Die Staatsregierung schreibt in ihrer Stellungnahme: „Belastbare Angaben, insbesondere Statistiken über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu Gesundheitsleistungen, liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor.“ Ich weiß nicht, ob ihr diese Angaben in Zukunft vorliegen werden, ob also der Bericht essenzieller sein kann als die Stellungnahme. Davon gehe ich aus. Das grundsätzliche Problem liegt darin, dass die Staatsregierung sagt: Wir brauchen keinen Landesaktionsplan, das ist Aktionismus. Aber genau so ein Aktionsplan würde eben in Bezug auf die Gesundheit aussagen: Das sind die nächsten Schritte, die wir gehen wollen. Das ist das Ziel, das wir erreichen wollen. Das ist unser Ausgangspunkt, von dem wir starten. Diese oder jene Maßnahmen wollen wir einsetzen, um das Ziel zu erreichen. Dann gibt es natürlich auch Festlegungen, in welcher Zeit man das erreichen will.
Ein bisschen habe ich den Verdacht, dass der Antrag deshalb geschrieben wurde, weil die Sächsische Staatsre
gierung über die Umsetzung der Konvention berichten muss, natürlich auch darüber, wie sie die Konvention in den Artikeln 25 und 26, die sich mit den gesundheitlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen auseinandersetzen, umsetzt.
Ein Punkt kommt in Ihrem Antrag überhaupt nicht vor. Man könnte ihn eventuell hineininterpretieren. Es ist immer noch so, dass sich Menschen mit Behinderungen bestimmte Gesundheitsleistungen einklagen müssen. Das liegt daran, dass die Krankenversicherung und das SGB IX, das Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben normiert, nebeneinander stehen. Bei einzelnen Leistungen, zum Beispiel bei der Nutzung einer Braille-Zeile, ist nicht klar, ob das eine Gesundheitsleistung ist, die von der Krankenversicherung bezahlt wird, oder ob das eine Leistung zur Teilhabe ist und von den Sozialleistungsträgern bezahlt werden muss. Mit diesen Problemen haben Menschen mit Behinderungen immer wieder zu kämpfen. Sie werden dann von A nach B geschickt. Die Verbände von Menschen mit Behinderungen haben einen Vorschlag gemacht, wie man dem abhelfen könnte. Sie plädieren nämlich dafür, dass es, ähnlich wie die sozialpädiatrischen Zentren, auch Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderungen gibt, in denen verschiedene Leistungen unter einem Dach angeboten werden bzw. wo man mit den entsprechenden Angeboten in der Fläche vernetzt ist und die Menschen weiterleiten kann. Das fehlt in dem Antrag vollkommen.
Ich bin der SPD-Fraktion dankbar, dass sie durch ihren Änderungsantrag versucht hat, den Antrag noch etwas zu qualifizieren und vor allen Dingen die UN-Konvention ins Spiel zu bringen. Wir können dem Änderungsantrag zustimmen.
Zum Antrag der Koalition sage ich: Allein die Tatsache, dass Sie das Problem einmal auf die Tagesordnung gesetzt haben, führt noch nicht dazu, dass wir einem schlechten Antrag zustimmen werden.
Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe in meinem Redebeitrag so viele Dinge, die meine Vorredner schon gesagt haben, dass ich das nicht noch einmal wiederholen möchte. Ich möchte also auf diesen Redebeitrag verzichten.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass zu dem Antrag bereits eine sehr umfangreiche Stellungnahme vorliegt. Aus unserer Sicht ist dieser Antrag damit erledigt. Wir würden uns enthalten.
sprache. Ich würde eine zweite Runde eröffnen. Gibt es noch Wortmeldungen von den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Clauß.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen ist Bestandteil der Inklusion. Ich habe es an dieser Stelle schon oft gesagt: Inklusion ist ein Prozess, den wir tatkräftig unterstützen, um die Sensibilisierung unserer Gesellschaft für die Belange von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben.
Jeder Behinderte hat das Recht auf uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehört selbstverständlich auch unser Gesundheitssystem. So stehen nicht nur alle Leistungen der Krankenkasse uneingeschränkt zur Verfügung, nein, die Leistungsträger sind nach dem Sozialgesetzbuch auch dazu verpflichtet, ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude ohne Zugangs- und Kommunikationsbarrieren zu gestalten. Auch die Sächsische Bauordnung schreibt vor, dass alle öffentlich zugänglichen Gebäude barrierefrei errichtet werden müssen. Der Schwerpunkt liegt hier aber auf dem Wort „errichtet“. Viele niedergelassene Ärzte haben ihre Praxis in alten Gebäuden. Das macht es nicht einfach, entbindet die Ärzte aber nicht von der Pflicht, an ihre Patienten, die einen barrierefreien Zugang brauchen, zu denken, wozu im Übrigen auch die Mutter oder der Vater mit dem Kinderwagen zählen. In einer älter werdenden Gesellschaft gilt dies sowieso.
