Protokoll der Sitzung vom 13.10.2011

Diese Einsicht in die Notwendigkeit ist die Konsequenz aus der demografischen Entwicklung, wie es uns gerade mit dem Gutachten von Herrn Raffelhüschen letzte Woche vorgelegt worden ist. Herr Raffelhüschen meint meines Erachtens gerade das, wenn er in seinen Empfehlungen darauf hinweist, dass Sachsen eine ernsthafte Umsetzung von ambulant vor stationär in Angriff nehmen sollte. Wir wissen auch, dass eine gute Pflegeberatung die stationäre Unterbringung reduzieren kann, diese Pflegeberatung aber in Sachsen derzeit nicht existiert. Das belegt das Gutachten für den GKV-Spitzenverband, also die Pflegekassen, die in Sachsen zuständig sind, diese Beratung durchzuführen.

Falls Sie jetzt wieder in den Reflex verfallen und auf die Pflegestützpunkte losgehen – das ist ein zweitrangiges Problem, nämlich die Frage des Instrumentes. Wir halten nach wie vor Pflegestützpunkte für ein geeignetes Instrument, diese Pflegeberatung durchzuführen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Beispiele aus Plauen und Rochlitz zeigen, dass dieses Konzept in Sachsen gut funktionieren könnte. Aber, wie

gesagt, es ist zweitrangig. Wie auch immer, mit welchen Instrumenten und Maßnahmen – fangen Sie endlich an, sich für die Entwicklung in Sachsen verantwortlich zu fühlen! Ergreifen Sie Maßnahmen für eine menschenwürdige, wohnortnahe Pflege in der Zukunft, um auf die Herausforderungen des demografischen Wandels vorbereitet zu sein.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Neukirch. – Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Lauterbach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Das Maß der Menschlichkeit einer Gesellschaft bemisst sich auch und vor allem am Umgang mit von Krankheit und Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen. Ja, werte Abgeordnete, es geht heute wieder einmal um die Pflege. Genau deshalb stehen heute viele Pflegekräfte und Angehörige vor dem Sächsischen Landtag. Sie wehren sich gegen ihre Arbeitsbedingungen, gegen schlechte Bezahlung und gegen mangelnde gesellschaftliche Anerkennung.

Ich danke allen in der Pflege Tätigen und ermutige die hier vor dem Landtag Protestierenden, weiter für ihr Recht zu streiten. Die Unterstützung meiner Fraktion ist ihnen sicher.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Denken wir jedoch zehn Jahre weiter. Die künftige Finanzierung von Pflege muss den Anforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht werden. Geld allein garantiert aber noch keine gute Pflege. Die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege haben jedoch ihren Preis. Eine gute Pflege zu sichern und eine kostenbewusste Pflegefinanzierung herzustellen ist eine wesentliche sozialpolitische Herausforderung. Dies kann für uns nur eine solidarische Bürgerversicherung sein, das heißt, alle zahlen in eine Kasse ein, ohne Pflege-Riester-Beitrag.

Ich möchte in meinem Redebeitrag auf die unabhängigen Qualitätskontrollen, auf die Fachkräftesituation und auf die Pflegeausbildung eingehen. Sehen wir uns diese Punkte im Einzelnen an.

Eine gute Pflege braucht nichts zu verbergen. Unabhängige Qualitätskontrollen sowohl in Heimen als auch bei ambulanten Pflegediensten sind zu garantieren. Die vorhandenen Prüfinstrumente beim MDK und der Heimaufsicht müssen aufeinander abgestimmt sein, transparent und öffentlich zugänglich. Dabei ist das bestehende Notensystem zu evaluieren, denn hier gibt es erheblichen Nachholbedarf. Der derzeit in der „Sächsischen Zeitung“ laufende Pflegereport ist ein interessanter unterstützender Beitrag zur Transparenz in der Pflege.

