gleich Artikel 1 und Artikel 2 zusammenziehen, wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten: Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist dennoch beiden Artikeln nicht zugestimmt worden.

Jetzt möchte ich hier nicht auf die wirklich fein ziselierten juristischen Debatten, die der Kollege Jäde bei der Anhörung im Ausschuss vorgetragen hat, eingehen. Ich glaube, dass das viele überfordern würde. Ich will einfach nur so viel sagen: Herr Jäde hat dort die Rechtsprechung des OVG Münster, die dieses Problem erst aufgeworfen hat, wie ich denke, zu Recht kritisiert. Ich weiß, dass Sie es ungern hören wollen, aber selbstverständlich sind wir natürlich in unserem Gesetzentwurf davon ausgegangen, dass auch Nutzungsänderungen mit umfasst sind.

Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, gibt es auch keine Schlussabstimmung. Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit geschlossen.

Meine Damen und Herren! Wir behandeln in

Aber bitte, wenn Sie diese Klarstellung brauchen, wenn Sie sich daran aufhängen, dann sind wir gern bereit, diese Klarstellung hier noch einmal ausdrücklich zu beantragen.

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Regelung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Einrichtung, Betrieb und unbefristete Fortführung von Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gemeinschaftsschuleneinführungsgesetz – SächsGemSchulEG)

Drucksache 5/2717, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/4853, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport

Auch hierzu gibt es eine allgemeine Aussprache und es beginnt die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Falken, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir haben heute im Plenum den Bildungstag; wir werden heute noch mehrfach zu Bildungsthemen sprechen, und ich denke, das ist hervorragend so.

Nun zu unserem Gesetzentwurf. Durch den Koalitionsvertrag der SPD und CDU aus dem Jahre 2004 und die Leitlinien der Gemeinschaftsschulen des SMK vom Juli 2005 gab es in Sachsen erstmals die Möglichkeit der Schulträger, Gemeinschaftsschulen einzurichten. Bislang erfolgen die Einrichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsschulen im Rahmen des § 15 Schulgesetz als Schulversuch „Schulen mit besonderem pädagogischem Profil (Gemeinschaftsschulen)“.

Für den Schulversuch ist eine Laufzeit von sechs Jahren und beim Erfolgsverlauf der reguläre Weiterbetrieb vorgesehen. Ja, auch immer noch existiert dieser Schulversuch im Freistaat Sachsen, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen nicht mehr das Gefühl haben, dass er wirklich noch da ist. Und, ja, auch ein Weiterbetrieb wäre nach dieser Vorlage möglich; aber auch das sehen viele Bürgerinnen und Bürger heute nicht mehr.

Neun Mittelschulen beteiligten sich seit 2006 am laufenden Schulversuch. Eltern nahmen für ihre Kinder diesen Schulversuch mit großem Interesse wahr. Im September 2009 erklärten die CDU und die FDP in der neuen Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung den Schulversuch „Schule mit besonderem pädagogischem Profil (Gemeinschaftsschule) “ für beendet – ohne abschließende Evaluation.