Wir müssen auch das Thema Unternehmensnachfolge im Auge behalten. Das ist ein Problem, weil die Generation, die nach der Wende in Sachsen im besten Unternehmeralter war und die Ärmel hochgekrempelt und einen wesentlichen Beitrag zu der guten Situation geleistet hat, die wir hier momentan haben, langsam in das Alter kommt, wo es ans Aufhören zu denken gilt und man in Rente zu gehen hat.
Diese Unternehmensnachfolge ist aber nicht ganz einfach. Verschiedene Aspekte sind in der Debatte bereits angesprochen worden: einerseits die Frage der Finanzierung des Kaufpreises für den Übernehmenden, aber andererseits die Tatsache, dass in dem Unternehmenswert oft die Altersvorsorge des Unternehmers steckt. Hierfür muss ein sinnvoller Ausgleich gefunden werden. Deshalb ist es wichtig, dass beide Partner – derjenige, der übernehmen möchte, und jener, der übergeben möchte – relativ früh zueinanderfinden und Vertrauen fassen. Dieses wollen wir verstärken. Wir haben gemeinsam mit der MBG inzwischen einen Preis für Unternehmensnachfolge ausgelobt, um dieses Thema stärker in die Öffentlichkeit zu bringen und den Betroffenen anhand guter Beispiele deutlich zu machen, wie es funktionieren könnte, sowie Ansprechpartner im Sinne von BestPractice zur Verfügung zu stellen, mit denen man sich einmal vertrauensvoll unterhalten kann.
Wir wissen aber auch, dass gerade ein solcher Prozess äußerst beratungsintensiv ist. Deshalb haben wir die Beratungsförderung im Rahmen der Mittelstandsrichtlinie auch für diese Tatbestände geöffnet. Sowohl jener, der übergeben möchte, als auch jener, der übernehmen möchte, kann sich durch entsprechende Berater beraten lassen
Auch das Thema Bürokratie sind wir angegangen. Die Straffung der Mittelstandsrichtlinie ist bereits angesprochen worden. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, Anträge bei der SAB auch ohne den Qualitätssicherer zu stellen. Das war ein wichtiger Wunsch, der aus der Wirtschaft an uns herangetragen wurde, da man ihn als zusätzliche Last, die auch mit Kosten verbunden ist, empfunden hat. Hier haben wir als Staatsregierung in der Förderung eine Wahlmöglichkeit geschaffen. Ich könnte mir aber noch deutlich weniger Bürokratie in diesem Zusammenhang vorstellen.
Das Problem sind aber die Regelungen, die wir uns selbst geschaffen haben. Oft ist es die Sächsische Haushaltsordnung, die dazu führt, dass wir entsprechende Prüfungen durchführen und Auflagen machen müssen. Hier könnte man Dinge ändern. Ich habe auch hierzu eine Initiative unternommen, weil die Dinge, die wir auf dem Verordnungswege durchführen, vom Rechnungshof gebilligt werden müssen. In einem Gespräch mit Herrn Prof. Binus habe ich vereinbart, eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Rechnungshofes und des Wirtschaftsministeriums einzurichten, die sich Gedanken macht, wie eine entsprechende Änderung dieser Förderrichtlinien aussehen könnte. Leider hat sich der Rechnungshof aus dieser Arbeitsgruppe wieder zurückgezogen. Sie sehen, es ist schwierig, auf diesem Weg voranzukommen.
Ich weiß, Sie haben bei der Beschlussfassung über den nächsten Doppelhaushalt das Thema Pauschalierung und elektronischer Beleg bereits in einem Haushaltsvermerk verankert. Ich muss aber auch hierzu sagen, dass die Einführung des elektronischen Beleges momentan daran scheitert, dass man den Rechnungshof noch nicht vollständig davon überzeugen konnte, dass das, was im Umsatzsteuerrecht bereits gängige Praxis ist, auch im Förderrecht eingeführt werden kann. Meine Bitte ist: Nutzen Sie Ihre Gesprächsmöglichkeiten mit dem Sächsischen Rechnungshof, um gerade in dieser Frage noch die letzten Bedenken auszuräumen.
