Das Jugendstrafrecht und die Regelungen über die Verbüßung einer Jugendstrafe verändern das Verhalten von Jugendlichen nicht von selbst. Die Regeln müssen angewendet werden. Eine hohe Verantwortung kommt hierbei dem Personal in der Jugendstrafanstalt zu.
Ich möchte dem Personal im Namen der FDP-Fraktion herzlich danken. Hervorheben möchte ich aber auch die vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten im Ausbildungszentrum Bobritzsch. Hier werden wesentliche Kompetenzen in den Themenbereichen Deeskalation, rechtsradikale Symbolik, Kommunikation und Gesundheit geschult und ausgebaut.
Der Jugendstrafvollzug in Sachsen erfüllt den an ihn gesetzten Maßstab. Er befähigt Jugendstrafgefangene, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Zunächst möchte ich mich für den 2. Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen bedanken. Erst die Berichterstattung macht es möglich, das „Gelingen" des Jugendstrafvollzugs in seinen vielfältigen Facetten zu beurteilen, Schwachstellen auszumachen und Best Practice zu verstetigen.
Leider musste ich feststellen, dass der 2. Bericht ähnlich aussageschwach ist wie schon der 1. Bericht und dass, obwohl mehrere Sachverständige in der Anhörung zum 1. Bericht auf dieses Manko hingewiesen hatten. Das betrifft die Frage nach der Auslastung der angebotenen Behandlungsmaßnahmen, der Suchtgeschichte der Gefangenen und die Daten zur Rückfälligkeit. Es wird dargestellt, was theoretisch alles möglich ist. Die Angaben
dazu, ob und wie diese Angebote genutzt werden, fehlen jedoch. Das heißt, wir wissen nach wie vor nicht, ob in Sachsen im Jugendstrafvollzug Resozialisierung gelingt, ob die Erziehung der Insassen zum Legalverhalten erfolgreich ist.
Aber die Aussichten, dass wir mit dem nächsten Bericht zu den angesprochenen Punkten mehr Klarheit erhalten werden, sind nicht schlecht, denn am Ende des jetzt vorliegenden Berichts ist zu lesen, dass der Kriminologische Dienst des Freistaates derzeit mit der Evaluation des Jugendstrafvollzugs beauftragt ist und sich in dem Bericht dann Angaben zu den angesprochenen Punkten finden werden. Aber warum wurden die Rohdaten erst zum Stichtag 31. März 2012 erhoben und warum hat man so viel Zeit verstreichen lassen, obwohl schon seit zwei Jahren klar ist, dass wir mehr bzw. andere Informationen zur Beurteilung des Gelingens des Jugendstrafvollzugs benötigen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch auf einige Bereiche, für die der Bericht konkrete Anhaltspunkte gibt, näher eingehen. Als problematisch erweist sich der offene Vollzug. Der Bericht enthält leider keine Angaben zur Dauer des Aufenthaltes im offenen Vollzug und zur Zahl der Rückverlegungen aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug.
Fakt ist, dass die Anzahl, der im offenen Vollzug vollstreckten Strafen schon im ersten Berichtszeitraum unterhalb des Bundesdurchschnitts lag und dass ein Abwärtstrend zu verzeichnen ist. Was sind die Gründe dafür? Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Berlin oder auch Brandenburg machen wesentlich umfangreicher von der Möglichkeit des offenen Vollzugs Gebrauch. Der offene Strafvollzug und der Vollzug in freien Formen sind deshalb so wichtig, weil sich auch in den Sächsischen Anstalten der bundesweite Trend widerspiegelt. Die Mehrzahl der Insassen in Regis und in Chemnitz sind junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren.
Schon wegen ihrer zahlenmäßigen Übermacht ist davon auszugehen, dass die Lebenswirklichkeit in der Vollzugsanstalt durch diese Gruppe bestimmt wird. Die Jugendlichen sind angesichts ihrer zahlen- und kräftemäßigen Unterlegenheit einem großen Anpassungsdruck ausgesetzt, der noch durch den altersgemäßen Wunsch verstärkt wird, sich an den Älteren zu orientieren und den Gesetzen der Peer Group zu folgen. Organisatorisch ist dann zu befürchten, dass die Behandlungsmethoden und Erziehungskonzepte eher auf die Mehrheit, nämlich die Heranwachsenden und Erwachsenen, zugeschnitten sind. Gerade aber diese Jugendlichen brauchen eine besonders intensive und altersgemäße Unterstützung – siehe dazu Anja Lindrath, Jugendstrafvollzug in freien Formen, 2008, Seite 8.
