Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte es für richtig, dass das Bundeselterngeld auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angerechnet wird, schon deshalb, weil das bereits steuerfinanzierte Leistungen sind. Das Elterngeld hingegen ist eine Lohnersatzleistung. Es ist für die Eltern gedacht, die nach der Geburt ihres Kindes vorerst zu Hause bleiben und ihr bisheriges Einkommen nicht erzielen können. Für die Absicherung von Leistungsempfängern allerdings gibt es den Regelsatz und die entsprechenden Zusatzleistungen.
Auch die Abschaffung der Kinderfreibeträge, die Sie in Ihrem Antrag fordern, lehnen wir ab. Die LINKEN tun gerade so, als ob das Parlament willkürlich Freibeträge reduzieren und mit den freiwerdenden Mitteln andere Leistungen aufstocken und neue Sozialleistungen schaffen könne. Die Auswirkungen einer solchen Abschaffung sind nicht durchdacht. Zudem werden verfassungsrechtliche Vorgaben vollkommen außer Acht gelassen.
Über die Reform des Ehegattensplittings hin zu einem Familiensplitting ist bereits mehrfach nachgedacht worden. Aus meiner Sicht steht eine isolierte Abschaffung – wie in Ihrem Antrag gefordert – nicht zur Debatte. Das Ehegattensplitting ist keine beliebig gestaltbare Sondervergünstigung. Ursprünglich war es gedacht als steuerrechtlicher Ausdruck des besonderen Schutzes von Ehe und Familie, der in unserem Grundgesetz festgeschrieben ist.
Wenn wir das Ehegattensplitting anpacken, dann wird es um die Frage gehen, wie wir Haushalte mit Kindern mehr in den Mittelpunkt rücken können, sodass zwar – wie beim Ehegattensplitting – das Einkommen des Ehepaares gemeinsam besteuert wird, dies jedoch in Abhängigkeit von der Zahl der Kinder geschieht. Ein solches Familiensplitting ermöglicht eine viel bessere Berücksichtigung des Kindes im Familienleistungsausgleich, als Sie es vorgeschlagen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von der Bereitstellung einer flächendeckenden – und kostendeckenden – öffentlichen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur
kommen. Familien, die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II erhalten, tragen ihren Elternbeitrag bereits heute nicht selbst; er wird von der Gemeinschaft übernommen.
Die geforderte Gebührenbefreiung würde zudem auf Kosten der Qualität der frühkindlichen Bildung gehen. Das ist für uns in dieser Konstellation vollkommen indiskutabel; denn die Verwirklichung dieser Forderung würde Stillstand und Rückschritt bedeuten. Wir wollen Qualität zuerst!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht tut es gut, zunächst einmal das festzuhalten, worüber wir uns einig sind: Es gibt in unserer Gesellschaft zahlreiche Kinder und Familien, die von den Errungenschaften, von den Möglichkeiten, die diese Gesellschaft im Hinblick auf Bildung und Karriere bietet, wenig oder gar nicht profitieren.
Einig sind wir uns sicherlich auch darin: Die finanziellen Möglichkeiten unseres Staates werden in Zukunft nicht größer, sondern eher kleiner werden.
Das bedeutet doch aber, dass wir uns überlegen müssen, ob die Instrumente, die wir bisher einsetzen, um genau diese Kinder und Familien zu fördern – wie es quer durch alle Fraktionen immer wieder konstatiert wird –, geeignet sind. Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass die Zukunftschancen von Kindern hierzulande sehr stark vom sozialen Hintergrund der Familie abhängen. Die aktuelle Kinderstudie belegt das.
Dieser Umstand muss uns zu denken geben. Wir dürfen das nicht einfach hinnehmen oder in Lippenbekenntnissen darauf verweisen, wir machten dieses oder jenes. Wir müssen prüfen, ob die Instrumente passen. Wenn wir uns die wesentlichen Instrumente anschauen, die derzeit zur Verfügung stehen, stellen wir fest: Die Kombination aus Kindergeld und Kinderfreibetrag kommt vor allem den Eltern zugute, die eine hohe Einkommensteuer zahlen, aber weniger den Eltern, die auf Kindergeld angewiesen sind.
