Protokoll der Sitzung vom 09.12.2009

Das soll es gewesen sein. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen? – Es gibt keine mehr. Somit bitte ich nun die Staatsministerin, das Wort zu nehmen. Frau Staatsministerin Clauß, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor fast genau einem Jahr habe ich an dieser Stelle und zu diesem Thema gesagt, dass man sehr viel Geduld und Beharrlichkeit braucht, um gesundheitspolitische Anliegen durchzusetzen.

(Beifall des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Der Nichtraucherschutz ist ein solches Anliegen. Mit Beharrlichkeit und Geduld hat die Sächsische Staatsregierung mit Vorlage des ersten Gesetzentwurfes daran gearbeitet, unsere Bürgerinnen und Bürger und vor allem unsere Kinder und Jugendlichen besser vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Gestartet sind wir vor circa zweieinhalb Jahren. Dazwischen lagen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, des Verfassungsgerichtshofes unseres Freistaates und die diesjährigen Wahlen.

Nachdem der letzte Entwurf der Diskontinuität anheim gefallen ist, hat die Staatsregierung nun einen neuen Gesetzentwurf eingebracht. Mit diesem Änderungsgesetz werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen umgesetzt. Dieser Gesetzentwurf berücksichtigt auch den Hinweis des Verfassungsgerichtshofes, wonach der Gesetzgeber die im § 1 des Gesetzes formulierten Gemeinwohlziele nicht ausnahmslos verfolgen muss. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber die beruflichen Interessen der Gaststättenbetreiber und die Verhaltensfreiheit der Raucher berücksichtigen.

Dieser Gesetzentwurf soll also nicht nur klar Stellung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und insbesondere der Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens beziehen; er soll auch maßvoll Rücksicht auf die kollidierenden Interessen der vom Rauchverbot betroffenen Grundrechtsträger nehmen. Die Schutzziele dieses Gesetzes werden deshalb nicht durch ein generelles Rauchverbot umgesetzt, sondern durch ein Rauchverbot in bestimmten Einrichtungen, von denen wiederum einige wenige Ausnahmen zugelassen werden. Die Ausnahmen können vom Betreiber zugelassen werden: in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen und Spielbanken sowie Einraumgaststätten und -spielhallen mit weniger als 75 Quadratmetern, sofern – das betone ich nochmals – Minderjährige keinen Zutritt haben. Darüber wurde eine weitere Ausnahme für geschlossene Gesellschaften in Gaststätten normiert.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll unterschiedliche Interessen ausgleichen und trotzdem eine solide Basis für den Nichtraucherschutz in Sachsen sein. Diese solide Basis brauchen wir dringend; denn, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Gefahren des Passivrauchens

sind die gleichen wie vor zweieinhalb Jahren. Sie sind nicht kleiner geworden, und sie sind nach wie vor für unsere Kinder und Jugendlichen besonders hoch.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Entsprechend § 46 Abs. 4 Satz 1 stimmen wir zunächst über die Änderungsanträge ab. Mir liegt ein Änderungsantrag der SPDFraktion in der Drucksache 5/737 vor. Ich bitte Frau Abg. Neukirch um Einbringung.

Danke. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wie ich schon sagte, möchten wir mit dem Änderungsantrag in Nr. 1 die Möglichkeit geben, die Ausnahme für die Berufsschulen wieder zu streichen, und in Nr. 2 die Ausnahme für geschlossene Gesellschaften in Gaststätten.

Ich habe die Begründung bereits in meinem Redebeitrag erwähnt und bitte um Zustimmung.

Herr Abg. Krauß, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bereits begründet, weshalb wir diese Änderungen vornehmen wollen. Insofern werden wir dem Änderungsantrag der SPD nicht zustimmen können.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Bitte schön, Frau Herrmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meiner Rede deutlich gemacht, dass wir uns einen strengen Nichtraucherschutz vorstellen. Deshalb geht uns der Änderungsantrag nicht weit genug. Wir werden uns daher enthalten.

Ich sehe keine weiteren Wortbeiträge. Damit lasse ich nun über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir stimmen nun auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz in der Drucksache 5/556 ab. Ich beginne mit der Überschrift „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes“. Wer ihr seine Zustimmung

geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dagegen. Dennoch ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier ähnliches Abstimmungsverhalten: Artikel 1 wurde bei einigen Gegenstimmen mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wiederum gleiches Abstimmungsverhalten. Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist dem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann würden wir dem entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Dies kann ich nicht erkennen. Damit wird dem so entsprochen.

Ich rufe den Entschließungsantrag in der Drucksache 5/725 auf. Frau Abg. Schütz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte Ihnen in meiner Rede bereits umfassend dargestellt und begründet, dass wir auf die Möglichkeiten der Innovationsklausel zurückgreifen wollen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall bei der FDP)

Gibt es dazu noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun über den Entschließungsantrag der CDU- und der FDPFraktion abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit beschlossen worden.