Nicht allein die bauliche Barrierefreiheit ist hier ausschlaggebend. Unsere Mediziner müssen auch in die Lage versetzt werden, mit Menschen mit Behinderungen angemessen umzugehen. Dies ist bereits Bestandteil der Curricula unserer medizinischen Fakultäten, auch wenn dies weder in der Approbationsordnung für Ärzte noch in den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für die nicht ärztlichen Gesundheitsberufe eigens erwähnt ist. Auch die Weiterbildungsmodule der sächsischen Landesärztekammer und anderer Bildungsträger greifen dieses Thema auf. Es stellt sich nicht die Frage nach Inhalten und Angeboten. Es stellt sich die Frage, warum das Fach „Einführung in die Gebärdensprache“ für Medizinstudenten immer noch ein Wahlpflichtfach ist, um nur ein Beispiel zu nennen.
Auch hier zeigt sich wieder, dass Inklusion ein Prozess ist. Die Umsetzung der Studieninhalte liegt in der Selbstverantwortung der Universitäten, der Sächsischen Landesärztekammer und der Fortbildungsträger.
Ich will stichpunktartig noch einige Beispiele dafür nennen, was bereits getan wird. Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen hat das Informationsblatt meines Hauses „Damit Ihr Kind gesund aufwächst“ neu herausgegeben, und das in leichter Sprache.
Der Beauftragte der Bundesregierung veranstaltete 2010 und 2011 eine Tagungsreihe „Teilhabe braucht Gesundheit“, eine Tagungsreihe zum Thema Gesundheit für Menschen mit Behinderungen zwischen Ansprüchen der UN-Konvention, Kostendämpfung und Wirklichkeit. Die bereits detailliert ausgeführten Fort- und Weiterbildungsangebote sind vorhanden, anspruchsvoll und werden auch angerechnet.
Mein Haus fördert nach der Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen derzeit den Aufbau eines Autismusnetzwerkes Ostsachsen, das selbstverständlich auch Angebote des Gesundheitswesens einbezieht – ein sehr vielversprechendes Projekt.
2009 hat der Landespflegeausschuss den Unterausschuss Pflege und Eingliederungshilfe beauftragt, ein sächsisches Gesamtkonzept zur ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung älterer Menschen mit Behinderungen zu erstellen. Dieses Konzept wurde im Unterausschuss vorgestellt und dem Landespflegeausschuss im September zur Kenntnis gegeben. Im März wird der Landespflegeausschuss über das Konzept diskutieren und die weitere Verfahrensweise zum Umgang mit den Handlungsempfehlungen festlegen. Dieses Konzept geht weit über die gesundheitliche Versorgung hinaus und zeigt damit, dass wir einmal mehr sektorenübergreifend arbeiten müssen.
Meine Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein, und zwar jedes Ressort in seinem Bereich und gleichzeitig alle gemeinsam hin zu einer inklusiven Gesellschaft.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass vonseiten der Opposition viel kleinteiliger diskutiert wird, was wir vorhaben, war zu erwarten. Dafür sind sie auch Opposition und müssen sich Gehör verschaffen. Das nehme ich ihnen überhaupt nicht übel.
Ich freue mich im Gegenteil, dass weitestgehend von Ihnen Zustimmung signalisiert worden ist und dass wir diesen Antrag damit positiv verabschieden können.
Ich will auf das Thema UN-Behindertenrechtskonvention eingehen. Sowohl Frau Jonas als auch ich hatten das in unserem Beitrag. Ich denke, das ist bei den behindertenpolitischen Sprechern fest eingerastet. Ich gebe Ihnen durchaus recht. Den kleinen Vorwurf will ich akzeptieren. Wir hätten es in unserem Antrag auch schreiben können. Insofern werden wir in dem Punkt – Frau Kliese – der SPD folgen und das noch aufnehmen.
Sie sollen damit erkennen, dass wir uns vernünftigen Überlegungen überhaupt nicht versperren. Die andere Kleinteiligkeit – auch das will ich dazu sagen – werden wir nicht übernehmen, weil das der Sache nicht dient. Es geht nicht um das letzte Wort in einem Antrag, sondern es geht um den Geist eines Antrages. Ich denke, der Geist des Antrages – und darin waren wir uns doch sehr einig –, ist, dass wir für die Behinderten in der gesundheitlichen Vorsorge deutlich mehr tun müssen als bisher.
Ich danke auch Herrn Wehner sehr, dass er das, was in den letzten 20 Jahren geschehen ist, sehr positiv hervorgehoben hat. Aber natürlich können wir uns nie auf dem Stand, den wir erreicht haben, ausruhen. Die Entwicklung wird immer weitergehen und wenn wir die Zielstellung, die wir uns vornehmen, vielleicht in den nächsten zehn Jahren umgesetzt haben werden, stehen wir immer wieder am Anfang und müssen neue Verbesserungen bringen. Das ist unser Auftrag. Sonst hätten wir uns ja als Parlament selbst abgeschafft.