Zum Stichtag waren immerhin 33 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren in den zwei sächsischen Anstalten untergebracht. Besonders für diese Gruppe müssen neue
Aus dem Bericht geht weiterhin hervor, dass sich der Personalschlüssel zumindest in Regis verbessert hat und das Ziel der 1 : 2-Betreuung erfüllt wurde. Für Chemnitz fehlen leider diese Zahlen. Das ist allerdings kein Grund zum Ausruhen, denn es ist nicht klar, ob der dargestellte Betreuungsschlüssel der tatsächlichen Anwesenheit
entspricht, die durch Krankenstand, Schwangerschaft, Abordnung etc. erheblich geschmälert sein kann. Das war auch ein Kritikpunkt in der Anhörung zum 1. Bericht.
Aus einer von mir gestellten Kleinen Anfrage, Drucksache 5/9981, geht hervor, dass der durchschnittliche Krankenstand aller im Strafvollzug Beschäftigter bei 36,22 Tagen liegt. Das ist enorm! Schon deshalb kann der im Bericht voll Stolz verkündete Personalschlüssel keinen Anlass zum Ausruhen sein. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um dem hohen Krankenstand zu begegnen? Wie soll der Personalschlüssel in Zukunft abgesichert werden, welche Konzepte existieren, um dem sich abzeichnenden Personalmangel zu begegnen, damit Pannen, wie derzeit in den Schulen, sich nicht wiederholen?
Eingehen möchte ich noch auf einen weiteren Punkt, nämlich die Rolle der Jugendgerichtshilfe. In dem Bericht wird zutreffend formuliert, dass die erfolgreiche Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden nur in enger Zusammenarbeit des Jugendstrafvollzugs, insbesondere mit den kommunalen Jugendämtern, hier insbesondere mit der Jugendgerichtshilfe, gelingen kann.
Auch geht aus dem Bericht hervor, dass die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe verbesserungswürdig ist. Es fehlen aber Angaben dazu, wie dieser wichtige Schritt konkret gegangen und die Jugendgerichtshilfe besser in diese Aufgabe einbezogen werden kann.
Abschließend möchte ich noch auf die besondere Verantwortung des Staates hinweisen, die besonders gegenüber jugendlichen Strafgefangenen besonderes Gewicht erhält. Mit Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe wird das Erziehungsrecht der Eltern faktisch aufgehoben und geht auf den Staat über. Insofern trifft den Staat eine gesteigerte Fürsorgepflicht, die uns ein genaues Hinsehen und konkrete Erkenntnisse über die Qualität des Jugendstrafvollzugs in Sachsen abverlangt.
Der vorliegende Bericht wurde bereits im Ausschuss zur Kenntnis genommen und viel mehr können wir heute auch nicht tun.
Der Bericht kann auch keine Analyse sein, obwohl es schon interessant wäre, zum Beispiel die Ursachen für die geringe Arbeitsplatzauslastung in Regis-Breitingen zu erfahren. Von 65 Arbeitsplätzen werden nur 42 Arbeitsplätze genutzt.
Interessant ist auch, dass sich ein Schwerpunkt der anstaltsinternen Fortbildung mit rechtsradikaler Symbolik
beschäftigt, während doch der überwiegende Teil der Jugendlichen wegen Körperverletzung inhaftiert ist. Wenn man mal kurz nachrechnet, kommt man bei dem Anteil „nichtdeutscher“ Staatsbürger bzw. Jugendlicher nichtdeutscher Herkunft auf knapp 7 %, was bei dem Ausländeranteil in Sachsen, den Sie ständig mit „etwa 2 %" verharmlosen, doch ein wenig mehr ist.
Bei den weiblichen Jugendstrafgefangenen, also denen in Chemnitz, sieht es etwas besser aus: drei Personen, das entspricht etwa 1 %.
Die Bereiche Schule und berufliche Bildungsmaßnahmen sind in einer Jugendstrafanstalt besonders wichtig, einerseits um die Jugendlichen auf ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit vorzubereiten, andererseits aber auch, weil es hier wohl besonders viel Nachholebedarf gibt. Wenn ich hier lese, dass allein in Regis 14 funktionale Analphabeten in einer Maßnahme sind, zeigt das doch, wie hoch der Bedarf ist.
Fehlanzeige ist leider auch jede Information darüber, was denn in den Jahren von 2010 bis 2011 zu den immerhin 73 angezeigten Tätlichkeiten unter den Gefangenen und zu fünf Selbstmordversuchen geführt hat. Eine Jugendstrafanstalt kann natürlich nicht reparieren, was bei den Jugendlichen früher schiefgegangen ist, und ein Bericht kann eben nur berichten. Es ist mir durchaus klar, dass sich dieses Papier nur auf den Jugendstrafvollzug beziehen kann, und deshalb endet er auch mit der Darstellung des Übergangsmanagements.
