Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

(Der Abg. Carsten Biesok, FDP, geht Richtung Rednerpult.)

Wir sind jetzt alle etwas überrascht. Herr Biesok, Sie haben das Wort.

(Zuruf des Abg. Alexander Delle, NPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte mich den Worten von Frau Dombois anschließen. Ich denke, wir haben alles sehr ausführlich erörtert. Auch mein Dank und der Dank meiner Fraktion gilt den Beschäftigten im Jugendstrafvollzug.

Ich möchte meine Rede ebenfalls zu Protokoll geben.

Vielen Dank, Herr Biesok. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Herrmann. Sie haben das Wort, Frau Herrmann.

Herr Präsident! Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließt sich dem Dank von Frau Dombois an. Ich denke, wir sind gemeinsam engagiert, was den Jugendstrafvollzug betrifft.

Mit Spannung erwarten wir den nächsten Bericht, weil darin eine Evaluation des Jugendstrafvollzugs eingehen wird. Das gibt dem Bericht noch einmal eine andere Grundlage.

Ich gebe meine Rede auch zu Protokoll.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Frau Herrmann, vielen Dank. Die NPD-Fraktion, Frau Abg. Schüßler. Sie haben das Wort, Frau Schüßler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben den Bericht gelesen. Wir haben ihn zur Kenntnis genommen. Ich habe mir einiges aufgeschrieben, und das gebe ich jetzt zu Protokoll.

Vielen Dank, Frau Schüßler. – Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Es gab Hinweise, dass es in der zweiten Runde noch Wortmeldungen gibt. Ich frage jetzt die Fraktion DIE LINKE, Herrn Abg. Bartl. – Sie haben das Wort, Herr Bartl.

Vielen Dank, Herr Präsident!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin deshalb etwas verspätet, weil ich ursprünglich nichts Schriftliches vorbereitet hatte und frei sprechen wollte. Ich habe das nun auch niedergelegt und gebe es gleichermaßen zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Herr Bartl, vielen Dank. Das zeichnet Sie aus vor vielen Entwürfen.

Ich frage jetzt die SPD-Fraktion: Gibt es noch eine Wortmeldung? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage jetzt die Staatsregierung. – Das Wort wird gewünscht. Herr Staatsminister Morlok, bitte.

Herr Präsident! Ich möchte mich den Kolleginnen und Kollegen anschließen und den Redebeitrag des Kollegen Dr. Martens zu Protokoll geben.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Ich sehe weiter keine Wortmeldungen. Damit können wir nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/10149 kommen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich, das anzuzeigen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Niemand. Enthält sich jemand? – Auch niemand. Es haben zwar nicht alle mitgemacht, aber das werte ich jetzt als Zustimmung.

Erklärungen zu Protokoll

Gemäß § 114 Sächsischem Jugendstrafvollzugsgesetz ist das Staatsministerium der Justiz und Europa verpflichtet, dem Sächsischen Landtag in zweijährigem Abstand zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen Bericht zu erstatten. Das ist mit dem vorliegenden Bericht für den Zeitraum von 2010 bis 2011 erfolgt.

Wir haben über diesen Bericht im Ausschuss diskutiert, und ich hatte den Eindruck, dass es einen breiten Konsens über die Entwicklung der letzten Jahre und den noch anstehenden Aufgaben gab. Wir sprechen hier über drei Einrichtungen, in denen Jugendstrafvollzug vollzogen wird: die JVA Chemnitz mit 36 weiblichen Strafgefangenen gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen mit 321

männlichen Strafgefangenen und soweit die Belegungssituation der JSA in Regis eine Aufnahme nicht zulässt, die JVA in Zeithain.

Damit ist Regis Breitingen die größte Einrichtung als Jugendstrafvollzug und damit immer gern im Fokus der Öffentlichkeit und auch der Medien.

Es ist eine der modernsten Jugendstrafvollzugsanstalten in Deutschland mit einer anspruchsvollen Konzeption, die seit der Eröffnung von Regis Breitingen im Jahr 2007 umgesetzt wird. Es geht dabei um die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs sowie um die Notwendigkeiten und Anforderungen für eine optimale Betreuung im Sinne der Resozialisierung und späteren Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Mit dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe im Januar 2008 wurde dieses Konzept mit den notwendigen Kriterien untermauert. Nach anfänglichen Schwierigkeiten und den Vorfällen im Jahr 2009 hat sich die Situation in der JSA RegisBreitingen nachhaltig verbessert. Neben dem Einsatz von neuem und gut ausgebildetem Personal spielt hier vor allem die gute Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe, den Verbänden und den Vereinen sowie dem Beirat eine wichtige Rolle.

