Gemeinsame Antwort zu den Fragen 1 und 2: Anlässlich von Gesprächen mit dem sächsischen Umweltminister sowie dem Sächsischen Staatsminister des Innern bekundete der tschechische Umweltminister eine positive Grundeinstellung zu dem Projekt und erklärte die Bereitschaft der tschechischen Regierung, die Lead-Partnerschaft für eine gemeinsame Beantragung zu übernehmen. Er bat um umgehende Aufnahme von Verhandlungen und übersandte am 11. September 2012 eine Liste mit tschechischen Delegationsteilnehmern.
Gesetzentwurf zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (Eisenbahnregulie- rungsgesetz ERegG) (Frage Nr. 3)
1. Wie ist die Haltung der Staatsregierung gegenüber dem Gesetzentwurf und welches Abstimmungsverhalten im Bundesrat wird dies zur Folge haben?
2. Welche Auswirkungen wird der vorliegende Gesetzentwurf auf sächsische Schieneninfrastruktur, die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeiter haben?
Die Verkehrsministerkonferenz hat am 4. und 5. Oktober 2012 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neu
ordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (Eisen- bahnregulierungsgesetz) einstimmig, also auch mit der Stimme Sachsens, einen Beschluss gefasst. Der Beschluss der VMK begrüßt die Absicht des Bundes, mit diesem Gesetz die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern und die Kosten für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur zu senken.
Gleichwohl sind im Entwurf wesentliche Anliegen der Länder nicht berücksichtigt. Die VMK fordert daher die Aufnahme dieser Forderungen gemäß Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am 4. und 5. Oktober 2012 in Cottbus, Punkt 5.4 Eisenbahnregulierungsgesetz.
Die Position Sachsens unterscheidet sich nicht von der der anderen Bundesländer. Die Länder haben sich darüber hinaus darüber verständigt, durch den AK Bahnpolitik, eigene Änderungsvorschläge auszuarbeiten. Welche
Auswirkungen der Gesetzentwurf auf die Schieneninfrastruktur, die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeiter haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 12. Oktober 2012 beschlossen wegen des Umfangs (240 Seiten) und der fachlichen Fragestellungen eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf neun Wochen zu verlangen.
Die Landesbühnen Sachsen GmbH mit Stammsitz in Radebeul-Mitte gibt jetzt erstmals den Gastgeber für den diesjährigen Sächsisch-Tschechischen Theaterherbst.
Dieser findet vom 3. bis 13. Oktober statt. 2009 fand das Festival erstmals im Deutsch-Sorbischen Volkstheater Bautzen statt, danach zweimal in Litvinov und nun also in Radebeul und in Meißen. Es steht in der Trägerschaft des gemeinnützigen sächsischen Vereins „Mißlareuth 1990. Mitte Europa“, der auch erfolgreich für das grenzübergreifende Projekt des sächsisch-tschechisch-bayerischen Festivals Mitte Europa verantwortlich zeichnet.
1. Welche langfristige Konzeption zur Sicherstellung der Finanzierung des Sächsisch-Tschechischen Theater
2. Welche konkreten Ideen hat die Sächsische Staatsregierung, um eine weitere Belebung der grenzüberschreitenden Theaterlandschaft und Kulturszene weiter zu entwickeln?
Zu Frage 1: Der diesjährige, der vierte Sächsisch-Tschechische Theaterherbst, fand ohne finanzielle Beteiligung der Sächsischen Staatsregierung statt. Eine (langfristige) Konzeption zur Sicherstellung der Finanzierung des Sächsisch-Tschechischen Theaterherbstes ist nicht Aufgabe der Staatsregierung und
ist auch bislang nicht an die Sächsische Staatsregierung herangetragen worden, da es sich hier um Planungen des Vereins selbst handelt.
