Protokoll der Sitzung vom 13.06.2012

Das ist selbstverständlich, aber es war nicht meine Frage. Meine Frage war: Würde die staatliche Aufsicht über eine Wohngemeinschaft, die unter das Heimgesetz fällt und die wir auch als Schutz verstehen, nach Ihrer Auffassung behindern, dass Menschen in die Gesellschaft integriert werden? Denn so haben Sie es ausgeführt.

Darin sehe ich keinen Widerspruch.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren, die Aussprache ist beendet. Bevor ich zur Abstimmung komme: Herr Abg. Krauß, Sie sprachen in Ihrem Redebeitrag von einem Änderungsantrag. Ich denke aber, Sie haben den Entschließungsantrag gemeint.

(Alexander Krauß, CDU: Richtig!)

Gut, dann mache ich hier keinen Fehler.

Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen, Drucksache 5/6427, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Drucksache 5/9187. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Einganges abstimmen: Drucksache 5/9365, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Herrmann, Sie bringen ihn ein? – Bitte, Sie haben nun dazu die Gelegenheit.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Änderungsantrag greift das auf, was die Staatsministerin ganz zum Schluss sagte: Wir wollen mit dem Änderungsantrag erreichen, dass die Übertragung der Heimaufsicht an den KSV zurückgenommen bzw. in diesem Gesetz nicht weiterhin festgeschrieben wird.

(Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE: Genau!)

Es ist nach unserer Auffassung nicht vertretbar, dass die Hand, die über die Gelder entscheidet und in den Kostenverhandlungen mit den Einrichtungsträgern steht, gleichzeitig kontrolliert. Ich glaube nicht, dass man so viel Sicherheit schaffen kann, dass in einer Behörde zum Beispiel festgestellt wird, dass aufgrund der Personalsituation der Schutz der Betroffenen nicht gewährleistet ist, weil man genau weiß, dass man mehr Geld in die Hand nehmen muss, um mehr Personal zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen widerspricht dies auch ganz klar § 16 der UNKonvention. Darin ist geregelt, dass es sich um eine unabhängige Kontrolle handeln muss. Nach unserer Auffassung ist die Heimaufsicht, wenn sie denn beim KSV ist, nicht mehr unabhängig. Deshalb wollen wir das in diesem Gesetz ändern. Uns ist natürlich klar, dass danach noch das Gesetz über den Kommunalen Sozialverband geändert werden müsste, aber dafür haben wir noch bis zum Jahresende Zeit.

Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Herrmann. – Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Herr Krauß.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Kommunen zugesagt, dass der Übergang zum Kommunalen Sozialverband erfolgt. Jeder konnte sich darauf einstellen. Die Unabhängigkeit ist durch die Worte der Staatsministerin, aber auch durch die Worte unserer Fraktion deutlich geworden: dass die Unabhängigkeit des Kommunalen Sozialverbandes gewährleistet und es eine Unterstellung ist, der Kommunale Sozialverband nehme seine Aufgaben nicht ordentlich wahr und würde sie auch zukünftig nicht ordentlich wahrnehmen und beispielsweise kommunale Heime anders kontrollieren als private Heime. Das ist falsch.

(Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE: Herr Krauß, das ist eine Unterstellung!)

Ich denke, wir sollten das Zutrauen haben, dass die gleichen Mitarbeiter – es geht um die gleichen Mitarbeiter, die das jetzt tun – weiterhin die gleiche Arbeit erledigen, nur unter einem anderen Dach. Das ist legitim, und das werden sie auch weiterhin in einer sehr guten Qualität tun. Deshalb werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Lauterbach.

Danke, Herr Präsident. – Ich denke, es geht hier nicht um gleiche oder ungleiche Mitarbeiter. Es ist wichtig, dass das Staatsmi

nisterium die Aufsichtsbehörde bleibt und nicht der KSV. Die Interessenkollisionen liegen auf der Hand.

(Alexander Krauß, CDU: Die Aufsicht über den KSV hat das Ministerium!)

Über den KSV, ja, Sie sagen es richtig; und das ist nicht Sinn und Zweck der Sache.

Wir würden dem Antrag gern zustimmen, obwohl es eine wirklich winzig kleine Verbesserung an diesem Gesetz ist. Es ist nicht wirklich der große Wurf für Sie, aber es ist ein wichtiger Baustein für dieses Gesetz. – Danke.

Vielen Dank. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Frau Neukirch.

Auch die SPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen – aus folgendem Grund: Es war damals im Zuge der Verwaltungsreform vereinbart worden, dass die Heimaufsicht übergeht, aber nur unter der Bedingung, dass sie personell und ressourcenmäßig so ausgestattet ist, dass sie diese Aufgabe unabhängig wahrnehmen kann.

Wir sehen diese Voraussetzung derzeit noch nicht erfüllt, deshalb stimmen wir für den Antrag der GRÜNEN. – Danke.

