Bezüglich Punkt 3: Die UN-Konvention ist eine Selbstverständlichkeit. Sie hat auch die entsprechende Berücksichtigung in unserem Antrag gefunden. Deswegen gehen wir mit, diese Ergänzung um Punkt 7 aufzunehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe dem eigentlich nichts weiter hinzuzufügen. Frau Jonas hat es vorgetragen. Ich habe es in meinem Redebeitrag im Schlusswort bereits gesagt: Wir werden diesem Punkt unter 3 (7), also 1.7. in unserem Antrag, zustimmen. Insofern freue ich mich, dass es eine punktweise Abstimmung gibt. – Danke.
Meine Damen und Herren! Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zum Änderungsantrag gibt, rufe ich den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung auf, Drucksache 5/8032 zu Drucksache 5/7490. Es war
Ich rufe Punkt 1 auf. Wer diesem Punkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei 6 Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist Punkt 1 nicht angenommen worden.
Ich rufe Punkt 2 auf. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei 6 Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist Punkt 2 mehrheitlich nicht angenommen worden.
Nun kommen wir zum Punkt 3, ich rufe Unterpunkt 7 auf. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Die Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit ist Punkt 3, Unterpunkt 7, einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 3, Unterpunkt 8, auf. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Man kann nur einmal abstimmen. Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei 6 Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist Punkt 3, Unterpunkt 8, mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Punkt 4 auf. Wer diesem Punkt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei 6 Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist Punkt 4 mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Punkt 5 auf. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei 6 Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist Punkt 5 mehrheitlich nicht angenommen worden.
Wir kommen noch zu einer kleinen Schlussabstimmung über den Änderungsantrag, Punkt 3, Unterpunkt 7. Wer dieser geänderten Fassung des Änderungsantrages seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Bei 4 Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag in der jetzt beschlossenen Form mehrheitlich angenommen.
Meine Damen und Herren, ich stelle Ihnen nun unseren Antrag, Drucksachennummer 5/7490, mit dem eben beschlossenen Änderungsantrag – das war Ziffer 3.7 – zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist damit die Drucksache 5/7490 beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Einreicherin das Wort. Frau Dr. Runge, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass es die Sächsische Staatsregierung überhaupt geschafft hat, seit 2004 der Öffentlichkeit einen überarbeiteten Entwurf eines Klima- und Energieprogramms für Sachsen vorzulegen, ist die gute Nachricht. Um aber nun über diesen Entwurf eines Energie- und Klimaprogramms innerhalb des Landtages zu debattieren – zu diesem Zweck hat die Linksfraktion heute diesen Antrag zur Debatte eingebracht.
Ich möchte mich zunächst zu den fixierten Zielstellungen im Programmentwurf äußern. Wir begrüßen, dass der Anteil der Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zielgröße 33 % bis 2020 gesteigert werden soll, wohl wissend, dass diese Zielgröße hinter dem Ziel der Bundesregierung und auch weit hinter den Zielstellungen der Länder Thüringen, Brandenburg und MecklenburgVorpommern zurückbleibt.
Das Fazit ist, dass Sachsen damit wie schon in den letzten Jahren in der Entwicklung bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien gegenüber den anderen Bundesländern weiter zurückfallen wird, und damit werden auch Zukunftschancen für Sachsen verspielt. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, bis 2020 die Zielgröße von mindestens 40 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Ener
gien zu erreichen sowie 15 % im Bereich Wärme und Kälte. Das sind durchaus realistische Zielstellungen, weil Studien – unter anderem auch die Windkraftstudie – nachgewiesen haben, dass allein durch Repowering eine Menge an Windkraftenergie in der Zukunft und durch Zubau gewonnen werden kann, wenn die politischen Rahmenbedingungen und vor allem die raumordnerische Landesentwicklungsplanung die Weichen richtig stellen.
