Protokoll der Sitzung vom 20.04.2011

Das ist kein Demokratieprojekt, das hier zur Rede steht. Das ist eine Frage der Wirtschaftsförderung. Das ist eine Frage,

(Ah-Rufe bei den GRÜNEN)

wie hier in Sachsen Sicherheit betrieben wird. Wir unterhalten uns aber darüber, wie wir mit politischen Organisationen umgehen und wie wir die Neutralität des Staates sicherstellen.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! In dem Antrag wird noch eines gefordert und das finde ich ganz besonders ableh

nenswert: Die Antragsteller wollen durch den Landtag feststellen lassen, dass ein Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung sein soll.

Falsch! Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die Voraussetzung dafür, dass es überhaupt Meinungsfreiheit gibt.

(Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU)

Es ist kein Eingriff in das Grundrecht, wenn man verlangt, dass man sich zu ebendieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt. Ein solches Bekenntnis stärkt die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Herr Biesok, es gibt noch einen Wunsch zur Nachfrage. Sie gestatten ihn?

Herr Jennerjahn.

Herr Kollege Biesok, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass in Ländern, in denen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht existiert, auch keine Meinungsfreiheit existiert? Das war Ihre Aussage gerade.

Nein, da haben Sie mich falsch verstanden.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist in der Bundesrepublik Deutschland das Fundament, auf dem unsere Grundrechte, unter anderem das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, basieren. Deshalb ist es für mich kein Problem, mich dazu zu bekennen, dass es eine freiheitlich-demokratische Grundordnung als Grundwert gibt und wir uns hier auch entsprechend damit beschäftigen können.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir hier überhaupt debattieren können, dass wir Meinungsfreiheit haben, dass wir Versammlungsfreiheit haben.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE – Holger Apfel, NPD: Brüllen Sie doch nicht immer dazwischen!)

Herr Lichdi, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ihre Emotionalität in dieser Sache kann ich in keiner Weise nachvollziehen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Gerade die Sächsische Staatsregierung hat sich mit dieser Klausel in den vergangenen Wochen sehr intensiv auseinandergesetzt. Sie erinnern sich an die letzte Diskussion,

die wir hier in diesem Plenum hatten, als wir über die alte Demokratieklausel oder Extremismusklausel gesprochen haben. Da gab es Bedenken von Prof. Battis insbesondere zum Satz 2 dieser Klausel. Die sächsischen Ministerien haben sich zusammengesetzt, diesen Bedenken Rechnung getragen und eine neue Klausel formuliert.

Ich möchte einmal vortragen, worüber wir diskutieren: „Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen.“ Ist das so schlimm?

Ein zweiter Satz kommt noch hinzu: „Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine Erklärung nach Satz 1 abgeben.“ Ist das zu viel verlangt? Ich meine, nicht.

Es ist keine Gesinnungsprüfung. Es wird kein Amt darauf angesetzt zu überprüfen, welche Meinung die Vereinsmitglieder haben. Es wird kein Amt darauf angesetzt, Nachweise zu fordern, die einen positiven Beweis für das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bringen.

(Thomas Jurk, SPD: Warum dann?!)

Es ist einfach das Bekenntnis, dass ich mich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne, und dieses will ich haben.

(Thomas Jurk, SPD: Nennen Sie einen Grund!)

Übrigens hat Prof. Battis in seinem Gutachten, das letztens die Grundlage der Diskussion war, ausdrücklich festgestellt, dass die Förderung von Demokratie und die Gewährleistung, dass nur Projektträger unterstützt werden, die sich für Demokratie im Sinne des Grundgesetzes einsetzen, als legitim im Sinne des Grundgesetzes zu verstehen ist.

Die Unterzeichnung einer derartigen Selbstverpflichtung ist meiner Meinung nach geeignet, angemessen und das mildeste Mittel, um sicherzustellen, dass nur entsprechend demokratische Organisationen Mittel vom Staat bekommen.

Deshalb hat auch Prof. Battis keine rechtlichen Bedenken gegen den ersten Satz der Demokratieklausel gehabt, dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir haben diesen Satz extra noch einmal umformuliert und anders gefasst.

Zudem gibt es inzwischen weitere Gutachten, unter anderem von Prof. Ossenbühl, der die gesamte bisherige alte Demokratieerklärung, die – wie gesagt – jetzt noch modifiziert wurde, als rechtmäßig angesehen hat.

