Meine Damen und Herren! Es wird immer in den Raum gestellt, die Sächsische Staatsregierung tue nichts für die Kleingärtner. Das stimmt ganz einfach nicht. Ich darf an die Rahmenbedingungen erinnern, die wir bieten. Mit Dresden-Pillnitz haben wir in Sachsen ein erstklassiges Zentrum für alle Menschen mit einem grünen Daumen. Dort geben hochrangige Institutionen wie die Bundesanstalt für Züchtungsforschung, die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wichtige Impulse auch für das Kleingartenwesen.
Außerdem haben wir in Pillnitz mit der Sächsischen Gartenakademie eine Einrichtung, um die uns Kleingärtner in anderen Bundesländern beneiden. Dort werden das ganze Jahr Fortbildungen für die Fachberater in den Vereinen, aber auch monatliche Seminare für alle Freizeitgärtner durchgeführt. Bisher haben wir 700 Seminare angeboten, meine Damen und Herren, mit 6 000 Teilnehmern, die dort die Schulbank gedrückt haben. Ergänzend gibt die Gartenakademie etwa 120 Faltblätter und Broschüren zu den verschiedensten Bereichen im Gartenbau und im Pflanzenschutz heraus.
Auch die Versuchseinrichtungen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stehen allen Kleingärtnern offen. Hier bietet der Freistaat Seminare, Informationsveranstaltungen und Lehrgänge an, die unter Gartenfreunden und Gartenberatern durchaus geschätzt sind. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter unseres Landesamtes einmal wöchentlich am Telefon ein offenes Ohr für die Probleme der Kleingärtner zum Pflanzenschutz, zu geeigneten Sorten oder zur Pflanzenpflege. Die Drähte glühen schon seit über sechs Jahren. Jedes Jahr sind es circa 1 000 Fragen, die die Fachleute unserer Verwaltung beantworten.
Dazu kommen zahlreiche helfende Gespräche zum Pillnitzer Gartentag, den unser Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für jährlich Tausende
Besucher ausgestaltet. Ganze Gartenvereine reisen dort aus den verschiedensten Teilen unseres Freistaates mit Bussen an. Außerdem haben wir, beginnend ab 2008, interessierten Fachberatern aus den Kleingartenvereinen eine Ausbildung zum Pflanzendoktor ermöglicht. Mittlerweile unterstützen 55 Pflanzendoktoren aus den Reihen der Erwerbs- und Kleingärtner die Arbeit der Verwaltung.
Zudem stellt der Freistaat Sachsen für die Durchführung der Landesgartenschau finanzielle Mittel bereit. Ein besseres Schaufenster als Landesgartenschauen vor einem Millionenpublikum können die Kleingärtner für ihre Gartenkunst kaum bekommen. Dem Gartenglück, meine Damen und Herren, steht also seitens der Staatsregierung nichts im Wege. Daran ändert auch die geplante Veräußerung von Kleingartenflächen durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement nichts.
Ich will es auch noch einmal auf den Boden der Tatsachen zurückbringen, meine Damen und Herren. Betroffen sind 120 von insgesamt 3 900 Anlagen. Von diesen 120 Anlagen ist ein knappes Viertel hier in der Landeshauptstadt Dresden. Die anderen verteilen sich über den Freistaat Sachsen.
Es ist geplant, diese Flächen vorrangig an Kommunen und Kleingartenvereine sowie an Gartenverbände abzugeben. Diese erhalten ein Vorkaufsrecht – ich wiederhole es noch einmal – zu durchaus günstigen Konditionen. Die Kleingärtner können ihre Scholle auch nach einem Eigentümerwechsel weiter so nutzen wie vorher, denn die Flächen behalten ihren Status aufgrund des Schutzes durch das Bundeskleingartengesetz.
Ich weiß, dass die anstehenden Veräußerungen für Diskussionsstoff bei den Kleingärtnern sorgen. Ich habe auch Verständnis für diese Sorgen. Aber der Freistaat Sachsen ist nun einmal verpflichtet, mit Steuermitteln sparsam umzugehen. Dazu gehört es, sich von Flächen zu trennen, die der Staat zur Erfüllung seiner originären Aufgaben nicht benötigt. Das ist ein Haushaltsgrundsatz, dem wir folgen, auch aus Verantwortung vor künftigen Generationen.
