Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Solange wir in der Minderheit sind, akzeptieren wir eure Rechtsordnung!“ Dies ist nicht etwa eine Aussage der NPD, wie manche vielleicht vermuten werden – nein, diese bezeichnende Antwort gab der Leipziger Salafisten-Prediger Hassan Dabbagh in der Sendung „Menschen bei Maischberger“ auf die Frage, ob er den Koran über das Grundgesetz stellen würde.
Nicht zufällig erinnert diese Aussage Dabbaghs an einen bekannten Ausspruch des heutigen türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan, der ein politischer Ziehsohn des türkischen Islamisten und Milli-GörüsVordenkers Necmettin Erbakan ist. Als Bürgermeister von Istanbul gab jener Erdogan folgende programmatischstrategische Aussage zu Protokoll – ich zitiere –: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“
Vergleicht man die heutige Türkei mit jenem laizistischen Staat, den Staatsgründer Atatürk einst wollte, so wird man feststellen, dass Erdogan im Sinne seiner formulierten Zielstellung schon sehr weit gekommen ist. Es ist kein Zufall, dass sich die Türkei nur allzu gern in die eigenwillige Koalition aus westlichen Staaten mit geopolitischökonomischen Interessen und sunnitisch-islamistischen Despotien mit religiösen Interessen im Nahen Osten gegen Syriens Staatspräsident Assad eingereiht hat. In diesem Konflikt geht es nämlich nicht um Menschenrechte, wie es immer wieder postuliert wird; denn dann wären nicht Damaskus oder Aleppo, sondern Riad und Dohar die weitaus näherliegenden Ziele, da dort Systeme regieren, die geistig-politisch mit den Taliban oder eben den Salafisten vergleichbar sind. Nein, Syrien ist Schauplatz geopolitischer Machtkämpfe und eines Religionskrieges, eines Dschihad, den der sunnitische Islam im Sinne seines Propheten Mohammed führt.
Dieser Dschihad tobt aber nicht nur in solchen, aus unserer Sicht entlegenen Gebieten der Welt, sondern mitten in unseren Städten. Wir erinnern uns an die Aussage von Dabbagh – ich zitiere –: „Solange wir in der Minderheit sind, akzeptieren wir eure Rechtsordnung!“
Das impliziert aber auch: Wenn die Mehrheitsverhältnisse zu kippen beginnen, beginnt auch die schleichende Erosion der geltenden Rechtsordnung. So gibt es bereits jetzt Stadtteile in Berlin, in denen unsere Gesetze faktisch ausgehebelt sind und sogenannte islamische Friedensrichter auf der Grundlage der Scharia Urteile fällen. Darüber wusste zum Beispiel Kirsten Heisig in ihrem Buch „Das Ende der Geduld“ zu berichten oder auch Heinz Buschkowsky in seiner neuesten Veröffentlichung.
Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind genau die Zustände, vor denen die NPD als zuwanderungskritische politische Kraft schon immer gewarnt hat. Mittlerweile mehren sich die Anzeichen, dass auch Sachsen immer stärker in das Visier radikaler Islamisten und Salafisten gerät, die mit missionarischem Eifer vermeintlich „Ungläubige“ bekehren wollen und in ihrer archaischen Gedankenwelt nicht nur die kulturellen und religiösen Traditionen der angestammten Bevölkerung, sondern auch die geltende Rechtsordnung, die durch das Grundgesetz zu garantierende freiheitliche demokratische Grundordnung, infrage stellen.
Beispiele: So fand im Jahr 2010 im Zuge einer bundesweiten Razzia gegen ein islamistisches Netzwerk im sächsischen Freital eine Durchsuchung statt, da von dort aus ein Buch mit dem zynischen Titel „Frauen im Schutz des Islam“ auf elektronischem Weg vertrieben wurde, das die sogenannte Züchtigung von Frauen empfiehlt, bei der eben keine Knochen gebrochen und blaue Flecke nicht sichtbar werden.
Wenige Monate zuvor wurde im vogtländischen Plauen ein islamisches Zentrum eröffnet, das auch eine Koranschule beherbergen soll. In Leipzig wiederum darf der eingangs erwähnte islamische Hassprediger Hassan Dabbagh mit seiner Salafisten-Gemeinde ungestört expandieren und eröffnet in der Messestadt bereits seine zweite Moschee.