Das ist zwar systemgerecht, wie die Staatsregierung in Ihrer Stellungnahme schreibt. Aber wir stellen fest – das ist wohl unbestritten –: Es ist eine Freistellung des steuerlichen Existenzminimums. Deshalb profitieren Eltern, die viel verdienen, mehr davon – wenn wir in den Kategorien dieses Systems denken.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, die vor allem einkommensschwachen Eltern zugutekommen
sollen, werden zurzeit nur für etwa 40 % der Kinder in Anspruch genommen. Das hat ganz verschiedene Gründe. Die Leistung, die in erster Linie nachgefragt wird, ist das kostenfreie Mittagessen.
Von der letzten Erhöhung des Kindergeldes – als Teil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes – hatten wegen der Systematik die Bezieherinnen und Bezieher von ALG II überhaupt nichts. Das ist zwar systemgerecht – ich habe es schon gesagt –, aber man muss sich fragen, ob man das so will.
Aus der Reform des Elterngeldes Anfang dieses Jahres gingen die gleichen Eltern – nämlich die, die ALG-IILeistungen beziehen – als Verlierer hervor; denn ihnen wurde das Elterngeld auf das ALG II angerechnet. Korrekt ist: Auch das ist systemgerecht.
Die kürzlich beschlossenen Ausgaben für das Betreuungsgeld in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich werden vermutlich dazu führen, dass Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern weiterhin das Nachsehen haben.
Ich stelle fest: Uns steht eine ganze Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Die Familien, die uns – wie wir alle immer betonen – am meisten am Herzen liegen, profitieren nicht davon. Angesichts dessen müssen wir darüber nachdenken, ob wir andere Instrumente brauchen und welchen Rahmen wir schaffen müssen, um diese anderen Instrumente tatsächlich anwenden zu können.
Ich bin ganz entschieden der Meinung, dass die Förderung von Kindern nicht ohne die Familien stattfinden kann. Aber wir müssen auch sehen, dass die Kopplung an die Ehe ein Instrument ist, das heute nicht mehr wirkt. Trotz dieser Kopplung werden viele Ehen geschieden. Herr Krauß nimmt an, die Verantwortung reiche so weit, dass sich die Ehepartner im Alter gegenseitig pflegen. Wir sehen doch, dass genau das häufig nicht der Fall ist. Es kommt doch niemand daher und sagt: „Sie haben damals das Ehegattensplitting in Anspruch genommen. Sie pflegen Ihre Eltern nicht? Dann wollen wir das Geld wiederhaben!“ Man kann die Menschen nicht auf der Grundlage des Ehegattensplittings dazu zwingen, weiterhin in ehelicher Gemeinschaft zu leben, wenn dafür keine Grundlage mehr vorhanden ist.
Sie haben recht: Arm zu sein bedeutet nicht allein, wenig Geld zu haben. Es geht um die Situation in Familien, die ihren Kindern kein wünschenswertes Aufwachsen ermöglichen können. Der Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Herr Schneider, hat in diesem Zusammenhang gesagt – ich möchte das zitieren –: „Die subjektive Vorwegnahme künftiger Optionen durch das Kind ist ständiger Antrieb und Motor von Entwicklungen. Wer Kindern jedoch den Glauben an die Perspektive und die Freude auf das Morgen nimmt, der lässt Energie versiegen, raubt Kindheit und nimmt Pädagogen jegliche Chance zu Bildung und Erziehung.“
Die Kindergrundsicherung ist eine gute Möglichkeit, diese Instrumente neu auszurichten. Wir sind gefordert, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen – ich weiß, dass das nicht einfach ist –, dass eine Kindergrundsicherung eingeführt werden kann. Damit erhielte jedes Kind eine eigenständige materielle Absicherung. Vor allem würden Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende profitieren; sie sind heute überproportional häufig von Armut betroffen. Auch die Familien der Mittelschicht würden abgesichert und müssten bei niedrigem Erwerbseinkommen nicht noch zusätzliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Zudem wäre die Kindergrundsicherung unabhängig von der Familienform. Ich denke, es ist an der Zeit, Verantwortung nicht daran festzumachen, ob ein Trauschein vorliegt oder nicht. Es gibt ausreichend Beispiele, dass Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, auch für Kinder, obwohl der Trauschein nicht vorhanden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir brauchen etwas Neues. Wir brauchen eine Perspektive der Kinder außerhalb eines Fürsorgesystems. Alles, was in der letzten Zeit gelaufen ist, knüpft nur an der Defizitsituation von Kindern an und nicht an den Potenzialen, die in Kindern wirklich vorhanden sind. Das müssen wir ändern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Obwohl die NPD-Fraktion einige Grundgedanken dieses Antrages teilt, können wir leider dennoch nicht zustimmen, weil einiges vermengt wird, was wir nicht mittragen können. Dazu gehört beispielsweise die geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings. Wir Nationaldemokraten sind durchaus der Meinung, dass die Ehe nach wie vor die beste und übrigens auch die von den meisten Paaren angestrebte Form des Zusammenlebens ist, wenn es darum geht, Kindern möglichst optimale Startvoraussetzungen zu bieten. Die Ehe sollte nach wie vor unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Das Institut der Ehe ist aus unserer Sicht Voraussetzung dafür, andere staatliche Zuwendungen zur Familiengründung, zum Beispiel das von uns geforderte Ehestandsdarlehen, also der Ehekredit, auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen. Natürlich sollten Zuverlässigkeit, Zuneigung und Vertrauen auch eine Rolle spielen, wie schon gesagt wurde.
