drittens zu zunehmenden Verlusten des Realeinkommenswertes durch In-Konkurrenz-Stellung unserer Arbeitnehmer in einem globalisierten Arbeitsmarkt mit seinen Auswirkungen auf das Lohngefüge, bei gleichzeitigem Anstieg der Lebenshaltungskosten.
Diese Aufzählung könnte ich beliebig weiterführen. Dafür würde meine Redezeit, die noch knapp eine halbe Stunde beträgt, wahrscheinlich nicht ausreichen.
Gestehen Sie den Bürgern, welche Auswirkungen die auf Ihr demografiepolitisches Totalversagen zurückzuführende Leitinitiative „Integratives Wachstum“ zeigen wird. Versuchen Sie doch, Zustimmung zu längeren Arbeitszeiten, zu deregulierten Arbeitsschutzvorschriften und zu späteren Renteneintritten zu erhalten. Sagen Sie uns doch, wie angesichts von 80 Millionen Europäern an der Armutsgrenze private Sparvermögen zur Rentenversicherung herangezogen werden sollen. Lassen Sie doch über diese Fragen in Volksentscheiden frei und wirklich demokratisch abstimmen. Nur wenn Sie dann eine Zustimmung
erhalten, meine Damen und Herren, hätten Sie auch moralisch das Recht, diesen aus der Sicht der NPDFraktion unheilvollen Weg weiter zu beschreiten.
Was die Staatsregierung zu diesem Thema zusätzlich zu ihrer schwachbrüstigen Stellungnahme vorzubringen hätte, wäre allerdings auch aus Sicht der NPD interessant, weshalb wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht verweigern werden.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Bedarf für eine zweite oder gar eine dritte Runde? – Das ist nicht der Fall.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorweg klarzustellen: Aus welchen Gründen die LINKE oder die NPD auch Erklärungen der Regierung fordern – fest steht: Der Ministerpräsident bestimmt selbst, wann und wozu er Regierungserklärungen abgibt.
Wir haben aus der Sicht der Staatsregierung bereits klargestellt, dass eine gesonderte Regierungserklärung zum landespolitischen Konzept zur Umsetzung der Strategie „EU 2020“ tatsächlich nicht erforderlich ist. Wir haben bereits 2010 die europapolitischen Schwerpunkte der Staatsregierung beschlossen. Wir verfolgen damit schwerpunktmäßig die Neuausrichtung der Kohäsionspolitik ab 2014, die Förderung von Schlüsseltechnologien im Freistaat Sachsen, den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und die stabile, nachhaltige Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik.
Darf ich um eine Erklärung dafür bitten – ich wollte nicht noch einen Zwischenruf machen –, wer „wir“ ist, die die europapolitischen Schwerpunkte bereits 2010 beschlossen haben? Wenn Sie in diesem Zusammenhang noch unsere Einbeziehung als Legislative erwähnen könnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Sehr geehrte Frau Kollegin, mit „wir“ ist die Sächsische Staatsregierung gemeint. Sie hat ihre Schwerpunkte definiert. Das ist auch ihre vorderste Aufgabe in dieser Beziehung. Die Staatsregierung hat ihre eigenen Schwerpunkte zu definieren, und es ist auch gut so, wenn sie das tut.
Wir haben die Schwerpunkte im Parlament mehrmals vorgestellt. Herr Brangs, ich weiß es nicht, aber vielleicht haben Sie da gefehlt.