Der Staat, meine Damen und Herren, kann kein finanzieller Begleiter in allen Lebenslagen sein, auch wenn das von den LINKEN so suggeriert wird. Wer so etwas verspricht, ist ganz einfach unseriös.
Die Entscheidung zwischen einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Haushalt und den Sorgen mehrerer Kleingartenvereine ist schwierig, aber sie kann nur so ausfallen, wie sie ausgefallen ist. Wir werden die Veräußerung so gut wie möglich für die Kleingärtner gestalten. Ich bin äußerst dankbar, dass der Landesverband der Kleingärtner am Montag für ein Gespräch zur Verfügung stand. Wir haben uns in diesem Gespräch darauf geeinigt – zumindest habe ich das Verständnis von den Kleingärtnern zu hören bekommen –, dass wir diese Flächen verkaufen. Ich habe versprochen, dass ich zusammen mit dem Landesverband der Kleingärtner, mit dem SIB und mit meinem Hause nach Möglichkeiten suche, um die Vertragsgestaltung so auszuführen, dass sie für die Kleingartenvereine
und für die Kommunen akzeptabler ist. Wir sind also im Gespräch. Es gibt überhaupt keinen Grund, hier in Panikmache zu verfallen.
Herr Staatsminister, ich habe zwei Fragen. Meine erste Frage: Hat die Staatsregierung schon eine Entscheidung getroffen, was sie mit den Flächen macht, die jetzt im Landeseigentum sind und kleingärtnerisch genutzt werden, aber eben nicht von Kommunen, von Regionalverbänden oder Kleingartenvereinen aufgekauft werden respektive auch nicht bei geänderten Verkaufsbedingungen?
Herr Kollege Bartl, wir haben das Ziel, die Flächen zu veräußern. Mein Ziel ist es, die Flächen vollständig zu veräußern. Was dann eventuell eintreten kann, kann ich im Moment nicht beantworten.
Das ist eine Unterstellung. Mein Ziel ist es, die Flächen zu verkaufen. Punkt. Alles Weitere werden wir dann sehen.
Meine zweite Frage. Wir haben ja nicht nur kleingärtnerisch genutzte Landesflächen. Wir haben weitere Landesflächen, die nicht unmittelbar der Erfüllung staatlicher Aufgaben dienen. Ich denke da zum Beispiel an das Gestüt, das Staatsweingut und dergleichen mehr. Beabsichtigt die Staatsregierung, auch hier Veräußerungen vorzunehmen?
Meine Damen und Herren! Ich möchte abschließend noch eine Botschaft ins Land geben. Wir sollten bei neuen Situationen, die auf uns zukommen, nicht in erster Linie immer die Risiken sehen, sondern auch die Chancen, die damit verbunden sind. Freiheit zu haben heißt auch, diese Freiheit zu nutzen und selbst zu entscheiden, wohin die Reise geht.
Ich vertraue weiterhin auf die gute Zusammenarbeit mit den sächsischen Kleingartenvereinen. Das Kleingartenwesen im Freistaat Sachsen wird sich weiter entwickeln. Dazu bedarf es klarer Rahmenbedingungen. Wir sind, soweit wir das im Freistaat Sachsen selbst beeinflussen können, in der Lage, und wir tun das auch, diese Rahmenbedingungen in eine positive Richtung zu lenken. Dort, wo der Bund verantwortlich ist – das haben wir in der Vergangenheit getan, und das werden wir auch weiterhin tun –, werden wir uns für die Interessen der Kleingärtner in Sachsen einsetzen. Auf die Sächsische Staatsregierung ist Verlass.
Meine Damen und Herren! Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes entscheiden wir noch über einen Entschließungsantrag in der Drucksache 5/8782. Herr Bartl, Sie möchten diesen noch einbringen? – Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Erstens sind wir der Auffassung, dass es Zeiten für Würdigung und Zeiten für ausdrückliche Danksagung gibt. Das haben wir getan, und das ist auch in der Entschließung Teil 1 ausdrücklich enthalten. Wir haben keineswegs, auch in der Debatte nicht, geleugnet, dass sich die Sächsische Staatsregierung vielleicht herausgehobener als die Staatsregierungen der meisten anderen Bundesländer durchaus für Kleingärtner einsetzt.