Die Absage an die Ehe, die im Grunde genommen mit der Forderung nach ersatzloser Abschaffung des Ehegattensplittings indirekt ausgesprochen wird, können wir nicht mittragen. Wir fordern stattdessen eine Weiterentwicklung zu einer Förderung für Familien mit Kindern und damit zum Familiensplitting; denn Kinderlosigkeit darf auf
Dauer nicht bessergestellt werden als die Entscheidung für Kinder. Schon allein aus diesem Grund können wir dem Antrag nicht zustimmen.
Einen anderen Gedanken, die Aufhebung der Anrechnung von kinderabhängigen Leistungen, also auf die Leistungen nach SGB II oder SGB XII, können wir unterstützen. Es darf keine Selektion nach sozialer Herkunft geben, wenn es um die Frage geht, wie Kinder etwa durch Kindergeld oder Bundeselterngeld gefördert werden. Allerdings ist dazu aus unserer Sicht eine wichtige Einschränkung vorzunehmen. Das gesamte Sozialleistungssystem gehört natürlich auf den Prüfstand, inwieweit es auf Ausländer anwendbar ist. Sie kennen unsere Position dazu. Die NPD ist sozusagen für getrennte Regelkreise, und zwar nicht aus Gehässigkeit oder Menschenverachtung, wie Sie uns immer unterstellen, sondern einfach deshalb, weil wir es uns nicht leisten können, dass die in den letzten 30 bis 40 Jahren erfolgte Zuwanderung ins soziale Netz so weiter geht wie bisher.
An dieser Stelle muss man beachten, dass die von der Staatsregierung aufgeworfene Frage der Finanzierbarkeit der Forderungen, die DIE LINKE erhebt, vor dem Hintergrund der hohen Zahl ausländischer – insbesondere muslimischer – Transferempfänger in Deutschland gar nicht darstellbar und auch nicht wünschenswert wäre, etwa wenn Sie bedenken, dass in dieser Gruppe die Erwerbsquote bei gerade einmal einem Drittel oder dass die Transferrelation, also das Verhältnis von Transferempfänger zu überwiegend Erwerbstätigen bei 43,6 % liegt. Das muss man einfach mal nüchtern sehen und dann sagen: Die sozialen Wohltaten der LINKEN für Familien und Kinder sind unter Einbeziehung aller in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von Herkunft und Leistungsbereitschaft, einfach nicht finanzierbar.
Wir würden damit die Überfremdung ganzer Städte und Ballungsräume regelrecht forcieren. Ein wichtiger Punkt, an dem wir als NPD-Fraktion wiederum dem Grunde nach mit Ihrem Antrag übereinstimmen, ist die Frage der Kindergrundsicherung versus Kinderfreibeträge. Hier überzeugt auch die Staatsregierung in ihrer ablehnenden Stellungnahme nicht. Tatsache ist leider, dass viele Eltern trotz eingetragener Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte keine wirklichen Steuerersparnisse haben. Berücksichtigung findet der Kinderfreibetrag nur als Bemessungsgrundlage für Kirchensteuer und Solizuschlag. Bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer wird er nicht berücksichtigt.