Werte Abgeordnete! Die größte Gruppe der Pflegenden sind die pflegenden Angehörigen. 68 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Diese private Pflegearbeit wird überwiegend von Frauen geleistet. Auch im

Bereich der stationären und ambulanten Pflege arbeiten meist Frauen, meist nicht in Vollzeit, aber im Schichtsystem und sehr oft unterbezahlt. 32 % der Pflegebedürftigen werden in Heimen gepflegt. Es sind Angehörige und Fach- und Pflegekräfte, die tagtäglich Menschen betreuen, die ihrer Hilfe bedürfen. Die Arbeitsbedingungen mit Personalbemessung, Tariflöhnen, Arbeitszeiten oder Gesundheitsfürsorge sind schlecht. Die Pflegekräfte sind ausgebrannt, am Ende ihrer Kräfte. Den Menschen, die sich täglich aufopfern, gilt nicht nur unser aller Dank und Anerkennung. Die anspruchsvolle Arbeit muss auch angemessen honoriert werden.

Eine hochwertige Ausbildung und deren Finanzierung bleiben zurzeit auf der Strecke. Die Pflegeausbildung muss deshalb neu konzipiert werden. Ausbildungskosten müssen aus dem Leistungssystem finanziert werden. Eine Ausrichtung der Ausbildung an den strukturellen Veränderungen im gesamten Pflegebereich ist zwingend erforderlich. Der gesamte Bereich der Pflege ist ein Wachstumsbereich. Hier werden qualifizierte, motivierte Fachkräfte benötigt.

Aber wie sieht die Realität aus? Im Gegensatz zur Krankenpflegeausbildung müssen Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen die Ausbildungskosten in Rechnung stellen. Einrichtungen, die der gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und Ausbildungsplätze schaffen, sind für ihre Bewohnerinnen und ihre Bewohner teurer als Einrichtungen, die nicht ausbilden. Die Kosten der Altenpflegeausbildung müssen auf alle Versicherten umgelegt werden. Nur so kann eine solidarische Bereitstellung ausreichender Mittel für die Ausbildung gesichert werden.

Werte Abgeordnete, einen alten Baum verpflanzt man nicht. Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung alt und auch gepflegt werden. Häufig müssen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kurzfristig auf hohe Belastungssituationen einstellen. Sie werden plötzlich mit vielen Fragen und Veränderungen konfrontiert, ohne die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zu haben. Eine notwendige präventive Beratungsstruktur – wie auch immer sie heißen mag – könnte hier Abhilfe schaffen. Diese fehlt jedoch flächendeckend in Sachsen.

Die Pflegepolitik in Deutschland und auch im Freistaat Sachsen steht vor neuen Herausforderungen. Immer mehr Menschen werden in Zukunft pflegebedürftig sein und immer weniger Angehörige werden in der Lage sein, sie zu pflegen. Die Pflege ist keine private, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe. Das sind die Herausforderungen, die einer Lösung bedürfen. Sowohl die Entwicklung der gesellschaftlichen Gegebenheiten als auch die Struktur der zu Pflegenden stellen neue, höhere Anforderungen an die Akteure und an die Politik. Sachsen ist mit dem höchsten Altersdurchschnitt besonders betroffen, ist aber auch durch mangelnde Pflegestrukturen den Anforderungen nur schlecht gewachsen. Die Rahmenbedingungen muss die Politik zwingend sichern – ein hohes Ziel, das nicht ohne Veränderung in der Bundes- und Landesgesetzgebung zu erreichen ist.

Ja, wie stellen wir uns Pflegepolitik nun in zehn Jahren vor? So wie jetzt? – Sicher nicht.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Lauterbach. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Abg. Herrmann, bitte schön.

Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lauterbach sagte es schon: Die meisten Menschen – dafür gibt es Studien und Befragungen – wollen in ihrer gewohnten Umgebung alt werden und dort weiterleben, auch wenn sie Hilfe und Pflege brauchen. Aber zwischen diesem Wunsch und der Wirklichkeit in Sachsen klafft schon heute eine größere Lücke als im übrigen Bundesgebiet. Seit 1999 ist die Zahl der Pflegeeinrichtungen in Sachsen um 60 % gestiegen. Über 82 000 Menschen sind in Sachsen auf stationäre oder ambulante Pflege angewiesen. Das entspricht einem ungefähren Anteil von 2 % der Bevölkerung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen ist im Vergleich zu 2007 um mehr als 9 % angestiegen. Im Bundesvergleich waren das nur 5 %. Dabei werden heute 39 % der Menschen von Angehörigen gepflegt. Bundesweit sind das 45 %. Wenn wir in das Gutachten schauen, dass vorletzte Woche von Herrn Raffelhüschen vorgelegt wurde, dann wird dort prognostiziert, dass sich der Anteil von Menschen, die von Angehörigen gepflegt werden, im ungünstigsten Fall bis 2050 auf 23 % verringern wird. Das bedeutet, in Sachsen müssen Menschen mit Pflegebedarf mehr professionelle Pflege in Anspruch nehmen, und sie leben häufiger in Einrichtungen als im Bundesdurchschnitt.

Das Fazit steht im Widerspruch zu den Wünschen der Bürger im Freistaat, die wir hier wahrscheinlich alle selbst haben. Dann frage ich schon, Frau Clauß, wie Sie im Zusammenhang mit der Vorstellung des Gutachtens zu der Schlussfolgerung kommen, dass das Gutachten die Richtigkeit des sächsischen Weges unterstreichen würde. Sie sagten auch in einer Pressemitteilung, dass Sie sich durch die Studie alarmiert fühlen und dass Sachsen der deutsche Alterspionier ist. Wenn wir nicht gegensteuern, wird ein deutlicher Anstieg der kommunal aufzubringenden Leistungen für die Hilfe und Pflege auf uns zukommen. Das ist auch ganz klar, weil durch die Erwerbsbiografien, die nicht mehr durchgängig sind, immer mehr Menschen im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden.

Das heißt, wenn diese Menschen in Pflegeeinrichtungen wohnen, weil keine Angehörigen in der Nähe sind oder weil die Angehörigen die Pflege nicht leisten können oder wollen, dann werden die Kommunen in vielen Fällen einspringen und die Pflegeleistungen, die über die Pflegeversicherung und die Grundsicherungsleistung hinausgehen, übernehmen müssen. Das heißt, das werden wir dann

aus Mitteln bezahlen, die die Kommunen nicht haben bzw. die an anderen Stellen fehlen werden.

Ich denke, deshalb sollten wir sachlich zu dem heute hier vorliegenden Antrag diskutieren und die Gelegenheit nutzen, uns darüber auszutauschen, wie eine Pflegepolitik in Zukunft gestaltet sein könnte, die sich genau diesen Herausforderungen stellt. Das haben meine beiden Vorredner übrigens schon gesagt: Wir brauchen ein Konzept zur Versorgung Pflegebedürftiger in Sachsen. Wir brauchen deshalb dringend ein Landespflegegesetz. Dieses Konzept muss sich natürlich an der UN-Behindertenrechtskonvention ausrichten und auch an den Wünschen der Menschen im Freistaat. Ich denke, dafür sind die Beratungsstellen – ob wir sie nun Pflegestützpunkte nennen oder anders – und die notwendige Beratung für eine Situation, die im Alter eintreten kann, unverzichtbar.

Ich habe hier noch einen zweiten Zeitungsausschnitt. Ich finde es ein bisschen schade, dass Alexander Krauß in einer Pressemitteilung sagt: Wir wollen nicht mehr Geld in der Pflegeberatung, sondern wir wollen, dass das Geld in der Pflege ankommt. Aber genau dann kommt Geld bei den Betroffenen an, und zwar so, wie sie wirklich leben wollen, wenn wir die Pflegeberatung stärken.