Die Frage, die offenbleiben muss, ist doch: Was wird aus den Jugendlichen nach der Entlassung? Wie viele werden rückfällig? Wie greifen die durchaus vielfältigen Maßnahmen, Angebote und Therapien im späteren Leben der Jugendlichen?
Zusammenfassend ist festzustellen, dass § 114 des von Ihnen geschaffenen Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes die Berichtspflicht des Ministers derart unkonturiert regelt, dass dem Sächsischen Landtag heute dieses wenig aussagekräftige Papier vorgelegt werden konnte.
Für die Unterrichtung habe ich namens der Fraktion DIE LINKE dem Staatsministerium der Justiz und für Europa zu danken.
Sie gibt einen durchaus aussagekräftigen, im Wesentlichen wohl auch realistischen Überblick über die weitere Entwicklung des Jugendstrafvollzuges in Sachsen im dritten und vierten Jahr nach dem Inkrafttreten des eigenständigen sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes.
Der aufmerksame Leser – erst recht der etwas intensiver mit der Materie befasste Rechtspolitiker – wird feststellen, dass bei der Umsetzung der durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz vorgegebenen Standards für die Anlage, die Ziele und Aufgaben des hiesigen Jugendstrafvollzugs bei Weitem nicht alle Blütenträume gereift, alle Gesetzesversprechen eingelöst sind.
Ich will in aller Kürze nur zwei, drei Aspekte herausgreifen, gestützt auch auf eigene Erkenntnisse als langjähriges
Mitglied im Anstaltsbeirat der JVA Chemnitz, in der der Vollzug der Strafe an weiblichen Jugendstrafgefangenen angesiedelt ist.
Erstens, und aus gutem Grund zuvörderst: Wenn nach den Aussagen der Unterrichtung in der JSA Regis-Breitingen als zentraler Jugendstrafvollzugsanstalt für männliche Jugendstrafgefangene am Stichtag von insgesamt
298 Einsitzenden 293 im geschlossenen Vollzug untergebracht waren und in der JVA Chemnitz, Bereich Reichenhain, als zentraler Justizvollzugsanstalt für weibliche Gefangene von 36 weiblichen Jugendstrafgefangenen 35 im geschlossenen und nur einer im offenen Vollzug einsaßen, so geht das im Maßstab des § 13 des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes und dem im Gesetzgebungsverfahren zu dieser Bestimmung erörterten Anwendungsmaßstäben überhaupt nicht.
Wir wollten seinerzeit, dass bei jugendlichen Strafgefangenen der offene Vollzug Regelvollzug ist. Damit sind wir zwar nicht durchgekommen, aber Einigkeit bestand sehr wohl, dass die Unterbringung im offenen Vollzug nicht der singuläre Ausnahmefall sein soll.
Zweitens, was wir in Vollziehung des in § 13 Abs. 2 vorgesehenen Vollzugs von Jugendstrafe in offenen Formen bislang zu Wege gebracht haben: vier Jugendstrafgefangene in der Einrichtung „Seehaus Störmthal" sowie drei im Wohnprojekt „Heimspiel" – das ist dürftig.
Drittens. Vorwiegend aus Personalbesetzungsgründen sind auch bei Jugendstrafgefangenen – meinerseits beweis- und belegbar besonders aus den Erkenntnissen als Anstaltsbeirat in Chemnitz – sowohl die angestrebten, am Erziehungsziel orientierten Vollzugslockerungen im Sinne des § 15 Abs. 1, also Verlassen der Anstalt für eine bestimmte Tageszeit unter Aufsicht von Bediensteten (Ausführung) wie auch regelmäßige Beschäftigung außerhalb der Anstalt unter Aufsicht (Außenbeschäfti- gung) oder ohne Aufsicht (Freigang) nur in kümmerlichem Umfang praktiziert.
Beklagt werden von vielen Jugendstrafgefangenen auch die in der Tendenz teil kaum noch verantwortbar rückläufigen Aufschlusszeiten. Die schönste Wohngruppenunterbringung und deren bauliche Untersetzung hilft nichts, wenn die Gefangenen mangels stationsbezogen verfügbaren Vollzugspersonals die überwiegende Zeit – auch und gerade an den Wochenenden – in den Verwahrräumen verbringen müssen.
Am heutigen Abend behandeln wir den 2. Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen. Ich denke, dass wir mit den Verbesserungen zufrieden sein können, die wir in den Jahren 2010 und 2011 erreicht haben – auch wenn es in der Natur der Sache liegt, dass man sich letztlich nie mit dem Erreichten zufriedengeben, sondern es immer nur als einen Zwischenstand betrachten sollte.