Im Frühjahr verteilten Salafisten auf Geheiß des Salafisten-Predigers und Hartz-IV-Betrügers Ibrahim AbouNagie in Dresden und anderen Städten Sachsens den Koran. Gegen jenen Abou-Nagie hatte übrigens die Staatsanwaltschaft bereits im Jahr 2011 Anklage erhoben, weil er im Internet zu Gewalt gegen sogenannte Ungläubige aufrief. Auch Hassan Dabbagh aus Leipzig befindet sich permanent im Visier der Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Dennoch scheint Allah seine schützende Hand über diesen Mann zu halten. Oder – so fragen wir von der NPD – ist es einfach nur eine multikulturalistisch verblendete politische Klasse und eine zur
Nachsicht angehaltene Justiz, der wir es zu verdanken haben, dass dieser irre Hetzer noch unter uns weilt?
Sie, meine Damen und Herren, verkennen als zuwanderungspolitische Überzeugungstäter das Wesen des Islam. Lesen Sie einmal bei Necla Kelek nach und verstehen Sie endlich, dass sich der Islam als missionierende Religion versteht und anders als unsere aufklärerische Tradition in Europa – das ist das entscheidende Unterscheidungsmerkmal – keine Trennung von Staat und Gesellschaft einerseits und der Sphäre des Religiösen andererseits kennt, die wir kennzeichnend für säkulare Gesellschaften halten und die auch kennzeichnend für säkulare Gesellschaften ist.
Die Unterscheidung von Islamismus und Islam hat der Publizist Henryk M. Broder deshalb einmal spöttisch als „feinsinnig“ bezeichnet, weil der Islam per se nicht nur eine Konfession ist, sondern ein komplexes gesellschaftspolitisches System mit starken dogmatisch-ideologischen Elementen. Das Befremden von Politikern und Medienvertretern über die angebliche politische Instrumentalisierung des Korans durch Islamisten ist deshalb nur unglaublich naiv; denn der Islam – das unterscheidet ihn tatsächlich vom Christentum, wo es seit dem Mittelalter eine Sphäre des Weltlichen und eine Sphäre des Religiösen gab – beinhaltet einen Totalitätsanspruch, über den mit gläubigen Muslimen nicht zu diskutieren ist.
Es wird also stets verkannt, dass es sich bei Islamisten nicht nur um extreme Vertreter ihrer eigentlich viel gemäßigteren Religion handelt, sondern um Personen, die den Islam in seiner unverfälschten und auch ursprünglichen Form repräsentieren, wie er von der Mehrheit der Muslime verstanden wird.
Dieses umfassende Gesellschafts- und Staatsmodell des Islam stellt einen definitiven Widerspruch zu unserer unverhandelbaren nationalen und europäischen Identität sowie den Grundlagen jedes demokratisch verfassten und sozialen Rechtsstaates dar. Je mehr Muslime in europäischen Städten leben, umso geringer – diese Erfahrung mussten wir alle machen – ist ihre Bereitschaft zur Integration und Akzeptanz unserer Werte und Normen; denn sie können bequem in eigenen Parallelgesellschaften und ethnisch-religiösen Biotopen abtauchen.
Viele Islamisten unter den Muslimen erwarten schon heute den Tag, an dem sie – notfalls auch mit Gewalt – den Endkampf zur Unterwerfung von uns Ungläubigen führen können.
Deswegen – und nicht etwa deshalb, weil wir notorische Fremdenfeinde und Rassisten sind, wie uns immer wieder unterstellt wird – wehren wir uns gegen eine völlig naive sogenannte Willkommenskultur der politischen Klasse, die den Islamisten und dem Islam in Deutschland immer breitere Räume zugesteht, die dieser nur nutzt, um unsere eigene Kultur und unsere eigene Rechtsordnung am Ende zu zerstören.
Um diesem verhängnisvollen Trend entgegenzuwirken, fordert die NPD heute mit diesem Antrag die Staatsregie
rung auf, die Ausbreitung des Islam und damit natürlich auch des Islamismus und der Islamisierung in Sachsen nicht nur zu stoppen, sondern durch geeignete Maßnahmen sukzessive wieder zurückzudrängen. Dazu zählt nach Auffassung der NPD nicht nur die konsequente Ausweisung islamischer Hassprediger und Extremisten, sondern auch die Verweigerung weiterer Genehmigungen für Moscheen, islamischer Zentren auf sächsischem Boden, die nach unserer Auffassung nichts anderes als Brückenköpfe der muslimischen Landnahme sind.
