Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

Dennoch – damit nähere ich mich dem Schluss meiner Ausführungen – bleiben die engagierten und aufwändigen

Bemühungen des Strafvollzugs letztlich Stückwerk, wenn die Jugendlichen nach ihrer Entlassung nicht weiter begleitet werden. Der Justizvollzug gerät hierbei naturgemäß an seine Grenzen: Hierzu sind die Arbeitsagenturen, die Jobcenter, die Sozialhilfeverbände sowie die Kommunen mit ihren Angeboten, beispielsweise der Sucht- und Schuldnerberatung, gefordert, sich intensiv um ehemalige Jugendstrafgefangene zu kümmern und an die im Justizvollzug begonnene Arbeit anzuknüpfen.

Der Justizvollzug ist im Interesse der straffreien Zukunft der Jugendlichen auf Kooperation angewiesen und von seiner Seite aus dazu voll umfänglich bereit.

Insoweit darf ich abschließend meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass wir hier zukünftig Fortschritte erzielen und – beispielweise im Rahmen des 3. Berichts zur Lage des Jugendstrafvollzugs im Freistaat Sachsen – davon berichten können.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 5/10356

Meine Damen und Herren! Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 5/10356 vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekanntgemacht worden.

Ich habe die Information erhalten, dass die Beantwortung der Fragen Nr. 1 bis 9 schriftlich erfolgen soll, sodass in der Fragestunde nur die Fragen Nr. 10 und 11 in der Reihenfolge der Anfragen, wie Sie auf Ihrem Platz liegt, zu stellen sind. Wir beginnen mit Frage Nr. 10, lfd. Nr. 7 in der Drucksache 5/10356.

Herr Abg. Schimmer, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Artikel der „taz“ vom 10. Oktober 2012 wurde über eine sogenannte 100er Liste von BKA und BfV berichtet, die mutmaßliche Tätiger und Unterstützter des Zwickauer Terrortrios umfassen soll. Bisher war in der Öffentlichkeit nur von rund 40 Personen die Rede, die im Verdacht stehen, an den Taten des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes beteiligt gewesen zu sein oder sie unterstützt zu haben.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Ist der Staatsregierung diese sogenannte 100er Liste bekannt? Wenn ja: seit wann?

2. Wie viele Personen aus Sachsen sind auf ihr erfasst, die auf der bisher circa 40 Namen umfassenden Liste noch nicht aufgeführt waren?

Vielen Dank, Herr Abg. Schimmer. Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Clauß. Bitte Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Antwort zu Frage 1: Die Liste ist der Staatsregierung bekannt. Sie lag am 5. Oktober 2012 im Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen und am 10. Oktober 2012 im Sächsischen Staatsministerium des Innern vor.

Antwort zu Frage 2: Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen prüft derzeit, ob Personen dieser Liste aus rechtsextremistischen Zusammenhängen bekannt sind. Die sogenannte 100er Liste ist als „Verschlusssache“ eingestuft. Übermittlungen zu Informationen aus dieser Liste im Rahmen der Fragestunde stehen daher Belangen des Geheimschutzes – Artikel 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung – entgegen. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden durch das BfV.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Herr Abgeordneter, die Fragen sind beantwortet?

Herr Abg. Jennerjahn, Ihre Frage bitte. Es ist die Frage Nr. 11, lfd. Nr. 10.

Es geht um den versuchten Stopp des Transports ungeschwärzter Akten von Thüringen nach Berlin.

Die „Thüringer Allgemeine“ berichtete am 10.10.2012, dass während des Transports ungeschwärzter Akten aus Thüringen nach Berlin am Vormittag des 28.09.2012 eine Telefonkonferenz der Sicherheitsbehörden der Länder stattgefunden habe. In der Telefonkonferrenz soll von einigen Teilnehmern der Wunsch geäußert worden sein, den Transport zu stoppen. Das hätten die Thüringer abgelehnt, worauf die Frage geäußert worden sei, wo genau sich die Transporter gerade befänden.

Das Thüringer Innenministerium wollte am 10.10.2012 gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ nicht

ausschließen, dass massiv versucht werden sollte, den Transport der teils geheimen und ungeschwärzten Akten zum Bundestag zu verhindern.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche sächsischen Sicherheitsbehörden haben mit welchen Vertretern an dieser Telefonkonferenz teilgenommen?

2. Hat/haben sich der/die sächsische(n) Vertreter für einen Stopp des Aktentransports ausgesprochen oder den Stopp des Transports sonst befördert? Wenn ja: Wie?