Lassen Sie mich etwas zu dem Antrag selbst sagen. Darin fordert DIE LINKE eine Regierungserklärung zu verschiedenen Schwerpunkten: Klimawandel, Energie- und Ressourceneffizienz, langfristige Einbeziehung von Forschungseinrichtungen und Universitäten, Unterstützung von „Jugend in Bewegung“, Stärkung des Prinzips des lebenslangen Lernens, die Verbesserung des Berufseinstiegs, die Senkung der Schulabbrecherquote, die Entwicklung einer „digitalen Agenda“ in Sachsen vor dem Hintergrund der Unterstützung des Binnenmarktes, aber auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung europäischer Integrationserfordernisse wie auch grenzüberschreitender Aspekte. Nicht zu vergessen: die Modernisierung des Verkehrswesen, die Förderung grüner Technologien, die Entwicklung innovativer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung in der Verbindung von öffentlichem Auftragswesen und Wettbewerbsregeln, die Ausgestaltung der „neuen Kompetenzen und Arbeitsplätze“ als eine Priorität zur Entwicklung des Binnenmarktes sowie die effektive Gestaltung einer europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut.
Meine Damen und Herren! Man stelle sich einmal vor, wie lang eine solche Regierungserklärung werden soll!
Das ergibt eine Rede von der Länge, wie Sie sie von Parteitagen in Peking, Pjöngjang oder Havanna gewohnt sind. Eine solche Regierungserklärung gibt es hier mit Sicherheit nicht.
Wie Sie dazu gekommen sind, ist auch ganz klar. Dahinter stecken weniger eigene Bemühungen und eigene Kenntnis. Sie haben vielmehr die sieben Flaggschiff-Initiativen der Agenda 2020 der Europäischen Union abgeschrieben und verkaufen diese als Ihre Schwerpunkte.
Wenn Sie es sich genau anschauen, meine Damen von den LINKEN, erkennen auch Sie: Diese Schwerpunkte sind keine Schwerpunkte. Das Ganze ergibt auch keine Strategie. Es handelt sich um ein buntes Sammelsurium all dessen, was man sich in Europa vielleicht vorstellen kann.
Seien wir ehrlich: Eine Strategie für die Positionierung der Europäischen Union im globalen Zusammenhang lässt sich aus diesem Sammelsurium nicht ableiten.
Sie werden verstehen, dass es sich die Sächsische Staatsregierung mit ihren begrenzten Mitteln und Personalressourcen nicht leisten kann, all die vielen schönen bunten Blumensträuße anzunehmen, die Sie uns herüberreichen wollen.
Herr Staatsminister, können Sie uns Ihre Schwerpunkte noch einmal ganz deutlich kundtun? Welche Schwerpunkte hat sich die Staatsregierung im Jahr 2010 gesetzt? Können Sie das noch zum Gegenstand Ihrer heutigen Rede machen?
Wenn Sie aufgepasst hätten, wüssten Sie es; ich habe es vorhin vorgetragen. Die Staatsregierung hat sich die Schwerpunkte auch nicht anscheinend, sondern wirklich gesetzt. Schwerpunkte sind die Neuausrichtung der Kohäsionspolitik, die Förderung von Schlüsseltechnologien, der Ausbau der europäischen Netze und die Ausgestaltung einer nachhaltigen Agrarpolitik. Das können Sie im Protokoll nachlesen, wenn Sie es langsam haben möchten.
Das, was Sie mit dem Antrag hier herüberreichen, ist, wie gesagt, nichts weiter als die Aufforderung, einfach einmal über Europa und alles, was es da so gibt, zu reden. Dafür haben wir nicht die Ressourcen, weder personell noch finanziell. Wir müssen uns in der Tat auf das konzentrieren, was wir wollen, und das ist eine politische Entscheidung. Diese Entscheidung hat die Staatsregierung bei ihrer Förderstrategie und bei ihren europapolitischen Strukturvorschlägen getroffen.
Erlauben Sie mir im Übrigen den Hinweis, dass es bei der Umsetzung der Strategie 2020 gar nicht einmal um Europapolitik geht, sondern um sächsische Landespolitik, denn es geht um die Umsetzung europäischer Vorgaben in der Landespolitik des Freistaates. Meine Damen und Herren, es geht um die Ziele in allen Politikbereichen des Freistaates Sachsen, wenn man Europa ernst nimmt und auch als integrativen Bestandteil der Landespolitik verstehen will.