Wir fordern auch ganz unmissverständlich, dass der Staat in Leipzig den Vormarsch der Salafisten um Hassan Dabbagh endlich stoppt, indem dieses unerträgliche und gemeingefährliche Salafistennetzwerk inklusive des
Moscheevereins gemäß § 129 Strafgesetzbuch endlich verboten wird; denn bei Dabbagh und seiner Salafistenbande handelt es sich nicht um eine harmlose Gemeinschaft frommer Menschenfreunde, sondern um eine knallharte kriminelle Vereinigung, die an der Spitze des dschihadistischen Vernichtungskrieges gegen unser Volk, unsere Traditionen und unsere Rechtsordnung stehen wird, wenn sie denn ihre Zeit kommen sieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schützen Sie die Bürgerinnen und Bürger Sachsens vor dem Treiben solcher Glaubenskrieger und trocknen Sie den islamistischen Sumpf in Sachsen endlich aus!
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche ja im Grunde gern vor diesem Hohen Hause, aber es gibt Momente, in denen einen eine gewisse Sprachlosigkeit befällt, bevor man beginnt. Aber ich finde es gut, dass Sie mir zumindest einen Einstieg geben mit dem Titel "Mut zur Identität – das Eigene verteidigen..." An dieser Stelle würde ich ansetzen; denn ich glaube, Ihr Redebeitrag hat deutlich gemacht, dass wir uns mit unserem Mut zur eigenen Identität auch vor Ihren Sprüchen und Ausführungen verteidigen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, die Worte machen eines deutlich: Die Diskussion um ein Verbotsverfahren ist zwingend erforderlich. Zumindest beantragen Sie hier – und fordern auch noch die Staatsregierung zum Rechtsbruch auf –, dass wir Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes außer Kraft setzen sollen, nämlich das Recht auf freie Religionsausübung, indem Sie jeden, der dem Islam angehört, in seiner Religionsausübung beschränken können. So können Sie es im Punkt 1 Ihres eigenen Antrages nachlesen, und, meine Damen und Herren von der NPD-Fraktion, Sie müssen sich dann schon die Frage gefallen lassen, wie es denn mit
der Verfassungstreue und dem Bekenntnis zu den Grundrechten in unserem Land bestellt ist; denn zumindest – hier wiederhole ich mich – in Punkt 1 Ihres Antrages fordern Sie die Beschränkung der freien Religionsausübung in unserem Land.
Das haben Sie in Punkt 2 Ihres Antrages geschrieben. – Außerdem will ich noch klarstellen, worüber wir sprechen: über 2,9 % Ausländeranteil in Sachsen, und davon vielleicht 10 % Muslime.
Das ist die Ausgangslage. 370 Personen sind in Sachsen ausländerextremistischen Bereichen zugeordnet. Das sind weniger als 1 % der in Sachsen lebenden Ausländer. Meine Dame und meine Herren von der NPD, das ist ein populistischer Antrag, der mit den Ängsten der Menschen spielt, der subjektiv Ängste schürt und an dieser Stelle – mit Verlaub – an manche populistische These erinnert, die wir 1933 bis 1945 erleben „durften“.
(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsminister Sven Morlok und Markus Ulbig – Andreas Storr, NPD: Das ist Ignoranz!)
Aber nun zum Thema Salafismus – in der Tat auch ein Thema, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht am Anfang, der Schutz der Verfassung, unserer staatlichen Ordnung, unserer Gesellschaft vor jeglicher Form von Extremismus und Terrorismus, egal, ob von links, von rechts oder von Ausländern.
Salafisten – die Mehrzahl der salafistischen Einrichtungen bzw. die sogenannten Moscheenvereine gehören zum politischen Salafismus. Jedoch ist der Übergang zum jihadistischen Salafismus – sprich: denjenigen, die mit dem Aufruf zu Gewalt zum Heiligen Krieg führen – fließend. Insoweit ist durchaus festzustellen, dass der Salafismus ein ideologischer Nährboden für die Befürwortung und Ausübung von Gewalt ist. Der Grundpfeiler der Ideologie des Salafismus ist damit auch mit den Grundlagen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.