Die Frage ist nur, dass Versprechungen, die in den Raum gestellt werden und auf die Menschen vertrauen müssen, dass sie ihre Zukunft auch belastbar auf Rahmenbedingungen setzen können, wenig hilfreich sind. Was wir wollen, ist, dass mit dieser Entschließung wie für andere wichtige gesellschaftliche Bereiche klar gesagt wird: Wir geben euch die Zusicherung, dass ihr zum Beispiel im Rahmen eines kompatiblen Landesförderungsprogramms für das Kleingartenwesen entsprechende Ausgleichsleistungen für das bekommt, was ihr an Gemeinnutz erbringt, unter anderem für die Artenvielfalt, für die Problematik des ökologischen Stadtgrüns usw. Das ist zum Beispiel die 1b im Abschnitt II.
Wir haben in dieser Entschließung die Punkte aufgenommen, bei denen Klärungsbedarf für die Kleingärtner besteht. Das ist die Frage der Künstlersozialabgabe, das ist die Frage der Fortsetzung der Bemühungen um die Abschaffung der Grundsteuer B für die Lauben über 24 Quadratmeter Fläche, und das ist die Problematik der Rundfunkbeiträge und dergleichen mehr.
Jetzt steht die Frage: Bekennt sich der Landtag zu diesen Problemlagen, die die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner wirklich aktuell befassen, und bekennt er sich dazu, was selbst der Städtetag mit diesen Leitlinien getan hat, dass
Dazu müssen sich jetzt die Abgeordneten verhalten; und wie man sich dazu verhält, ist der Prüfstein, wie ernst man es mit der Belobigung des Kleingartenwesens meint.
Vielen Dank, Herr Bartl. – Meine Damen und Herren, möchte sich noch jemand zu dem Entschließungsantrag äußern? – Frau Abg. Springer, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag – ich habe es vorhin bereits anklingen lassen – wird von uns nicht unterstützt werden. Das hängt damit zusammen, dass der Entschließungsantrag hier das Gefühl verbreitet, wir könnten damit Lösungen produzieren. Das geht mit diesem Entschließungsantrag nicht.
Es sind zum Beispiel auch Punkte darin verankert, die schlicht und ergreifend nicht wirklichkeitsnah sind, so das Thema mit dem Landesentwicklungsplan. Verbände und Vereine sind niemals Bestandteil unserer Landesentwicklungsplanung, warum sollen wir so etwas dann in einem Entschließungsantrag machen?
Genauso das Thema mit dem Ehrenamt. Die Auswertung nur im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen zu sehen ist der ganzen Sache nicht dienlich. Wir haben mehr Interesse an Sacharbeit als an Entschließungen, die für Luft sorgen, ohne dass wirkliche Lösungen dahinterstehen. Der Minister hat in seiner Rede sehr deutlich gemacht, was alles für Kleingärtner und Kleingartenanlagen hier im Freistaat Sachsen getan wird.
Meine Damen und Herren, es war punktweise Abstimmung gewünscht, und zwar zu den römischen Punkten des Entschließungsantrages, Drucksache 5/8782. Ich rufe Punkt I zur Abstimmung auf und bitte um die DafürStimmen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist dem Punkt I dennoch nicht entsprochen worden.
Ich lasse abstimmen über Punkt II und bitte um die DafürStimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt II nicht entsprochen worden.
Meine Damen und Herren, da beide Teile keine Mehrheiten enthielten, erübrigt sich eine Schlussabstimmung. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Die Fraktion hat sachgerechterweise dem eigenen Entschließungsantrag auch in dem Punkt zugestimmt, den Frau Springer eben angegriffen hat, nämlich zu der Problematik, beinhaltet im Punkt 1b des Punktes II, Landesentwicklungskonzeption. Ich hatte bereits im Redebeitrag darauf aufmerksam gemacht: In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ist das Kleingartenwesen nicht nur im Landesentwicklungskonzept, sondern sogar in der Landesverfassung enthalten.