Ein weiteres Thema ist die Frage der Energieeffizienz, die heute angesprochen worden ist. Auch hierbei gibt es eine Reihe von Maßnahmen durch die Staatsregierung. Wir werden die entsprechenden Vorgaben der EU im Rahmen der nächsten Strukturfondsperiode aufnehmen und dem Thema Energieeffizienz in unserer weiteren Förderung einen hohen Stellenwert zumessen.
Wenn man allerdings das Thema Energieeffizienz in Gebäuden anschaut und die entsprechenden Investitionen beklagt, die man dort hätte durchführen sollen oder die durchgeführt werden müssen, dann muss man aber auch der Ehrlichkeit halber sagen, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über 1 Milliarde Euro als Förderprogramm angeboten hat. Dieses Förderprogramm hätte längst schon nachfragewirksam werden können, wenn
Inzwischen wird selbst von rot-grün regierten Bundesländern beklagt, dass die Tatsache, dass dieses Programm im Vermittlungsausschuss hängt, dazu führt, dass in diesen Bereichen überhaupt nicht mehr investiert wird, weil alle darauf warten, dass das Förderprogramm endlich kommt, und niemand seine Investitionen tätigen möchte, um nicht an dem zu erwartenden Förderprogramm vorbei zu gestalten. Es führt also zu einem Investitionsstau, und auch hier bitte ich Sie herzlich: Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Sie in der SPD parteiintern haben, um darauf einzuwirken, dass diejenigen Ihrer Kollegen, die in anderen Bundesländern Regierungsverantwortung tragen, möglichst schnell ihren Widerstand im Bundesrat aufgeben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Fachkräfte ist bereits angesprochen worden. Wir haben als Staatsregierung eine Fachkräftestrategie vorgelegt. Es wurde hier kritisiert, dass wir die Akteure aus der Wirtschaft nicht eingebunden hätten. Dem möchte ich mit allem Nachdruck widersprechen. Selbstverständlich haben wir die Akteure der Wirtschaft bzw. die Sozialpartner eingebunden. Das gilt sowohl für die Arbeitgeberseite, für die Kammern und Verbände, als auch für die Gewerkschaften. Ich meine, dass in einer der Abstimmungsrunden auch Herr Schlimbach vom DGB anwesend war. Es kann also nicht die Rede davon sein, wir hätten die Sozialpartner nicht in die Diskussion eingebunden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Wachstum im Mittelstand, das Thema Innovation im Mittelstand ist, wie es bereits hier angesprochen wurde, eine langfristige Aufgabe. Wir als Staat können immer nur die Rahmenbedingungen setzen. Wir können mit finanziellen Unterstützungsleistungen und mit Öffentlichkeitsarbeit Dinge anregen. Innovationen passieren, aber in den Unternehmen. Ich glaube aber, die Unternehmen im Mittelstand in Sachsen haben die Zeichen der Zeit erkannt. Die Unternehmen in Sachsen sind schon lange keine verlängerte Werkbank des Westens mehr. Wir sind auf einem guten Weg. Allerdings bleibt noch einiges zu tun.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schlusswort. Das hat die Fraktion der SPD. Frau Abg. Köpping, bitte; Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Redebeiträge. Es wird Sie wundern, dass ich das hier sage, aber ich glaube, dass zunächst keiner angezweifelt hat, dass die sächsische Wirtschaft auf einem schlechten Weg ist. Darüber sind wir uns sicher alle einig, und es freut mich,
dass eine ganze Reihe von Anregungen, die wir in unserem Antrag gegeben haben, durchaus im Andenken ist und auf der anderen Seite entwickelt werden soll. Aber auf zwei Dinge möchte ich noch einmal besonders eingehen.