Vielen Dank, Herr Jennerjahn. Ihre Fragen beantwortet für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Clauß. Bitte schön, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Antwort zu Frage 1: Der Teilnehmerkreis derartiger Telefonkonferenzen besteht regelmäßig aus den zuständigen Abteilungsleitern der Innenressorts der Länder oder deren Vertretern sowie je einem Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Am 28. September 2012 hat ein Vertreter der Abteilung I des Sächsischen Staatsministeriums des Innern teilgenommen (der zuständige Referent wegen berufsbedingter Abwesenheit des Abteilungsleiters sowie der Referatsleiterin).

Antwort zu Frage 2: Nein.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Herr Jennerjahn, sind die Fragen beantwortet?

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 10, Fragestunde, beendet.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Entscheidung der Staatsregierung zur finanziellen Unterstützung bei der Beseitigung von Hochwasserschäden im Landkreis Görlitz (Frage Nr. 1)

Am 7. Juli 2012 waren mehrere Gemeinden im Landkreis Görlitz von Hochwasser betroffen. Der Landkreis Görlitz musste seinerzeit sogar Katastrophenalarm auslösen. Nach Angaben des Landrates entstanden allein an Straßen, Brücken und öffentlichen Anlagen Schäden von 7 bis 10 Millionen Euro. Hinzu kämen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe im privaten und kommunalen Bereich sowie in der Landwirtschaft.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Hat die Staatsregierung das Hochwasser vom 7. Juli 2012 im Landkreis Görlitz als besonderes Ereignis bzw. Elementarschadensereigniseingestuft?

2. Welche finanzielle Unterstützung hat die Staatsregierung den vom "Juli-Hochwasser 2012" betroffenen Bürgern und Kommunen bisher gewährt?

Antwort zu Frage 1: Die Staatsregierung hat das Hochwasser vom 7. Juli 2012 im Landkreis Görlitz nicht als Elementar

schadensereignis im Sinne der Elementarschadensrichtlinie eingestuft. Das Ereignis wurde durch die Landesdirektion und die Staatsregierung intensiv geprüft und am 7. September 2012 mit dem hauptbetroffenen Landkreis Görlitz in der Landesdirektion auch eingehend erörtert.

Erst zu diesem Termin wurden vom Landkreis Görlitz neue, gegenüber den ursprünglichen Meldungen deutlich reduzierte Zahlen zur Schadenshöhe vorgelegt.

Antwort zu Frage 2: Die Elementarschadensrichtlinie findet keine Anwendung. Stattdessen kommen die einschlägigen Fachförderrichtlinien, insbesondere die Richtlinie „Kommunaler Straßen- und Brückenbau" und die Richtlinie „Gewässer- und Hochwasserschutz" zur Anwendung. Hierüber wurden die betroffenen Landkreise gestern bzw. heute durch die zuständigen Staatsministerien informiert. Im Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft findet heute eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Landkreise zum Bereich Gewässerschäden statt. Eine weitere Informationsveranstaltung zum Bereich Straßenschäden wird im Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit am 24. Oktober 2012 folgen.

Die Häuser haben zugesichert, dass alle förderfähigen und bewilligten Maßnahmen, die in diesem Jahr (2012) abgerechnet werden, auch finanziert werden. Für längerfristig umzusetzende Maßnahmen wird sich die Staatsregierung für eine Finanzierung im laufenden parlamentarischen Verfahren zum Doppelhaushalt 2013/2014 einsetzen.

Weltkulturerbe Sächsisch

Böhmische Schweiz (Frage Nr. 2)

Am 26. Juni 2012 hatte die Staatsregierung über den sächsischen Vorschlag an die Kultusministerkonferenz zur Aufnahme sächsischer Welterbekandidaten in die ab 2016 geltende Tentativliste entschieden. Für die Bewerbung des Projektes „Weltnaturerbe Sächsisch-Böhmische Schweiz", das nach Empfehlung der Expertenkommission nicht für die Tentativliste vorgeschlagen wurde, gab die Kommission laut Pressemitteilung des Staatsministeriums des Innern jedoch folgende Erklärung ab: „Der tschechische Umweltminister befürwortet das Welterbeprojekt. Die Experten empfehlen eine gemeinsame Nominierung unter tschechischer Federführung. Zwischen beiden Seiten besteht bereits eine intensive Zusammenarbeit."

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Gespräche mit welchem Ergebnis wurden mit der tschechischen Seite danach geführt?