Meine Damen und Herren, wir haben zur Strategie 2020 und zu den sieben Leitinitiativen in Sachsen bereits lange vor den entsprechenden Beschlüssen der Europäischen Union an solchen Strategien gearbeitet. Nehmen Sie dazu
Es war und bleibt ein Kernanliegen der sächsischen Landespolitik, den Bestand an innovativen Unternehmen zu pflegen und die Ansiedlung solcher Unternehmen zu unterstützen. Dazu brauchen wir keine Leitinitiative Innovationsunion der Europäischen Union, um darauf zu kommen. Unsere Unterstützung der sächsischen Schlüsseltechnologien, wie der Mikro-, der Makro- und der Biotechnologie, liegt in unserem Interesse. Wenn sich das dann mit den Vorstellungen der Europäischen Kommission in der Strategie 2020 deckt, umso besser.
Die Sächsische Staatsregierung setzt auch bereits auf die digitale Agenda. Sie wird insofern eine erfolgreiche Politik zur Steigerung der Spitzenforschung in der Innovation und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie fortsetzen. So viel zu dem ersten Teil des Antrages.
Was Ziffer 2 des Antrages betrifft, denke ich, haben Sie tatsächlich den Abschluss der Subsidiaritätsvereinbarung nicht vollständig oder zutreffend gewürdigt. Diese Subsidiaritätsvereinbarung regelt nicht nur die Konsultationen des Landtages im Rahmen dieser Subsidiaritätsprüfung, sondern darüber hinaus auch die Information in sonstigen Angelegenheiten der Europäischen Union. So wird auch in dieser Vereinbarung ausdrücklich ein regelmäßiger halbjährlicher Bericht vorgesehen, den die Staatsregierung abgibt.
Aus Sicht der Staatsregierung und von fünf von sechs Landtagsfraktionen einschließlich der LINKEN dürften damit jetzt insgesamt ausreichende Vorkehrungen und Maßnahmen für eine vollständige und zeitnahe Information des Landtages in diesen Subsidiaritäts- und anderen Gesetzgebungsangelegenheiten der EU gefunden sein.
Heute Morgen ist wieder ein weiteres Dokument in das Laufwerk eingestellt worden. Wir geben uns Mühe, das ohne Zeitverzug zu machen. Irgendeinen Antragsstau, wie hier formuliert worden ist, gibt es in Sachsen jedenfalls nicht. Der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss wird regelmäßig unterrichtet. Wenn es dort Fragen zur Europapolitik gibt, ist das der richtige Ort, um sie zu stellen. Ich kann Sie nur auffordern und ermuntern, von diesem Fragerecht Gebrauch zu machen. Bisher haben Sie das, wie ich finde, nur sehr vereinzelt und sehr grob getan. Wir können dort auch über Detailfragen im Einzelnen sprechen. Sie müssen sich nur trauen und die Fragen stellen, dann bekommen Sie auch die Antworten.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch eine Anregung: Das sächsische Verbindungsbüro in Brüssel, die sächsische Vertretung in Brüssel leistet eine wichtige und hervorragende Arbeit beim Repräsentieren des Freistaates auf der europäischen Bühne und beim Transportieren unserer Interessen und Bedürfnisse und unserer besonderen Bedürfnislagen. Kollege Schiemann hat davon gesprochen. Es liegt an Ihnen, das mit zu unterstützen, damit
es uns gelingt, in Brüssel Gehör zu finden, nicht zuletzt auch dann, wenn Sie über den Haushalt beraten.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle noch eine Anregung. Das ist nun eine Frage des Landtags, inwieweit er es anderen Ländern nachmacht, die eigene Vertretungen des Landtags in Brüssel bereits integriert haben. Das ist möglicherweise eine Anregung für den nächsten Haushalt. Aber die Staatsregierung selbst wird sich im Rahmen ihrer Strategie darum bemühen, das weiter zu transportieren, was ich vorhin schon grundsätzlich umrissen habe.