Auf der einen Seite, Herr Dr. Meyer, haben Sie noch einmal gesagt, dass es doch ein ganz bunter Blumenstrauß ist. Es wäre schon schön, wenn Sie die eine oder andere Blume davon abpflückten und zu den eigenen Ideen dazugäben. Sie haben dann die Bemerkung gemacht, dass das schnell gehen soll und man doch lange überlegen muss. Ich will noch einmal auf Folgendes verweisen:
Der Mittelstandsbericht ist von 2009/2010, vorgelegen hat er im September 2011. Jetzt haben wir Juni 2012. Wenn das zu schnell ist, frage ich mich, was fünf Jahre Legislaturperiode bedeuten. Ich denke, dass jetzt zur Halbzeit des Landtages durchaus Konsequenzen, Perspektiven und Strategien für die Zukunft vorliegen sollten. Daher kann von Schnelle, Eile und Ähnlichem keine Rede sein.
Was die Vereinfachung von bürokratischen Hürden betrifft, gibt es eine ganze Menge, die auf den Weg gebracht wurde. Das habe ich nicht bestritten. Aber es gibt auch Dinge, wenn man sich mit denen, die in der Praxis arbeiten, unterhält, bei denen es absolute Reserven gibt. Eine davon ist der Weiterbildungscheck. Der ist gut. Es gibt 10 000 Bewilligungen, und er wird auch gut angenommen. Wenn man das natürlich wieder in das Verhältnis der Unternehmen setzt – 180 000 Unternehmen –, dann ist das weniger als 1 %. Das ist zwar nicht allzu viel, aber der Antrag selbst ist außerordentlich bürokratisch. Das wird von allen Antragstellern so empfunden. Wir haben auf jeden Fall Reserven. Sie haben ja auch erwähnt, dass es in vielen Bereichen noch Reserven gibt.
Bei Regionalbudgets – da kann ich nur meinem Vorredner, Herr Weichert, folgen – verstehe ich die Diskussion nicht. Sie stehen im Koalitionsvertrag. Sie haben lange dazu ausgeholt, trotzdem ist es Ihr Vertrag, und es liegt nichts vor. Hierzu sage ich auch wieder: Wir haben Juni 2012! Hier kann man sicher nachfeilen oder sagen, wir hätten es an dieser oder jener Stelle anders gemacht, aber man sollte es endlich auf den Weg bringen und nicht nur sagen, was die anderen schlecht machen, sondern selbst sagen, was man dafür tun möchte.
Deswegen werbe ich noch einmal für den Antrag, weil ich denke, dass er unserem Mittelstand guttut; denn man sieht, dass es Maßnahmen gibt, die man realisieren kann, wenn auch nicht jede Maßnahme kommt. So weit, lieber Herr Weichert, bin ich noch nicht, dass ich aufgebe, wenn die Staatsregierung nicht handelt.
Vielen Dank, Frau Köpping. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über Drucksache 5/8970. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzei
chen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und ist nicht beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7, Abberufung des Sächsischen Ausländerbeauftragten, Drucksache 5/9258, Antrag der Fraktion der NPD, auf.
Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Danke, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen und Kollegen! Europa ist heute wieder auf der Tagesordnung, und das nicht erst im Nachtprogramm des Landtages – beste Voraussetzung also für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, der auffordert, zukünftig den Denkmalschutz als eigenständigen Fördertatbestand in den Strukturfonds aufzunehmen. Es geht um die Bewahrung des baukulturellen Erbes in baulicher und stadträumlicher Hinsicht als immateriellem Wert sowie um die Erhaltung, Sanierung und Wiederherstellung baukulturell wertvoller Substanz als materiellen Wert. Sollten die Herren Staatsminister inzwischen erfolgreich Lobbyarbeit in Berlin oder Brüssel betrieben haben, könnte sich die Diskussion schnell erübrigen. Doch wir wissen es nicht. Ich kann daher nur gebetsmühlenartig sagen, dass Sie jetzt bitte den Landtag über die Prioritäten der nächsten Förderperiode informieren, und ersparen Sie uns das weitere Haseund-Igel-Spiel.
Mit diesem Antrag wollen wir absichern, dass das baukulturelle Erbe einen angemessenen Platz unter den Prioritäten der neuen Förderperiode findet. Wir unterstützen damit die Position engagierter Denkmalschützer, denn Denkmalschutz ist zu wichtig, als dass er unter „ferner liefen“ eingeordnet werden darf.