Meine Damen und Herren! In Anbetracht dieser Situation halte ich es weiterhin für gut vertretbar, von politischen Organisationen, die sich zum Beispiel beim Programm „Weltoffenes Sachsen“ bewerben, ein Bekenntnis zur

freiheitlich-demokratischen Grundordnung als einen Grundwert unserer Demokratie zu erwarten. Entsprechend werden wir dem Antrag der drei linken Parteien nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Abschließender Redner in der ersten Runde ist Herr Apfel für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geld, Geld, Geld, bei den LINKEN dreht sich wieder einmal alles um das liebe Geld, um ihre fragwürdige Klientel zu bedienen.

Dieses Mal geht es also um Fördermittel für AntifaProjekte, die kein Bekenntnis zum Grundgesetz abgeben wollen. Feine Sozialisten, denen es nur um den schnöden Mammon geht.

Frau Köditz, Herr Homann, Herr Jennerjahn, was volkstreue Kräfte eben von Ihnen unterscheidet – und das will natürlich nicht in Ihre geldgeilen Köpfe hinein –: Unsere Arbeit ist getragen vom ehrenamtlichen Idealismus unserer Mitstreiter und nicht von der Gier um die Fördermittel-Futtertröge. Darauf bin ich auch stolz, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der NPD)

Was war das nur für ein Aufschrei, als sich die wackeren Demokraten plötzlich zur Demokratie und zum Grundgesetz bekennen sollten. Da war von Gesinnungsschnüffelei und Zensur die Rede. Die gleichen Leute, die sonst anderen ihre Meinung vorschreiben wollen und dafür Millionen aus dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ erhalten, haben plötzlich Probleme mit dem Bekenntnis zum Grundgesetz und zur FDGO. Man reibt sich verwundert die Augen, was daran für LINKE, SPD und GRÜNE so schwer sein soll, aber wirklich verwunderlich ist das natürlich nicht. Schließlich erleben wir hier wieder einmal knallharten Lobbyismus von PDS, SPD und GRÜNEN für den linkskriminellen Bodensatz dieser Gesellschaft.

Es ist sicher stark zu bezweifeln, ob diese Erklärung wirklich etwas taugt. Die radikale LINKE wird sich nicht scheuen, ein Bekenntnis zur Grundordnung abzulegen, um sie hintenherum zu bekämpfen. Im Tarnen, Tricksen und Täuschen waren Kommunisten und andere LINKE schon immer Meister.

Im Kampf gegen rechts tarnt man sich stets hinter wohlklingenden Bezeichnungen. Man muss sich nur einmal die Bezeichnung der Abgeordneten ansehen, die als Erste gegen die Extremismuserklärung aufgeschrien haben. Während Frau Köditz von der LINKEN sich noch recht offen als Sprecherin für antifaschistische Politik bezeichnet, verbergen Herr Jennerjahn und Herr Homann ihr pseudodemokratisches Treiben hinter Titeln wie „demokratiepolitischer Sprecher“ oder gar „Sprecher für demokratische Kultur“.

(Lachen des Abg. Alexander Delle, NPD)

Meine Damen und Herren! Der Antifa-Radaubruder aus Roßwein als Vorkämpfer für demokratische Kultur – was für ein Treppenwitz!

(Vereinzelt Beifall bei der NPD)

Während die vereinigte LINKE schäumt, scheint es bei der CDU und der FDP einigen Verantwortlichen offensichtlich mulmig zu werden. Mancher staatlich hoch subventionierte Anti-Rechtsverein treibt es im antifaschistischen Kampf dann wohl doch zu bunt. Bisweilen drohen ja auch liberale und bürgerliche Politiker zum Opfer der Anti-Rechts-Maschinerie zu werden. Deshalb also jetzt diese Demokratieerklärung.

Dass ein Nachforschen der Tätigkeit der Antifa notwendig ist, belegen viele Beispiele, nur zwei an dieser Stelle. Der Verein RA Sachsen, Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Sachsen, erhielt seit 2005 allein aus Landesmitteln über 1 Million Euro, darunter über 350 000 Euro aus dem Programm „Weltoffenes Sachsen“. Wer sind nun die Partner des Vereins?

In Zittau finden sich zum Beispiel in der Geschäftsstelle der LINKEN ein Bürgerbüro, ein Infoladen und auch ein Versand der militanten Autonomen hat dort seinen Sitz. Dieser Versand bietet übrigens für 1 Euro einen Aufkleber an, „Feuer und Flamme für jeden Staat“, auf dem zwei brennende Polizeibeamte zu sehen sind.

Der erwähnte Infoladen bekommt Fördermittel über das EU-Programm „Jugend in Aktion“. Stolz prangt an der Fassade des Projektes ein schwarz-roter Stern, das Symbol von Anarchisten.