Ich möchte dazu ein Beispiel nennen. Eine Frau, die sich immer wieder an mich wendet, pflegt seit circa zehn Jahren ihre pflegebedürftige, mittlerweile demente Mutter. Bei einer Pflege über eine so lange Zeit brechen soziale Netzwerke weg. Die Freunde werden weniger. Man hat nie Zeit, irgendwo hinzugehen, weil man die pflegebedürftige Person nicht allein lassen kann, jedenfalls nicht, wenn nicht noch jemand anders mit „im Boot“ ist. Man kann gesellschaftliche Aktivitäten auch nicht mehr wahrnehmen. Man wird ein ganzes Stück weit einsam und kommt in eine Überforderungssituation, aus der man sich allein nicht mehr befreien kann.

Diese Frau ist nicht mehr in der Lage, den Grundsicherungsantrag für ihre Mutter zu stellen. Sie ist nicht mehr in der Lage, bestimmte Hilfsleistungen zu beantragen. Sie ist schlicht mit der Alltagssituation überfordert und wird selber immer kränker. Sie wandte sich an das zuständige Sozialamt und bekam dort die Auskunft, dann sei eben jetzt der Zeitpunkt erreicht und sie solle ihre Mutter in eine Pflegeeinrichtung geben. Ich denke, das ist ein denkbar schlechter Rat. Erstens, weil dort Verantwortung übernommen wird und wir nicht sagen können, jetzt ist ein Moment erreicht, in dem diese Verantwortung an ihre Grenzen gerät, ganz einfach, weil man dazu allein nicht mehr in der Lage ist. Dann wird auf eine stationäre Pflegeeinrichtung verwiesen. Das entspricht auch nicht den Wünschen des Menschen, der gepflegt wird.

Wir brauchen einfach eine stärkere Beratung und Unterstützung für Menschen, die Angehörige pflegen, wenn wir das in Zukunft noch weiter wollen. Wenn nicht, habe ich ausgemalt, in welche Richtung die Kommunen dann gehen würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war in der letzten Zeit in einigen Altenpflegeeinrichtungen. Was mir dort

immer wieder gesagt wurde und was mir auch aufgefallen ist, ist – auch darauf ist die Kollegin schon kurz eingegangen –, dass die Fachkräftesituation eine immer schwierigere wird. Den Fachkräfteanteil zu halten ist für die Einrichtungen ungeheuer schwer, und zwar deshalb, weil es in Sachsen kaum noch Fachkräfte gibt, weil aufgrund der Bezahlung im Freistaat viele aus Sachsen weggegangen sind. Hinzu kommt, dass die Arbeitsbedingungen so sind, dass Menschen in andere Bereiche abwandern.

Da müssen wir uns schon die Frage gefallen lassen, was wir machen, wenn der vorgeschriebene Fachkräfteschlüssel nicht mehr eingehalten werden kann. Dann müssen wir darüber nachdenken, ob in Abhängigkeit vom Konzept der jeweiligen Einrichtung auch andere Professionen als Pflegerinnen und Pfleger diese Fachkräftequote erfüllen können. Das wiederum gehört in ein Heimgesetz hinein, und diese Punkte finde ich im Heimgesetz der Staatsregierung nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Zum Schluss frage ich Sie: Wie wollen Sie eigentlich leben, wenn Sie alt sind, wenn wir alle alt sind? Haben Sie Vorstellungen davon, haben Sie sich damit schon auseinandergesetzt? Ich denke, bei den allermeisten von uns ist ja nicht das Problem, dass es uns an Geld fehlt, um uns notwendige Unterstützungsleistungen einzukaufen. Das werden wir uns wahrscheinlich alle leisten können. Das aber ist für die Menschen ein Problem, die eine unterbrochene Erwerbsbiografie haben, die Grundsicherung im Alter bekommen und deren Kinder eben nicht so viel verdienen, dass sie das für sie übernehmen können. Vielleicht leben sie auch gar nicht mehr im Freistaat, um die Pflege selbst übernehmen zu können.