Insbesondere im Bereich der Psychologen, der Mitarbeiter im Sozialdienst, der Lehrer, aber auch der Vollzugsbediensteten hat es weitere personelle Aufstockungen gegeben, um der besonderen Situation im Umgang mit Jugendlichen gerecht zu werden. Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind auf die entsprechenden Bedürfnisse, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Jugendlichen ausgerichtet und werden ständig angepasst. Es besteht eine Beschäftigungsquote von 82,7 % in der JSA Regis Breitingen und von 75 % in der JVA Chemnitz. Beides soll weiter ausgebaut werden.

Die Familienbegegnungen werden durch das Mitsprache- und Entscheidungsrecht der Anstaltsleitung intensiver gefördert als in den Anfangsjahren. Die Zusammenarbeit mit freien und sozialen Trägern ist enger und intensiver geworden und unverzichtbar im Bereich der Drogen- und Gewaltprävention, der Sozialarbeit oder der Betreuung bei Suizidgfahr.

Die Mitarbeiter des Vollzugs sind bestrebt, den Jugendlichen ständig sinnvolle Freizeitaktivitäten anzubieten, zum

Beispiel Kunstprojekte, Kultur, Sport, Musik bis hin zum Backen und Kochen, um nur einige zu nennen. Dabei werden auch außenstehende Personen oder Einrichtungen einbezogen.

Die medizinische Betreuung ist durch Festeinstellungen gewährleistet und die seelsorgerische Arbeit wird intensiv durchgeführt. Der offene Vollzug wird heimatnah durchgeführt, um den Wiedereinstieg in das Alltagsleben zu erleichtern. Das ist einer der Gründe für die verhältnismäßig niedrigen Belegungszahlen im offenen Vollzug in Regis.

Ein unentbehrlicher Partner bei all diesen Aufgaben ist die Jugendgerichtshilfe Dresden, die ein wichtiger Begleiter zur ganzheitlichen Betreuung der Jugendlichen vor, während und nach der Haftzeit ist. So können wir jetzt auf ein großes Netzwerk zurückgreifen, welches beständig über die letzten Jahre gewachsen ist. Auch die Akzeptanz durch die ansässige Bevölkerung ist durch den jährlichen Tag der offenen Tür besser geworden.

Die Entscheidung zum Vollzug in freien Formen halten wir nach wie vor für einen weiteren und auch sinnvollen Schritt zur Integration von Jugendlichen nach der Haftzeit. Die Beiräte sind ein wichtiger Partner sowohl für die Strafgefangenen, aber auch für die Vollzugsbediensteten, die unter etwas anderen Bedingungen als im normalen Alltag ihre Arbeit leisten.

Das Bild der Jugendlichen im Strafvollzug hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Die Gewaltbereitschaft ist größer geworden, soziales Verhalten ist eher gering ausgeprägt. Deshalb verdienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug unseren Respekt und unsere Anerkennung.

Natürlich gilt es, weiterhin an Verbesserungen zu arbeiten. Aufschlusszeiten, gesunde und ausreichende Ernährung, Kleidungsprobleme, Ausgang und bessere Entlassungsvorbereitung sind gegenwärtige Diskussionsgrundlagen. Der enge und regelmäßige Kontakt zwischen Beirat, der Gefangenenmitverantwortung aus den einzelnen Häusern und allen Bediensteten im Strafvollzug hat sich bei der Lösung der Aufgaben bewährt.

Die Zusammenarbeit mit der Staatsregierung zu all diesen Fragen ist konstruktiv. Auch wenn wir oft ein zähes Ringen um nötige Veränderungen haben, ist es uns bisher immer gelungen, gemeinsame Lösungen zu finden. Dafür herzlichen Dank, Ihnen, Herr Minister, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Abschließend kann eingeschätzt werden, dass der eingeschlagene und in den letzten Jahren gewachsene Weg in der Umsetzung der Vollzugsaufgaben – insbesondere für Jugendliche – auf einem guten Weg ist und eine gute Grundlage für den Wiedereinstieg in ein straffreies Leben bietet.

Der Vollzug der Jugendstrafe soll den Jugendlichen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dieser

Leitsatz aus § 2 des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes ist der Maßstab für den Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzuges in Sachsen.