Ich will als Letztes dazu sagen, dass es darauf ankommt, das mit den Behindertenverbänden, mit den Wohlfahrtsverbänden zu besprechen. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ich glaube, ich hatte es vorhin schon gesagt. Wenn nicht, füge ich es jetzt an: Sie sind von uns bereits angeschrieben und aufgefordert, an dieser Erarbeitung mitzuwirken. Nicht über sie ohne sie – das haben wir oft in diesem Plenum schon erwähnt – ist eine Selbstverständlichkeit, ohne dass man es vielleicht jedes Mal sagen muss.
Ich danke Ihnen allen, dass Sie durch weitere Redebeiträge das eine oder andere vielleicht noch gefördert haben, und hoffe für uns alle, dass wir das, was in dem Antrag steht, zu einem guten Ergebnis führen werden und – das ist das Entscheidende – für die Behinderten die Situation deutlich verbessern. Das muss unser aller Ziel sein.
Danke, Herr Krasselt. – Bevor wir zur Abstimmung über den Antrag kommen, liegt mir noch ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Möchte der Antrag eingebracht werden? – Das ist der Fall. Frau Kliese, Sie haben jetzt dazu Gelegenheit.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, die Stellungnahme der Staatsregierung hat noch einmal deutlich gezeigt, dass es wichtig ist, hier einen Änderungsantrag einzubringen. Frau Clauß, Sie haben auch gesagt, Sie möchten den Prozess der Inklusion unterstützen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen sagen: Sie sollen den Prozess nicht unterstützen, Sie sollen ihn gestalten!
Das ist ein großer Unterschied. Es wird auch nicht so sein, dass Inklusion in Sachsen stattfindet, nur weil die Staats
regierung es nicht verhindert. Der Änderungsantrag ist deshalb notwendig geworden, weil mancher Gesichtspunkt dieses sehr breiten Themas schlichtweg keinen Eingang in den Antrag gefunden hat – Frau Herrmann hat es schon erwähnt. Eine Ausweitung über den Kontakt mit Ärzten hinaus, die noch stärker sensibilisiert werden müssen, ist notwendig, weil sich ähnliche Probleme auch im Kontakt mit Zahnärzten und Therapeuten und diesen Gesundheitsberufen ergeben. Daher müssen im Punkt 2 auch die anderen Heilberufekammern aufgenommen werden.
Die wichtigste Änderung ergibt sich aber im Punkt 1.8. Manche Menschen mit Behinderungen fungieren ihren Assistenzen gegenüber als Arbeitgeber und haben damit im Falle eines Krankenhausaufenthaltes einen Anspruch auf Assistenzleistungen. Hier mehren sich aber bundesweit die Berichte, dass es zu Abgrenzungsproblemen zwischen Leistungen des Pflegepersonals des Krankenhauses und der Assistenzen kommen kann. Daher wollen wir an dieser Stelle einen Bericht.
Der wichtigere Aspekt ist aber ohne Frage, dass nur ein sehr kleiner Teil der Menschen mit Behinderungen dieses Arbeitgebermodell überhaupt gewählt hat. Denn das sind wiederum nur diejenigen, die in der Lage sind, so ein Modell zu managen. Nur die Arbeitgeber also haben ein Anrecht auf Assistenzleistungen während des Aufenthaltes. Das ist ein großes Problem. Das klingt durchaus sehr widersinnig. Die allermeisten Menschen mit Behinderungen sind zwar auf Assistenzleistungen im Alltag angewiesen, bekommen diese aber nicht, weil sie körperlich oder psychisch angegriffen und deshalb in stationärer Behandlung sind. Hier gilt es unbedingt, auch diesen Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen im Krankenhaus zukommen zu lassen.
Über die Situation während eines Krankenhausaufenthaltes zu berichten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, ersuchen wir also die Staatsregierung in unserem Änderungsantrag, und – das will ich vor möglichen Einwänden gleich erwähnen – für Menschen mit Behinderungen und für uns ist es dabei völlig gleich, ob sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine Änderung des SGB einsetzt oder dieses Ärgernis über das Sächsische Ausführungsgesetz oder über Verordnungswege behebt. Hier einen sinnvollen Weg zu wählen ist Aufgabe der Staatsregierung.
Ich bitte um eine punktweise und auch nummernweise Abstimmung über den Antrag, damit wir keine Gelegenheit auslassen, zu der Sie zustimmen können.
über den Änderungsantrag angedeutet worden. Ich möchte daher auch noch einmal für unsere Fraktion zusammenfassen. Wir sind der Meinung, dass die Punkte 1 und 2 in dem Antrag sehr wohl mit erfasst sind. Ich gehe davon aus und bin fest davon überzeugt, dass die Staatsregierung alle Akteure in die entsprechende Berichtfassung einbinden wird und sehr wohl auch den gesamten Umfang der ärztlichen Betreuung erkennt.