Bei dieser Frage, die wir uns selber stellen sollten, sollten wir auch reflektieren, wie das für andere Menschen in Sachsen aussieht. Ich denke, da müssen wir wirklich gegensteuern, und der heutige Antrag bietet die Gelegenheit, sich darüber auszutauschen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN und der SPD)

Nun die CDU-Fraktion. Herr Abg. Krauß, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte beginnen mit einem Dank an alle, die in der Pflege tätig sind, also an die, die Pflegebedürftige zu Hause pflegen, und an die, die bei einem ambulanten Pflegedienst, bei einer Sozialstation oder im Pflegeheim tätig sind. Hier wird wirklich Hervorragendes geleistet, hier ist ein riesengroßes Engagement bei den Betroffenen da.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Abg. Marion Junge, DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Pflegeversicherung wurde 1995 von Norbert Blüm eingeführt. Ich glaube, es war eine große sozialpolitische Leistung der damaligen Koalition, diese Pflegeversicherung auf den Weg gebracht zu haben. In den Redebeiträgen wurde ja

deutlich, dass die Pflegeversicherung insgesamt nicht infrage gestellt wird, sondern sie ist ein wichtiger Teil der Sozialversicherung, wie wir sie in Deutschland haben.

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Auch das muss man an der einen oder anderen Stelle noch einmal hervorheben. Es ist also nicht so, dass die Versichertengemeinschaft alles zahlt, sondern sie funktioniert mit Zuzahlungen. Wenn jemand die Zuzahlungen nicht leisten kann, dann kommt der Sozialhilfeträger, dann kommen die Kommunen hierfür auf, sodass niemand durchs Netz fällt.

Da sind wir auch schon bei einem Punkt, der im Antrag behandelt wird. Es wurde auch erwähnt, die Pflegesätze und Entgelte seien in Sachsen am niedrigsten. Übrigens als Klammerbemerkung: In Thüringen höre ich immer das Gleiche! Das ist aber auch egal. Wichtig ist, erst einmal zu sagen, dass es keine Angelegenheit der Politik ist, darüber zu entscheiden, wie hoch Entgelte sind, sondern das handeln die Leistungserbringer mit den Pflegekassen aus.

Nun höre ich manchmal, in den Pflegekassen säßen ganz schlimme Leute. Schaut euch bitte einmal an, wer in den Aufsichtsgremien der Kassen sitzt! Das sind entweder zu 100 % Arbeitnehmervertreter oder mindestens zu 50 % Arbeitnehmervertreter. Insofern kann man, wenn es dort Probleme gibt, hin und wieder auch einmal sagen: Wendet euch einmal an die Gewerkschaft, in der ihr Mitglied seid, und sprecht mit den Leuten.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Die Leute, die in den Kassen arbeiten, machen aus meiner Sicht eine gute, engagierte Arbeit.

In Ihrem Antrag ist auch die Forderung nach einem Pflegesatzniveau enthalten, bei dem die Zahlung von Tariflohn möglich ist. Auch hier ist es so – das wissen die Experten unter Ihnen –: Wenn Sie einen Tariflohn haben, dann bekommen Sie den in der Einrichtung refinanziert. Zu diesem Thema gibt es genug Gerichtsurteile. Sie bekommen den Tariflohn über die Beiträge refinanziert. Das ist natürlich die halbe Wahrheit, weil man jetzt noch weiter sprechen muss. Das hätte ich mir allerdings bei Ihnen, Herr Brangs, aber auch bei anderen Redebeiträgen gewünscht, wenn man über dieses Thema spricht.

Was heißt das dann? Das heißt dann natürlich auch – Thema Teilkaskoversicherung –, dass die Betroffenen mehr zahlen müssen. Wenn sie das nicht können, müssen es die Kommunen tun. Das führt mitunter dazu, dass sich der eine oder andere fragt, ob er in diese oder in jene Einrichtung gehen soll, und dann entscheidet auch der Preis. Aber zur Ehrlichkeit gehört Folgendes: Wenn wir dort ein höheres Niveau fordern, auch wenn wir es nicht beeinflussen können, muss man sagen, dass das die Betroffenen bezahlen.