Erklärung zu Protokoll

Bereits am 30.07.2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile des Landesnichtraucherschutzgesetzes von Baden-Württemberg und des Nichtraucherschutzgesetzes von Berlin mit Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes für unvereinbar. Spätestens seit diesem Urteil weiß jeder, der es wissen will, dass das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz, wie es am 26. September 2007 von der regierendes CDU/SPD-Koalition gegen alle Bedenken, vor allem auch seitens der NPD-Fraktion oder des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, erzwungen wurde, verfassungswidrig ist, denn – wie die heutige Staatsregierung selbst in der Begründung zu vorliegendem Änderungsgesetz schreibt – „die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erachteten Regelungen“ finden sich „vergleichbar auch im Sächsischen Nichtraucherschutzgesetz“ wieder.

Jetzt erst, nach den Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 16. Oktober 2008, und auch erst angesichts der durch das Gericht gesetzten Frist zum Ende des laufenden Jahres bequemt sich die weiterhin CDU-geführte Staatsregierung, das im Januar im Sozialausschuss auf Eis gelegte Änderungsgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem die „Verfassungskonformität“ des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes wieder hergestellt werden soll.

Die Zeit bis dahin mussten die Inhaber und Mitarbeiter der betroffenen Gaststätten und zumeist kleinen Gewerbetreibenden in rechtlicher Ungewissheit leben. Hätte die Parlamentsmehrheit in diesem Hause sich frühzeitig der NPD-Position angeschlossen, so wären die Betroffenen ihrer diesbezüglichen existenziellen Sorgen enthoben worden und die politisch Verantwortlichen hätten sich eine Blamage vor dem Verfassungsgerichtshof erspart. Doch nicht einmal die bevorstehenden Wahlen konnten Sie seinerzeit dazu bewegen, schnell und konsequent die Änderung Ihrer offenkundig verfassungswidrigen Gesetzgebung in Angriff zu nehmen, obwohl das Thema auch frühzeitig reichlich öffentlich debattiert wurde.

Muss man sich da noch über wachsende Politiker- und Parteienverdrossenheit oder über rekordverdächtig sinkende Wahlbeteiligung wundern?

Dabei war die Position der NPD in dieser Frage ebenso klar wie vernünftig: Selbstverständlich setzen auch wir uns für einen konsequenten Nichtraucherschutz ein, setzen in dieser Frage aber vor allem auf die Einsichtsfä

higkeit und Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme, wie sie nur durch eine wertevermittelnde Erziehung, die vorrangig in der Familie stattfinden sollte, erreicht werden kann. Darüber hinaus sind wir uns selbstverständlich darüber im Klaren, dass auch im Bereich des Nichtraucherschutzgesetzes nicht alles allein dem guten Willen der Beteiligten überlassen werden darf, sondern – vor allem, wo es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht – auch gesetzlich zu regeln ist. Daher hat sich die NPD schon frühzeitig für ein Rauchverbot an Schulen eingesetzt, vor allem aber auf die konsequente Durchsetzung bereits bestehender Gesetze gedrängt.

Andererseits sehen wir in der zunehmenden Bevormundung der Bevölkerung durch den Staat, bis in die private Lebensgestaltung hinein, einen unauflösbaren Widerspruch: Auf der einen Seite werden Millionen Deutsche, die infolge der Globalisierung arbeitslos werden oder für Armutslöhne arbeiten müssen, ihrem Schicksal überlassen und die Kriminalitätsbekämpfung durch Personalabbau bei der Polizei zurückgefahren, und andererseits greift der Staat immer mehr in die Privatsphäre der Bürger ein, indem er nicht nur politische Gesinnung ausschnüffelt und sanktioniert – nein, selbst die Ausformung der persönlichen Lebensgestaltung soll zunehmend reglementiert werden.

Zusammenfassend sei noch einmal gesagt: Ein umfassender Nichtraucherschutz wird immer unsere Zustimmung erfahren, doch darf dieser – ich wiederhole hier die NPDPosition, die wir schon seit jeher einnahmen – nicht auf Kosten der Gewerbefreiheit und der unternehmerischen Selbstbestimmung gehen – schon gar nicht in diesen wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten. An dieser Haltung hat sich nichts geändert, und daher wird es Sie nicht verwundern, wenn die NPD-Fraktion dem vorliegenden Änderungsgesetz zustimmt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern die Genese dieses Gesetzes und das fragwürdige Verhalten der jeweiligen Parlamentsmehrheit bzw. der Staatsregierungen auch zukünftig permanent vor Augen halten werden.

Meine Damen und Herren! Damit beende ich diesen Tagesordnungspunkt und komme zurück zu

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 2

Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl vor. Abgegeben wurden 127 Stimmscheine. Ungültig waren null Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Herrn Andreas Schurig stimmten 124 Abgeordnete.

(Anhaltender Beifall des ganzen Hauses)

Mit Nein stimmten zwei Abgeordnete, und ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Herr Schurig, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

Frau Präsidentin! Ich nehme die Wahl an und möchte mich auch im Namen meiner Mitarbeiter für diese klare, deutliche Unterstützung bedanken.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen sechs weitere erfolgreiche Dienstjahre.

(Die Fraktionsvorsitzenden und Staatsminister gratulieren dem wiedergewählten Sächsischen Datenschutzbeauftragten und überreichen Blumensträuße.)

(Präsidentenwechsel)