Aus den umfänglichen Zahlen und Daten, die der vorgelegte Bericht enthält, möchte ich einige wenige Aspekte
aufgreifen, die mir persönlich besonders wichtig sind: So konnten die weiblichen Jugendstrafgefangenen vor gut zwei Monaten innerhalb der JVA Chemnitz in das umfangreich sanierte Hafthaus III umziehen und finden nun endlich Bedingungen, wie sie für die männlichen Jugendstrafgefangenen bereits seit dem Neubau der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen gelten.
Die 66 Haftplätze des neuen Hafthauses verteilen sich auf fünf Wohngruppen für bis zu zwölf Gefangene und eine Wohngruppe für sechs Untersuchungsgefangene. Die Wohngruppen verfügen jeweils über eine Küche mit Essbereich, einen Freizeitraum sowie eine Fluraufweitung mit Sitzgelegenheiten. Um eine möglichst wohnliche Atmosphäre – und damit ein positives Behandlungsklima – zu schaffen, sind die Wohnbereiche farblich gestaltet und modern möbliert, der Großteil der Haftraumtüren besteht nicht aus Stahl, sondern aus Holz.
Mit diesen überschaubaren Wohnbereichen haben wir nunmehr auch für die weiblichen Jugendstrafgefangenen den adäquaten äußeren Rahmen geschaffen, um den Wohngruppenvollzug als die wichtigste Behandlungsmaßnahme des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes erfolgreich umzusetzen.
Kurz erwähnen möchte ich, dass in dem neuen Hafthaus auch eine Station speziell für die Behandlungsmotivierung suchtgefährdeter weiblicher Gefangener eingerichtet wurde. Ich freue mich sehr, dass durch diese Maßnahmen die Situation der weiblichen Gefangenen im Freistaat Sachsen einen deutlichen Schritt nach vorn getan hat.
Positiv ist außerdem, dass sich in den Jahren 2010 und 2011 im Jugendstrafvollzug keine gravierenden besonderen Vorkommnisse ereignet haben: Weder ereignete sich ein vollendeter Suizid noch kam es zu annähernd schwerwiegenden Gewaltvorkommnissen wie denjenigen des Jahres 2008 in der JSA Regis-Breitingen. Die als Reaktion auf diese Vorfälle erfolgte zusätzliche Personalzuweisung und Schulung sowie die Intensivierung von Aufsicht und Beobachtung der Jugendstrafgefangenen haben sich offenbar positiv ausgewirkt.
Mein Dank gilt hier insbesondere den aufmerksamen und engagierten Bediensteten, die eine „Kultur des Hinschauens" leben und Gewalt zwischen Gefangenen nicht tolerieren. Es ist eine stete und nicht gering zu schätzende Herausforderung, sich im Rahmen der täglichen Arbeitslast ein offenes Auge und ein offenes Ohr für Anzeichen von Selbst- oder Fremdgefährdung bei den Jugendlichen zu bewahren.
Von immenser Bedeutung für den weiteren Lebensverlauf straffällig gewordener Jugendlicher ist auch ihre schulische und berufliche Ausbildung. Die Jugendlichen kommen überwiegend mit enormen Bildungsdefiziten in den Justizvollzug: Nur 25 % der weiblichen und 35 % der männlichen Jugendstrafgefangenen verfügen vor der Inhaftierung überhaupt über einen Schulabschluss, 50 % der weiblichen und 75 % der männlichen Jugendstrafgefangenen waren vorher ohne Beschäftigung. Schulische und berufliche Bildung im Jugendstrafvollzug ist daher
Der Bericht zeigt, dass die schulischen Bildungsmaßnahmen – Hauptschulkurs, Realschulkurs, Berufsvorbereitendes Jahr (BVJ), Alphabetisierungskurs und Vorkurs – von den Jugendstrafgefangenen gut angenommen werden. Auch bei den beruflichen Bildungsmaßnahmen haben wir ein breites Angebotsspektrum, welches vom Gärtner oder Schweißer bis zur Modenäherin und zum Mediengestalter reicht. Insgesamt ergibt sich eine Beschäftigungsquote von 75 % bei den weiblichen bzw. über 80 % bei den männlichen Jugendstrafgefangenen.
Wenn man bedenkt, dass vor der Zuweisung einer Beschäftigungsstelle zunächst die Eignung und das Interesse der Jugendlichen für die konkrete Maßnahme festgestellt werden muss und es aufgrund der manifesten Schwierigkeiten der Jugendlichen immer wieder zu Abbrüchen und Wechsel kommt, so ist eine höhere Beschäftigungsquote schwer zu erreichen – was natürlich nicht heißt, dass sich die Anstalten nicht weiter darum bemühen werden.