Während sich das von der Einkommensteuer freizustellende Existenzminimum des Erwachsenen in der jeweiligen Lohnsteuerklasse wiederfindet und somit die monatlich zu entrichtende Steuer reduziert, werden die Existenzminima von Kindern völlig vernachlässigt. Die Bundesregierung setzt die Kinderfreibeträge mit dem Kindergeld gleich. Das heißt, dass zunächst in allen Fällen das Kindergeld ausgezahlt wird. Anschließend erfolgt durch das Finanzamt eine „Günstigerprüfung“.
Erst ab einem Einkommen von 63 486 Euro werden die Kinderfreibeträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Alle anderen Eltern erhalten das Kindergeld anstelle der Freibeträge. Im Grunde ist das eine vorweggenommene Steuervergütung auf den Kinderfreibetrag. Diese Steuervergütung als Familienleistung zu verkaufen, ist einfach eine Irreführung. Wirkliche Steuergerechtigkeit verlangt eine klare Trennung von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeldleistungen, wie immer Sie diese auch nennen mögen, meinetwegen auch Kindergrundsicherung.
Meine Damen und Herren! Ich hatte es schon gesagt, aus Sicht der NPD-Fraktion enthält der Antrag der LINKEN einige gute Gedanken, aber leider auch eine schwerwiegende Stolperfalle, die den Sozialstaat förmlich zerreißen würde, wenn sie damit durchkämen. Wir enthalten uns.
Wird weiter von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich für die Staatsregierung wieder Herrn Staatsminister Kupfer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur sozialen Lage von Kindern und Jugendlichen in Sachsen liegt Ihnen eine ausführliche Stellungnahme der Staatsregierung vor. Ich möchte mich deshalb auf einige Kernaussagen beschränken.
Erstens. Sie fordern keine Anrechnung von Kindergeld auf die Grundsicherung. Menschen, die Grundsicherung erhalten, bekommen diese auch für ihre Kinder. Gleichzeitig erhalten sie Kindergeld und gegebenenfalls Elterngeld. Diese Zahlungen werden auf die Grundsicherung angerechnet. Das heißt, die Grundsicherung wird abzüglich dieses Betrages gezahlt. Aber das gilt bei allen staatlichen Leistungen. Es kann immer nur eine staatliche Leistung für ein Grundbedürfnis in Anspruch genommen werden. Deshalb noch einmal deutlich: Grundsicherungsempfänger mit Kindern erhalten nicht weniger als andere. Sie erhalten die ihnen zustehenden Gesamtbeträge, aber aus unterschiedlichen Töpfen.
Zweitens. Sie fordern die Abschaffung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht. Der sogenannte Familienleistungsausgleich bewirkt die steuerliche Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs eines Kindes, entweder durch den Kinderfreibetrag oder durch Kindergeld. Auch hier gilt, beides zusammen kann nicht in Anspruch genommen werden. Bei einer Einkommensteuer werden seitens des Finanzamtes das gezahlte Kindergeld und die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag so miteinander verrechnet, dass jeweils das Beste für den Steuerpflichtigen herauskommt.
Drittens. Sie sind gegen das Ehegattensplitting. Eingeführt wurde das Ehegattensplitting in der Bundesrepublik
Deutschland 1958. Es löste die sogenannte rohe Haushaltsbesteuerung ab. Nach der rohen Haushaltsbesteuerung wurde das gesamte Haushaltseinkommen dem Steuertarif unterzogen. Aufgrund der Tarifprogression führte dieses Vorgehen bei zwei ledigen Personen, die beide ein Einkommen erzielen, zu einer höheren Steuerbelastung, wenn sie heirateten, auch wenn sich ansonsten nichts geändert hatte. So gesehen wurde die Eheschließung steuerlich bestraft. Dem wollte man entgegenwirken. Das Ehegattensplitting gehört also zu den Rahmenbedingungen zum Schutz von Ehe und Familie. Das Ehegattensplitting ist auch Ausdruck dessen, dass wir die Ehe, eine Gemeinschaft von zwei Menschen, die füreinander einstehen, begünstigen. Dieses Grundverständnis leiten wir unter anderem aus dem Grundgesetz ab.