Zu Frage 2: Zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Theaterlandschaft und Kulturszene fördert das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) die Brücke-Most Stiftung und den Verein „Mißlareuth 1990. Mitte Europa“. Die Brücke/Most-Stiftung, Mitveranstalter der Tschechisch-Deutschen Kulturtage, wird vom SMWK seit 2007 gefördert und erhielt in diesem Jahr eine Förderung in Höhe von 80 000 Euro.
Der Verein „Mißlareuth 1990. Festival Europa“, Veranstalter des grenzüberschreitenden Festivals Mitte Europa, wird vom SMWK seit 2005 gefördert und erhielt in diesem Jahr eine Förderung in Höhe von 110 000 Euro. Neben diesen Förderungen besteht – unter Leitung der Sächsischen Staatskanzlei – seit 20 Jahren eine SächsischTschechische Arbeitsgruppe, an deren regelmäßigen Treffen (ein bis zweimal pro Jahr) auch Vertreter der Ministerien aus dem Kulturbereich teilnehmen.
Die Arbeitsgruppe dient unter anderem der Entwicklung des interkulturellen Dialogs, des Partneraustausches und der Durchführung von EU-geförderten Projekten. Sie (die Arbeitsgruppe) trägt so auch (mittelbar) zur weiteren Belebung der grenzüberschreitenden Theaterlandschaft und Kulturszene durch die Kulturschaffenden vor Ort bei.
In den vergangenen Wochen kam es neben den ohnehin schon fast als regelmäßig zu bezeichnenden PkwDiebstählen im Grenzgebiet in der Region Sebnitz – unter Einbeziehung der Städte Neustadt und Bad Schandau – zu verstärkten Diebstählen von Baufahrzeugen. Dem Fragesteller sind allein vier Entwendungen von Fahrzeugen des Typs Multicar bekannt. Neben dem enormen finanziellen Schaden für die Betroffenen – Neuwert eines Multicars je nach Ausstattung circa 60 000 Euro – bedeutet dies für die betroffenen Kleinunternehmer auch eine massive existentielle Bedrohung, da die Multicar-Fahrzeuge meist die wichtigsten Arbeitsmittel darstellen.
Als „Schmugglerroute" hat sich dabei die ehemalige Straße – jetzt Rad,- Reit- und Wirtschaftsweg – zwischen dem Sebnitzer Ortsteil Hertigswalde und dem Nixdorfer Ortsteil Thomasdorf (Mikulášovice, TO Tomášov) herausgestellt. Der Polizei beider Staaten ist der grenzüberschreitende Einsatz nur bei direkter Verfolgung, also de facto bei Sichtkontakt, möglich, was kurzfristiges Handeln selbst bei gesicherter Spurenlage erschwert bzw. verunmöglicht.
1. Welche Maßnahmen (polizeilicher, baulicher, zum Beispiel Durchfahrtssperren, oder anderweitiger Art) ergreift die Staatsregierung, gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und oder den Behörden der Tschechischen Republik, um die oben
genannte „Schmugglerroute" oder gegebenenfalls anderweitige ähnliche Verschieberouten wirksam zu unterbinden?
2. Wann ist damit zu rechnen, dass es mit der Tschechischen Republik zum Abschluss von Vereinbarungen bzw. Verträgen kommt, die eine effektivere grenzüberschreitende Verfolgung von Straftätern ermöglicht, zum Beispiel durch grenzüberschreitende Einsätze auch ohne direkte Täterverfolgung?
Antwort zu Frage 1: Die Sicherung der deutschen Außengrenze fällt gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundespolizei interjection: (BPolG) in die Zuständigkeit des Bundes. Gemäß § 2 Abs. 4 BPolG unterstützt die sächsische Polizei den Bund bei der Erfüllung dieser Aufgabe.
Vor diesem Hintergrund beteiligt sich die sächsische Polizei unter anderem an gemeinsamen Fahndungsgruppen mit der Bundespolizei. Beim Landeskriminalamt Sachsen wurde eine zentrale Koordinierungsstelle „KfzKriminalität/Fahndungsunterstützung" mit dem Ziel der Optimierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität eingerichtet. Des Weiteren erfolgte innerhalb der sächsischen Polizei die Einrichtung besonderer Aufbauorganisationen zur zentrierten Bekämpfung bestimmter Phänomene im Bereich der Grenzkriminalität, zum Beispiel die Sonderkommission „Mobile" und die Ermittlungsgruppe „Metall".