Jugendliche kommen aus sehr unterschiedlichen Gründen mit dem Strafrecht in Konflikt. Meist liegen die Ursachen im familiären Bereich, die zu Defiziten in der Entwicklung des Jugendlichen geführt haben. Drogenprobleme, eine mangelnde Schulbildung und insgesamt schwach ausgeprägte Fähigkeiten, Konflikte friedlich zu lösen, sind Ausdruck der Entwicklungsdefizite und Ursache für sozial nicht akzeptierte Verhaltensweisen. Sie führen zu Jugendstraftaten, die in letzter Konsequenz nur durch eine Jugendstrafe sanktioniert werden können.

An diesen Ursachen setzt der Jugendstrafvollzug in Sachsen an. Der Bericht legt umfassend dar, welche Angebote den Jugendlichen, beispielsweise zur Bewältigung ihrer Suchtprobleme, gemacht werden. Die Jugendstrafanstalt in Regis-Breitingen bietet allein 34 Plätze auf einer sogenannten Motivationsstation, um drogenabhängige und drogengefährdete Jugendstrafgefangene gezielt auf eine an die Haft anschließende stationäre Langzeittherapie vorzubereiten. Hinzu kommen ambulante Betreuungsmaßnahmen, die von der externen Suchtberatungsstelle „Impuls“ in Leipzig angeboten wird.

Über spezielle Behandlungsangebote werden den Jugendlichen eine individuelle Aufarbeitung von Problemen und die Klärung von Defiziten ermöglicht. Ein breit gefächertes Angebot an Gruppentherapiemaßnahmen steht zur Verfügung. Dabei wird ein besonderes Schwergewicht auf die Behandlung von Jugendstrafgefangenen mit besonderen Gewaltpotenzialen gelegt. Zur Förderung vorhandener sozialer Kompetenzen sowie zum Abbau erkannter sozialer Defizite werden soziale Trainingsmaßnahmen angeboten, bei denen ich insbesondere das Angebot von Violence Prevention Network e. V. hervorheben möchte, das sich unter dem Titel „Verantwortung übernehmen – Abschied von Hass und Gewalt" rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen zuwendet.

Voraussetzung für ein Leben ohne Straftaten ist auch eine Schul- und Berufsausbildung. Deshalb freut es mich, dass die Angebote, einen Haupt- und Realschulabschluss zu erwerben, angenommen werden. Insgesamt haben im Berichtszeitraum 56 Jugendliche ihren Hauptschulabschluss und weitere 21 Jugendliche einen Realschulabschluss erworben. In Anbetracht der erheblichen Probleme, mit denen die Jugendlichen belastet sind, halte ich dies für eine gute Leistung. Für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen stehen 130 Plätze zur Verfügung, die rege angenommen werden.

Bei der Verbüßung einer Haftstrafe kommt es zu Brüchen mit dem bisherigen Umfeld. Dies ist in vielen Fällen gut für den Jugendlichen, wenn er aus einem kriminellen Umfeld herausgenommen wird. Das bisherige Umfeld umfasst aber auch die Familie, Freunde und Kollegen. Es sind gerade diese Bindungen, die für ein Leben ohne Straftaten nach Verbüßung der Jugendstrafe wichtig sind. Daher begrüße ich die Möglichkeit, die Jugendstrafe von

Anfang an im offenen Vollzug verbüßen zu können. Gerade für Jugendliche, die sich in einer Ausbildung befinden oder die einen festen Arbeitsplatz haben, bleiben diese Bindungen ohne Unterbrechung erhalten.

Wichtig ist auch der Kontakt mit den Angehörigen. Eine Familie, die sich um einen Jugendlichen in Haft kümmert, ist danach ein wichtiger Anlaufpunkt. Aber auch umgekehrt haben die Jugendstrafgefangenen oft schon Verantwortung für eine Familie. Ich sehe es daher sehr kritisch, dass für Mütter in Jugendstrafhaft lediglich halbjährlich Begegnungstage mit ihren Kindern erfolgen. Auch wenn es mit viel organisatorischem Aufwand verbunden ist: Mütter müssen mehr Gelegenheit haben, um mit ihren Kindern zusammen zu kommen.

Eine wichtige Schnittstelle zwischen der Verbüßung der Jugendstrafe und einem Leben in Freiheit ohne Strafe ist die Entlassungsvorbereitung und das Übergangsmanagement. Ich begrüße es, dass in Sachsen die Entlassungsvorbereitung bereits Bestandteil des Aufnahmegespräches ist. Ebenso begrüße ich es, dass der Soziale Dienst der Justiz, die sogenannte Bewährungshilfe, bereits in die Vollzugsplankonferenzen einbezogen wird. Die Bewährungshelfer und die Jugendgerichtshelfer können so ihre Kenntnisse über örtliche Möglichkeiten der Unterstützung der Jugendstrafgefangenen nach der Entlassung einbringen.