Auch die Potenziale der Erdwärme in Sachsen zur Wärmeerzeugung sind bei Weitem nicht ausgeschöpft, und wir wissen, dass die Initiative des Umweltministeriums, ein Kataster zur Erdwärme für Sachsen zu erstellen – welches teilweise bereits vorliegt und über eine Internetplattform abrufbar ist –, mit hoher Priorität für das Land Sachsen insgesamt zu Ende gebracht werden soll. Das Modellprojekt des Tiefengeothermie-Kraftwerkes bei Schneeberg ist ebenfalls zu begrüßen.
Auch wenn die Regierung vorhat, bis 2020 den Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu erhöhen, begrüßen wir das, obwohl wir denken, dass auch diese Zielgröße zu gering veranschlagt wird, wenn man allein die Investitionsvorhaben vor allem der Stadtwerke in die Planung einbezieht, die Sie vorhaben, in den nächsten Jahren zu bauen, wenn das Kraft-WärmeKopplungsgesetz des Bundes und die Förderung entsprechend ausfallen werden.
DIE LINKE setzt auf dezentrale, lokale und regionale Erzeugungsstrukturen und sieht durchaus positive Entwicklungen in Sachsen, die es bereits hinsichtlich der Erstellung regionaler Energiekonzepte insgesamt gibt.
Was wir jedoch im Programmentwurf kritisieren, ist die Tatsache, dass für die verschiedenen einzelnen erneuerbaren Energien keine einheitlichen Zielhorizonte in den Blick genommen werden, sondern sehr unterschiedliche, zum Beispiel bei der Windkraft das Jahr 2022, bei der Biomassenutzung das Jahr 2017, und bei der Wasserkraft, der Tiefengeothermie sowie der Wärmeerzeugung werden nicht einmal Zielhorizonte genannt. Weniger Verwirrung, Herr Morlok, und klare Zielvorgaben und Zeithorizonte sind im Programm nötig.
Trotz der geplanten Steigerung des Bruttostromverbrauchs aus der Nutzung erneuerbarer Energien stellt das Programm dennoch die Weichen für eine jahrzehntelange Verstromung der Braunkohle in Sachsen. Dies aber ist langfristig über das Jahr 2020 hinaus nicht plausibel, sondern kontraproduktiv. Damit konterkarieren Sie, verehrte Staatsregierung, den europäischen und bundesdeutschen konzeptionellen Ansatz, dass die zukünftige Energieversorgung umwelt- und klimafreundlich zu gestalten ist. Das historische Zeitfenster bis 2020 sollte daher so genutzt werden, dass danach ein geregelter langfristiger Ausstieg aus der Braunkohleverstromung überhaupt stattfinden kann.
denn es ist zu erwarten, dass die CCS-Technologie zur Abscheidung und unterirdischen Lagerung des CO2 großtechnisch nicht zum Einsatz kommen wird. Auch deshalb hat Vattenfall sein milliardenschweres Demonstrationsprojekt in Jänschwalde abgesagt. Nun kommt aber der Herr Ministerpräsident Tillich mit einer großartigen Schnapsidee, nämlich, das abgeschiedene CO2 über Pipelines
Ich frage Sie, Herr Ministerpräsident – der nicht anwesend ist –, wie man überhaupt auf eine solche Schnapsidee kommen kann, wenn man weiß, dass diese Golfregion
Daher fordert DIE LINKE, mit den Betroffenen und Beschäftigten in der Braunkohleindustrie einen Vertrag auszuhandeln, um einen geregelten und langfristigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung so zu gestalten, dass sie bis zum Jahr 2040 auslaufen kann. Die betroffenen Unternehmen und die Beschäftigten würden damit endlich Planungssicherheit bekommen.
Die Braunkohleverstromung allein den Wirkungen des CO2-Emissionshandels zu überlassen, wie das in dem vorgelegten Programm vorgesehen ist, ist für unsere Begriffe nicht hinreichend und stellt keine verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik dar.