Staatliche Einrichtungen sind gefordert und auch aufgefordert, die Strukturen und Einrichtungen zu beobachten, verfassungsfeindliche oder strafbare Handlungen Einzelner oder von Gruppen festzustellen und alle rechtsstaatlichen Maßnahmen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Staates und unserer Gesellschaft zu ergreifen. Das ist ganz klar. Die Demokratie ist nicht blind, und sie ist wehrhaft. Aber dazu bedarf es Ihres Antrages nicht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist ein typischer NPD-Antrag: aggressiv, verlogen und rassistisch, und wie üblich geht es Ihnen auch nicht darum, ein Problem angemessen zu diskutieren, sondern bestehende Ängste zu instrumentalisieren und zu überzeichnen. Insofern spielen Sie hier wieder mal den „Ritter von der traurigen Gestalt“, das macht schon der Antragstitel deutlich: „... den Vormarsch der Salafisten und anderer Islamisten in Sachsen endlich stoppen!“ Die Zahlen hatte Kollege Hartmann schon genannt: Der Ausländeranteil in Sachsen liegt bei ungefähr 2,9 %. Dass davon der größte Teil Nicht-Muslime sind, ist offensichtlich, und auch nur eine absolute Minderheit derjenigen in Sachsen, die tatsächlich einer islamischen Glaubensrichtung angehören, dürfte tatsächlich das Prädikat „islamistisch“ verdienen. Was daran ein Vormarsch sein soll, bleibt das Geheimnis Ihrer Paranoia.
Es ist auch bezeichnend, dass Sie in Ihrem Antrag nicht konkret werden, sondern über allgemeine Worthülsen in der Begründung nicht hinauskommen. Es geht Ihnen ja in Wahrheit überhaupt nicht um Islamismus. Das mühsam gefundene Beispiel des Leipziger Imams Hassan Dabbagh soll in Ihrem Antrag nur dazu dienen, den Islam insgesamt als gewalttätig und artfremd darzustellen. Sie verstecken dieses hässliche Wort freilich in der unverfänglich klingenden Formulierung, Sie wollten die eigene Identität schützen. Zu Ihrer Konstruktion sind vier Aspekte anzumerken:
Erstens. Es gibt nicht „den Islam“ als eine homogene Glaubensrichtung, die sich über einen Kamm scheren ließe; genauso wenig gibt es übrigens „das Christentum“.
(Andreas Storr, NPD: Wenn es gegen rechts geht, differenzieren Sie aber auch nicht, Herr Jennerjahn!)
Wer sich in solchen Pauschalisierungen ergeht, zeigt von vornherein, dass er mit gezinkten Karten spielt und an einer sachlichen Debatte keinerlei Interesse hat. Sie säen damit nichts anderes als die Saat Ihrer eigenen gewalttätigen Ideologie.
Zweitens. Es gibt deutsche Muslime, und zwar nicht nur eingebürgerte Menschen, sondern auch Menschen, die zum Islam konvertiert sind. Glaube ist etwas Individuelles und nicht, wie Sie uns glauben machen wollen, eine kollektive Eigenschaft, die quasi über das Blut vermittelt wird; denn nichts anderes
meint Ihr Kulturbegriff, mit dem Sie lediglich das zu Recht in Verruf geratene Wort „Rasse“ umgehen wollen. Mit Ihren Ausweisungsfantasien zeigen Sie zwar, dass Sie Ihren Carl Schmitt gelesen haben, Sie bewegen sich damit aber auch in einem weiteren historischen Kontext. Radikale Ausgrenzungsgedanken hatten in Deutschland schon einmal Gesetzeskraft. Das waren die sogenannten Nürnberger Gesetze der Nationalsozialisten, in deren Tradition Sie sich ganz offenkundig mit diesem Antrag stellen.
Drittens. Sie zeigen damit, dass Sie sich einen Dreck um die Rechte des Grundgesetzes scheren. Sie negieren sowohl Artikel 2, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert, als auch Artikel 4, der die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung sicherstellt. Gleiches garantieren im Übrigen die Artikel 15 und 19 der Sächsischen Verfassung.