Vielen Dank, Frau Neukirch. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich lasse nun über die Drucksache 5/9365 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Diese kann ich nicht erkennen. Bei zahlreichen Stimmen dafür hat der Änderungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Es liegt ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/9366 vor. Frau Herrmann, Sie bringen ihn bitte jetzt ein.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem zweiten Änderungsantrag fordern wir eine Evaluation des Gesetzes, die begleitend zum Gesetzesvollzug einsetzen muss und dem Landtag als Dokumentation oder Bericht vorzulegen ist.

Wir haben heute gesehen, dass wir sehr unterschiedliche Auffassungen zum Gesetz haben. Ihr Schwerpunkt – das führte die Staatsministerin aus – liegt auf stationär, und damit verbleibt das Gesetz in der Logik des alten Heimgesetzes, die, wie wir ausführten, nur zwischen "Heim" und "nicht Heim" unterscheidet. Damit schafft es nach unserer Auffassung keine Rechtssicherheit, weder für die Betroffenen noch für die Träger oder die Betreiber ambulanter Wohnformen. Es wird Einzelentscheidungen en masse geben, das ist deutlich geworden. Wir haben heute schon über 100 Wohnformen, die eine solche Einzelentscheidung verlangen könnten. Wir können uns vorstellen, wie lange das dauert. Es wird eine große Rechtsunsicherheit geben. § 15 wird unter Umständen sehr stark in

Anspruch genommen. Wir müssen das begleiten und sehen, ob unsere Befürchtungen zutreffen und eventuell nachgesteuert werden muss.

Außerdem müssen wir sehen, welche Auswirkungen es auf stationäre Wohnformen bzw. auf den Wunsch der betroffenen Menschen, sich in eine Wohnform zu begeben, hat. Es gibt die Studie „Alter, Rente, Grundsicherung“, in der deutlich wird, was geschieht, wenn stationäre Wohnformen weiter in dem Maße wie bisher frequentiert werden, und welche Kosten auf die Kommunen zukommen. Wir müssen also sehen, welche Auswirkungen das Gesetz haben wird. Deshalb verlangen wir eine Evaluation.

Vielen Dank, Frau Herrmann. – Gibt es Wortmeldungen zu dem Antrag? – Herr Krauß.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kein Gesetz ist für die Ewigkeit gemacht, und jedes Gesetz wird natürlich überprüft, wie es wirkt und welche Auswirkungen es hat. Das ist für uns selbstverständlich, das muss man nicht extra in einen Gesetzestext hineinschreiben. Ansonsten müssten Sie das ja bei jedem Gesetz tun, es hineinschreiben, und das machen Sie auch nicht. Wir schreiben in das Gesetz nur, was wirklich notwendig ist. Dazu gehört nicht, dass man Gesetze überprüft, da dies selbstverständlich ist. Deshalb bitten wir auch um Ablehnung Ihres Änderungsantrages. – Danke.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE: Den Satz merken wir uns, Herr Krauß!)

Ich sehe eine weitere Wortmeldung von Frau Lauterbach am Mikrofon 1.

Danke, Herr Präsident. – Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir denken, eine Evaluation ist immer wichtig. Ich denke aber, wir sehen uns eher hier wieder. Es wird keine zwei Jahre dauern, dann werden wir dieses angeblich moderne Gesetz modernisieren müssen.

Vielen Dank, Frau Lauterbach. – Es gibt noch eine Wortmeldung. Frau Schütz, bitte.

Von unserer Seite wird es keine Zustimmung zu diesem Änderungsantrag geben; denn wie bereits ausgeführt wurde, haben wir die Erprobungs- und die Ausnahmeregelungen, die vom Träger selbst mithilfe von Berichten, die von sachverständigen Dritten zu erstellen sind, begleitet werden können.

Noch etwas anderes wird uns sicherlich recht oder unrecht in der Gesetzeslage geben: Keiner kann in die Glaskugel schauen – Frau Lauterbach, Sie sehen das so –, sondern es wird sehr deutlich werden, ob es vermehrte Anzeigen usw. oder aus der Aufsicht heraus vermehrte Negativfeststel

lungen in den einzelnen Einrichtungen geben wird. Ich denke, das wird Messlatte genug sein, anstatt noch eine zusätzliche Evaluation einzuführen. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Schütz. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich lasse über die Drucksache 5/9366 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Diese kann ich nicht erkennen. Bei zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Änderungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage in der vereinbarten Regel. Ich lasse zunächst über die Überschrift abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zur Inhaltsübersicht. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Diese kann ich nicht erkennen. Zahlreiche Stimmen dagegen, dennoch ist der Inhaltsübersicht mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zu Teil 1, Allgemeine Vorschriften, §§ 1 und 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist dem Teil 1, Allgemeine Vorschriften, §§ 1 und 2, mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen zu Teil 2, Abschnitt 1, Anforderungen an Träger und Leitung, §§ 3 bis 8. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Frau Jähnigen, war das eine Enthaltung?

(Eva Jähnigen, GRÜNE: Nein, es war eine Neinstimme!)

Gut. – Bei Stimmen dagegen ist dem Teil 1, Abschnitt 1, Anforderungen an Träger und Leitung, §§ 3 bis 8, mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen zu Abschnitt 2, Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde, §§ 9 bis 16. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier ist bei zahlreichen Stimmen dagegen die erforderliche Mehrheit angezeigt worden.