Mit guter Brille findet man das Stichwort „Kulturerbe“ im Entwurf der EU-Kommission zu den Bestimmungen des EFRE, der im Oktober vorgelegt wurde, allerdings ziemlich versteckt unter einem Artikel 5, dann Punkt 7, Absatz C, Rubrik Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen. Da steht dann auch Schutz, Förderung und Entwicklung des Kulturerbes. Das war und ist besorgten Denkmalschützern zu vage. Daher schlugen sie Alarm und wandten sich an den zuständigen EU-Kommissar. Dieser reagierte mit dem Verweis, dass man für Investitionen in den Denkmalschutz auch andere
Begründungen finden könnte wie Förderung der Energieeffizienz oder die Anpassung an den Klimawandel.
Aber auch das ist weder konkret noch verlässlich. Daher unser Appell an die Staatsregierung: Setzen Sie sich, falls noch nicht erfolgt, über den Bundesrat dafür ein, dem Schutz und der Entwicklung des baukulturellen Erbes einen eigenen Artikel in den Zielsetzungen zu geben.
Sachsens hochwertiger Bestand an baulichen Kulturdenkmalen prägt zu einem erheblichen Teil das internationale Ansehen unseres Landes. Diesen Bestand zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln ist eine Aufgabe, für die sich der Einsatz europäischer Fördermittel lohnt.
Deshalb, sehr geehrte Minister, setzen Sie sich jetzt in Berlin und Brüssel für eine Veränderung der Verordnungsentwürfe ein. Dass Sie den Landtag informieren, wie und ob Sie erfolgreich waren, füge ich der Vollständigkeit halber an.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich erkenne durchaus den wertvollen Beitrag, den der Erhalt kulturellen Erbes zu einem nachhaltigen Ressourcenschutz leistet. Das will ich auch gern begründen. Unser Antrag steht dem nicht entgegen. Wir sehen aber die Gefahr, dass das baukulturelle Erbe bei untergeordnetem Stellenwert in den Verordnungstexten eine ebenso untergeordnete Förderung erfährt. Wir wissen, wie wichtig es ist. Bauwerke zu erhalten, ist per se Ressourcenschutz. Eigentümer und Handwerksbetriebe stehen vor großen Herausforderungen, wenn man den Spagat hinbekommen will: Erhalt des Denkmals, dennoch gleichzeitig energetische Sanierung. Es ist ein weites Gebiet, in dem auch unsere Handwerksbetriebe Arbeitsplätze schaffen können, indem sie entsprechende Aufträge bekommen.
Wir wissen auch, neben der Ästhetik und energetischen Nachhaltigkeit geht es auch um die Wirkung der Baukultur auf die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Mit lebendigen, attraktiven und kompakten Städten kann man den Druck auf Siedlungsränder mindern sowie Verkehr und CO2-Emission einsparen. Gerade für kleine und mittlere Städte, in denen die Investoren nicht Schlange stehen, ist die Haltung zum Denkmalschutz eine zentrale Frage. Man kann mit der historischen Bausubstanz auch
ein identifikationsstiftendes Stadtbild retten, dazu brauchen aber wiederum die Kommunen Kontinuität, Planungssicherheit und Rückhalt.
Ich erinnere nicht gern an das Beispiel Zittau. Lange hat man den Verfall nur punktuell aufhalten können. Jetzt freut sich die Stadt über einen Investor, der in zentraler Lage eine ganze Straße überbauen und flächenhaft abreißen will. Zittau wird sich damit enorm verändern, und ich denke, man hätte Entscheidendes beitragen können, um das zu verhindern, indem man mit Mitteln des Denkmalschutzes stärkere Impulse gesetzt hätte. Eine solche Chance ist mit dem gezielten Einsatz europäischer Fördermittel dennoch gegeben. Daher bitte ich in diesem Sinne um die Zustimmung zu unserem Antrag.