Darüber hinaus besteht mit den tschechischen Sicherheitsbehörden eine enge Kooperation bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Im Gemeinsamen Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit im tschechischen Petrovice arbeiten Bundes- und Landespolizei, tschechische Grenzpolizei und Zoll unmittelbar zusammen.
Die Kernaufgaben des Gemeinsamen Zentrums sind die Unterstützung der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten durch schnelle Übermittlung von Ersuchen, die Analyse, der Austausch und die Steuerung polizei- und zollrelevanter Informationen, sowie die Koordinierung von gemeinsamen Einsatzmaßnahmen und die Erstellung von länderübergreifenden Lagebildern.
Antwort zu Frage 2: Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten – wozu auch der Abschluss von multi- und binationalen Verträgen gehört, welche die grenzüberschreitende Verfolgung von Straftätern ermöglichen und ausgestalten – ist gemäß Artikel 32 Abs. 1 des Grundgesetzes Sache des Bundes. Hier einschlägig sind das Schengener Abkommen und der Deutsch
Im Rahmen des Hofer Dialogs am 13. Februar 2012 haben sich Deutschland und Tschechien darauf verständigt, einen neuen Polizeikooperationsvertrag zu erarbeiten. Der Freistaat Sachsen wird als eines der Bundesländer, welches von dem Vertrag berührt wird, an den Verhandlungen beteiligt werden. Zur vorgesehenen Zeit
Kabinettsbefassung mit dem Konzept 2plus zum zweisprachigen deutsch-sorbischen Bildungsgang an Schulen im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 6)
Zur Fortsetzung des im Kita-Bereich initiierten WitajProjekts zur zweisprachigen deutsch-sorbischen Bildung wurde für den Schulbereich das Konzept 2plus erarbeitet. Hierbei wirkten Vertreter der Sorben mit Mitarbeitern des Kultusministeriums sowie nachgeordnete Einrichtungen eng zusammen. In der Folgezeit wurde das Konzept 2plus auch einer Evaluierung unterzogen. Auch dies geschah in enger Zusammenarbeit mit sorbischen Schulpraktikern, Wissenschaftlern sowie Mitarbeitern des Kultusministeriums und nachgeordneten Einrichtungen, aber auch externen Experten.
Auf die Weiterführung und Vervollkommnung des Konzepts 2plus werden bei den Sorben große bildungspolitische Hoffnungen gesetzt. Umso mehr hat es durch Irritation gesorgt, dass eine ursprünglich dem Vernehmen nach für den 6. Dezember 2011 geplante Kabinettsbefassung mit dem Konzept 2plus ohne konkret genannte Gründe abgesetzt und bis zum heutigen Zeitpunkt auch nicht nachgeholt wurde.
1. Was waren die Gründe für die Absetzung der ursprünglich geplanten Kabinettsbefassung mit dem Konzept 2plus?
Zu Frage 1. Die Verabschiedung des Konzeptes 2plus gehört nicht zum Katalog der Angelegenheiten, die nach § 10 Abs. 1 und Abs. 2 der Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung (GeschoSReg) zwingend von der Staatsregierung zu beraten und beschließen sind. Das Vorhaben ist also nicht kabinettspflichtig. Eine fakultativ mögliche Information des Kabinetts hat bisher nicht stattgefunden, da noch nicht alle Prozesse zur Einführung von 2plus abgeschlossen sind, wie zum Beispiel die Aufnahme entsprechender Regelungen in der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2013/2014.
Zu Frage 2. Das Sächsische Kabinett wird 2013 rechtzeitig über die Umstellung auf das Konzept 2plus zum Schuljahr 2013/2014 informiert.
Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen Homosexualität verurteilten Menschen (Frage Nr. 8)